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Selten, sehr selten stehen auch Frauen wegen Unterhaltspflichtverletzung vor dem Richter. Gefängnisstrafen, bei denen die Täterin wirklich einsitzen muss, sind dabei unbekannt.
So auch vor dem Amtsgericht Gmünden. Die Dame liess die Kinder beim Vater, brach den Kontakt ab, weil sie sich psychisch nicht in der Lage sah, sich um die Kinder zu kümmern. Sie haut ab nach Norddeutschland zum neuen Lover, den sie dann heiratet. Bei dem verdient sie auch Geld, deutlich über dem Selbstbehalt.
- "Bei der Scheidung habe seine Exfrau keine einzige Frage zum Wohlergehen der Kinder gestellt; danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben"
- sie hat sechs Vorstrafen, z.B. Fahren ohne Führerschein, falsche eidesstattliche Versicherung, Betrug, auch eine Gefängnisstrafe.
Jedoch: "Die Angeklagte selbst machte auf den Richter einen guten Eindruck". Er hätte das Verfahren gerne eingestellt, aber bei den vielen Vorstrafen sah er sich dazu ausserstande.
http://www.mainpost.de/regional/main-spe...10,6000566
Natürlich alles Fata Morgana: http://www.focus.de/politik/deutschland/...88349.html
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Hm, ich wieder... An wen muss die Frau denn jetzt jeden Monat die 100 € zahlen? An diese Unterhaltsvorschusskasse? Wäre es in dem Fall nicht sinnvoller, wenn man erst mal den Kindern so viel Unterhalt zahlt wie möglich und die Schulden bei der Kasse "ruhen", bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind? Dann kann man die doch immer noch zurückzahlen, oder? Und wenn sie immer noch keinen Unterhalt an die Kinder zahlt...dann laufen doch noch mehr Schulden bei der Kasse auf.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Steht ganz unten links.
lg
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Mein Hinweiskommentar auf das Urteil im Focus-Haderthauer-Artikel wurde übrigens abgelehnt.
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@p: Wie abgelehnt? Von den Verantwortlichen da?
Ich habe eben unterwegs mal über den Kommentar dort nachgedacht. Ist auch wieder so ein zweigleisiges Schwert mit der Staffelung der DDT. Es wäre irgendwie unfair, wenn ein "reicher Mann" genauso wenig Unterhalt zahlen würde wie "die arme Sau" von ganz unten. Oder der Arme genauso viel wie der Reiche... Und ein Kind, das vorher in einem Haushalt mit einem hohen Einkommen gelebt hat, das ist doch nun mal an diesen Lifestyle gewöhnt. Von daher finde ich die Staffelung nicht ganz unsinnig.
Aber ich sehe das natürlich wie immer mit Frauenaugen...
(25-02-2011, 18:12)Freaky schrieb: Von daher finde ich die Staffelung nicht ganz unsinnig. Das Problem an der Sache ist, dass dadurch der "Bedarf" ermittelt wird. Mir kann doch keiner weismachen, dass der Bedarf des einen Kindes anders ist als der Bedarf des anderen Kindes. Im Übrigen benötigen Kinder keine Kohle, sondern gelebte Elternschaft mit Vater und Mutter. Das beinhaltet eben auch die materielle Versorgung.
Die Gleichbedeutung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist das Abstruseste und Unsinnigste, was sich unsere Gesetzgebung da aus den Haaren herbeigezaubert hat!
(25-02-2011, 18:12)Freaky schrieb: Es wäre irgendwie unfair, wenn ein "reicher Mann" genauso wenig Unterhalt zahlen würde wie "die arme Sau" von ganz unten.
Wem gegenüber?
Ich fände einen Festbetrag etwa in Höhe der Unterhaltsvorschussbeträge vollkommen richtig. Genauso wie in einer Familie ist es dann Sache der Eltern, wieviel von dem übrigen Einkommen den Kindern zugute kommt.
