Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspflichtiges Kind bekommt Kind
#1
Thumbs Down 
Hallo zusammen,

ich helfe (oder versuche es) meinem Schwiegerpapa, der hat es nicht so mit dem Internet. Wink

Und zwar geht es um seine 20 Jährige Tochter. Die ist vor ca. 1,5 Jahren von heute auf morgen bei ihm und seiner Frau ausgezogen. (Sie hat dort 10 Jahre gelebt und hatte einen Ausbildungsplatz in Aussicht).
Leider ist dem so, dass die Kindesmutter den Vater so gar nicht mehr leiden kann und sie die Tochter aufgehetzt hat. Es kommen fast wöchentlich neue Schreiben von ihren Anwalt, wie die Tochter dort angeblich gelebt hätte (Aschenputtel mäßig, sie hätte nie Geld bekommen, nichts zu essen etc....) Sie versuchen die Lügen widerzubelegen, aber das ist eben nicht so einfach (außer das mit dem Taschengeld, ein Hoch auf Girokonten und Kontoauszüge Big Grin)

Naja, ich komm mal auf den Punkt. Die Tochter ist nun mittlerweile im 3. Monat schwanger, im ersten Jahr in der Pflegeassistentschule. Der Vater des kommenden Babys ist gleich wieder von seiner eigenen Wohnung in die Wohnung seiner Mutter gezogen. Die Tochter wird auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen bleiben. In wie weit ist nun mein Schwiegerpapa seiner Tochter gegenüber noch unterhaltspflichtig? Gibt es dazu Aufstellungen, leider kann ich nichts finden Sad und wie lange müsste er dann noch für sie zahlen? Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet, der uns weiterhelfen könnte. Heart
Zitieren
#2
(18-05-2011, 19:45)HelfendeSTochter schrieb: Der Vater des kommenden Babys ist gleich wieder von seiner eigenen Wohnung in die Wohnung seiner Mutter gezogen.
Er wird als erstes herangezogen. Da er wieder zuhause wohnt, muß er sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen. Wink Dann kommen evtl. die Eltern von Vater und Mutter dran.
Zitieren
#3
Zuerst mal wird der Kindesvater in die Pflicht genommen.

Ist er nicht leistungsfähig, dann unter Umständen beide Großelternpaare.

Hier gelten aber ganz andere Möglichkeiten, das Einkommen zu bereinigen, und ein wesentlich höherer Selbstbehalt.

Ich fürchte, die die glückliche werdende Mama wird wohl auf Sozaihilfe oder ALG II zurückgreifen müssen, wenn sich kein Leistungsfähiger Eltern- oder Großelternteil findet.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#4
Danke schhön, schon einmal Smile Es geht aber nicht um das Kindes Kind und dessen Unterhalt sondern, um das Kind was nun Mutter wird und deren (un?) berechtigte Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater.
Zitieren
#5
Machs doch mit Namen: Der baldige Opa soll Dolf heissen, die Oma Ilse, die Tochter Mandy, der von ihr noch zu gebärende Enkel Justin. Der Papa von Justin ist Kevin.

Mandy kriegt nichts von ihren Eltern Dolf und Ilse, weil sie keine Ausbildung macht und nicht mehr in eine Schule geht. Mandy hat aber Ansprüche an Kevin wenn sie Mutter wird, nämlich Betreuungsunterhalt für sich selber und Kindesunterhalt für Justin. Wenn Kevin nichts zahlen kann, dann kann für Justins Unterhalt auch auf Dolf, Ilse und die Eltern von Kevin zurückgegriffen werden.
Zitieren
#6
(18-05-2011, 20:58)HelfendeSTochter schrieb: Es geht aber nicht um das Kindes Kind und dessen Unterhalt sondern, um das Kind was nun Mutter wird ...
Nee, nee, Du hast schon richtig verstanden. Es geht in erster Linie um das Kind!
Zitieren
#7
(18-05-2011, 21:23)p schrieb: Machs doch mit Namen: Der baldige Opa soll Dolf heissen, die Oma Ilse, die Tochter Mandy, der von ihr noch zu gebärende Enkel Justin. Der Papa von Justin ist Kevin.

Mandy kriegt nichts von ihren Eltern Dolf und Ilse, weil sie keine Ausbildung macht und nicht mehr in eine Schule geht. Mandy hat aber Ansprüche an Kevin wenn sie Mutter wird, nämlich Betreuungsunterhalt für sich selber und Kindesunterhalt für Justin. Wenn Kevin nichts zahlen kann, dann kann für Justins Unterhalt auch auf Dolf, Ilse und die Eltern von Kevin zurückgegriffen werden.

