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Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
(09-05-2011, 18:57)Terbeck schrieb: Gelassenheit ist hier die beste Strategie...
...insofern die Mutter nicht eine von den ganz hartgesottenen zu sein scheint, das Kind überhaupt nicht dem Vater übergeben zu wollen.


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Fakt ist, dass es hier um Kontakt- und Umgangsvereitelungen geht.
Telefonsperre und vorspielen falscher Tatsachen, angeblich das Kind wäre schwer krank.
Das sind keine Peanuts.

Es liegt doch in der Natur, dass beide Eltern die Bindungsentwicklung
gleichwertig, aber unterschiedlich unterstützen und entwickeln können.

Ausspielen werden Kinder denjenigen Elternteil, der nicht konsequent dafür sorgt, dass bestimmte Regeln eingehalten werden müssen.

Konsequent, immer, auch dann, wenn das Kind noch so lieb lächelt oder traurige Augen macht.
Kindern müssen Grenzen gesetzt werden.

Das Problem bei vielen Umgangsregelungen ist, das der Umgang zum Vater erschwert wird oder versucht wird den Umgang zu unterbinden.
Wie kommt es dazu?
Die eigenmächtige Kindesmitnahme der Mutter bleibt nicht das erste Glied in einer daran anschließenden Handlungskette.
Es wird quasi offiziell geduldet.
Hier werden der Mutter die das Kind entführt keine Grenzen gesetzt, Frau macht eigenmächtig weiter.
Die Entführung des Kindes wirkt wie ein Freibrief für die Entführerin.
Klar, dass dann auch kein Unrechtsbewusstsein aufkommt.
Und so wird auch nicht die Kindesentführung, sondern auch die Verfügungsgewalt über das Kind, ob und wann das Kind den Vater sehen kann als Gewohnheitsrecht beansprucht.
Da es keine rechtlichen Konsequenten für die Kindesentführerin hat, da es sogar offiziell geduldet wird, wird weiteres Unrecht folgen.

Das Hin- und Herpendeln zwischen Vater und Mutter eröffnet dem Kind die männliche und die weibliche Erlebniswelt und fördert seine körperliche, seine intellektuelle und seine soziale Entwicklung.
Der Umgang eines Kindes mit dem außerhalb lebenden Elternteil erfordert von den Eltern Einsicht in die Wichtigkeit des ehemaligen Partners und den Willen, die Beziehung zuzulassen und kindgerecht zu gestalten.


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(09-05-2011, 20:58)Entsorg-t-er schrieb: Hi marecello,

Ich will weder jedermann Tread missbrauchen, noch "meine geschichte" überall einbringen, ich finde es ist nur total schei..e wenn blind vor wut alles an Kindern ausgetragen wird!

Vielen Dank für deine Antwort. Es wäre für dich gut, einen eigenen Thread aufzumachen und deine Probleme zu schildern um Hilfe und Unterstützung für deinen Fall zu erhalten.
Ich verstehe dich und kann es nachempfinden, wie der Verlust deiner Kinder in der Seele und im Herzen schmerzt.

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Heute letztes Vermittlungsgespräch (Konflikt regulierendes Gespräch) mit dem Jugendamt.

Ich möchte Ferienregelung für unser Kind für Ostern, Herbstferien und Winterferien im Wechsel.
KM möchte die kleinen Ferien hälftig.

KM will in den Sommerferien 2012, dass ich unsere Tochter 10 Tage bzw. 2 Wochen bekomme.
Unser Kind wäre für eine so lange Ferienzeit mit dem Papi zu klein auch, wenn es 6 Jahre alt ist.
KM will hälftige Sommerferien 2013 erst wenn unser Kind 7 Jahre alt ist, dass wäre 2013 mit mir teilen.
Jugendamtmitarbeiter gab seinen mütterlastigen Senf dazu, er teile die Auffassung der KM.
Ich will die Sommerferien 2012 hälftig mit unserer Tochter verbringen.

KM willm dass alle Geburtstage unserer Tochter bei der Mutter verbringen soll.
Der Vater darf zum Geburtstag in die Wohnung der KM kommen, damit gemeinsam Geburtstag gefeiert werden kann.

KM will, dass ich keinen telefonischen Kontakt zu unserer Tochter haben soll. Zumindest nicht über ihr Handy und Festnetz.
Ich solle unserer Tochter ein Handy kaufen.

Ersatztermine für ausgefallene Umgänge wolle sie nicht mit mir ausmachen. Weil ihre Umgangswochen verplant sind. (Meine Umgangswochenenden nicht).