Fehlende Bindungstoleranz, PAS und Umgangsverweigerung würden der Vergangenheit angehören und die Exen wären freundlich bis zum geht nicht mehr. (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing gilt seit jahrtausenden)
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@blue: Nein, natürlich ist der Bedarf nicht anders, aber das "reiche" Kind hat mit Sicherheit vor der Trennung der Eltern einen anderen Lebensstandard gehabt als das "arme" Kind. Ich möchte mir kein pink princess vorstellen, die hysterisch kreischend auf dem Boden liegt und mit beiden Fäusten auf den Boden trommelt, weil die Reitstunden gestrichen wurden. So meinte ich das.
Ich finde es toll, wenn Eltern dieses Wechselmodell hinkriegen und Unterhalt kein Thema ist. Das sind aber leider die wenigsten. Und leider will auch nicht jeder Vater seine Kinder regelmäßig sehen, also sind die Kinder zwangsläufig fast immer bei Mama. Und in dem Fall sind die meisten Mütter leider auf den Unterhalt angewiesen.
@karlma: Ich finde es wäre dem armen Papa gegenüber ungerecht, wenn alle den gleichen Betrag zahlen würden. Ein alleinverdienender Familienvater würde es auch ungerecht finden, wenn alle Arbeitnehmer die gleichen Lohnabzüge zahlen müssten. Mag sein, dass ich wieder einen Denkfehler drin hab, aber ich bin offen für jegliche Erklärungen.
(25-02-2011, 19:09)Freaky schrieb: Ich finde es wäre dem armen Papa gegenüber ungerecht, wenn alle den gleichen Betrag zahlen würden. Du verstehst es wirklich nicht! Es geht nicht um Ungerechtigkeit im Sinne von Geld! Ich selbst finde es z.B. völlig ungerecht, dass das Kind weniger bekommt, wenn drei Berechtigte da sind, und es somit eine Stufe runter geht in der DüTab. Kinder bekommen somit weniger, weil ja Exilein noch was zu bekommen hat.
Man kann sich die angebliche Kinderarmut auch herbeirechnen! Ist der Bedarf des Kindes geringer, weil die Ex auch noch was zu bekommen hat?
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Weia, stimmt ja. Mamas wollen auch meist Unterhalt. Daran hab ich wirklich nicht gedacht... *hau vor den Kopf*
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Die Ungerechtigkeit war von 2001 bis etwa 2008 da.
Da wurde das Kindergeld nicht hälftig, sondern anteilsmäßig zm Abzug gebracht.
Das heisst, von Einkommensstufe 1 bis zu Einkommensstufe 6 zahlten damals alle den gleichen Unterhalt. Zum Jahreswechsel 2000/2001 stieg der Unterhalt in den unteren Stufen um ca 70 € je Kind Ein Unterhaltspflichtiger mit 3 Kindern musste also von Dezember 2000 auf Januar 2001 plötzlich 210 € mehr an KU zahlen.
Weil das in den seltensten Fällen gelang, kam es zu den abstrußen Anrechnungen von fiktivem Einkommen. Nebenjobs wurden gefordert, suche nach einer besser bezahlten Tätigkeit bundesweit, am besten zu Fuß die 50 km Arbeitsweg zurück legen usw.
Halbwegs gut ist das Ganze da
http://www.ra-kotz.de/duessel3.htm
erklärt.
lg
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Meine Rede seit 1860 ist, dass es in diesem Lande kein Thema wegen Kinderarmut gäbe, wenn dieser unsägliche EU/BU nicht existieren würde.
Dann klappte es auch wieder mit einer "ordentlichen" Geburtenrate!
Viele angebliche säumige Väter hätten keine Probleme damit, sich für die Kinder etwas mehr "ins Zeug" zu schmeissen. Solange aber das Damoklesschwert EU/BU existiert, also nach dem Motto, da ist ja nochwas für Muddi abzuholen, kann ich jeden Unterhalts- Flüchtigen und Verweigerer verdammt gut verstehen!
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(25-02-2011, 19:58)blue schrieb: Meine Rede seit 1860 ist,
Entlarvt. Auch ein Löwen-Fan.
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(25-02-2011, 11:57)p schrieb: Jedoch: "Die Angeklagte selbst machte auf den Richter einen guten Eindruck". Er hätte das Verfahren gerne eingestellt, aber bei den vielen Vorstrafen sah er sich dazu ausserstande.
Ach, Herr Richter, auf die Optik kommt es an, oder wie?
