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Guten Abend!
Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, 1 Kind, unter 2 Jahren
Die Überschrift sagt eigentlich alles:
- der Mindestunterhalt wird regelmäßig pünktlich gezahlt (hat die gegnerische Seite geschmeidig unter den Tisch fallen lassen bei der ersten Drohgebärde)
- für Betreuungsunterhalt bleibt nach Abzug aller abziehungsfähigen Aufwendungen bei meinem Einkommen nichts übrig
- Arbeitszeit wurde (im gegenseitigen Einvernehmen) vor der Trennung reduziert auf 50%, weil die Ex nicht zufrieden war mit der aufgewendeten Zeit für Kindeserziehung.
Eintritt des Änderungsvertrags vor offizieller Trennung (=d.h. schriftlich im EV für's Familiengericht erwähnt)
Die Ex sollte eigentlich im Winter 2026 wieder arbeiten, aber verweigert jede Auskunft darüber (würde es gerne auch wissen in Bezug zur KiTA: ab wann der Vertrag startet, wie man dort die Eingewöhnung gemeinschaftlich organisiert usw.) wann sie jetzt wieder offiziell arbeitet.
Diese Woche kam dann die Aufforderung der Ex bitte schnellst möglich den Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt zu zahlen, rückwirkend seit August, der fällig wäre unter der Annahme das ich Vollzeit arbeite (was ich nicht tue)
Meine RA konterte dagegen mit dem Hinweis, dass ich in 50% TZ bin, der KU in Mindesthöhe dokumentiert seit Monaten immer pünktlich überwiesen wird und unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens nichts überbleibt für Betreuungsunterhalt.
Ein Termin zur Titulierung beim Jugendamt sei bereits von mir vereinbart worden zur Titulierung des Mindestunterhalts (soll guten Willen zeigen)
Die Antwort der gegnerischen Seite fand ich dann höchst amüsant:
Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Jetzt der lustige Teil:
Ihre Mandatin würde mir aber aus der Güte ihres Herzens die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände vergeben und vergessen, wenn ich ab dem neuen Jahr ihre Ansprüche akzeptierte und beim Jugendamt titulieren würde (d.h. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt)
Wenn ich aber NICHT auf den Vorschlag eingehe, dann sehe sie sich gezwungen zur Unterhaltsklage, die auch die Rückstände vorher aufgreifen würde.
Hört sich alles in allem für mich an wie ein orientalischer Basar und zeugt aus meiner Laien für eine schwache Position meiner Ex und ihrer Anwältin.
Prinzipiell wäre ich dem Vorschlag der gegnerischen Seite auch nicht ungewillt zu folgen, weil: wenn die Ex wieder ins Berufsleben zurück kehrt im Februar, wäre das eine geringe Einmalzahlung in niedrigster 3 stelliger Höhe, ABER:
Meine Vermutung ist, dass die Ex ihre Berufsrückkehr einfach nochmal verlängert hat bis das Kind 3 Jahre alt ist und wenn ich den Titel (wie vorgeschlagen von ihrer Anwältin) unterzeichne, bin ich ein weiteres Jahr in der Verpflichtung ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?
Der Streitwert wäre ca. 3600€ (300x12 Monate Unterhaltsdifferenz), d.h. Kosten für mich i.H.v. ca. knapp 1200-1500€, bis der ganze Stein ins Rollen kommt, vergehen Monate und der Ausgang dieser Klage ist meines Kenntnisstands nicht so wie immer pro-Kindesmutter, da hier ja immer Kindesunterhalt gezahlt wurde.
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(Gestern, 19:02)CherryMenthol schrieb: Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?
1. Nein, ist sie nicht. Sie könnte auch anfangen zu arbeiten und gleich wieder hinwerfen. Das ist ganz allein ihre Sache. Die Informationen die sie zu liefern hat sind ganz allein die im Rahmen der Geltendmachung eines bestehenden Unterhaltsanspruchs. Achte auf die genauen Worte.
2. Im schlimmsten Fall wirst du verklagt und der Richter stellt fest, dass eure Absprachen keine waren und dass eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit für dich besteht. Das ist der schlimmste Fall, aber es nicht gesagt, dass der eintritt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 21:41 von CherryMenthol.)
(Gestern, 21:26)p__ schrieb: (Gestern, 19:02)CherryMenthol schrieb: Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?
