19-05-2011, 18:26
Hallo liebe Gemeinde,
es ist soweit, ich trage mich ernsthaft mit dem Gedanken mich vor Gericht zu streiten. ZUnächst wegen der Unterhaltskosten für die KM. Aktuelle Forderung 1.200 €. Aus meiner Sicht kommt nur der Mindestunterhalt von 770 € in Frage. Und auch das nur nach Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen).
Kann ich das so drehen, daß die Prüfung der Bedürftigkeit per Auskunftsklage läuft - mit entsprechend geringen Kosten und gleichzeitig den Streitwert minimieren, indem ich (Bedürftigkeit vorausgesetzt) 770 € anbiete - Streitwert dann nur noch die Differenz (1.100 - 770 = 430 € x 12)?
Was ist, wenn die Gegenseite klagt? Wird ja der Normalfall sein. Schliesslich wollen die was von mir und nicht ich von Ihnen. Ist der Streitwert dann automatisch die ganze Summe (1.200 €)?
es ist soweit, ich trage mich ernsthaft mit dem Gedanken mich vor Gericht zu streiten. ZUnächst wegen der Unterhaltskosten für die KM. Aktuelle Forderung 1.200 €. Aus meiner Sicht kommt nur der Mindestunterhalt von 770 € in Frage. Und auch das nur nach Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen).
Kann ich das so drehen, daß die Prüfung der Bedürftigkeit per Auskunftsklage läuft - mit entsprechend geringen Kosten und gleichzeitig den Streitwert minimieren, indem ich (Bedürftigkeit vorausgesetzt) 770 € anbiete - Streitwert dann nur noch die Differenz (1.100 - 770 = 430 € x 12)?
Was ist, wenn die Gegenseite klagt? Wird ja der Normalfall sein. Schliesslich wollen die was von mir und nicht ich von Ihnen. Ist der Streitwert dann automatisch die ganze Summe (1.200 €)?