Ok, und der Unterhaltsanspruch von Dolf auf Mandy erlischt mit dem Mutter werden oder besteht dieser auch weiterhin?

Zitieren
#8
Erlöschen klingt nach gänzlich in Rauch auflösen, das gibts bei Unterhalt nie. Aber die Reihenfolge ändert sich sechs Wochen vor der Geburt. Kevin steht jetzt an erster Stelle in der Reihe der Zahler für Mandy. Mandy bekommt auch von anderen Geld: Kindergeld, Elterngeld.

Sollte irgendwann Mandys Anspruch an Ilse und Dolf wieder aufleben, dann ist sie nichtprivilegierte Volljährige. Das bedeutet erhöhten Selbstbehalt für Ilse und Dolf, ausserdem sinkt sie im Rang weit ab. Wenn die neuen Ehegatten von Ilse und Dolf zum Beispiel kein eigenes Einkommen haben, so steigt der Selbstbehalt noch weiter an, weil die vorrangig sind.

Im Moment hat Mandy jedenfalls keinen Anspruch. Erst wenn sie wirklich anspruchsberechtigt ist, kann sie fordern und klagen.
Zitieren
#9
(18-05-2011, 22:12)HelfendeSTochter schrieb: Ok, und der Unterhaltsanspruch von Dolf auf Mandy erlischt mit dem Mutter werden oder besteht dieser auch weiterhin?
Das entscheidet im Streitfall das Gericht. Mandy sollte sich jedoch nicht sicher sein, Dolf weiter schröpfen zu können. Die Arschkarte hat Kevin gezogen.

Zitieren
#10
Zitat:Ok, und der Unterhaltsanspruch von Dolf auf Mandy erlischt mit dem Mutter werden oder besteht dieser auch weiterhin?

Zunächst einmal sind Mandy gegenüber Dolf und Ilse in der Unterhaltspflicht, und nicht nur Dolf.

6 Wochen vor der Geburt geht die Unterhaltspflicht auf Justin über, der dann Mandy gegenüber Unterhaltspflichtig ist.

Ist Kevin dann mal da, Ist er dem Kevin und Mandy gegenüber Unterhaltspflichtig.

Kann Justin aber nur für Kevin bezahlen, dann springt ALG II für Mandy ein.

Wohnt Mandy da immer noch bei Ilse, wird das Einkommen der gesamten BG hergenommen und daraus dann ein (ergänzender) ALG II - Anspruch ermittelt.

Hat Ilse also einen Partner, nennen wir ihn mal Iwan, dann wird sein Einkommen, Ilses Einkommen und der KU für Kevin, sowie das Kindergeld hergenommen und ermittelt, ob Mandy noch einen Anspruch hat. Das nennt sich dann nicht mehr Bedarfsgemeinschaft, sondern Haushaltsgemeinschaft.



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#11
(18-05-2011, 22:36)Camper1955 schrieb: Ist Kevin dann mal da, Ist er dem Kevin und Mandy gegenüber Unterhaltspflichtig.
Mommendens, das habe ich jetzt nicht verstanden! Tongue
Zitieren
#12
Und Dolf fehlt sein A davor...LOL, sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen *lachweg*

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#13
Jungs und Mädels, ich war nur kurz arbeiten und schon ist hier Totalchaos angesagt.

@Camper1955...

Du warst sicher gestern bei einer Campparty und eins der 17 dort von Dir verkonsumierten Biere war schlecht. Gute Besserung also.

Aber egal. Mandy jedenfalls ist eine Einzelperson. Somit haut dein Satz... zunächst SIND Mandy gegenüber Dolf und Ilse unterhaltspflichtig defintiv nicht hin. Aber totale Brühe war dein dargelegter Satz, dass Justin für Kevin Unterhalt bezahlen müsste. @P...schlug vor, das kommende Kind Justin und dessen potentiellen Vater Kevin zu nennen. Einigen wir uns doch bittschön auf diese Variante, sonst haben wir in einer Stunde tatsächlich das Totalchaos vorzuliegen und @HelfendeTochter muss in die Klapse, weil sie dem Wahsinn nahe ist.

Mandy ist 20 und im 3. Monat schwanger. Justin wird das gemeinsame Kind zwischen Mandy und Kevin. Mandy wohnt bei ihrer Mutter und Kevin bei seiner. Dolf ist der Vater von Mandy. Mandy will Unterhalt von ihrem Vater Dolf. Kevin wird so oder so für Unterhalt herangezogen und zwar Betreuungsunterhalt für Mandy und Kindsunterhalt für seinen Sohn Justin. Frage ist, muss Dolf Unterhalt an seine Tochter zahlen, ergo hat Mandy überhaupt einen solchen Anspruch gegen ihren Vater aufgrund der aktuellen Situation, so sie denn so ist wie von @HelfendeTochter dargelegt?