1. Nein, ist sie nicht. Sie könnte auch anfangen zu arbeiten und gleich wieder hinwerfen. Das ist ganz allein ihre Sache. Die Informationen die sie zu liefern hat sind ganz allein die im Rahmen der Geltendmachung eines bestehenden Unterhaltsanspruchs. Achte auf die genauen Worte.
2. Im schlimmsten Fall wirst du verklagt und der Richter stellt fest, dass eure Absprachen keine waren und dass eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit für dich besteht. Das ist der schlimmste Fall, aber es nicht gesagt, dass der eintritt.
Danke, p__.
Das Erste habe ich so erwartet.
Versuche es über den Umweg der KITA Anmeldung raus zu bekommen ( in Richtung: Abstimmung der Bring- & Abholzeiten, gemeinsame Eingewöhnung etc. etc.) + als Beamtin ist sie verpflichtet lange voraus ihrem Arbeitgeber bekannt zu geben, wann sie wieder in den Dienst eintritt.
Beim zweiten Punkt:
Das hat ja keinen negativen Einfluss auf Umgangs-Prozesse. Rein formal sind das zwei getrennte Bereiche - die Frage ist nur wie diese Idioten vom Jugendamt/Familiengericht das dann in der Realität handhaben.
Bin nur gespannt wie motiviert die Ex ist wegen dieser Sache vor Gericht zu ziehen.
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Wegen dem Titel und der Befristung, hab ich hier was reingeschrieben .
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Tituliere sofort den Mindestunterhalt bei einem Notar. Sofort.
Selbst wenn der Richter deiner Meinung ist, dass Mindestunterhalt reicht werden sonst die Prozesskosten bei dir hängen bleiben, weil der Titel fehlt. Ohne Titel werden die Kosten so aufgeteilt, als hättest du keinen Unterhalt bezahlt, scheißt egal was du real überwiesen hat. Das ist mir genauso passiert. Also noch dieses Jahr zum Notar und den Titel erstellen lassen!
Wir hatten das Thema ja schon in einem anderen Thread. Ich denke du wirst mehr arbeiten müssen.
Aber Vollzeit ist nicht definiert. Mache doch proaktiv 32h oder so, bevor die 40h fiktiv aufgebrummt oder ausgeurteilt werden. Wobei du die Stundenzahl niemals nennen darfst. Du hasst erhöht auf Vollzeit.
(Gestern, 19:02)CherryMenthol schrieb: Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Je nach Arbeitsstelle ist das garkein Problem. Persönlich habe ich shconmal rückwirkend auf VZ gewechselt. Im Dezember mit massiv viel Urlaub, Dienstreisen und Feiertagen. Gehen tut das alles. Ist dein Chef auf deine Seite? Kann er ein Schreiben aufsetzten, dass eine Vollzeittätigkeit erst beispielsweise Mai wieder möglich sei, oder garnicht?
Zur Taktik: Die Gegenseite weiß, dass das Verfahren nicht unbedingt von maximalem Erfolg gekrönt werden wird. Ich denke wenn ein Richter urteilt wird die Pflicht zur Vollzeit erst ab Datum des Urteils oder des Vergleichs ergehen, so wird anerkannt das ihr eine Vereinbarung hattet, du aber trotzdem deinen künfitgen Verpflichtungen nachkommen musst.
Das wird alles maximal von der Tageslaune des Richters oder der Richterin abhängen.
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Heute, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 10:53 von CherryMenthol.)
(Heute, 07:05)Alimen T schrieb: https://trennungsfaq.com/forum/showthrea...#pid223021
Wegen dem Titel und der Befristung, hab ich hier was reingeschrieben .
Danke, Alimen T.
Gibt es diese Befristungsmöglichkeit auch wenn es zu einem Gerichtsurteil kommt, dass diese Titulierung erzwingt?
(Heute, 10:17)Nintendo schrieb: 1) Tituliere sofort den Mindestunterhalt bei einem Notar. Sofort.
Selbst wenn der Richter deiner Meinung ist, dass Mindestunterhalt reicht werden sonst die Prozesskosten bei dir hängen bleiben, weil der Titel fehlt. Ohne Titel werden die Kosten so aufgeteilt, als hättest du keinen Unterhalt bezahlt, scheißt egal was du real überwiesen hat. Das ist mir genauso passiert. Also noch dieses Jahr zum Notar und den Titel erstellen lassen!