Die beiden letzten Punkte, dass telefonische Kontakte mit unserer Tochter und auch Ersatztermine für ausgefallene Umgänge sollen nicht schriftlich fixiert werden, findet der Jugendamtmitarbeiter in Ordnung.
Begründung: Da KV und KM in vielen Dingen nicht der gleichen Meinung sind, bzw. weil viele Sachen streitig sind. So werde er es dem FamGer. auch so vortragen.

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@marecello
Das Verhalten der KM grenzt an Schikane und dabei wird sie anscheinend noch vom JA unterstützt bzw. in ihrer Meinung bestätigt.
KEINESFALLS würde ich dem Verschieben der hälftigen Sommerferien auf das kommende Jahr zustimmen. Es ist unsinnig, dem Kind mit sechs Jahren die hälftige Ferienzeit nicht zumuten zu wollen/zu können. Bei den Oster- und Weihnachtsferien wird es auf beiderseitige Kompromissbereitschaft ankommen, denn die erste oder zweite Hälfte wird immer einer Partei nicht gerecht werden. Ich habe in beiden Fällen dem Kompromiss zugestimmt, dass ich meinen Sohn in einem Jahr von Osterferienbeginn an bis Ostermontag-Mittag bei mir habe und im nächsten Jahr ab Ostrmontag-Mittag. Bei Weihnachten habe ich zugestimmt, dass mein Sohn bis einschl. des1.Weihnachtages nachmittags bis 15 Uhr bei seiner Mama ist und danach bei mir bis einschl. Neujahr bis 17 Uhr.
Geburtstage werden in einem Jahr bei der KM gefeiert und im nächsten Jahr bei mir.
Es steht dem jeweiligen Elternteil frei, nach Absprache an der Geburtstagsfeier beim anderen Elternteil zugegen zu sein.
Meinem Sohn steht das Recht zu, an meinem Geburtstag, sofern dieser auf einen Samstag oder Sonntag fällt bzw. an einem solchen nachgefeiert wird, von mir abgeholt zu werden und zwar von morgens 09,00 Uhr bis 18,00 Uhr.
Gleiches gilt für seinen Geburtstag, der im Wechsel von und bei der KM ausgerichtet wird und im Folgejahr von und bei mir.
Da mit dem Telefon ist reine Schikane der KM:
Ich hatte zwar auch versucht, täglichen telefonischen Kontakt mit meinem Sohn zu haben, da funkte aber das dämliche Stück Mensch des JA dazwischen und glaube mich auffordern zu müssen, durch dieses Unterlassen mich so langsam von meinem Sohn zu lösen.
Da ich mich nicht an Frauen vergreife, habe ich mir eine innerlich gedachte Reaktion verkniffen, aber den Kompromiss geschlossen, dass mein Sohn mich jederzeit (!) anrufen darf, ich ihn allerdings nur 1 x wöchentlich jeweils Donnerstags abends zwischen 18,30 Uhr 19,00 Uhr.
Meine normale Umgangsregelung bedeutet, dass ich meinen Sohn im vierzehntägigen Wechsel jeweils Freitags um 17 Uhr von zu Hause abhole und ihn Sonntags um 18 Uhr zurückbringe. Er verbleibt in der Zeit mit mir ihm Hause meiner Eltern, bei denen ich auch wohne.
In der Woche, in der ich dann zum Wochenende keinen Umgang habe, hole ich ihn Mittwochs immer Mittags von der Schule ab, mache mit ihm Hausaufgaben und gehe mit ihm zum Essen in ein Restaurant bzw. wir fahren zu meinen Eltern.
Nach anfänglichen Torpedierversuchen hat sich die Sache jedoch nun eingespielt.
Allerdings weiß meine Noch-Nicht-Ex, dass ich Solches sofort mit entsprechenden Maßnahmen zu beantworten weiß.
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Nächste Woche ist die Anhörung wegen erweiterter Umgang mit unserer Tochter.

Was könnt ihr mir noch mit auf den Weg geben oder / und empfehlen?

Vorher werde ich noch einen Termin mit meiner Rechtsanwältin wahrnehmen.

Vielen Dank für alle eure Meinungen und Erfahrungen die ihr mitgeteilt habt.
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Ich hatte einen Termin bei meinem Rechtsanwalt.
Unter anderem wurde in Erwägung gezogen, unser Kind anzuhören, um den "wirklichen Willen" unserer Tochter für ihren gewünschten Umgang zu erkunden bzw. zu ermitteln.
Damit der Richter einen persönlichen Eindruck unseres Kindes erhält.

