(02-09-2010, 15:34)beppo schrieb: Zu unsubstantierten Behauptungen über Borderline:
http://blog.beck.de/2010/08/31/borderlin...gstoleranz Meine Ex gehört definitiv zu dieser Gruppe von FrauInnen!
(02-09-2010, 15:34)beppo schrieb: Ein Vater, der sowas behauptet, muss umgehend entfernt werden, da Mutter und Kind sonst nie zur Ruhe kommen können! Niemals würde ich sowas offiziell behaupten!
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Köln
Zitat:Beim Kölner Amtsgericht häufen sich die Anträge lediger Väter auf ein Sorgerecht für ihre Kinder. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli machen sich die Väter Hoffnungen, ein gemeinsames Sorgerecht notfalls auch gegen den Willen der Mutter erhalten zu können. Nach dem Urteil seien bisher schon über 50 Anträge von Vätern eingegangen ....
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/511034/news/koeln
Berlin
Zitat:Seitdem sind die ersten Klagen von Vätern bereits bei den Gerichten eingegangen, wie ein Sprecher des Berliner Kammergerichts auf DAPD-Anfage mitteilte. Beim zweitgrößten Familiengericht der Hauptstadt in Pankow-Weißensee treffe jeden Tag ein Antrag ein. Die Gerichte rechneten in den kommenden Monaten mit einer Antragsflut.
Ein Bomben-Geschäft für Anwälte .... die dürfen jetzt wieder mitverdienen an der Diskriminierung.
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Für den Antrag besteht doch gar keine Anwaltspflicht? Es ist doch ohnehin ein Amtsverfahren, die eigenen Anträge sind bestenfalls Hinweise für das Gericht, gebunden ist es daran nicht.
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Warum, p, meinst Du, es sei ein Amtsverfahren?
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Nein, natürlich besteht keine Anwaltspflicht.
Mein Kommentar bezog sich eher darauf, dass jetzt auch viele Anwälte an der Situation mitverdienen wollen, wie etliche Blog- und Zeitungsartikel zeigen (die teils hier bereits verlinkt waren und die ich nicht erneut mit Aufmerksamkeit bedenken möchte).
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(09-09-2010, 13:02)Profiler schrieb: Warum, p, meinst Du, es sei ein Amtsverfahren?
Das ist nicht bloss meine Meinung, sondern die gesetzliche Festlegung. So war es früher und ist es jetzt. Zu FGG-Zeiten waren sorgerechtliche Verfahren nach § 12 FGG Amtsverfahren und jetzt im FamFG sind sie es auch.
FamFG-Familiensachen sind Amtsverfahren, Familienstreitsachen jedoch Antragsverfahren. Formal gesehen regt der Vater die Einleitung eines Verfahrens an. Antragsverfahren sind in §112 FamFG definiert, wie du siehst sind Sorgerechtssachen nicht dabei. Gemäss §111 FamFG sind Kindschaftssachen Familiensachen und damit in Amtsverfahren zu regeln. Es handelt sich dabei um Angelegenheiten aus dem personen- und vermögensrechtlichen Bereich Minderjähriger wie Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Minus die Bereiche des §112 FamFG. Siehe §§ 169 ff FamFG.
Für den betroffenen Vater ist das aber nicht so furchtbar relevant. Das ist eine verfahrensrechtliche Geschichte.
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konnte im thread bis jetzt noch keinen link sehen, hier (gaaaaaanz unten) gibts nen antragsdraft und erläuterungen dazu (was man vorher hätte versuchen sollen, etc).
http://www.vaeternotruf.de/kostenlos.htm
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Im Grund dreht es sich in dem folgenden Artikel in erster Linie um einen Vater und seine Situation.
Allerdings gibt er auch Auskunft über das abwartende Verhalten betroffener Väter und die liefert eine nachvollziehbare Begründung gleich mit.
Zitat:Weit über 200 Mal im Jahr muss sie mittlerweile in Sorgerechtsfragen vermitteln - Tendenz steigend. „Es wird zunehmend gestritten“, weiß die Richterin, die seit 2002 am Familiengericht ist. Dabei ginge es vielfach um marginale Kleinigkeiten, auf die sich die Eltern nicht verständigen könnten - etwa, ob der Vater das Kind nun an der Straße abholen muss oder klingeln darf.
Die Wochenend- und Ferienväter
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Zitat:Denn wie sehr man als Vater unter der Situation leidet, ist im Grunde genommen nicht wieder gutzumachen.
Der Verlust des Vaters für die Kinder noch viel weniger.
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Zitat:In einem aktuellen Streitfall, bei dem die Eltern das "Wechselmodell" mit ihrem Kind mehr als ein Jahr ausübten und die Mutter dann zu einem neuen Partner weit weg ziehen wollte, hat das Familiengericht Gotha mit Beschluss vom 27.09.2010 im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und dem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (vgl. AG Gotha Beschluss vom 27.09.2010 Az. 23 F 682/10).
http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-sor...13897.html
Hat jemand weitere aktuelle Gerichtstermine?
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25-11-2010, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-11-2010, 17:19 von sorglos.)
Nach bahnbrechender Entscheidung - ein Happy End?
Nunmehr hat das Amtsgericht dem Vater die alleinige Sorge übertragen:
Zitat:Nach Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch das BVerfG und Zurückverweisung des Verfahrens hat das AG Bad Oeynhausen nunmehr durch Beschluss vom 21.10.2010, Az. 43 F 3/09 dem Vater die alleinige Sorge für seinen Sohn übertragen, da dies die dem Kindeswohl am besten entsprechende Regelung ist.
Edit: http://t.co/ZFSYAPI
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25-11-2010, 17:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-11-2010, 17:18 von sorglos.)
Zitat:AG Bad Oeynhausen: Alleiniges Sorgerecht für Vater eines nichtehelichen Kindes http://t.co/ZFSYAPI
Nimm den. Gestestet.
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