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Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
#1
Question 
Hallo

Vorweg bin ich erfreut endlich eine plattform gefunden zu haben, die nicht gegen uns väter ist.

ich will gleich zur sache kommenSmile

kurz zu mir:
bin seit 6 monaten vater, nicht verheiratet gewesen, aber nun getrennt.:o
mutter ist arbeitslos, bekommt harz4 und hat unterhaltsvorschuss beantragt, beim Jugendamt hat/musste sie beistandschaft beantragen

nun schreibt mich das jugendamt fleißig an, habe meine einkommen der letzten 12 monate geschickt... diese liegen zwischen 850€-1100€ netto... da ich nach stunden bezahlt werde schwankt das je nach monat...also im durchnitt vll 1000€

nach dem ich meine einkommensnachweise geschickt habe kam folgender brief: (ich zitiere den wichtigen part)

...habe ich festgestellt, das für (name des kindes) ledigtlich die forderung nach 100% des mindestunterhalts der ersten altersstufe für die zeit seit ... (datum der antragstellung für beistand)

im interesse der rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, dass die zahlungsverpflichtung in der gesetzlichen vorgeschriebenen form festgelegt wird. dies kann durch anerkennung vor dem urkundsbeamten, der beim jugendamt bestellt ist, kostenlos geschehen.


sollten sie zur anerkennung nicht bereit sein, unterrichten sie mich bitte
---

auf diesen brief habe ich nicht geantwortet...ja ich weiß, is mist aber hatte viel um die ohren...ich hatte jedoch zuvor schoneinmal mit dem bearbeiter via telefon gesprochen... da ging es noch um fragen beim einkommen

da ich nun nicht reagiert habe kam folgender brief: (ich zitiere nur den wichtigen part)

...sie werden gebeten den ermittelten unterhaltsbetrag (ich weiß nicht wie hoch dieser ist) für ihr kind in öffentlicher urkunde anzuerkennen

Ich weise sie darauf hin, dass ich ohne weitere mahnung die einleitung von gerichtlichen maßnahmen (erstfestsetzungsbeschluss) beim zuständigen gericht beantragen kann, wenn sie die beurkundung nicht vornehmen lassen

---

für mich ist das doch ein widersprechen. im ersten schreiben wird gesagt das wenn ich das nicht möchte ich bescheid geben soll und im zweiten schreiben klingt es so als hätte ich keine wahl

ich habe mich hier im forum bereits etwas belesen und für mich klingt das alles nach unterhaltstitel. dieses kapitel habe ich hier im forum gelesen.
nur wird einerseits hier im forum von usern gesagt, auf keinen fall einen titel unterschreiben, jedoch wird im faq geschrieben das ich es muss.

was ich nun schon allein rausgefunden hab, sollte es kein dynamischer titel sein sondern dann eher ein statischer titel... nun ich denke das ich den mindestunterhalt jedoch nicht zahlen kann... meine frage ist nun ob dann beim statischen titel diese erwähnten schulden auflaufen oder passiert das nur beim dynamischen titel...

oder ist hier gar nicht die rede von einem titel...?

ich habe noch ca 2 wochen bis ich mich melden muss... dies werde ich natürlich auch tun, jedoch bin ich mir noch nich genau sicher was ich nun tun soll/werde... denn wie ich hier gelesen habe kann man ja sehr sehr viel falsch machen

kann ich nicht einfach den ermittelten betrag bezahlen und den alle 6 monate neu berechnen lassen ohne irgendwas zu unterschreiben??


Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche tips geben


Danke im vorraus

Jo-hn
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#2
Ein Titel muss zwar unterzeichnet werden, aber über die zu titulierende Höhe des Unterhalts ist damit noch lange nichts ausgesagt. Von dir fordert das Jugendamt wie bei 99% aller anderen Väter mittels Lüge, Betrug und Erpressung einen Betrag, der viel zu hoch ist. Tituliere nur den unstrittigen Betrag. Berechne dein bereinigtes Nettoeinkommen, berücksichtige einen Selbstbehalt von 950 EUR. Geh nach der Düsseldorfer Tabelle und der faq vor.

