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teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert!
#26
Das was Vorsichtiger sagt, deckt sich mit meiner Erfahrung bei meiner EA. Da hieß es ganz lapidar: Entweder Gewinn und damit unterhaltsrelevant oder selbst Schuld. Machbar ist nur dann was, wenn die EW schon vor der Unterhaltspflicht bestand. Dann geht "vielleicht" noch was, aber dann müssen Gutachten über den Wert etc beigebracht werden und weitere Gutachten. Ich selbst habe dann bekannterweise die Handbremse gezogen.

Der Sachverhalt hier zeigt an sich deutlich, dass man sich Eigentum als Unterhaltspflichtiger, egal in welcher Form auf gar keinen Fall antun sollte. Mangels Einkommen ist dann eine wunderbare Masse zum pfänden da. Entweder Eigentum an unpfändbaren Gebrauchsgegenständen und der Rest wird gemietet. Das ist quasi sicher.

Kleinere Tricksereien dürften ein gefundenes Fressen für die Ex sein. Diese Kiste ist ziemlich schwierig und einen brauchbaren Rat wird es wohl nicht geben.
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#27
http://de.wikipedia.org/wiki/Spende

Zitat:Sonderausgabenabzug

Bei Spenden von Privatpersonen an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet werden.[4] Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich als Spendenquittung bezeichnet) vorgelegt werden.

Ok, hier stimmts, scheinen "nur" 20% zu sein. Bei 60.000 Einkommen jedoch immerhin 12.500 Euro. Jedoch dann:

Zitat:Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50 % des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 €.[5] Von der Steuerschuld werden also max. 825,- €/1650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben bis 1650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 × 1650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer„begünstigt“ spenden.

Ok, wichtig ist noch, daß dann z.b. Väterfreunde e.V. eine Wählervereinigung/Partei etc. noch ist, damit man dann wirklich die 1650 bzw. 3300 Euro jährlich rausbekommt. Bei mir wurden die 50% jedenfalls immer voll berücksichtigt, so wie das ausgesehen hat. Das ganze läuft nämlich dann als Sonderausgabe. Das mit den 20% betrifft anscheinend eben die gemeinnützigen Vereine, die da etwas benachteiligt sind. Wenn man natürlich mehr wie 1650 oder 3300 Euro Lohnsteuer zahlt, muss man sich eben noch was anderes einfallen lassen...es könnte bei mir jedoch auch so gewesen sein, daß ich durch die 50% beispielsweise nur noch auf 16.000 zu versteuerndes Einkommen kam - und das war dann möglicherweise ohnehin der Freibetrag, wo man keine Steuern zahlen musste. Mir gehts ja darum, daß man Unterhaltspflichtigen die z.B. 3300 Euro Kindesunterhalt zahlen, dies z.B. über sowas wieder rausbekommen.

Zitat:Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Sammelbestätigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z. B. für Organisationen, die den Sport, die Heimatpflege/Heimatkunde oder andere so genannten „Freizeitzwecke“ fördern (§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG) oder wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten (sog. unechte Mitgliedsbeiträge, die ein Leistungsentgelt darstellen).

Soweit Spenden die Höchstbeträge übersteigen, können sie in Folgejahre übertragen und dann jeweils wiederum innerhalb der Höchstbeträge geltend gemacht werden („Spendenvortrag“). Der Spendenvortrag ist aber nicht vererblich.

Für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen gilt ein zusätzlicher Höchstbetrag von insgesamt einer Million Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.
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#28
ah, so ist das. ich war vom sonderausgabenabzug bei "normalen" spenden ausgegangen, wusste nicht, dass es für parteispenden eine gesonderte regelung gibt. obwohl: hätte man sich eigentlich denken können Wink
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#29
Naja, wenn der Unterhaltsbetrag berechnet wurde anhand des Einkommens - ich denke das machen ja die JA oder Gerichte - und der ist eben gering, weil man sich arm gerechnet hat - dann kann einem niemand zwingen, seine Wohnung zu verkaufen, wenn man dann den neu ausgerechneten Betrag regelmäßig zahlt.

@expat

jepp, es gibt in Deutschland keine Fairness. Spende ist nicht gleich Spende. Ist doch beim Vater auch so. VAter ist nicht gleich Vater. Nur wer unfair zu mir ist, der brauch sich nicht wundern, wenn ich mir das spendenfreundlichste Konzept raussuche und jeden Kilometer den ich brauche, angebe. Ich brauche nicht warten, bis irgendwelche Id... es ähnlich akzeptieren, daß Umgangskosten aussergewöhnliche Belastungen sind.
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#30
das Ganze hier führt wirklich zu nix.
Die Düsseldorfer Tabelle ist in jeglicher Hinsicht durchdiskutiert und beklagt, verurteilt und ausgeschöpft worden. Es ist ganz klar an der ganzen gefestigte Rechtsprechung zu erkennen, was mit der Immo passieren wird:

Der Kauf der Immobilie unter den geschilderten Umständen ist zumindest riskant gewesen - wenn nicht sogar (entschuldigung) dämlich.

Das Ermitteln eines steuerlichen Nettos hat nur ganz bedingt mit der DT zu tun - wie Exilierter schon richtig sagte: Schulden, Nebenkosten, etc. sind im Wesentlichen nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie VOR der Trennung bereits berücksichtigungsfähig gewesen sind.
Wie soll denn sowas auch plausibel erklärbar sein:
Ich zahle keinen Kindesunterhalt, statt dessen mache ich eine größere Parteispende, wodurch sich mein Netto-Einkommen so reduziert, dass ich weniger bis nix zahlen muss. Äähmm... hallo?
Ich kann den Unterhalt nicht (vollständig) zahlen, statt dessen schaffe ich mir (auf Pump) eine Immobilie an und versuche mein Einkommen zu verbessern. Geht nicht - wird leider weniger. Sad

Also ich bin ja auch der Meinung, dass Jugendämter und speziell Beistände eine selten dumm-dreist-dämliche Gattung der Homo Sapiens sind - aber SO dämlich sind sie dann doch wieder nicht.Rolleyes
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#31
guter punkt.

aber wenn du beispielsweise ein gewerbe aufmachst, weil du entweder keinen oder nur einen schlecht bezahlten job bekommen kannst, wird das schon aktuell. du hast bei jedem gewerbe anlaufverluste, alles andere ist wie ein 6er im lotto.

und wenn du vorher schon eine immobilie hattest, aber der mieter zieht aus oder entpuppt sich als mietnomade, dann bist du auch sofort in den verlusten drin. es dürfte auch der absolute ausnahmefall sein, dass man eine mietwohnung bar bezahlt. die werden in aller regel finanziert.
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#32
...und dann fordert man vom Pflichtigen wieder die reumütige Rückkehr in Lohn und Brot, erhöhte Bewerbungszahl, Nebenjob, die Insolvenz, den Unterhalt irgendwie anders zu zahlen.

Es INTERESSIERT NICHT wie Du das Geld beischaffst, hauptsache Du beschaffst es.
Ich kenne nur 3 Wege die effektiv funktionieren von der UH-Pflicht dauerhaft runterzukommen:

1.) Der / die UH-berechtigte verstirbt
2.) der / die UH-berechtigten wohnen und leben beim Pflichtigen
3.) es sind gar keine UH-Berechtigten.

Nichtmal eine Abänderungsklage schützt dauerhaft vor absurden Forderungen. Nach 2 Jahren geht der Affentanz auf Grundlage der Milchbrötchen-Intelligenzbestien von der Beistandschaft wieder los... "...wir fordern Sie auf bis am xx.xx.xx Ihr Einkommen nachzuweisen..." blabla.
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#33
@tem20
achso, hatte das mit dem erben auch falsch verstanden. dachte die mutter deiner tochter ist der meinung deiner tochter würde etwas vom haus zustehen... ok... hatte nicht richtig gelesen.
aber letztendlich ist es egal wenn es ums erben geht. falls du mit ihr verheiratet warst, könntest du sie ausschliessen, dann bekommt sie nur den pflichtteil. wenn nicht, bekommt sie gar nichts.

@all
oha.... ihr habt ja viel geschrieben... das ein oder andere verstehe ich jetzt doch besser.
weiterhin unklar ist mir warum sie uns die immo wieder abnehmen sollten?? wenn man zinsen und tilgung gegeneinander rechnet bleiben noch 45 euro. diese müssten dann aber auf 3 kinder aufgeteilt werden. falls diese 45 euro dann angerechnet werden, dann bitte! oder glaubt ihr wirklich, dass wir deshalb gezwungen werden könnten diese zu verkaufen??? für den unterhalt dieses kindes wären das gerademal ca. 20 euro mehr im monat (höchste altersstufe). klar, anrechnen werden sie das wohl, aber wenn man das aus eigener tasche aufbringt, kann das denen doch egal sein, oder nicht?? bis jetzt geht das ganz gut, denn für seine tochter bezahlt er weiterhin den hälftigen unterhalt und für unseren gemeinsamen sohn brauchen wir einfach nicht soviel wie das was ihm laut DT zusteht.
wenn wir sie wieder verkaufen würden, hätten wir ja auch nicht mehr als vorher, denn die belastungen werden ja auch nur durch die miete abbezahlt weil die wohnung auf eine langfristige finanzierung ausgelegt ist. falls jemand versteht was ich meine...
bei der neuen wohnung sieht es anders aus... aber die soll jetzt mal nicht interessieren... damit nerve ich euch dann wieder in 2 jahren Tongue

was bis jetzt noch immer nicht beantwortet wurde, ist folgender punkt:
sonstige unterhaltverpflichtungen oder besondere belastungen:
art der verpflichtung oder belastung / monatsbetrag

was könnte man da eintragen?? darf mein mann mich mit 323 euro (wäre ja hartz4 satz soweit ich weiss) berücksichtigen?? er füttert mich ja momentan mit durch weil unser sohn noch nicht in den kindergarten geht und vom amt bekomme ich auch nichts. meine einzige einnahme ist das kindergeld unseres sohnes. elterngeld geht ja auch nur 2 jahre und die sind vorbei.
jedenfalls ist die arge der meinung, dass er soviel geld für mich aufbringen muss, da wir eine bedarfsgemeinschaft haben...
habe bis jetzt nur die kiga kosten angegeben und den beleg für die anmeldung kopiert.
fällt euch noch etwas ein, das man eintragen könnte???????
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#34
WILLST oder KANNST Du es nicht verstehen... ?

Zum Thema Haus sag ich nix mehr, nur noch den Hinweis auf ein Fundstück von Borni : http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2950
Alles andere bleibt dann Deiner Fantasie und der kommenden Realität überlassen.

Und im Rest trag ein was immer DU für richtig hältst, was Dein Mann anzugeben hat. Es wird sowieso alles weitestgehend zusammengestrichen nach Gutsherrenart.
Mal im Ernst, wärst Du meine Frau würde ich DICH tatsächlich als aussergewöhnliche Belastung angeben... Dodgy
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#35
@vorsichtiger
weiss ja nicht was dein problem ist...
ich verstehe schon, dass es das JA wahrscheinlich nicht interessieren wird... DAS habe ich verstanden.
allerdings ist das mit exe anscheinend ja noch verhandlungssache. sie wollte sich vom JA nur berechnen lassen um zu sehen was "ihrem" kind denn zusteht. letztendlich wird sie wahrscheinlich wieder auf einen teil des unterhaltes verzichten, so jedenfalls ihre letzte aussage zu diesem thema.
soweit ich weiss läuft dann die berechnung... sie bekommt vom JA bescheid und mein mann dann auch. mir war bis jetzt nicht bekannt, dass das JA dann jeden monat prüft ob die unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet wurden. wenn exe angibt, dass alles ohne probleme läuft, ist doch alles ok, oder was ist daran jetzt falsch??????
bei seiner anderen exe läuft genau dasselbe spielchen, sie lässt sich berechnen (weil das vom arbeitsamt verlangt wird) und es wird der betrag überwiesen, der mit exe ausgemacht wurde.
wobei ich dazu sagen muss, dass exe 2 sich nur per anwalt berechnen lässt und nicht über JA.
falls das JA tatsächlich prüft was geleistet wird, sag bitte bescheid, wäre ja wichtig zu wissen.

tja, dann bin ich eben in deinen augen eine aussergewöhnliche belastung, zum glück sieht mein mann das anders :-)
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#36
ich antworte mal in Deinen Text...

(12-03-2010, 15:16)stafford schrieb: @vorsichtiger
weiss ja nicht was dein problem ist...

---> ICH hab zum Glück nicht Dein Problem mit der Immobilie. Mein Vermögen ist tatsächlich pfändungssicher untergebracht Tongue

ich verstehe schon, dass es das JA wahrscheinlich nicht interessieren wird... DAS habe ich verstanden.
allerdings ist das mit exe anscheinend ja noch verhandlungssache. sie wollte sich vom JA nur berechnen lassen um zu sehen was "ihrem" kind denn zusteht. letztendlich wird sie wahrscheinlich wieder auf einen teil des unterhaltes verzichten, so jedenfalls ihre letzte aussage zu diesem thema.

---> Blödsinn. Es gilt der Titel. Und eine Mutter kann nicht auf den Unterhalt ihres Kindes mal so eben verzichten.

soweit ich weiss läuft dann die berechnung... sie bekommt vom JA bescheid und mein mann dann auch. mir war bis jetzt nicht bekannt, dass das JA dann jeden monat prüft ob die unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet wurden. wenn exe angibt, dass alles ohne probleme läuft, ist doch alles ok, oder was ist daran jetzt falsch??????

--->regelmäßig wird man nach Einrichten einer Beistandschaft dazu verdonnert die Zahlungen auf das Konto des Jugendamtes zu leisten. Damit findet dann sehr wohl eine monatliche Prüfung statt. Wenn man so wie ich auf das Konto der Mutter überweist weil man den Beistandsdeppen ignoriert, dann muss die Mutter die Mitteilung an den Beistand machen. Monatlich.

bei seiner anderen exe läuft genau dasselbe spielchen, sie lässt sich berechnen (weil das vom arbeitsamt verlangt wird) und es wird der betrag überwiesen, der mit exe ausgemacht wurde.
wobei ich dazu sagen muss, dass exe 2 sich nur per anwalt berechnen lässt und nicht über JA.

--->eben. drum. Anwalt = flexible Lösung möglich. Jugendamt = bornierte Volltrottel mit Normdenken. Keine individuellen Lösungen möglich.

falls das JA tatsächlich prüft was geleistet wird, sag bitte bescheid, wäre ja wichtig zu wissen.

---> woher soll ICH denn wissen, wie das Jugendamt bei Euch agiert? Wenns ähnlich ist wie "meines" - dann gute Nacht.

tja, dann bin ich eben in deinen augen eine aussergewöhnliche belastung, zum glück sieht mein mann das anders :-)

---> ER muss es ja wissen. Ich nicht. Wink
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#37
@vorsichtiger
ahhh... ok.... danke für die ausführliche erklärung, jetzt ist mir so einiges klar.
ich vermute, dass das kind einen beistand hat, denn die mutter hat alleiniges sorgerecht. sicher bin ich mir aber nicht.
bis jetzt gingen alle zahlungen auf das konto von exe, freiwillig, weil sie nie unterhalt gefordert hatte und sich auch nie berechnen ließ seit der scheidung 1995.
wer entscheidet ob die zahlungen in zukunft über das JA laufen sollen oder ob weiterhin auf exes konto überwiesen werden darf?? wird das vom JA bestimmt, oder muss exe einverstanden sein??
falls es über das JA läuft, wie würde diese mitteilung an den beistand aussehen? würde es ausreichen wenn sie sagt sie würde den vollen unterhalt bekommen, oder wollen die ihre kontoauszüge sehen?
notfalls könnte sie aber dann immernoch einen teil zurücküberweisen...
ob sie das macht ist eine andere frage... erstmal abwarten was jetzt bei der berechnung heraus kommt. hab das zeug inzwischen zum JA geschickt, abwarten wie unser JA weiter vorgeht...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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