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(25-02-2011, 20:14)lordsofmidnight schrieb: Ach, Herr Richter, auf die Optik kommt es an, oder wie?
Ja, da hat ein bestimmtes Körperteil sicherlich Justitias Waage ins Ungleichgewicht gebracht..arme Männer wie sie so von den Frauen gegängelt werden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 20:20 von Camper1955.)
(25-02-2011, 20:14)lordsofmidnight schrieb: (25-02-2011, 11:57)p schrieb: Jedoch: "Die Angeklagte selbst machte auf den Richter einen guten Eindruck". Er hätte das Verfahren gerne eingestellt, aber bei den vielen Vorstrafen sah er sich dazu ausserstande.
Ach, Herr Richter, auf die Optik kommt es an, oder wie?
Glaub mir, wenn die erst in Berufung, und dann in Revision geht, passiert das gleiche wie bei mir.
Ich halte die Frau für unschuldig. Das hat nichts mit ihrem guten Aussehen zu tun, ich kenn die Frau gar nicht, sondern mit §§ des Gesetzes.
Spätestens beim OLG wird rein danach entschieden.
lg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 20:25 von Telepapi.)
(25-02-2011, 20:20)Camper1955 schrieb: Ich halte die Frau für unschuldig. Das hat nichts mit ihrem guten Aussehen zu tun, ich kenn die Frau gar nicht, sondern mit §§ des Gesetzes.
Bitte? Sie hätte sich ja mindestens europaweit um eine gutbezahlte Stelle bemühen können oder ist das etwa zu viel verlangt? 20-30 Bewerbungen im Monat kann man da schon schreiben..und dann noch die falsche Eidesstattliche Erklärung.
In meinen Augen wären zwei Jahre Erziehungshaft angemessen gewesen!
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(25-02-2011, 20:24)Telepapi schrieb: Bitte? Sie hätte sich ja mindestens europaweit um eine gutbezahlte Stelle bemühen können oder ist das etwa zu viel verlangt? 20-30 Bewerbungen im Monat kann man da schon schreiben..und dann noch die falsche Eidesstattliche Erklärung]
Das Strafgericht darf keine fiktiven Einkünfte rechnen, sie muss mit den nackten Zahlen auskommen. Also das was im fraglichen Zeitraum real verfügbar war.
Die Staatsanwaltschaft muss das beweisen können.
lg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 20:38 von Telepapi.)
StGB § 170
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In diesem Fall: Zwei Jahre oder alternativ 35.000 Euro Strafe - damit die Frau es in den Schädel kriegt, daß der Unterhalt beigebracht werden muß, ob von Männlein oder Weiblein.
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"Ihr Beitrag: (...) wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht."
Zitat:Das Strafgericht darf keine fiktiven Einkünfte rechnen, sie muss mit den nackten Zahlen auskommen. Also das was im fraglichen Zeitraum real verfügbar war.
Das ist so nicht richtig. Unterlassene Erwerbsbemühungen werden sehr wohl betrachtet. Aber da die Beweislast diesmal beim Gericht liegt, muss das Gericht den kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit bewiesen. Das nachzuweisen geht nur, wenn ihm eine Stelle angeboten wurde, auf die er sich bewerben müsste und sich im Nachhinein herausstellt, dass er eingestellt worden wäre, wenn er sich nur beworben hätte.
Der zugrundeliegende Witz liegt darin, dass es für den Richter und der gesamten hinter ihm stehenden Staatsmacht unmöglich ist etwas zu beweisen, was dem Pflichtigen ohne mit der Wimper zu zucken im Zivilverfahren auferlegt wird, nämlich die Leistungsunfähigkeit nachzuweisen.
Objektiv betrachtet wird damit nur der Beweis geführt, dass vom Pflichtigen im Zivilverfahren Unmögliches verlangt wird.
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(25-02-2011, 20:34)Telepapi schrieb: StGB § 170
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]
Sie entzieht sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht aber nur, wenn sie über Einkommen verfügt oder verfügen könnte, nur nicht will um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Und genau das muss die Staatsanwaltschaft nachweisen.
lg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 20:49 von Telepapi.)
Soviel ich weiß muß sie die Erwerbsbemühungen nachweisen..im Zweifel ist immer das Kind unschuldig.