Wir hatten das Thema ja schon in einem anderen Thread. Ich denke du wirst mehr arbeiten müssen.
Aber Vollzeit ist nicht definiert. Mache doch proaktiv 32h oder so, bevor die 40h fiktiv aufgebrummt oder ausgeurteilt werden. Wobei du die Stundenzahl niemals nennen darfst. Du hasst erhöht auf Vollzeit.
Je nach Arbeitsstelle ist das garkein Problem. Persönlich habe ich shconmal rückwirkend auf VZ gewechselt. Im Dezember mit massiv viel Urlaub, Dienstreisen und Feiertagen. Gehen tut das alles. 2) Ist dein Chef auf deine Seite? Kann er ein Schreiben aufsetzten, dass eine Vollzeittätigkeit erst beispielsweise Mai wieder möglich sei, oder garnicht?
Zur Taktik: 3) Die Gegenseite weiß, dass das Verfahren nicht unbedingt von maximalem Erfolg gekrönt werden wird. Ich denke wenn ein Richter urteilt wird die Pflicht zur Vollzeit erst ab Datum des Urteils oder des Vergleichs ergehen, so wird anerkannt das ihr eine Vereinbarung hattet, du aber trotzdem deinen künfitgen Verpflichtungen nachkommen musst.
Das wird alles maximal von der Tageslaune des Richters oder der Richterin abhängen.
Danke, Nintendo!
- Dieses Jahr bedeutet einschließlich bis einschließlich 31.12? Die gegnerische Seite hat mir nämlich eine Frist gesetzt bis nächste Woche, deswegen gerate ich richtig gut unter Zeitdruck, wenn ich das noch in den nächsten paar Tagen machen müsste. Aber sehr guter Tipp!
- Ohne weiteres, es wurde sogar eine weitere (VZ-) Arbeitskraft eingestellt vor 2 Monaten um meine entfallene Arbeitskapazität aufzufangen
- All das wäre nicht wirklich schlimm - hat jemand Erfahrungswerte wie lange sich so etwas ziehen kann (das Verfahren)?
Ganz allgemein gesprochen:
Der Konsens hier lautet ja einfach still halten und die Gegenseite Unterhaltsklage erheben lassen, wenn's hart auf hart kommt?
Noch eine weitere off-topic Frage:
Ist zwar Küchenpsychologie-Thema, aber drehen Ex-Frauen so ab, dass die ein Fass aufmachen wegen einer 3600€ Differenz? Kann mir quasi selbst die Frage bei meiner Ex beantworten, aber mich würden noch andere Erfahrungswerte interessieren.
Danke euch allen, Jungs.
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zu 1) Die Frist ihr einen Titel auszustellen ist der Tag, ab dem sie eine Klage einreicht. Das kann morgen sein, das kann in 6 Wochen sein.
zu 2) Kannst du das schriftlich bekommen? Mit Unterschrift und Stempel? Am besten mit deinem Wunschdatum, wann du den Antrag auf TZ gestellt hast?
zu 3) Unterhaltsthemen werden pauschal gerne als Eilverfahren behandelt. Also in Summe vielleicht 4-6 Wochen.
(Heute, 10:42)CherryMenthol schrieb: Ist zwar Küchenpsychologie-Thema, aber drehen Ex-Frauen so ab, dass die ein Fass aufmachen wegen einer 3600€ Differenz? Kann mir quasi selbst die Frage bei meiner Ex beantworten, aber mich würden noch andere Erfahrungswerte interessieren.
Ja, du würdest oder tust es gerade genauso.
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Fristgemäß eine kostenlose befristete 100%-Kindesunterhalt-Urkunde abzugeben bedeutet hier, dass man sehr große Chancen auf einen fristgemäßen gerichtlichen Antrag zur Entfristung der Urkunde zugestellt bekommt und nach gerichtlichem Beschluss die gesamten Kosten des Verfahrens fristgemäß zahlen darf. Das muss ein Anwalt eigentlich schon allein deshalb veranlassen, um damit seine Mandantin von seinem hohen Honorar zu befreien. Aus Fürsorge sozusagen.
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Also ich stoße mich da gleich an mehreren Dingen, die das ganze sehr diffus erscheinen lassen. Und möglich ist auch, dass die Gegenseite zumindest Zweifel hat, sich vollständig durchsetzen zu können. Leider enden solche Fälle oft in ständigem Hin und Her Geschreibe jeweils teurer Anwälte und final in Katzenjammer vor Gericht - meist zu Lasten des Mannes.