Macht das eigentlich Sinn?
Wird (Muss) die Kindes - Anhörung protokolliert (werden)?

Ich hatte vor kurzem einen Artikel gelesen, dass die Anhörung eines Kindes vor Gericht, doch nicht so belastend sein soll.
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@marecello
Das Kind ist bereits jetzt zu bedauern.
Man sollte sich nur vorstellen, welche Art von Gehirnwäsche die KM mit dem Kind veranstaltet in den Tagen und Stunden vor dem Anhörungstermin, von dem sie garantiert rechtzeitig erfährt.
Diskretion ist nämlich im Verhältnis zur KM nicht eine der herausragenden Tugenden des FamG. und des JA.
Ich befürchte, dass dem Kind eine vorgefestigte Entscheidung eingebleut wurde und der KV dann vor einem Scherbenhaufen steht, denn bis zur Stunde der Befragung steht das Kind unter dem unmittelbaren Einfluss der KM.
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(22-05-2011, 09:05)marecello schrieb: Macht das eigentlich Sinn?
Wird (Muss) die Kindes - Anhörung protokolliert (werden)?

Es hat Sinn. Besser als die üblichen schwachsinnigen Gutachten. Natürlich kann es schiefgehen, wie alles vor Gericht. Aber warte doch mal ab. Die Mutter gehört nicht zu den Schlauen, wenn der Richter ein klein wenig Erfahrung hat könnte der Termin ganz interessant werden. Eben gerade deshalb, weil die Mutter im Vorfeld zu manipulieren versucht.

Ein Protokoll gibts da nicht. Wäre auch nicht sinnvoll. Das Verhalten des Kindes zeigt nicht nur in protokollierbaren Worten, sondern vor allem im Verhalten.
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(22-05-2011, 11:00)p schrieb:
(22-05-2011, 09:05)marecello schrieb: Macht das eigentlich Sinn?
Wird (Muss) die Kindes - Anhörung protokolliert (werden)?

Es hat Sinn. Besser als die üblichen schwachsinnigen Gutachten. Natürlich kann es schiefgehen, wie alles vor Gericht. Aber warte doch mal ab. Die Mutter gehört nicht zu den Schlauen, wenn der Richter ein klein wenig Erfahrung hat könnte der Termin ganz interessant werden. Eben gerade deshalb, weil die Mutter im Vorfeld zu manipulieren versucht.

Es wäre für eine Anhörung unserer Tochter am sinnvollsten, wenn das FamGer. kurzfristig einen Termin für die Anhörung unserer Tochter anberaumt.
Damit wenig Zeit für eine Manipulation seitens der Kindesmutter bleibt.

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(22-05-2011, 11:00)p schrieb: (...)

Ein Protokoll gibts da nicht. Wäre auch nicht sinnvoll. Das Verhalten des Kindes zeigt nicht nur in protokollierbaren Worten, sondern vor allem im Verhalten.
Ich habe zig gerichtliche Anhörungen, auch meiner Kinder hinter mir.
Noch nie habe ich erlebt, daß eine ger. Anhörung ohne Protokollierung durchgeführt wurde.
Je nach Alter sollem und müssen Kinder mW angehört werden. Inwieweit Anspruch auf ein Protokoll besteht, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Um in Verfahren den subjektiven wie objektiven Interessen des Kindes als Grundrechteträger den angemessenen Stellenwert zu verschaffen, sollte ihm mindestens ein Verfahrensbeistand zugeordnet werden.
Dies erscheint insbesondere dann notwendig, wenn die Interessen des Kindes nicht mit denen der rechtlichen Vertretung übereinstimmen, erst recht, wenn die Differenzen zwischen Kind und allein sorgeberechtigtem Elterteil liegen, wenn sich Vorwürfe der Umgangsbehinderung genau gegen diesen Elternteil richten.

Verfahren zu Umgang (§ 1684 BGB) und Sorgerecht berühren auch über das Elternpflichtrecht (Art. 6 GG) stets Rechte des Kindes. Ein nicht zur Sorge berehtigter Elternteil kann das Kind im Verfahren nicht vertreten. Das ist dem allein-sorgeberechtigte Elternteil vorbehalten. Durch einen Verfahrensbeistand wird dieses Problem etwas entschärft. Soweit ich weiß werden die Kompetenzen eines Verfahrenspflegers im Verhältnis zur Rechtsvertretung uneinheitlich diskutiert.