Das Risiko ist zwar gross, dass das Jugendamt dich sofort verklagt, weil klagen die ja nichts kostet und so geil ist für ein Sachbearbeiterlein, aber vor Gericht wird häufiger besser gerechnet wie bei der Kinderbussgeldstelle, wie das Jugendamt eigentlich heissen müsste. Natürlich kannst du auch vor Gericht reinfallen, aber den Versuch einer korrekten Berechnung solltest du schon machen.
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#3
Hallo Jo-hn!

im ersten Anschreiben steht doch, dass er drauf bestehen muss ... also liegt keine widersprüchliche Aussage vor.
Allerdings kann von dir nicht verlangt werden dich selbst in die Armut zu begeben, dies verbietet sich aus § 1603 BGB.
Nun gibt es aber allerhand Kniffe, dich doch für leistungsfähig zu erklären.
Du verdienst also deine durchschnittlichen 1000€, inklusive Prämien und andere Einmalzahlungen?
Du lebst nicht in neuer Partnerschaft, aufgrund deiner Bildung und zeitlichen Ressourcen ist kein höheres Einkommen erzielbar?
Dann ist das Jugendamt versucht dich gerade nach Herzenslust zu veralbern.
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland, als Menschchen 2ter Klasse.
Smile
Und hier hatest du auch schon gestöbert?

Bis später!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
ok da shabe ich soweit verstanden...

was genau bedeutet titulieren... das konnte ich mir schon aus den anderen beiträgen nicht erklären?

ist das der betrag den ich anhand meiner nettoeinkünfte zahlen kann vom mindestunterhalt???

diesen betrag weiß ich ja leider noch nicht...
... ich habe in einem anderen beitrag hier gelesen das dieser vater 24€ zahlen musste... was ja sehr gut klingt... aber was ist dann mit den schulden die dann im hintergrund anlaufen??? diese entstehen doch bei einem titel oder?


Danke
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#5
Titulieren bedeutet, dass du eine amtliche Urkunde unterschreibst, in der drinsteht, dass du dich verpflichtest, Unterhalt in Höhe von XYZ EUR jeden kommenden Monatsanfang zu zahlen. Und wenn du nicht zahlen kannst, dann wirst du sofort ohne weitere Warnung gepfändet. Diese Verpflichtung gilt bedingungslos: Ob du dabei pleite gehst, ob du arbeitslos wirst, ob das Kind gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, das alles interessiert nicht mehr. Titel ist Titel, auch wenn die Begründungen dafür wegfallen. Aber eigentlich steht das alles auch im Titulierungskapitel. Sorry, aber um es noch simpler zu formulieren, müsste man den Sachverhalt verfälschen.

Rechne jetzt mal dein bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat aus. Ziehe 950 EUR Selbstbehalt ab. Welcher Betrag bleibt übrig? Das ist der Betrag, den du titulierst.
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#6
Titulieren bedeutet die Erstellung einer öffentlich einsichtigen Urkunde, die von jedem Gericht, jeder Behörde und Gerichtsvollziehern ohne weitere Rechtsmittel anerkannt werden.

Den Mindestunterhalt nach Tabelle für das Kind musst Du immer zahlen, denn es ist ja Dein Kind. Notfalls wird Dir fiktives Einkommen und eine erhöhte Erwerbsobliegenheit auferlegt. Dein Selbstbehalt liegt bei 950,- Euronen. Wenn danach nicht genug verbleibt, um den Kindesunterhalt zu zahlen, laufen eben Schulden auf.