Zuerst einmal fällt mir die Geschichte mit dem "rückwirkend" auf. Wenn erst jetzt - im Dezember - ein "Anspruch" auf BU mit Aufforderung zur Auskunft erstmals (!) eingegangen ist, kann ich ihn nicht rückwirkend verlangen. Um Unterhalt erhalten zu können, muss ich ihn eindeutig auch fordern. Ich bezweifle also, dass dieser rückwirkende Anspruch überhaupt besteht. Und schaut man dann nach, findet man viele alte Einträge, in denen gesagt wird, dass BU rückwirkend für 12 Monate verlangt werden könne und bezieht sich auf einen Beschluss des OLG Schleswig aus dem Jahre 2003. Aber der BGH sah das wohl anders und zwar 2013:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...07698.html
Beim Kindesunterhalt ist ein Problem eher nicht zu finden, denn der Mindestunterhalt wird ja auch bezahlt. Diesen zu titulieren, kann die Gegenseite verlangen und das solltest du dann auch tun, um hier schon mal ein Verfahren - rein aus Böswilligkeit der Gegenseite - zu verhindern.
Bei dem Alter der Kinder ist nun grundsätzlich BU im Raum. Die Mutter wird versuchen darauf zu verweisen, dass sie ohnehin in den ersten drei Jahren keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit habe, aber demgegenüber - so meine Kenntnis - besteht auch für dich nur eine Erwerbsobliegenheit, aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und einem Erwerb gehst du ja nach und die derzeitige Art des Erwerbs in TZ ergab sich noch während der Partnerschaft durch Vereinbarung.
Und dann schreibst Du, dass es sich um eine Beamtin handele. Ich vermute mal, dass sie sich aktuell also im "Mutterschutz für Beamtinnen" befindet.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffen...-node.html
Beamte unterliegen prinzipiell ja ziemlich genau festgelegten Regularien, so dass zu vermuten ist, dass der Dienstherr ziemlich genau sagt, wann sie wieder anzutanzen hat. Und - so weit ich weiß - kann zwar eine Beamtin sich in irgendeiner Weise auch mal freistellen lassen, aber das kann dann dazu führen, dass sie für diese Zeit überhaupt kein Geld bekommt.
Da Beamte in der Regel geizig sind, ist das unwahrscheinlich, dass sie da irgendwelche exotische Vereinbarungen eingeht, denn selbst wenn sie BU durchsetzen könnte - und ein Termin wäre erst irgendwann im nächsten Jahr - muss sie ja auch von was leben. Dazu würde der BU kaum reichen.
Du könntest also z.B. bezüglich der oben verlinkten Regelungen ziemlich genau heraus finden, wann sie wieder arbeiten müsste - und nicht wann sie wieder arbeiten will.
Wenn sie z.B. Lehrerin sein sollte, hilft manchmal ein Blick auf die Homepage der Schule. Die stellen da immer die Lehrer vor ,-) Da weiß man schnell, ob ein Lehrer dort tätig ist.
Auf jeden Fall ist der "Vergleichsvorschlag" zum jetzigen Zeitpunkt wenigstens verdächtig. Und in jedem Fall ist die Gegenseite sich sehr unsicher i.S. rückwirkender Ansprüche und das sieht aus nach dem Motto "Wir können es ja mal probieren."
Und auch i.S. BU bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die das Ding zu 100% sicher glauben in der Tüte zu haben.
Das Problem wird sein, dass man wahrscheinlich wieder auf einen Richter treffen könnte, der der armen Mutter übers Köpfchen streicheln will und den zahlungsunwilligen Lump in Vollzeit sehen will. Allerdings mag ich kaum glauben, dass die Mutter ab Februar nicht mehr arbeiten gehen will und der ganze Kita/Kiga Kram macht das auch möglich.
Wahrscheinlich drückt die Gegenseite gerade deshalb aktuell so auf die Tube, um eben vorher noch etwas eintüten zu können und dies optimalerweise durch Druck auf dich.
Da Du sozusagen kaum etwas zu verlieren hast, als gfls. ein ohnehin(vielleicht) verlorenes Verfahren, würde ich also genau das tun, was der Gegenseite gerade gar nicht willkommen ist: Auf Zeit spielen.