Sauberer ist es, dem Kind einen Ergänzungspfleger zuzuordnen, dem ganz oder Teile aus Sorge- und Umgangsrecht übertragen werden unter gleichzeitigem Entzug beim oder den Sorgeberchtigten.

Wie man sich lebhaft vorstellen kann, neigen unsere Gerichte NICHT zu solchen Einschnitten, jedenfalls dann nicht, wenn Mütter betroffen sind.
Denn damit wäre der Weg frei, ein Sorgerecht, insbesondere Unverheirateter, freier zu disponieren. Wink



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(22-05-2011, 12:06)marecello schrieb: Es wäre für eine Anhörung unserer Tochter am sinnvollsten, wenn das FamGer. kurzfristig einen Termin für die Anhörung unserer Tochter anberaumt.

Ganz genau. Und das geht am Besten, wenn nicht noch mehr Personen der Helferindustrie hinzugezogen werden. Der kürzeste Weg hierfür ist, wenn sich Richter und Kind einmal selber treffen.
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(22-05-2011, 13:32)p schrieb:
(22-05-2011, 12:06)marecello schrieb: Es wäre für eine Anhörung unserer Tochter am sinnvollsten, wenn das FamGer. kurzfristig einen Termin für die Anhörung unserer Tochter anberaumt.

Ganz genau. Und das geht am Besten, wenn nicht noch mehr Personen der Helferindustrie hinzugezogen werden. Der kürzeste Weg hierfür ist, wenn sich Richter und Kind einmal selber treffen.
Das ist keinesfalls ein Garant für die Kindswahrheit. Ich erlebte, wie ein in jeder Hinsicht inkompetenter OLG-Senat durch -auch noch protokollierte - mieseste Fragetechnik meine Kinder
a) in schwere Loyalitätkonflikte trieb
b) zum Beschluß paßgenaue Antworten generierte

Das Schäbigste, was ich bei Gericht je erlebte.
Hat letztlich aber dazu geführt, daß meine Kinder noch weiter auf meine Seite rückten. Die lassen sich nicht verarschen. Wink
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@Profiler...

Was ist bittschön Kindswahrheit? Erkläre das mal bisle näher. Hab da nix zu gefunden. Global gesehen selbstverständlich.
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Sorry, ist eine private Wortschöpfung.

Die Anhörung eines Kindes muß nicht zwingend zur Wahrheitsfindung beitragen.
Dies kann im Kind begründet liegen oder im Befrager. Die Fragen können suggestiv sein, Aussagen strategisch, Antworten können falsch aufgefasst und protokolliert sein... Störgrößen, wohin meine Auge blickt.

Ein Gericht kann einem Kind nahezu jede, einem vorgefaßten Beschluß dienliche Antwort entlocken. Ich traue den Gerichten insofern alles zu.

Das Ergebnis einer Kindsanhörung/Befragung hängt ganz von der Güte (im doppelten Sinne) des Richters ab, von seinen Absichten, seiner ideologischen Ausrichting...
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Welche Erfahrungen wurden denn hier nicht schon im Zusammenhang mit teilweise abstrusen, hirnrissigen und für die Beteiligten entsetzlichen Entscheidungen der Familiengerichte mit und ohne Beteiligung der Jugendämter dargestellt und diskutiert ?
"Wenn Du nun unbedingt zu Deinem Papa willst, wirst Du aber Mama nie (!) wiedersehen", war bspw. die Aussage der Mutter meines Kindes.
Mein Sohn war tagelang geschockt und fragte seine Mutter in meinem Beisein, ob er denn nach dem Wochenende mit mir wiederkommen dürfe zu ihr!
Und da stelle man sich einmal vor, wie die KM von @marecello trotz ihrer vermeintlich mangelnden Intelligenz auf die Tochter einwirken wird über Stunden und Tage, wenn es tatsächlich zu einem Gespräch zwischen Fam.R. und dem Kind kommt. Großalarm bei der Anwältin der KM, die schnurstracks den Richter belästigen und mit Fragen bombardieren wird. Gehirnwäsche beim Kind.
Und ....
wer denn da glaubt, dass ein durchschnittlich begabter Fam. Richter über seinen (Faulheits-) Schatten springt und eine unbequeme Entscheidung trifft, die ihm ggf. nur Ärger und weitere Arbeit einbringt, der glaubt auch, dass unsere Bundesregierung in dieser Noch-Legislatur-Periode die Staatsverschuldung auf Null zurückfährt.

