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Erst Unterhalt, dann Umgang (Forderung)
#1
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Servus in die Runde,

die alleinerziehenden Verbände Deutschlands verlangen in Ihren Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber, der laut europäischen Gerichtshof dazu gezwungen wurde eine Diskriminierung verheirateteter und unverheirateter Väter zu beseitigen, das in der bevorstehenden Reform der Pasus aufgenommen wird, das gezahlter Unterhalt "dienlich" sein soll zum positiven Umgangsverfahren. Soll heissen, wer Unterhalt zahlt, der darf Umgang mit dem Kind haben.

Kommentar: Regelmäßige Unterhaltszahlungen sollen als “dienlich für das Kindeswohl angesehen werden...

Ausserdem soll das sorgerecht automatisch ab Geburt der Mutter zufallen (wurscht ob sie Drogenabhängig ist oder ähnliches). Das fordern die Alleinerziehenden-Organisationen agae, AGIA, SHIA und VAMV.

Download Forderung PDF

Kommentar hierzu: http://anonym.to/?http://www.unterhalt24...orgerecht/

Mein Kommentar: Was juckt den Verbänden die Vorgabe des europäischen Gerichtshofs. Deutschland ist ja was besseres. Im Familienrecht braucht Deutschland sich nicht an die europäischen Gepflogenheiten zu halten, Nein, wo kommen wir denn da hin? Deutschland ist anders.
Ich tendiere eher dazu, Deutschland aus der EU herauszuschmeissen, denn sie können sich nicht unterordnen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#2
Vom Januar. Keine Ahnung, warum Anwalt W. das im August nochmal ausgräbt - Werbezwecke? Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid51160
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#3
... so wie andere hier dafür werben -konplementär für Väter-, den Unterhalt vom Sorgerecht abhängig zu machen
Wille weist immerhin ansatzweise kritisch auf die Probleme dieser Verknüpfung hin.

Man muß einfach damit rechnen, daß väterfeindliche Kräfte unentwegt alles nach Möglichkeiten durchscannen, was Mann zwischen die Beine geschleudert werden kann. Was diese zu finden glauben, das wird allerdings immer lächerlicher, was uns nur Recht sein kann.

Ich denke, wenn Wille dagegen argumentiert -und sei es auch noch zu Weihnachten und auch nur schwach-, dann kann uns das andererseits doch nur Recht sein.

Ich vertrete den Ansatz, den Bedarf von Trennungskindern mit ihren tatsächlichen Aufenthalten, den Orten zu verbinden, wo sie leben:
Das ist bei Standardumgang und Hauptwohnsitz bei der Mutter ein Leben der Kinder immerhin ca. 30% in der Familie beim Vater.
Ins bedarfsorientierten Sozialrecht ist das längst integriert, ins auf Müttermacht orientiete Familienrecht (noch) nicht.
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