Und Ja, Exen drehen irrational wegen wesentlich weniger voll auf als wegen 3.600 €. Und dies besonders dann, wenn sie definitiv Chancen sehen, auch da dran zu kommen. Hier scheint aber etwas Unsicherheit bei denen zu liegen.
Mein Fazit wäre: KU sofort eigenständig beim JA titulieren. BU verzögern und Klage abwarten. Ich glaube, dass die zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen wird/gehen muss.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Stunden von CherryMenthol.)
(Vor 10 Stunden)PeterPP schrieb: Fristgemäß eine kostenlose befristete 100%-Kindesunterhalt-Urkunde abzugeben bedeutet hier, dass man sehr große Chancen auf einen fristgemäßen gerichtlichen Antrag zur Entfristung der Urkunde zugestellt bekommt und nach gerichtlichem Beschluss die gesamten Kosten des Verfahrens fristgemäß zahlen darf. Das muss ein Anwalt eigentlich schon allein deshalb veranlassen, um damit seine Mandantin von seinem hohen Honorar zu befreien. Aus Fürsorge sozusagen.
Danke für den Tipp.
Irgendwie habe ich manchmal das Gefühl das meine RA und die gegnerische RA nicht immer die talentiertesten sind. Ist aber ein langes anderes Thema.
Aus Interesse:
Wenn ich den Notar in Anspruch nehme zur Titulierung, dann kann diese nicht zurück datiert werden?
Also d.h. ich lass den Anspruch titulieren, dass mein Kind jeden Monat den Mindestunterhalt, statisch und befristet auf 4 Jahre, seit dem August dieses Jahres hat.
Das ist dann ab Bekanntmachung der Ex gegenüber vorläufig gültig und senkt den Streitwert des Prozess um den Mindestunterhalt x 12 Monate, richtig?
Im besten Fall kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit Streitwert:
Betreuungsunterhalt x 12 + eine kleine Unsumme auf Mindestunterhalt für's Kind x 12 = Streitwert total
Wenn der Richter dann entscheidet, dass diese Betreuungsunterhaltsansprüche nicht gerechtfertigt sind, aber ich in VZ gehen soll bzgl. der Erwerbsobliegenheit für mein Kind, dann wäre das ganz okay und geschmeidig machbar.
(Vor 9 Stunden)Nappo schrieb: Mein Fazit wäre: KU sofort eigenständig beim JA titulieren. BU verzögern und Klage abwarten. Ich glaube, dass die zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen wird/gehen muss.
Danke Nappo, sehr ausführliche Antwort hier.
Zum obigen:
Sie muss mit einer Frist von knapp 7 Wochen vor Ende der Elternzeit ihrem Dienstherrn daraufhinweisen, ob sie die Frist nicht doch noch verlängert.
Habe sie auch hier drauf sehr genau verwiesen als es noch um die umstrittige Anmeldung zum Kindergarten ging (wann, wie viele Betreuungsstunden, Eingewöhnungszeit usw.)
Sie verweigert auch hier die Antwort.
Ihr laufendes Einkommen ist gerade 0, sie hatte mal Ersparnisse i.H.v. 40-60k€, die dank ihrer Eskapaden in letzter Zeit empfindlich nach unten korrigiert worden sind + sie unterstützt ihre Familie finanziell. Eigentlich sehe ich es auch so, dass der Druck arbeiten gehen zu müssen, sehr, sehr stark sein muss.
Also um's plump zu machen:
- Entweder zum Notar oder zum Jugendamt gehen
- Dort den Kindesunterhalt titulieren lassen in Höhe der Summe, die fällig wäre wenn ich VZ arbeiten würde (zwischen 400€ bis 500€) oder NUR den Mindestunterhalt?
- Den Kindesunterhalt bei beiden Varianten statisch und befristet auf 4 Jahren titulieren lassen.
- Auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wegen dem Rest.
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(Vor 9 Stunden)CherryMenthol schrieb: Also d.h. ich lass den Anspruch titulieren, dass mein Kind jeden Monat den Mindestunterhalt, statisch und befristet auf 4 Jahre, seit dem August dieses Jahres hat.
Das ist dann ab Bekanntmachung der Ex gegenüber vorläufig gültig und senkt den Streitwert des Prozess um den Mindestunterhalt x 12 Monate, richtig?
