08-10-2008, 16:44
Ein kurioser Fall, der aber tief blicken lässt in die Prinzipien des Unterhaltsrechts:
Hat eine Frau während der in Frage kommenden Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann als auch mit dessen eineiigem Zwillingsbruder Geschlechtsverkehr, ist der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Vater eines daraus resultierenden Kindes, wenn sich weder durch ein Sachverständigengutachten noch durch Zeugenvernehmung eindeutig feststellen lässt, dass der Zwillingsbruder der Vater ist.
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 9 UF 132/05, Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...80624.html
Die Vaterschaftstests versagen in diesem Fall. Es ist nicht feststellbar, wer der Vater ist. Also greifen sich die Richter einfach den Nächstbesten, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Uns doch egal, wer der Vater ist, 50% Chance genügen dem "Recht". Zahlen gefälligst. Nur darauf kommt es an.
In Kanada gab es denselben Fall. Eineiige Zwillinge verkehren mit einer Frau geschlechtlich. Da die Vaterschaft ebenfalls nicht eindeutig nachweisbar war, musste zum Ärger der Dame keiner zahlen.
Hat eine Frau während der in Frage kommenden Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann als auch mit dessen eineiigem Zwillingsbruder Geschlechtsverkehr, ist der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Vater eines daraus resultierenden Kindes, wenn sich weder durch ein Sachverständigengutachten noch durch Zeugenvernehmung eindeutig feststellen lässt, dass der Zwillingsbruder der Vater ist.
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 9 UF 132/05, Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...80624.html
Die Vaterschaftstests versagen in diesem Fall. Es ist nicht feststellbar, wer der Vater ist. Also greifen sich die Richter einfach den Nächstbesten, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Uns doch egal, wer der Vater ist, 50% Chance genügen dem "Recht". Zahlen gefälligst. Nur darauf kommt es an.
In Kanada gab es denselben Fall. Eineiige Zwillinge verkehren mit einer Frau geschlechtlich. Da die Vaterschaft ebenfalls nicht eindeutig nachweisbar war, musste zum Ärger der Dame keiner zahlen.