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In meiner Sache hat der Anwalt Klage erhoben auf alleiniges Sorgerecht der Mutter.
Er behauptet ich setze mich nicht für die Belange meines Kindes ein, und begründet dieses damit ich hätte einen Antrag und eine Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben.
Ein solcher Antrag und Vordruck sind mir jedoch nie vorgelegt, bzw mit der Post zugestellt worden.
Es ist mittlerweile die dritte Fledermaus mit der ich mich herumärgern muß.
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Habe deinen Betreff angepasst, "was ist zu tun" war Null aussagekräftig.
Lass ihn doch klagen. Alleiniges Sorgerecht kriegt man nicht mehr so einfach. Beantrage, den Antrag abzuweisen, er sei mutwillig, da dir nie irgendwelche Anträge oder Schweigepflichtentbindungen vorgelegt wurden. Schreib das in zwei Sätzen.
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08-05-2011, 16:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2011, 16:26 von -PAPA_.)
Danke @p so hatte ich es mir auch vorgestellt.
Weitere Anträge waren Verfahrenskostenhilfe und Kostenübernahme durch den Beklagten.
Ferner sprechen die Fakten sowieso für mich.
Habe Anträge der Schule auch unterschrieben.
Mit Abteilungsleiter und Klassenlehrern Kontakt.
Und selbst wenn mir solche Anträge vorgelegt worden wären hätte ich diese auch nicht blindlings unterschrieben,
sondern Unterlagen und Entscheidungshilfen beantragt.
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Die Gegner haben noch keine Verfahrenskostenhilfe bekommen? Dann beantrage, denen keine VKH zu geben, Begründung wie oben: Antrag ist mutwillig, Voraussetzungen sind nicht gegeben.
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08-05-2011, 17:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2011, 17:21 von -PAPA_.)
Wie oben erwähnt ist das die dritte Fledermaus.
Für die Scheidung wurde Verfahrenskosten bewilligt. Die erste Fledermaus hatte diese beantragt, die zweite Fledermaus diese zu Ende gebracht. Der Zweite hat auch Versucht KU zu bekommen, und angeblich den Antrag ink. Schweigepflichtsentbindung zugestellt, die ich wie erwähnt nie erhalten habe.
Die dritte Fledermaus hat mir mit Datum 13.04.2011 zwar geschrieben, aber keine Vorhaltungen gemacht nicht im Sinne des Kindes mitzuarbeiten, sondern nur von KU und Teilungsversteigerung. Und diese beiden Punkte sind nach meiner Antwort mit Datum 27.04.2011 auch nicht Bestandteil der Klage.
Nutzungsentgeld wollte er noch für die gemeinsame Immobilie