Zitieren
#14
Zitat:2. Solange sie keine Ausbildung macht, hat sie überhaupt keinen Anspruch an ihren Eltern Dolf und Ilse.

Soviel ich dem TS entnehme, macht Mandy doch eine Ausbildung zur Pflegeassistentin.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#15
@blue...

Rudolf klingt zu einfach. Dann schon eher diese Namen hier:

Junge: Finn Kasimir Neo Emillian oder Leonidas Legolas
Mädchen: Cosima Ilka Helene Freiin von Erffa.

Sind real existierende Namen von drei Kindern. Da muss man eine Extraerklärung seinem Antrag auf Alg2 beifügen, sonst gibt es Leistungen für neun Kinder ausgezahlt.
Zitieren
#16
Jaja, keine Butter im Kühlschrank, aber einen Desinger-Namen für's Kind...

Sorry, war off-topic, aber musste raus.

Zitieren
#17
Hallo zusammen,

ich wollte euch nur kurz mitteilen, wie das ganze nun vor Gericht ausgegangen ist.

Mandy musste dem Richter erst einmal erklären, wieso sie (wir haben es ja vorher gewusst) ihre Ausbildung abgebrochen hat. Daraufhin kam nichts gescheites, sie musste ja ohne ihre Mutter rein, weil sie über 18 ist.
Desweiteren wurde sie belehrt, dass bald Kebin für sie zahlen muss, dass wusste sie scheinbar nicht.

Die erst angedachte Summe konnte Dolph nicht zahlen, man hat sie auch eine Summe geeinigt und Mandy war mit monatlichen Ratenzahlungen einverstanden, so dass der Betrag in einem Jahr abbezahlt ist.

Nach der Verhandlung hat man im Flur nur ihre Mutter schimpfen hören, dass das viel zu wenig sei und sie sich nicht auf die Ratenzahlungen eingelassen hätte (hätte für Dolph und Sabine den Ruin bedeutet... - mehr wollte diese *Frau* scheinbar auch nicht)

Manchmal frage ich mich echt, wie Exfrauen nach über 12 Jahren Trennung immer noch so rachsüchtig sein können und das Glück anderer zerstören wollen, dass das alles nicht von Mandy ausging, hat man wohl bei der Verhandlung gemerkt.

Danke nochmal für eure Hilfe Angel
Zitieren
#18
(08-08-2011, 20:53)HelfendeSTochter schrieb: Manchmal frage ich mich echt, wie Exfrauen nach über 12 Jahren Trennung immer noch so rachsüchtig sein können und das Glück anderer zerstören wollen, dass das alles nicht von Mandy ausging, hat man wohl bei der Verhandlung gemerkt.

Danke nochmal für eure Hilfe Angel

Hi,

das frage ich mich auch sehr oft. Bei uns ist es doch ähnlich. Da versucht Exe alles, um mehr Unterhalt rauszuschinden. Als ich noch verdient habe, hat sie alles versucht, um an mein Geld ranzukommenAngry

Wie auch immer, ich verstehe solche *Frauen* auch nicht und es ist schön zu hören, dass bei euch der Schuss gehörig nach hinten los gingSmile

Ich bin zwar selbst eine Frau und aber kann so etwas nicht nachvollziehen, schon gar nicht nach so vielen Jahren. Vielleicht kann es mal Jemand erklären.

Gruß
Angel
Zitieren
#19
(10-08-2011, 09:23)Angel schrieb: Wie auch immer, ich verstehe solche *Frauen* auch nicht und es ist schön zu hören, dass bei euch der Schuss gehörig nach hinten los gingSmile

Ich bin zwar selbst eine Frau und aber kann so etwas nicht nachvollziehen, schon gar nicht nach so vielen Jahren. Vielleicht kann es mal Jemand erklären.

Warum leckt sich der Hund die Eier?
Weil er es kann!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Berechnung unterhaltspflichtiges Einkommen ramses72 1 2.980 30-05-2013, 21:03
Letzter Beitrag: beppo
  Das Kind bekommt selbst ein Kind Onkel 35 24.276 11-09-2012, 22:20
Letzter Beitrag: p__
  Kind will wieder Kontakt, war: Eltern-Kind-Entfremdung familienmensch 21 22.593 31-07-2012, 22:33
Letzter Beitrag: familienmensch

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste