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Wer zahlt den Anwalt?
#1
Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe das uns jemand helfen kann. Wir haben folgendes Problem.

Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe. Der Unterhalt für das Kind wurde bisher vom Vater selber ausgerechnet. Nun wird sie bald 12 und die nächste Berechnung steht an. Die Mutter will nun zum Anwalt gehen und den Unterhalt dort berechnen lassen. Wer trägt dafür die Kosten? Mein Mann würde den Unterhalt weiterhin gerne selber berechnen. Hat auch bisher immer alles korrekt bezahlt, die Tochter soll ja ihr Recht bekommen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Danke
Anja
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#2
dein Mann, wenn Exe zum Anwalt geht
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#3
Hallo Anja.

Die Mutter hat das Recht, ihn alle 2 Jahre zur Einkommensauskunft aufzufordern.
Außerdem hat sie das Recht, einen Unterhaltstitel zu fordern.

Wenn er ihr das nach einer Aufforderung gibt, egal ob von ihr selbst oder von einem Anwalt, muss er den Anwalt nicht bezahlen, denn dann war seine Beauftragung unnötig und mutwillig.

Nur wenn er ihrer Aufforderung nicht folgen würde, könnten Anwalts- oder Gerichtskosten dazukommen.
Ohne Aufforderung muss er nichts tun.

Die korrekte Unterhaltshöhe kann er anhand der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechnen oder er kann hier mal sein Einkommen rein schreiben, dann können wir für ihn rechnen.
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#4
Das ist schonmal gut zu wissen. Vielen Dank.

Den Unterhalt können wir ja ausrechnen. Hat schon 2 x super gekappt und alles war gut. Die Tochter wird im Februar erst 12. Die Ex geht aber jetzt schon zum Anwalt. Sie ist nicht gewillt den Unterhalt von meinem Mann berechnen zu lassen. Wir haben es nicht geschafft die benötigten Unterlagen zu Ihrem gesetzten Termin zu beschaffen. Nun wird sie den Anwalt damit beauftragen das wir die Unterlagen offen legen. Ist ansich kein Problem. Nur wie gesagt, die 2 Wochenfrist die sie gesetzt hatte konnten wir umzugsbedingt (in die Nähe der beiden) nicht einhalten. Somit sagt sie, wir müssen die Post vom Anwalt bezahlen. Ist das so? Wobei die Tochter erst im Februar 12 wird? Kann sie das nach eigenem ermessen einfach so bestimmen 4 Monate vorher zum Anwalt zu rennen und uns die Kosten aufs Auge zu drücken?

Grüße Anja
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#5
Die Auskunftspflicht hängt nicht am 12. Geburtstag, sondern daran, dass 2 Jahre seit der letzten vergangen sind.

Wie lange wurde denn die Frist überschritten, und wurde inzwischen geliefert?
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#6
Wir haben sie vor Ablauf der Frist darüber informiert das die Sachen auf dem Weg zu uns sind. Worauf sie uns nun damit gedroht hat alles dem Anwalt auf unsere Kosten zu übergeben.

Also Frist 1 Woche überschritten. Nun sind die Unterlagen da und haben sich heute auf den Weg zu Ihr gemacht.
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#7
nun, wie es aussieht, hat sie uneinsichtigerweise Tatsachen geschaffen und den Anwalt ins Spiel gebracht. Der wird jetzt Eure Bemühungen ins Gegenteil verkehren und seine Rechnung stellen ...

Wenigstens darf er "nur" den Differenzbetrag von alt zu neu mal 12 als Grundlage für seine "Kostennote" (wie ich diesen Begriff "liebe"!) nehmen.

Ihr könntet aber, wenn ihr noch mehr Geld verbrennen wollt, noch einen Anwalt engagieren, der Eure (heisst seine!) Interessen vertritt und dann im Verfahren einen "Vergleich" (= 3 x 2 Anwaltsgebühren) vorschlägt ...
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#8
Wink 
Das dass alles krank ist, stellt ja lediglich meine persönliche Sicht der Dinge dar!

Ich habe das alles in umgekehrter Form. Also eine Tochter aus erster Ehe und bei uns gilt "Leben und Leben lassen"! Wir verstehen uns super und fahren unsere Tochter so oft es geht 800 km (wir Norden er München) durch Deutschland. Wir wissen das es auch anders geht. Aber da müssen eben alle mitspielen...

Welcht Macht Mütter nicht haben! Könnte kotzen!

Danke für Eure Hilfe...

Werd mich hier sicher noch die eine oder andere Nacht durchlesen...
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#9
Also wenn ihr sie innerhalb der 2 Wochenfrist über eure Lieferbereitschaft und die Verzögerung um eine Woche informiert habt, sollte eurer Pflicht, denke ich, genüge getan sein.

Wenn die Kostennote von ihrem PaRAsiten kommt, würde ich ihn höflich auffordern, sich wegen der Bezahlung seiner überflüssigen Bemühungen doch an seine Auftraggeberin zu wenden.
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#10
Eine Frist begründbar ("mitten im Umzug") zu überschreiten, dann aber in so kurzer Zeit nachzuliefern rechtfertigt noch keine Klage ihrerseits. Wenn sie es doch tut, würde ich beantragen die Klage als mutwillig und erledigt zu werten und abzuweisen. Dann trägt sie alle Kosten für den Anwalt.

Auf diese Art Klagewut reagieren viele Richter allergisch.
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#11
das weiß vielleicht auch die Anwältin ... das wird sie aber dennoch nicht davon abhalten, ihre "Kostennote" zu stellen
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#12
(11-10-2010, 21:01)Ralf G. schrieb: das weiß vielleicht auch die Anwältin ... das wird sie aber dennoch nicht davon abhalten, ihre "Kostennote" zu stellen

Klar tut sie das. Ist ja nur ein Knopfdruck auf ihrem Rechner. Im Rechnungen rausjagen ist sie hocheffizient und ganz gross, unsere ständig wachsende Anwaltsheerschar. Sie probiert es einfach.

