17-03-2011, 18:42
Eigentlich besteht doch längst Konsens unter uns Vätern:
- Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben.
- Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft.
- Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern.
- In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden.
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Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen.
Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.
Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.
- Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben.
- Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft.
- Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern.
- In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden.
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Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen.
Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.
Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.