M.E. wäre es zum jetzigen (Alters-) Zeitpunkt des Kindes, das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht ohne wenn und aber nochmals durch einen Richter zementieren zu lassen und eine Erweiterung desselben um 1-2 Jahre zu verschieben. Je älter das Kind wird, desto besser festigt sich das Verhältnis zu dem-/derjenigen, bei dem/der sich das Kind umsorgt und wohlfühlt.
Und das scheint auch in diesem Falle @marecello, der Kindsvater zu sein, dem die Zuneigung des Kindes mit zunehmendem Alter zukommt, wenn er nicht das Kind mit Meinungen zu manipulieren versucht.
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Gut geschrieben, Terbeck.

Daher steht für mich der gute Kontakt zu meinen Kindern gaaanz oben in der Prioritätenliste. An ihm richte ich ALLES aus, er entscheidet letztlich, was aus meiner Familie (mit meinen Kids) wird. Alles andere geht mir hinten vorbei und hat nur sportlichen Charakter.


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Im Hinblick auf die zahlreichen (gegensätzlichen) Meinungen, habe ich selbst zu der Thematik Kindesanhörung recherchiert.

Über das Thema Kindesanhörung wurde von @Profiler der Ergänzungspfleger erwähnt.
Er schrieb: "Sauberer ist es, dem Kind einen Ergänzungspfleger zuzuordnen, dem ganz oder Teile aus Sorge- und Umgangsrecht übertragen werden unter gleichzeitigem Entzug beim oder den Sorgeberechtigten."

Beim recherchieren habe ich mir mal die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V. genauer durchgesehen.

Und was finde ich dort?
Genau die Rechtsanwältin meiner Exfrau, die auch bei Frauen helfen Frauen e.V. sehr aktiv ist, die mit dem Frauenhaus kooperiert, die Männer als Täter diffamiert, die ist eine Kontaktperson und Ansprechpartner der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.
Mir ist es plötzlich schlecht geworden.

Muss ein Verfahrenspfleger bei der Kindesanhörung dabei sein?
Ich denke mal, es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine (neutrale) Person des Vertrauens bei der Kindesanhörung mit dem Richter anwesend ist.
Gibt es eine Möglichkeit zu dieser Vorgehensweise?

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Im Verfahren beantragen, anregen.
Einige Argumente nannte ich oben bereits.

Nochmal gut abgrenzen den Verfahrensbeistand vom Ergänzungspfleger und Vormund.

Am FamGericht war der Verfahrensbeistand (damals noch Verfahrenspfleger) bei allen Anhörungen dabei. Das OLG hat ihn zur Anhörung der Kinder und seine Anträge später völlig ignoriert, hingegen die Gespinnste der Mutteranwälte, bestehend ais RA und JA, ernst genommen... mit für die Kinder katastrophalen Folgen.

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@Profiler...

Du musst Dich nicht entschuldigen. Dieses Wort können wir ruhig mal an einem konkreten Beispiel besprechen.

Das trug sich konkret zu im April 2010

Es klingelte an meiner Tür. Mein Kumpel, eher der Sohn meiner Freundin öffnet. Er kommt zu mir und sagt wörtlich, papa, da draußen steht eine dicke Frau. Ich an die Tür und ...ja guten Tag, ich bin die Verfahrenspflegerin ihres Sohnes und würde gern "mal" mit ihnen und "ihrem Sohn" reden. Richtig, mein Sohn war auch da, aber draußen im Garten beim Fußballkicken mit seinen Freunden, die er hier bei mir bereits gefunden hat. Weiter. Ich so zu der Frau. Ist ungünstig, weil ich gleich los muss und meinen Freundin abholen von Arbeit. War aber sogleich erledigt, denn sie war eher zurück. Dumme Situation, denn die Frau da draußen war nicht dick, sondern schwanger und zwar mächtig gewaltig. Ok. Das klärte sich sogleich auf. Die Frauen sprachen miteinander. Echt kein Witz. Dann eine halbe Stunde über faktisch nichts wichtiges geredet. Dann wollte sie mit meinem Sohn und mir reden. Ich raus und meinen Sohn geholt. Er kommt rein ins Wohnzimmer, sieht die Frau und sagt, mit der rede ich nicht und haut wieder in den Garten ab. Ich achselzuckend diese nette Frau angeschaut und ihr noch einen Tee angeboten und dann ging sie. Wollte mit der KM "noch" reden und mir Bescheid geben. Achja. Sie wollte noch das Zimmerchen meines Jungen dann noch mal "kurz" ansehen. O-Ton von ihr. Die KM hätte verlauten lassen, dass Übernachtungen bei mir nicht gingen, weil kein Zimmer, Bett usw. für "ihren" Sohn vorhanden wären. Als besagte nette ...pflegerin sich dann völlig spontan das "Zimmerchen" meines Jungen ansah, dachte ich sodann daran, den Rettungswagen zu rufen, da ich befürchtete, dass sie ihr Kind in meiner Wohnung zur Welt bringen würde. Ok. Ich gebe es zu. Ich hätte der Mutter meines Sohnes ruhig mal ein paar Bilder vom meist leerstehenden Zimmer "unseres" Sohnes via Email zusenden können, damit Frau Verfahrenspflegerin nicht spotan beim Anblick des "extra" und "selbstverständlich" durch mich für meinen Jungen eingerichteten Zimmers abgekotzt hätte. Das wäre aber defintiv nicht passiert, da ich für alle Eventualitäten diverse Mittelchen da habe wie Tee, Salzgebäck, usw...

Aber vielleicht war es auch mein Hund, eher Riesenkalb, auf das die Verfahrenspflegerin beim Betreten und Durchsuchen meiner Wohnung spotan traf. Mal ehrlich. Als Hund liegt man ja auch nicht einfach so im Flur rum. Möglich ob des fast Kollabierens der Verfahrenspflegerin könnte aber auch die Tatsache gewesen sein, dass sie hilflos sitzend auf meinem Sofa zusehen musste, wie mein Kleiner so ganz easy noch mal reinkam und wie er immer meint seinem Reitpony die Leine umhängte und spotan mit nach draußen nahm, weil er mit seinen Freunden noch bisle reiten wollte auf dem 70kg Koloss.

Aber trotzdem, um beim Thema zu bleiben. Hat hier irgendeiner eine konkrete Ahnung, warum sich die Verfahrenspflegerin ganz spotan entschloss, doch nicht länger bei mir/uns bleiben zu wollen?

War es das Zimmerchen meines Jungen, das größer ist als unser Wohnzimmer? Ich nenne es eher geilen Abenteuerspielplatz, allerdings ohne teilnehmenden Abenteurer. Oder war es der Blick meiner Freundin draußen auf der Treppe bei besagter Spotanbegnung zwischen ihr und einer einer schwangeren Frau vor der Wohnungstür, die mich "mal" sprechen wollte? Oder war es nur die Quittung für eine miese, aber gut vorbereitete Ausschnüffellungsaktion in Sachen Fakten schaffen für spätere Entsorgung eines querulanten Vaters.

Fazit:

Kinder reden Klartext und handeln spotan. Und wenn sie "müssen" dann "wollen" sie sowieso nicht. Ehrlich. Ich habe meinen Sohn weder manipuliert, noch instrumentalisiert. Einzig habe ich eine voreingenommene Verfahrenspflegerin im quasi "Regen" stehen lassen und ihr moralisch den Todesstoss durch Vorführung eines "Zimmerchen" versetzt. !!!Der Wahrheit kann man sich durch Lüge entziehen. Sich kindlicher Ehrlichkeit gegenüber zu entziehen, ist faktisch unmöglich. Es sei denn, Frau manipuliert!!!

So. Hab jetzt wieder gequasselt. Muss denn mal arbeiten gehen, eher Steuergelder verprassen. Man bin ich froh, dass unser Asiate in spe noch paar Jährchen hier im Lande (allein)schufften geht und meine Verschwendung ausgleicht Smile
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@marecello
PERSON DES VERTRAUENS ......... ????????????
Wessen Vertrauens ?, Des KV, der KM ?
Denn ein Kind dieses Alters wird wahrlich keine Person seines Vertrauens vorweisen können, denn in dem Alter ist Vertrauen etwa sehr Fragiles.
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(22-05-2011, 18:28)marecello schrieb: Muss ein Verfahrenspfleger bei der Kindesanhörung dabei sein?
Ich denke mal, es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine (neutrale) Person des Vertrauens bei der Kindesanhörung mit dem Richter anwesend ist.

Wie die Anhörung abläuft, ist Sache des Richters. Wie du selbst festgestellt hast, hat der Titel "Verfahrenspfleger" genausowenig wie der Titel "Richter" mit Fähigkeiten und Qualifikation zu tun. Es ist also ein Glücksspiel, egal ob mit oder ohne irgendwelche Pfleger oder sonstigen Personen der Helferindustrie.

Man addiert also Personen und Komplexität, wenn man keine Prozesskostenhilfe bekommt auch Kosten (z.B. für Gutachten), ohne dass dafür die Chancen wirklich verbessert werden. Im Gegenteil, die Dinge laufen langsamer, die Helfer entwickeln ein Eigenleben, man gibt der blockierenden Mutter nur noch mehr Zeit (die Zeit läuft gegen einen!) etc.