Ich rede nur vom Kindesunterhalt!
Wer in dieser Situation den Kindesunterhalt statisch und auch noch befristet tituliert, der gibt dem gegnerischen Anwalt gleich 2 Steilvorlagen. Damit kann der nämlich gar nicht mehr verlieren, denn über diese beiden Fragen (statisch bzw. befristet) herrscht in der Rechtsprechung schon längst Einigkeit. Derjenige hat dann am Schluss einen unbefristeten dynamischen Beschluss am Hals. Und sämtliche Kosten des Kindesunterhaltsverfahrens. Wer genügend Kohle zur Verfügung hat, kann's ja mal ausprobieren.
Wenn aber im konkreten Fall mit Wirkung ab (Monat Auskunftsanfrage bzw. Inverzugsetzung) in Höhe von 100% des jeweiligen Mindestunterhalts (also dynamisch) und ohne jegliche Befristung tituliert wird, dann macht derjenige nichts falsch. Der gegnerische Anwalt hat gar keinen Grund zur Klage. Die Mandantin muss ihren Anwalt für dessen außergerichtliche Tätigkeit in Sachen Kindesunterhalt aus eigener Tasche bezahlen.
(Vor 9 Stunden)CherryMenthol schrieb: - Entweder zum Notar oder zum Jugendamt gehen
Egal wo. Jugendamt, Gericht oder Notar, alle müssen Kindesunterhalt gebührenfrei beurkunden. Nur Notare dürfen lächerliche Schreibgebühren u.ä. berechnen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von CherryMenthol.)
(Vor 8 Stunden)PeterPP schrieb: Ich rede nur vom Kindesunterhalt!
Wer in dieser Situation den Kindesunterhalt statisch und auch noch befristet tituliert, der gibt dem gegnerischen Anwalt gleich 2 Steilvorlagen. Damit kann der nämlich gar nicht mehr verlieren, denn über diese beiden Fragen (statisch bzw. befristet) herrscht in der Rechtsprechung schon längst Einigkeit. Derjenige hat dann am Schluss einen unbefristeten dynamischen Beschluss am Hals. Und sämtliche Kosten des Kindesunterhaltsverfahrens. Wer genügend Kohle zur Verfügung hat, kann's ja mal ausprobieren.
Wenn aber im konkreten Fall mit Wirkung ab (Monat Auskunftsanfrage bzw. Inverzugsetzung) in Höhe von 100% des jeweiligen Mindestunterhalts (also dynamisch) und ohne jegliche Befristung tituliert wird, dann macht derjenige nichts falsch. Der gegnerische Anwalt hat gar keinen Grund zur Klage. Die Mandantin muss ihren Anwalt für dessen außergerichtliche Tätigkeit in Sachen Kindesunterhalt aus eigener Tasche bezahlen.
Danke, PeterPP.
Also dynamisch, d.h. Stufe 1, dynamisch, für Kinder zwischen 0-5, unbefristet = 354,50€
Den einzigen Fallstrick hier, für mich, sehe ich hier im "unbefristeten", da ich im Forum gelesen habe, es sei für den Vater vorteilhafter den Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr zu befristen.
Noch kleine, aber wichtige Randinfo (u.a. für @Nappo)
Die Ex hat relativ früh (also ab Ende August) bereits Unterhaltszahlungen angefordert aufgrund einer sehr abenteuerlichen Netto-Einkommensbemessensgrundlage seitens ihrer Anwältin.
Der kombinierte Kindes & Betreuungsunterhalt war damals fast 4-stellig und ist jetzt weiter und weiter abgeschmolzen bis hin zum großzügigen Vergeben & Vergessen Angebot ihrer Anwältin von dieser Woche mit der Falle des titulierten Kindesunterhalts & Betreuungsunterhalt (die Forderung nach Titulierung ist erst diese Woche erstmalig aufgekommen) & dem Schmarrn mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit.
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Zum Titel steht alles in der faq beim Thema Unterhalt: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Grundsätzlich ist sehr zu empfehlen, erst in der faq nachzulesen, dann sind viele Fragen schon eindeutig beantwortet.
Zum Befristung von Titeln gestern im Nachbarthread: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13993
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 6 Stunden von PeterPP.)
