15-12-2009, 12:14
zeitlich zwar nur, aber immerhin.
Der so unglaublich selten angetroffene §1578b erblickt hier beim (im Kampf um die rote Laterne im Unterhaltsunrecht immer ganz vorne mit dabei sein) OLG Brandenburg erstaunlicherweise zum ersten Mal das Licht der Rechtsunwirklichkeit, über 1,5 Jahre nach seiner "Geburt".
Der §1578b ist sehr rar in freier Wildbahn anzutreffen und wurde bis dato in 99,9% aller Fälle dafür genutzt, ihn gepflegt zu ignorieren.
Denn das oberste Gesetz, in Form des faltigen Zellbeutels mit Namen Hahne, hat ihn für sich selbst aus Gründen der Kinderbetreuung (§ 1570) abgelehnt und alle anderen Richterschranzen haben ihrem Diktum untertänigst Folge zu leisten, denn es kommt direkt von Gott.
Guckst Du HIER.
Die OLGer in Brandenburg haben den §1570 aber verneint (Respekt bei zwei Kindern 5 und 16 Jahre alt) und am Unterhaltsglücksrad gedreht.
Heraus kam: Aufstockungsunterhalt!
Also flugs den §1573 (2) herausgekramt und auf 7 Jahre begrenzt.
Denn der flasht noch in der §1578b Constellation (da feilt MC Hahne aber bestimmt noch dran - check it out!)
Unterhaltshöhe: Voll, nach der Abkassier-Formel 3/7.
Dauer der Ehe: 5 Jahre
Dauer des Unterhaltes: 7 Jahre (jüngstes Kind dann 12 Jahre alt)
Der Mann (Polizist) ist damit gerade so am Selbstbehalt vorbeigeschrammt (50% des Nettos weg, Verbleib knappe EUR 1.300,-) und wird für 7 Jahre die lokalen Neonazi-Aufmärsche vor den bösen Autonomen für symbolische EUR 1,-/h schützen.
KLICK MICH
Das ist zwar von der Matrix-Welt (bei Kinder ab 3 Jahren gibt's keinen Unterhalt mehr) eine volle Zweierpotenz entfernt, aber gleichzeitig geht es wenigstens tendenziell nicht noch mehr bergab.
Master Chief
Der so unglaublich selten angetroffene §1578b erblickt hier beim (im Kampf um die rote Laterne im Unterhaltsunrecht immer ganz vorne mit dabei sein) OLG Brandenburg erstaunlicherweise zum ersten Mal das Licht der Rechtsunwirklichkeit, über 1,5 Jahre nach seiner "Geburt".
Der §1578b ist sehr rar in freier Wildbahn anzutreffen und wurde bis dato in 99,9% aller Fälle dafür genutzt, ihn gepflegt zu ignorieren.
Denn das oberste Gesetz, in Form des faltigen Zellbeutels mit Namen Hahne, hat ihn für sich selbst aus Gründen der Kinderbetreuung (§ 1570) abgelehnt und alle anderen Richterschranzen haben ihrem Diktum untertänigst Folge zu leisten, denn es kommt direkt von Gott.
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Die OLGer in Brandenburg haben den §1570 aber verneint (Respekt bei zwei Kindern 5 und 16 Jahre alt) und am Unterhaltsglücksrad gedreht.
Heraus kam: Aufstockungsunterhalt!
Also flugs den §1573 (2) herausgekramt und auf 7 Jahre begrenzt.
Denn der flasht noch in der §1578b Constellation (da feilt MC Hahne aber bestimmt noch dran - check it out!)
Unterhaltshöhe: Voll, nach der Abkassier-Formel 3/7.
Dauer der Ehe: 5 Jahre
Dauer des Unterhaltes: 7 Jahre (jüngstes Kind dann 12 Jahre alt)
Der Mann (Polizist) ist damit gerade so am Selbstbehalt vorbeigeschrammt (50% des Nettos weg, Verbleib knappe EUR 1.300,-) und wird für 7 Jahre die lokalen Neonazi-Aufmärsche vor den bösen Autonomen für symbolische EUR 1,-/h schützen.
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Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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