In diesem Fall eben quasi auch die Frau.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 21:05 von Camper1955.)
(25-02-2011, 20:48)Telepapi schrieb: Soviel ich weiß muß sie die Erwerbsbemühungen nachweisen..im Zweifel ist immer das Kind unschuldig.
In diesem Fall eben quasi auch die Frau.
In einem Strafverfahren, muss die Staatsanwaltschaft etwas nachweisen, nicht die Angeklagte.
Du müsstest zum Beispiel auch nicht beweisen, dass du einen Mord nicht begangen hast. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass Du den Mord begangen hast. Ansonsten gilt Freispruch.
Im Zivlrecht galt bisher, dass die Beweislast beim Unterhaltspflichtigen liegt.Inzwischen tritt aber immer häufiger die Beweislastumkehr ein.
Das heisst, wenn ein Mangelfall besteht, egal wie groß die Summe ist, muss die gesetzliche Vertreterin des Kindes beweisen, dass der Vater mehr verdienen könnte, aber Dinge unterläßt, diesen Verdienst auch zu bewerkstelligen.
Auch die Gerichte müssen sich im Vorfeld eines Zivilverfahrens mittlerweile erkundigen, wie die Arbeitsmarktsituation ist. Müssen das höheren Umgangskosten gegenrechnen usw.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 21:16 von Telepapi.)
(25-02-2011, 21:03)Camper1955 schrieb: Das heisst, wenn ein Mangelfall besteht, egal wie groß die Summe ist, muss die gesetzliche Vertreterin des Kindes beweisen, dass der Vater mehr verdienen könnte, aber Dinge unterläßt, diesen Verdienst auch zu bewerkstelligen.
Das heißt also, wenn die Staatsanwaltschaft beweisen kann, daß keine 20-30 Bewerbungen europaweit geschrieben wurden, der /die Unterhaltsverpflichtete vorsätzlich gegen StGB § 170 verstoßen hat?
Dürfte ein leichtes sein im vorliegenden Fall.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 21:29 von Camper1955.)
(25-02-2011, 21:13)Telepapi schrieb: (25-02-2011, 21:03)Camper1955 schrieb: Das heisst, wenn ein Mangelfall besteht, egal wie groß die Summe ist, muss die gesetzliche Vertreterin des Kindes beweisen, dass der Vater mehr verdienen könnte, aber Dinge unterläßt, diesen Verdienst auch zu bewerkstelligen.
Das heißt also, wenn die Staatsanwaltschaft beweisen kann, daß keine 20-30 Bewerbungen europaweit geschrieben wurden, der /die Unterhaltsverpflichtete vorsätzlich gegen StGB § 170 verstoßen hat?
Dürfte ein leichtes sein im vorliegenden Fall.
Nein, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass es im tatgegenständlichen Zeitraum und anhand von geringer Werbungskosten bzw Umgangskosten so einen Job gab und dass die Angeklagte auch genommen worden wäre, wenn sie sich nur beworben hätte.
Ich will Dir mal ein Beispiel nennen.
Unterhaltspflichtiger/Unterhaltspflichtige lebt in Frankfurt, mögliches bereinigtes Netto 1300,00 €
Unterhaltspflichtiger/Unterhaltspflichtige wohnt in Berlin.
Dann hat die Staatsanwaltsschaft zunächst einmal die Umzugskosten mit auszurechnen, da schwindet das möglich bereinigte netto schon mal um etwa 1000 € im ersten Jahr.
Dann hat sie auch die Wohnsituation zu berücksichtigen. Ist es möglich, für 360,00 € Warm in Frankfurt eine Wohnung zu bekommen, die dann auch wieder den Umgang mit dem Kind sicher stellen kann? Also möglicherweise ein eigenes Zimmer? Das erhöht den notwendigen Selbstbehalt wieder um 50 bis 100 €. Krankheitskosten sind wieder abzuziehen, verringert das bereinigte Netto wieder. Mit einem bereinigten Netto von 1300,00 € kann man immer noch ein 0-Mangelfall sein.
Das Alter und den Gesundheitszustand des/der Angeklagten ist zu berücksichtigen. Hätte der Chef anhand ihrer Vita den/die Angeklagte überhaupt genommen? usw. usw.
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