(Vor 7 Stunden)CherryMenthol schrieb: Also dynamisch, d.h. Stufe 1, dynamisch, für Kinder zwischen 0-5, unbefristet = 354,50€
dynamisch heißt bei minderjährigen Kindern: jeweiliger Mindestunterhalt, jeweilige Altersstufe
(Vor 7 Stunden)CherryMenthol schrieb: Den einzigen Fallstrick hier, für mich, sehe ich hier im "unbefristeten", da ich im Forum gelesen habe, es sei für den Vater vorteilhafter den Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr zu befristen.
Befristungswunsch kann sehr teuer werden: OLG Bamberg
(Vor 7 Stunden)p__ schrieb: Zum Titel steht alles in der faq beim Thema Unterhalt: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Grundsätzlich ist sehr zu empfehlen, erst in der faq nachzulesen, dann sind viele Fragen schon eindeutig beantwortet.
In der FAQ fehlt die Möglichkeit der gebührenfreien Beurkundung von Kindesunterhalt in allen Amtsgerichten, siehe § 67 BeurkG.
Jugendämter dürfen das ja nur, weil es den Rechtspflegern in den Amtsgerichten damals alles zu viel wurde.
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(Vor 7 Stunden)p__ schrieb: Zum Titel steht alles in der faq beim Thema Unterhalt: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Grundsätzlich ist sehr zu empfehlen, erst in der faq nachzulesen, dann sind viele Fragen schon eindeutig beantwortet.
Zum Befristung von Titeln gestern im Nachbarthread: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13993
Ohne weder frech noch undankbar sein zu wollen:
Ich habe bereits die Trennungs-FAQ durchgelesen, du hast durchaus recht, dass da 95% der Fragen beantwortet sind, aber (in meinen Augen) wichtige Details wie z.B.
die Befristung des Kindesunterhalts, statisch oder dynamisch, scheint ja auch bisschen Interpretationsspielraum zu sein + welche Konsequenzen es verfahrenstechnisch haben kann.
Prinzipiell denke ich hier an den Richter bzw. die gegnerische Seite und will hier kein Futter liefern, deshalb scheint mir Nappo & PeterPPs Vorschlag am Besten zu sein, d.h.
dynamischer Titel, unbefristet, Mindest-Unterhalt
entweder bei JA / Notar / Amtsgericht unterzeichnen.
Nur ist noch (für mich) die Zeitfrage ungelöst, d.h. muss das bis zur Fristsetzung der gegnerischen Seite erledigt worden sein oder Hauptsache in den letzten 2,5 Wochen dieses Jahres + ob eine Rückdatierung des Mindestunterhaltstitel gut und notwendig sei oder ob das irrelevant ist/nicht machbar.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 5 Stunden von PeterPP.)
(Vor 10 Stunden)Nintendo schrieb: Die Frist ihr einen Titel auszustellen ist der Tag, ab dem sie eine Klage einreicht. Das kann morgen sein, das kann in 6 Wochen sein. Wenn die vom RA gesetzte Frist vertretbar ist, sollte man sie einhalten. Warum unnötig Risiko gehen? Warum unnötig provozieren? Mglw. könnte durch verspätete Titulierung ein Verzugsschaden eintreten. Dann haftet man(n).
(Vor 5 Stunden)CherryMenthol schrieb: dynamischer Titel, unbefristet, Mindest-Unterhalt
Apropos dynamischer Titel: nur ein Lnk: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dynami...14617.html
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(Vor 9 Stunden)CherryMenthol schrieb: Irgendwie habe ich manchmal das Gefühl das meine RA und die gegnerische RA nicht immer die talentiertesten sind.
 Das ist gar nicht so selten.
Manchmal tun die aber auch nur so. Das hilft ihnen in Richtung hoher Streitwerte!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von CherryMenthol.)
Ganz heißes Update:
Die Ex möchte "überraschenderweise" nicht Ende Januar 2026 wieder einsteigen ins Berufsleben, aber voraussichtlich April 2026.
Die KITA Ganztagesbetreuung möchte sie aber natürlich frühestmöglich (ab Januar 26) in Anspruch nehmen.
Also, wie prophezeit:
Die Ex will sich gerne ein schönes Leben machen, wahrscheinlich bis Ende Januar 2027.
Was zusätzlich zum Kotzen ist:
Frauen, die tatsächlich einen Ganztages-Kitaplatz brauchen, werden dessen beraubt, weil jemand sich ein schönes Leben ohne Kind machen will.
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