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Unterhalt und Firma ( Gesellschaft )
#1
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.

Momentan bin ich Einzelunternehmer und bin quasi mit meinem Netto nach der G&V unterhaltspflichtig.

Ich frage mich, wie das aussieht, wenn ich eine GmbH, KG, ... gründe und mich da anstelle. Wie sieht dann die Unterhaltspflicht aus. So eine Gesellschaft kann ja Vermögen haben und Gewinne erwirtschaften.

Finde da auch im Internet nicht so wirklich was zu.

Danke!!!

Harry Download
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#2
Wenn du eh nicht genug erwirtschaftest, wirst du höchstwahrscheinlich zu Unterhalt verdonnert aufgrund fiktiven Einkommens.
Das beste ist du gehst in Ausland. Ist das möglich?
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Ich sage schon mal herzlich willkommen in der Runde Wink,

Wofür zahlst du, wieviel zahlst du denn ?
Ich war bis vor zwei Stunden auch Einzelunternehmer , ist jetzt nach langen Streitereien der einzige Ausweg gewesen. 10 Jahre waren es.

Grüsse vom Toten Hund
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#4
Fundierte Kenntnisse, dass man als Unterhaltspflichtiger pleite bist, erhältst Du hier im Trennungsfaq.com

Wie Du Dich als Unternehmer verhalten musst, findest du auf meiner Webseite hier www.deutschlandflucht.net/unterhaltproblem-unternehmer.html
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#5
Nein, da ich meine Kinder betreue. Mit 1/3 des Jahres, aber die Zeit wird nicht angerechnet. Evtl. Für alles was über 6 Wochen Urlaub und jedes 2. WE geht ein paar Euro Essensgeld.

Da ich aber 100% Unterhalt zahlen soll und das 1/3 von meinem Eigenbehalt bezahlen soll, dachte ich, es wäre schlau mich z.B. für 1200,- brutto anzustelle.
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#6
Moin,

als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH wärst du einerseits weiterhin angestellter Gehaltsempfänger.
Dieses Gehalt zählt nach den üblichen Regeln zu deinem Unterhaltspflichtigen Einkommen.
Darüber hinaus werden dir evtl. Gewinnausschüttungen als Kapitalertrag angerechnet.
Du wirst auch deine Bilanzen immer wieder vorlegen müssen und es wird von dir erwartet, dass dein Kapital sich auch angemessen verzinst.

Wenn du maßgeblicher Gesellschafter mit mehr als 25% Anteil, bist du ausserdem nicht mehr Sozialversicherungspflichtig.
KV kannst du dann freiwillig abschließen, RV auch.
Bei der AV wirst du die gesparten Beiträge als Unterhalt auskehren müssen, das Risiko aber alleine tragen müssen.
Also wie üblich im Unterhaltsrecht.

Je nachdem, wie hoch dein Unterhaltsbetrag ist, würde ich mir überlegen ob ich mir das antun will.
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#7
[quote='Cocktail-Detlef' pid='27955' dateline='1261051283']
Fundierte Kenntnisse, dass man als Unterhaltspflichtiger pleite bist, erhältst Du hier im Trennungsfaq.com

Das kann ich bestätigen, wer lesen kann dem ist geholfenTongue
Hallo CD,
alles gut im Auswärtigen Land?Tongue

Der Köter der sich nicht mehr regt( auch nicht aufregtBig Grin)
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#8
@ Cocktail-Detlef Danke für den Tip, war zwar schon auf der Seite, aber hab wohl die entsprechende Stelle nicht gefunden.

Der Vorteil für eine Gesellschaftsgründung wäre, dass ich dann das Haus, wo ich mit meinen Kindern wohne da einbringen kann und es dann zurückmieten.

Hatte das Haus vor ein paar Jahren gekauft, da ich keine Rentenversicherung habe und die Wohnung ( 60qm ) für mich die Kinder und das Büro einfach zu klein war. Jetzt wäre es so, dass ich mit den Tilgungs und sonstigen Kosten für das Haus nicht durchkommen würde, also das Haus aufgeben müßte und damit auch den Raum, den ich mit meinen Kindern teile.

Ich selber sehe das eher schmerzfrei. Bin jahrelang Bauwagenbewohner gewesen und finde nach wie vor, dass das eine angenehme Lebensweise ist. Diese ganze Haussache habe ich vorrangig wegen der Kinder betrieben.

Gruß,

Harry
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#9
Die GmbH stufenweise runter fahren und gleichzeitig die neue Firma aufstellen. Das dauert vielleicht 3 bis 4 Monate und dann die GmbH schliessen und schon gucken alle dumm. Wir haben Wirtschaftskrise und gerade jetzt gehen viele Firmen Pleite. Du eben auch - ist ein voellig normaler Vorgang.

Das mit dem Bauwagen finde ich fuer die Ex eine sehr gute Idee!
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#10
Momentan bin ich ja noch Einzelunternehmer. Ich dachte, ich könnte das Haus und meine Einnahmen in eine GmbH transferieren und mich dann da anstellen.
Die Frage ist wie das dann mit Gewinnausschüttungen ist. Eigentlich brauche ich aber keine, wenn ich meinen Eigenbehalt habe, eine kleine Miete für das Haus ( der Mietspiegel liegt bei 5,- / qm ). Die Frage ist nur, kann das Sozialamt an die GmbH?

Tja, Fragen über Fragen...

@beppo, wie regelst du das denn jetzt?

Das Problem insgesamt ist natürlich auch, dass ich ja trotz allem 1/3 des Jahres mit meinen Kindern verbringe, von daher ist diese Bauwagensache erst dann angesagt, wenn ich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft habe.
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#11
Ich habe meine GmbH schon vor der Scheidung geschlossen.
Seitdem war ich angestellt und wurde gerade entlassen.
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#12
GmbH und Unterhaltspflicht? Das geht voll gegen die Wand. Fliege nach England und gruende eine Ltd. - das spart langfristig richtig Geld. Das Haus verkaufen und das Geld sicher verwahren. Miete Dir lieber was an.

Trenne Dich von dem Gedanken, dass irgendjemand mit Dir Nachsicht hat.
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#13
Danke erstmal für die Infos, muß das mal sacken lassen und mir Gedanken machen.

Ich melde mich demnächst mal wieder,

Gruß,

Harry
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