Sowas sollte man niemals beantworten, sondern stattdessen eine kurze Beschwerde an die Anwaltskammer über diesen Anwalt schicken, in der man sich diesen versuchten Betrug des Anwalts beschwert, der in Kenntnis der Rechtslage falsche Rechnungen verschickt.
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#13
@ nona und liebe Gemeinde,

es gibt ein altes Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

Selbstverständlich kann und darf die Ex einen Anwalt beauftragen, der sich um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kümmert. Es gibt eine Auskunftspflicht, dieser seid ihr nachgekommen. Anwaltliche Fristen sind anwaltliche Fristen. Mehr aber auch nicht.

Es gibt hier viele Betroffene, die mehr Sachverstand und Familienrechtkenntnisse haben, als einige hochbezahlte Fachanwälte.
Dazu sind einige - meiner Einschätzung nach - gewillt und fähig, dir die richtigen Tipps und Anleitungen in deiner Angelegenheit zu geben.
Vielleicht kommt ihr nicht darum herum, euch ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und damit ebenfalls Geld verbrennen zu müssen... . Aber...
Die Unterhaltsberechnung ist von so vielen auslegungsbedingten Faktoren abhängig, dass 3 Anwälte zu 4 verschiedenen Ergebnissen kommen.
Hier könnt ihr jedenfalls auf kompetente Hilfestellungen zählen, daran glaube ich zumindest...

Beste Grüße

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#14
(11-10-2010, 21:21)Griminalpolidei schrieb: Vielleicht kommt ihr nicht darum herum, euch ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und damit ebenfalls Geld verbrennen zu müssen... . Aber...
Die Unterhaltsberechnung ist von so vielen auslegungsbedingten Faktoren abhängig, dass 3 Anwälte zu 4 verschiedenen Ergebnissen kommen.

Kann ich bisher nicht erkennen.

Ein Standard KU-Fall bei Zahlungsbereitschaft bedarf keines Anwalts.
Diese Musik kann man sich sparen.
Jedenfalls, so lange es nicht vor Gericht geht.
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#15
Ja genau beppo!

So lange es ohne geht, geht es ohne. Jedenfalls gibt es für Nona keinen Grund, den gegnerischen Anwalt zu entlohnen.
Nur was ist dann schon ein Standard KU- Fall? Vielleicht ist es einer, vielleicht gibt es auch in diesem Fall streitige Positionen. Auf jeden Fall sollte Nona erst dann einen eigenen Anwalt ins Boot nehmen, wenn es nicht mehr anders geht.

Vor Gericht und auf hoher See...

Schlimm ist natürlich, dass die Anwälte schon aus einer reinen Eskalationserwartung heraus, die Suppe zum Kochen bringen. Die müssen ja auch irgendwie leben...



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#16
Nur was ist dann schon ein Standard KU- Fall?

Nach französischem Vorbild würde ich sagen, alles was nicht vor Gericht geht, so habe ich kein fiktives Einkommen, Kosten die ich nicht rausrechnen darf ...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#17
Nun, da die Exe bisher den selbst errechneten Unterhalt akzeptiert hat, kann man davon ausgehen, da die Dame zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Krawall gebürstet ist und das Maximum raus pressen will.

Nur die, die den Hals nicht voll kriegen gehen zum Anwalt.

Bei der ganzen Kostenübernahmediskussion bitte auch beachten, dass der gegnerische Anwalt natürlich den Unterhalt zu Gunsten der Exe berechnen wird.

Sollte die Berechnung fernab der Realität sein - und das ist die Regel- wird man nicht um einen eigenen Anwalt herum kommen. Auch weil unsere geliebte Legislative bei Streitfällen vor Gericht, die Anwaltspflicht in Unterhaltsangelegenheiten eingeführt hat.

Aber bereits eine "Höhergruppierung" in der DT kann auf die Jahre gerechnet die Kosten eines eigenen Anwaltes kompensieren.

Ich gehe davon aus, dass auch die Forenmitglieder hier, euch bei der Unterhaltsberechnung helfen können.

Ehrlich, wenn ich so etwas lese, steigt mir die Galle hoch.

Anstatt auf der Grundlage von "Leben und leben lassen" zu agieren und auch im Interesse des Kindes ein einigermaßen respektvollen Umgang zu pflegen, werden durch solche Aktionen nicht oft Vater Kind Verhältnisse empfindlich gestört.

Es ist unbegreiflich, dass diese Schmarotzerweiber da nicht drüber nach denken und trotz der unverschämt hohen Unterhaltssätze in Deutschland den Hals einfach nicht voll kriegen!



Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#18
(12-10-2010, 08:07)ali mente schrieb: Sollte die Berechnung fernab der Realität sein - und das ist die Regel- wird man nicht um einen eigenen Anwalt herum kommen. Auch weil unsere geliebte Legislative bei Streitfällen vor Gericht, die Anwaltspflicht in Unterhaltsangelegenheiten eingeführt hat.
Richtig.
Aber eben erst dann, wenn es zum Gericht geht.
Wenn man den Ansprüchen der Justiz genügt (Auskunft, Titulierung nach DT), kann es gut sein, dass sich das Mütchen der KM angesichts der Kostennote auch wieder abkühlt.

Ob es einen Grund gibt, selbst einen Anwalt vorab einen Anwalt zu nehmen, ließe sich erkennen, wenn die TO etwas mehr zu dem Fall preisgibt.
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