Ich würde nur in sehr schlecht oder aussichtslos laufenden Fällen zum Verfahrenspfleger raten. Du kannst das ohnehin nur anregen, bestellen muss der Richter.
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Hier der Bericht des Jugendamts an das Familiengericht:


lm 1. Vermittlungsgespräch im Januar 2011 konnte über den Ort der zukünftigen
Übergabe von Kind, wenn der Vater sie abholte, keine Verständigung erzielt werden.
Bezüglich des Vaters Urlaubsplanung Sommer 2011 konnte als Kompromiss10 Tage gefunden werden, die der Vater mit seiner Tochter mit Zustimmung der Mutter verbringen könnte.

Im 2. Vermittlungsgespräch erklärte die Mutter, dass sie zukünftig auch Wochenende haben möchte, an denen kein Umgang mit dem Vater stattfindet. Am Beispiel von Einladungen der Tochter zu Geburtstagsfeiern von anderen Kindern, die meistens Samstags stattfinden, wurde das Konfliktpotential deutlich, wenn die Beziehungsentfaltung zu gleichaltrigen Kindern und die Beziehungspflege zum Vater in ein konflikthaftes Verhältnis geraten. An diesenm Termin fiel die Entscheidung, dass die Eltern sich mit ihren Rechtsanwälten besprechen und diese dann entsprechend den Vorstellungen ihrer Mandanten die Anträge bei Gericht stellen.

Aktueller Stand:

Im 4. und letzten Vermittlungsgespräch wurden mit der Mutter und mit dem Vater folgende Optionen für eine Umgangsregelung erörtert:

1. Der Vater hat in den geraden KW von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr Umgang mit seiner Tochter. Diese WE - Regelung soll ab dem 3 Juni beginnen. Wegen einer für den Vater weniger zeitaufwändigen Zugverbindung möchte der Vater seine Tochter schon um 15:30 Uhr abholen.

2. Für die kleinen Ferienzeiten (Herbst-, Winter- und Osterferien) will die Mutter, dass der Vater jeweils eine Hälfte der Ferienzeiten mit seiner Tochter verbringt. Der Vater will jeweils jede zweite kleine Ferienzeit in vollem Umfang mit seiner Tochter verbringen, d.h. 2011 die Weihnachtsferien, 2012 die Herbstferien und 2013 die Osterferien.

3. Es besteht Einigkeit, das die Tochter ihren 5. Geburtstag bei der Mutter am Samstag, den 9 Juli 2011 in der Wohnung der Mutter feiert. Und dass der Vater dazu eingeladen ist.

4. Da der Vater seinen Sommerurlaub 2011 von Anfang Juni bis Ende Juni 2011 nimmt, wird die Tochter in der Sommerferienzeit 2011 keinen Ferienaufenthalt beim Vater haben.

5. Zu Weihnachten 2011 ist die Mutter einverstanden, dass die Tochter den 1. Weihnachtsfeiertag, Samstag, den 25 Dezember beim Vater verbringen wird.

6. In den Sommerferien 2012 möchte der Vater mit seiner Tochter 21 Tage zusammen verbringen. Er möchte diesen Umgang in der 1. Ferienhälfte.

Die Mutter ist für 2012 nur mit 2 Wochen einverstanden. Im Jahre 2013, wenn die Tochter die Schule besucht, hält sie eine Ausweitung auf 3 Wochen für angemessen.

7. Der Vater möchte für ein ausgefallenes Wochenende (z.B. wegen Krankheit der Tochter) ein Ersatzwochenende.

8. Der Vater möchte verbindlich unter der Woche Telefonate bzw. Kontakte zu seiner Tochter. Die Mutter ist dagegen.



Fachliche Einschätzungen des Jugendamtes zu den Kontroversen der Eltern:

Sei der räumlichen Trennung Anfang 2008 haben die Eltern eine vielfältige Konfliktgeschichte.
In verschiedenen familienrechtlichen Verfahren wurden Regelungen entwickelt.
Vor der letzten Eskalationsspirale (im Dez. 2010) waren auch situative Telefonate unter der Woche zwischen Tochter und Vater möglich.
Zu den Osterfeiertagen 2011 hatten die Eltern laut Darstellung des Vaters zwei Optionen miteinander erörtert und es klappte dann nicht mit der rechtzeitigen Verständigung darüber, welche nun praktiziert wird.
Da der Unterzeichner in 4 Gesprächen mit den Eltern erleben konnte, wie schnell die Bereitschaft, sich in die Lebenssituation und in die alltägliche Lebenspraxis des anderen hineinzuversetzen erschöpft sein kann und dann beim anderen Ärger hervorgerufenen Äußerungen ein konstruktives Sprechen über die im Zusammenhang mit ihrer Tochter notwendigen Absprachen blockieren kann, hält der Unterzeichner festgelegte Telefon- bzw. Internetkontakte zwischen Tochter und Vater für unrealistisch und risikoreich in Bezug auf Loyalitätskonflikte für die Tochter.

