Gestern, 20:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 20:26 von CherryMenthol.)
Nochmal für absolute Dummies wie mich:
- spätestens am Tag der Fristsetzung gehe ich zum Jugendamt
- dort tituliere ich den Mindestunterhalt, dynamisch, befristet bis zum 18. Lebensjahr
- damit reduziere ich wesentlich den Streitwert bei einem potenziellen Gerichtsverfahren & nehme der gegnerischen Seite das Futter
- der Streitwert wird sich dann wahrscheinlich folgendermaßen errechnen:
((angesetzter KU der gegnerischen Seite - Mindestkindesunterhalt) + angeblicher Betreuungsunterhalt für KM)) x 12
- da der titulierte Mindestunterhalt gezahlt wird, kann die gegnerische Seite KEINE Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen
- bei einem Gerichtsverfahren (das wahrscheinlich erst in paar Monaten stattfinden wird, so überlastet wie das System ist) kann der Richter entscheiden:
=> Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig für den gesamten Zeitraum
=> Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig ab Tag der Entscheidung
=> Mindestunterhalt wurde gezahlt, es liegt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vor, die gegnerische Seite geht leer aus.

