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Aufenthaltsbestimmungsrecht
#1
Wink 
Hallo hoffe jemand kann mir helfen,
ich habe drei Kinder die noch bei ihrer Mutter leben diese jedoch möchte, dass ich die Kinder zum mir und meiner Lebensgefährtin nehme .....
Dieses kam schon wiederholt vor, doch jetzt scheint es wohl ihr ernst zu sein....
Nun meine Frage, ich freue mich natürlich, dass meine Kinder zu mir kommen und bei mir leben werden doch wie kann ich mich ohne ein Gericht einzuschalten absichern, damit sich meine Ex nicht nach einpaar Wochen dreht... gibt es da eine Möglichkeit wäre für Hilfe echt Dankbar...

Gruß Gi
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#2
Ich habe damals mit der Mutter meines Sohnes eine Art schriftliche Übereinkunft gemacht mit den Punkten:
- Unterhalt
- Entscheidungsfindung
- Besuchsregelung
und so ein wenig Begründung warum und weshalb...
es wird Dir zwar im Streitfall nicht viel nutzen, aber wenigstens hast Du etwas in den Händen

Lass das Jugendamt raus
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#3
Schreibe "Elternvereinbarung" darüber und als wichtigsten Punkt: Die Eltern XX und YY sind sich einig, dass (Kindnamen) beim Vater YY leben. Klammere strittige Punkte aus, Hauptsache der Aufenthalt bei dir ist festgelegt. Ansonsten wie Ralf geraten hat.
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#4
Wenn die Kinder älter sind, dürfen die ohnehin selbst entscheiden, wo sie bleiben wollen. Sorgerecht , ABR zählt nichts, wenn Kinder bei dir bleiben wollen ...
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#5
(04-01-2010, 15:22)Ralf G. schrieb: Ich habe damals mit der Mutter meines Sohnes eine Art schriftliche Übereinkunft gemacht mit den Punkten:
...
Lass das Jugendamt raus
Soweit mir bekannt, muss bei einer Übereinkunft bzgl. der Kinder eine Zustimmung vom Jugendamt oder dem Familiengericht eingeholt werden. Aber das mag von Land zu Land unterschiedlich sein.
https://t.me/GenderFukc
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#6
die Zustimmung war bei mir nicht nötig, und ich hatte nicht mal Sorgerecht - bis heute auch nicht für meinen Sohn
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#7
Folgende Elternvereinbarung könnte als MUSTER-Vorlage dafür dienen:

Vereinbarung
zur Erhaltung der Elternschaft beider Eltern
bezüglich Sorge und Umgang


der getrennt lebenden Eltern

NN (Mutter)
wohnhaft
xxx

und

NN (Vater)
wohnhaft
xxx

bezüglich des leiblichen Sohnes beider Elternteile

F.
wohnhaft bei der Mutter

und des Sohnes von Frau NN aus erster Ehe

M.
wohnhaft bei der Mutter


1.
Die Eltern vereinbaren, das ....

mehr unter:
http://vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_079.php

Download als Winword- oder PDF- dokument

Falls zusätzlich Hilfe geleistet werden soll, bitte eine Mail an info@vafk-karlsruhe.de senden.

Mit väterlichen Grüssen
Henning Riepen
www.vafk-karlsruhe.de
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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