Als grundsätzliche Haltung wurde bei der Mutter wahrgenommen, dass sie den Kontakt der Tochter zum Vater unterstützt. Für ausgefallene Wochenenden (z.B. wegen Krankheit der Tochter) eine Ersatzregel einzuführen, wird vom Unterzeichner wegen der beschränkten Konfliktfähigkeit der Beteiligten als kontra produktiv gesehen.

Eine Regelung, dass die Tochter die jeweiligen kleinen Ferienzeiten jeweils zur Hälfte bei der Mutter und dem Vater verbringt, hält der Unterzeichner bei dem fast 5 jährigen Mädchen für angemessener und gibt der Mutter einen regelmäßigen Gestaltungsrahmen für besonderen Unternehmungen währen dden kleinen Ferienzeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Mann vom Jugendamt

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Bei solch einem "Fachmann" vom Jugendamt wundert es nicht, dass die KM ständig queruliert.
Ich nenne das Geschwafel des JA-Mitarbeiters sog. Gummiparagrafen zum Vorteil der KM.
Allerdings frage ich mich, in welcher Form denn der Rechtsvertreter des @marecello sich mit verbindlichen Vorschlägen eingebracht haben könnte?
Meine Umgangs- und Ferienregelungen hatte ich ja bereits dargestellt.
Sie werden ohne wenn und aber praktiziert.
@marecello muss ich aber vorhalten, dass er seinen Sommerurlaub so geplant hat, dass seine Tochter an diesem nicht teilnehmen kann, weil sie wohl noch im Kindergarten anwesend sein muss.
Weniger Egoismus wäre da wohl angebracht, schließlich gilt es auch die Interessen der Tochter zu bewahren, d. h. ihr auch eine hälftige Ferienzeit mit dem KV zu gewährleisten.
50 Prozent der jeweiligen Ferien sind eigentlich heute Standard.
Diskussions- und Einigungsbedarf gibt es allerdings zu Weihnachten.
Warum nicht die Zeit bis zum Mittag des 1. Weihnachtstages bei der Kindsmutter und ab dem Mittag des 1. Weihnachtstages bis einschl. Neujahr Mittag beim KV. Und bei den sonstigen Ferien sollte die hälftige Zeit jedem Elternteil zustehen.
Alles Andere ist Geeiere des JA-Mitarbeiters, der nach meinem Empfinden es an Unparteilichkeit, vor allem aber an Kindeswohlinteressen mangeln lässt.
Und so lange keine Fakten geschaffen und Grenzen gesetzt werden, wird die KM immer wieder jede Möglichkeit des Torpedierens nutzen.
Wenn -aus welchem Grunde auch immer- der Wochenendumgang des KV mit seiner Tochter nicht möglich ist, so steht dem KV der Rechtsanspruch auf ein Ersatzwochenende zu.
Und der Kindesgeburtstag kann im jährlichen Wechsel entweder beim KV oder bei der KM gefeiert werden.
Der KV sollte auch darauf bestehen, seine Tochter an seinem eigenen Geburtstag um sich zu haben.
Ich würde das vom JA-Mitarbeiter verfasste Protokoll entsprechend kommentieren und zurückweisen mit der Bitte, in gleichen Teilen die Wahrung der Interessen von KM und KV zu gewährleisten zum Wohle und im Interesse der Fortentwicklung des Kindes.
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Sommerurlaub.
Ich möchte mich nicht rausreden.
Ich habe im Januar 2011 meinen Urlaub planen müssen.
Die Ferien in Hessen beginnen Ende Juni.
Ich habe Urlaub bis einschließlich 6 Juli.
Vom 28. Juni bis einschließlich 6 Juli möchte ich meine Tochter in den Sommerferien haben.
Am 4 Juli hat sie Geburtstag den soll unsere Tochter bei mir verbringen und der Kindergarten ist auch geschlossen.
Das hat der Herr vom Jugendamt nicht in seinem Bericht erwähnt.



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