Ich würde dem Rat von p folgen und in einem Titel nur das akzeptieren, was Du nach Deinen Einkommensverhältnissen zahlen kannst - wer mehr will, kann dann ein Gericht bemühen. Der Titel sollte möglichst auf niedrigem Niveau sein, statisch (wie Du schreibst) und ebenfalls nach Möglichkeit zeitlich auf das 18te Lebensjahr des Sprösslings begrenzt werden. Geh aber davon aus, dass das JA immer mehr will.
https://t.me/GenderFukc
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#7
Guten Morgen

gut, dann wäre der titulierte betrag ca. 50€ im monat... dazu sollte eine frist im titel stehen... ok

ganz ehrlich versteh ich trotzdem nicht wieso es ein titel sein muss... zwei arbeitskolegen von mir mussten das doch auch nicht... es muss doch also auch noch andere möglichkeiten geben... denn um ehrlich zu sein gefällt mir der part mit der pfändung nicht... sollte ich mal arbeitslos werden müsste ich dann ja die 50€ trotzdem weiter zahlen, obwohl ich dann doch gar nicht mehr unterhaltspflichtig bin
(so steht es ja auch im kapitel: titel)

@Petrus: wieso laufen schulden auf wenn nach abzug vom selbstbehalt nichts übrig bleibt? bzw nicht genug um den vollen satz zu zahlen. soweit ich gehört habe fallen solange keine schulden an wenn man in der zeit nicht mehr hatte als angegeben...also wenn ich durch mein gehalt nun mal nicht mehr als 50€ zahlen kann.
Oder fallen diese Schulden zwangsläufig bei einem titel an... egal ob dynamisch oder statisch? ich weiß, das stand im kapitel... jedoch auch beim satischen? und wieso? das was ich zahlen kann, würde ich doch zahlen


Nice Day
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#8
so, wenn 50 Euro in diesem Fall tituliert werden. Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass das JA vor Gericht geht? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das fiktives Einkommen angesetzt wird?

Ist es da nicht sinnvoller gleich den Mindestunterhalt zu titulieren? Denn spart man sich Gerichtskosten.?

gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#9
Hallo Jo-hn, als Vater hast Du nach dem Willen des Gesetzes alles zu unternehmen, um den vollstaendigen Unterhalt bezahlen zu koennen. Das nennt sich gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es geht dabei nicht darum, was Du tatsaechlich verdienst, sondern was Du verdienen koenntest, wenn Du Dich nur ausreichend um gut bezahlte Arbeit plus zumutbaren Nebejobs bemuehen wuerdest. Das so theoretisch fuer Dich erzielbare Einkommen nennt sich fiktives Einkommen und danach wird vom Gericht Dein Unterhalt festgelegt.

Wenn Du nicht oder zu gering titulierst, dann wird das Jugendamt klagen und ein Gerichtsurteil erwirken mit oben geschilderter Auspraegung. Die Gerichtskosten gehen selbstverstaendlich zu Deinen Lasten.

Deine Kollegen haben vermutlich ein Gerichtsurteil, das ist auch ein Titel.
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#10
Hallo Jo-hn,

du solltest keinesfalls einen Titel unterzeichnen, der einen Betrag über deiner Leistungsfähigkeit ausweist.

Bei einem solchen Titel laufen dann tatsächlich alle Differenzbeträge als Schulden auf, die unterhalb des titulierten Betrages liegen.

Dem Rat den Mindestkindesunterhalt nach 1612a zu titulieren würde ich nicht folgen.

Fiktives Einkommen kann vom Gericht auch nicht beliebig unterstellt werden.
Zum Einen kommt es darauf an, inwieweit du derzeit beruflich belastet bist, zum Anderen muss das unterstellte Einkommen auch tatsächlich erzielbar sein.

Was jedoch stimmt ist, dass du Bemühungen um eine besser bezahlte Tätigkeit nachweisen musst. Tust du das und kannst kein höheres Einkommen erzielen, bist du deiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachgekommen.
Deine Leistungsfähigkeit wird dann nach deinem tatsächlichen Einkommen berechnet.

Das heißt bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen von 1000,-€ müsstest du 50,-€ an Kindesunterhalt zahlen. Einen höheren Betrag musst du nicht titulieren lassen.

Im Falle von vorübergehender Arbeitslosigkeit ändert sich am Titel nichts. Du musst ihn weiter bedienen. Ist jedoch abzusehen, dass die Arbeitslosigkeit längerfristig ist, hast du die Möglichkeit, entweder den Unterhaltsgläubiger zu einem Vollstreckungsverzicht zu bewegen oder auf Abänderung zu klagen.
Jedoch auch in diesem Fall wirst du deine ausreichenden Bemühungen um eine bezahlte Tätigkeit nachweisen müssen. Die Rechtsprechung geht hierbei von bis zu 30! Bewerbungen monatlich aus (illusorisch!?).

Also ich an deiner Stelle würde allein schon aus taktischen Gründen, den unstrittigen Kindesunterhalt titulieren lassen. Das muss nicht beim Jugendamt sein, das macht auch jeder Notar. Das kostet da auch nur eine Schreibgebühr. Vorteil ist, dass der Notar nur das tituliert, was du auch möchtest. Außerdem müsste er dich noch auf die aus der Titulierung entstehenden rechtlichen Folgen hinweisen.

Gruß
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#11
(03-01-2011, 05:57)Jo-hn schrieb: ganz ehrlich versteh ich trotzdem nicht wieso es ein titel sein muss... zwei arbeitskolegen von mir mussten das doch auch nicht...

Du musst nur, wenn es die Berechtigte oder ihre Vertretung (z.B. ihr Jugendamtsbeistand oder ihr Anwalt) verlangt. Wenn niemand die Unterzeichnung verlangt und kein Gerichtsurteil über die Unterhaltshöhe existiert, dann gibts auch keinen Titel und du musst keinen unterzeichnen.

Bei dir wurde aber die Unterzeichnung verlangt. Also musst du.
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#12
So wie ich das sehe, ist der Beschuldigte derzeit nicht Leistungsfähig was sich allerdings jederzeit ändern kann - eine Titulierung bezieht sich stets auf den gesamten Zeitraum der Unterhaltsverpflichtung und da wird ihm auch eine berufliche Fortentwicklung unterstellt.

Optionen:

1.) Titel unterschreiben und bis zur Obdachlosigkeit abkassiert werden
2.) Gerichtskostenhilfe beantragen und alle Eintragungen gerichtlich vornehmen lassen; somit kann dann keiner sagen du hättest ja freiwillig unterschrieben und sozusagen viel mehr "gespendet" als zumutbar (Spenden sind nicht Rückerstattungsfähig)

Wieso der Titel? Weil du nicht kooperativ warst; jetzt bist du bei denen auf der schwarzen Liste - vorerst.
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#13
Wenn er wirklich 1000 EUR netto und bereinigt verdient, dann ist er mit 50 EUR leistungsfähig. Über diesen Betrag sollte er den Titel unterschreiben, statisch und zeitbeschränkt.
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#14
Ja, wenn..seinen Ausführungen zufolge ist das sein Nettogehalt, wobei ein Gericht eventuell eine zusätzliche Teilzeitstelle zur Deckung eines Barunterhaltes für zumutbar erachten könnte..wenn es denn die Zeit erlaubt Wink
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#15
Wieso MUSS man einen Titel unterschreiben? Niemand kann jemanden mit Gewalt dazu zwingen, sich selber den Strick um den Hals zu legen.

Ich war damals so dumm und heute unterschreibe ich NICHTS mehr. Sollen die Schmarotzer doch klagen. Fass mal einem nackten Mann in die Tasche.

Ich habe nach diesem Fehler immer auf eine Klage ankommen lassen.

Meine Erfahrung war, dass beim ersten, sogenannten einfachen Verfahren mein alter unbefristeter Titel bis zum 18 begrenzt wurde und beim zweiten Versuch, mich in der DT höher zu stufen nach einer Drohung meinerseits, dass Umgangsrecht einzuklagen, von der Gegenseite der Schwanz eingezogen wurde.

Ich lasse mir sowohl von den Unterhaltsschmarotzern nicht vorschreiben, was ich zu unterschreiben habe.

Man kann das natürlich nicht verallgemeinern und es kommt immer auf den Fall an - aber sei sehr vorsichtig. Einmal schnell unterschrieben, kann man das nicht so einfach wieder rückgängig machen.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#16
Man ist nicht verpflichtet einen zu unterschreiben, sondern der Berechtigte hat das Recht einen zu bekommen.
Das kann entweder durch Unterzeichnung eines "freiwilligen" Titels geschehen, oder durch Gerichtsbeschluss.

Ich schließe mich der Meinung an, dass es sinnvoll ist, einen über 50,-€ zu erstellen.
Damit hat man den gesetzlichen Bestimmungen zunächst mal Genüge getan.
Alles Weitere unterliegt der richterlichen Willkür.
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#17
@beppo....

Was für eine Form von Unterhaltstitel hast Du denn erstellt?
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#18
Eine einmal geleistete Unterschrift ist eine ausdrückliche und freie Willenserklärung, welche bis ans Lebensende verbindlich ist, da Sie augenscheinlich bei vollem Verstand geleistet wurde..habe ich das?

Nein ich habe gesagt bekommen unterschreibe oder du lernst den Richter kennen! Rückblickend betrachtet hätte ich den doch einmal gerne kennengelernt, da mir das JA aufgrund der Urkunde nicht nur die Schuhe, sondern auch die letzte Pasta aus meinem Topf gezogen hat - ohne Gnade, christliche Nächstenliebe, ohne soziales Bewußtsein.

Ich bin in diesem Fall für eine Feststellung durch das Gericht, Kosten hierfür übernimmt Mütterchen Staat!
Nochmal zum Vorteil des Gerichtsbeschlusses: Es ist keine freie Willenserklärung des Verpflichteten; der Rechtsweg bleibt stets vorbehalten..
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#19
Grundsätzlich würde mich interessieren, wer solche Unterhaltstitel mit Bsp. über 50, 100, oder... bereits hat erstellen lassen oder müssen.

DÜSSELDORFER TABELLE

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf ZWEI Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist NICHT IDENTISCH mit dem ZAHLBETRAG Dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen...

Bei einer größeren/ GERINGEREN Anzahl Unterhaltsberechtigter KÖNNEN Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in NIEDRIGERE/HÖHERE Gruppen angemessen sein...

Das JA ist wie ich meine in Sachen Unterhalt bereits aktiv unterwegs, wenn ich das denn richtig rausgelesen habe. Es geht also nicht mehr um eine WAHLFRAGE, sondern vielmehr ist die Mitteilung des JA eine klare AUFFORDERUNG zur Erstellung bzw. zum Unterschreiben einer selbigen. Und die versteckte Ankündigung des JA ist nichts weiter wie eine geschickt verpackte ANDROHUNG einer nötigenfalls Klage.

Im Übrigen hat @Jo-hn nur EINE Unterhaltsverpflichtung und das Jugendamt setzt ihn mit Sicherheit in mindestens die nächsthöhere Stufe. Seine Einkommensbescheide hat das JA ja bereits.
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#20
Guten Abend

erstmal danke an alle die sich hier an meinem thema beteiligen.

vorweg noch ein paar infos dazu:
ich habe mit der kindesmutter noch relativ guten kontakt (sie will die trennung nicht)... wäre es vll ein vorteil für mich wenn ich sie zum Jugendamt mitnehme??
desweiteren füge ich noch hinzu das ich die vaterschaft anerkannt hab und wir uns das sorgerecht teilen.

Da oft die frage zu meinen arbeitsstunden aufkam... ich arbeite überwiegend über 200h im monat... ein nebenjob wäre somit auszuschließen.
jedoch habe ich eine abgeschlossene ausbildung inkl fachhochschulreife (fachabi)... mit meiner ausbildung kann ich so nicht viel anfangen außer studieren...deshalb mein jetziger job


@Eifelaner:
zitat:

du solltest keinesfalls einen Titel unterzeichnen, der einen Betrag über deiner Leistungsfähigkeit ausweist.

Bei einem solchen Titel laufen dann tatsächlich alle Differenzbeträge als Schulden auf, die unterhalb des titulierten Betrages liegen.

---
genau das ist der knackpunkt...also wenn ich einen betrag von 50€ titulieren lasse... laufen dann schulden auf?

---

hab ich das richtig verstanden... also drückt der sachbearbeiter mir einen titel auf nur weil er mich nicht leiden kann?... es gibt also noch andere "normale" wege die unterhaltsfrage zu klären? ich kann das echt nicht fassen.

---


wie formulier ich das am besten um, in dem titel?... nehmen wir an er hat einen völlig überzogenen betrag da zu stehen...
dann streich ich das durch und schreibe:

ich (mein name) tituliere den monatlich zu zahlenden betrag für (name des kindes + geb datum) auf 50€.

??

Danke für die feedbacks...schönen abend!
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#21
(03-01-2011, 21:02)Jo-hn schrieb: hab ich das richtig verstanden... also drückt der sachbearbeiter mir einen titel auf nur weil er mich nicht leiden kann?... es gibt also noch andere "normale" wege die unterhaltsfrage zu klären? ich kann das echt nicht fassen.

Es geht da nicht um Sympathie. Dem Jugendamt geht es allein darum, mit aller Gewalt das Maximum aus dir rauszuholen. Es geht auch nicht um Klärung. Diese Figuren besitzen Kraft der Gesetze und der Rechtsprechung Macht. Es ist aus ihrer Sicht überhaupt nicht nötig, irgendetwas mit dir zu klären. Du kriegst die Maximalforderungen hingeknallt und wenn du nicht parierst, kriegt du mit der Gerichtskeule eins übergebraten und hast dafür auch noch Anwaltskosten (neue Anwaltspflicht für Unterhaltsrecht!) und Gerichtsgebühren zu blechen. Wozu da noch etwas mit jemand klären, der sowieso verloren hat?

Alles, was du titulierst, aber nicht zahlst, läuft als Schulden auf.

Wenn du dich mit der Ex noch verstehst, ist das gut, aber nutzlos, sobald sie Unterhaltsvorschuss oder eine andere Sozialleistung beantragt. Dann kommt der Staat und treibt das Geld bei dir wieder ein. Um nämlich Geld vom Staat zu bekommen, nimmt sich der Staat ihre Ansprüche gehen dich und wendet sie selbst an. Es ist also nur was zu machen, wenn sie keine Sozialleistungen beantragt. Dann könnt ihr vereinbaren, was ihr wollt, der Staat ist draussen.
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#22
@Jo-hn....

Bist Du sicher, dass Du weisst, wovon Du redest und wozu Du hier Ratschläge möchtest?

Falls die im Jugendamt deinen persönlich erstellten Unterhaltstitel annehmen und bestätigen, dann lasse uns Väter das bitte wissen, oder lasse bitte ca. 150.000 € Duplikate erstellen. Selbstverständlich sind die datenschutzrelevanten Texzpassagen zu schwärzen.


@p...

Ist völlig korrekt dargelegt und dein Text sollte Standard werden, weil es nun mal so ist.
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#23
(03-01-2011, 19:59)thegripp schrieb: Was für eine Form von Unterhaltstitel hast Du denn erstellt?

Ich wurde von Anfang an in Grund und Boden geklagt und das ging dann scheibchenweise immer höher bis letztlich auf 2.950,-€ KU und EU pro Monat als mir schon gekündigt war.
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#24
@beppo...

Und wie sieht es jetzt aus?
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#25
zitat: Alles, was du titulierst, aber nicht zahlst, läuft als Schulden auf.

ja das ist mir klar... wenn ich 50€ (ob sies nun annehmen oder nicht lasen wir nun außen vor) titulieren lasse, werde ich die auch zahlen
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