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so kann's in Sachen "Umgang" laufen .....
#1
KM hat meinem Kind einen Hund zu kaufen versprochen!
Show-Show Rüde, sechs-jährig, Tierheim.

Nun kommt's:
1. Das Tier kann/ darf während des Umgangs nicht zu mir.
Begründung: dann weiß es nicht, wohin es gehört (wo sein Zuhause ist).

2. KM kann sich nicht während des Umgangs um das Tier kümmern.

Die dringende Bitte meiner Tochter:
Ich hole sie am Wochenendumgang samstags Mittag ab und bringe sie abend gg sechs Uhr wieder zu ihrer Mutter.
Dann schläft sie bei ihrer Mutter und ich hole sie sonntags Mittag wieder ab um sie abends gg sechs wieder nach Hause zu fahren.

Viel Fahrerei - keine Übernachtung mehr!

Papi, bitte, bitte, ich möchte das so. Machst Du das? Sonst kriege ich den Hund nicht und ich wünsche mir doch so gerne einen.

Was @profiler vorschlägt, kann ich mir denken.
Was sagen andere Väter dazu?

Achso - ganz vergessen zu erwähnen:
Mitte September ist Termin vor dem OLG Hamm in Sachen gemSR Big Grin
.

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#2
(29-08-2011, 18:17)Ibykus schrieb: (...)

Was @profiler vorschlägt, kann ich mir denken.
Was sagen andere Väter dazu?
(...)
Tatsächlich?!
Was würde der denn vorschlagen - nach und in Deiner Phantasie?Wink

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#3
Oh Mann! Das könnte meine Exe sein. Aber Phantasie haben die.....
Also, es ist ja mal wieder schwer, weil auch Deine Ex eindeutig über die Kinder austrägt.
Wenn sie sich während des Umgangs nicht um das Tier kümmern kann, bedeutet das, dass Deine Tochter (wie alt ist sie?) sich IMMER um das Tier kümmern muß.
Nimm die schriftl. Nachricht Deiner Exe, sie könne sich nicht um den Hund kümmern, und zitter damit zum Tierheim! Denen hat sie bestimmt Anderes erzählt.
Ich bin selbst Hundeliebhaber. Wenn die das sehen, ist der Hund schnell wieder weg...Gröhl. (Naja, wäre ja eine Sauerei, weil dann ist wieder Dein Kind traurig unjd deshalb fällt dieser nette Plan wohl in's Wasser).

Kauf Ihr doch auch einen Hund???

Dann hat sie an beiden Adressen Einen !

(Drück die Daumen wegen der Sorgerechtsklage und bin sehr gespannt)

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#4
(29-08-2011, 18:17)Ibykus schrieb: Papi, bitte, bitte, ich möchte das so. Machst Du das? Sonst kriege ich den Hund nicht und ich wünsche mir doch so gerne einen.
Dann muß sie lernen, einen Abend/Nacht ohne Hund auszukommen.
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#5
ich sehe das so:
KM hat offensichtlich wieder eine Möglichkeit gefunden, den Umgang zu sabotieren, indem sie meiner Tochter einen "heißen Wunsch" erfüllt und ihr einen Hund zu kaufen bereit ist zu Bedingungen, die sich mit dem derzeitigen Umgangsbeschluss nicht vereinbaren lassen.
Nach diesen Bedingungen kann ich mich entscheiden, wie ich will: ich verliere.

Einmal abgesehen davon, dass das ein eklatanter Verstoß gegen § 1684 II BGB ist, neige ich zu der Vermutung, dass diese "Maßnahme" zum jetzigen Zeitpunkt mglw geplant ist.

Was soll ich machen?
Beantrage ich ein Ordungsgeld festzusetzen, muss erst der Hinweis gem. § 89 II FamFG im Beschluss aufgenommen werden - das weiss die KM mittlerweile aus rechtshängigen Verfahren ....
Die KM käme sehr wahrscheinlich mit einer Androhung davon.

Andererseits macht sie Punkte im Sorgerechtsverfahren.
Denn ihr Anwalt wird vortragen, dass die Eltern wiederum streiten und sich zu einigen nicht in der Lage sind.
Denn der böse Vater ist nicht bereit auf eine Übernachtung des Kindes bei ihm zu verzichten.
Dass die KM diesen Streit perfide inszeniert hatte, um gerade dieses Ergebnis zu erwirken, interessiert das Gericht vermutlich weniger....
Auch das sie skrupellos das Kindeswohl strapaziert wird geflissentlich übersehen werden.

.


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#6
Klar machst du das für Deine Tochter.
Sollen die doch den Hund holen.
Aber dann gehst du dazu über die vereinbarte Regelung durchzusetzen.(ohne Hund)
Wieso kann Mutter sich nicht um den Hund kümmern wärend des Umgangs?
Umgangsunterbrechung um den Hund zu versorgen?
So ist Ihr Verstoß gegen § 1684 II BGB am einfachsten zu beweisen.
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#7
Meine Güte, wie ätzend Frauen sein können... Ich schäme mich schon wieder für eine völlig fremde Frau.

Hast Du niemanden, der mal mit Deiner Ex wegen des Hundes reden kann? Wohlgesonnene Verwandtschaft oder so? JA und Gericht und die ganze Bürokratie scheiden wohl eher aus, das Kind bekommt schon Druck genug von einem Elternteil, ganz schön schwierig.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück für alles, was da gerade auf Dich zu rollt (während ich gegen das dringende Bedürfnis ankämpfe, die spitzen Stiefel anzuziehen und mit Schwung vor das Knie einer mir unbekannten Person zu treten...)!

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#8
Der Grundstein für die traditionelle Einelterfamilie: Der Erfüllungsgehilfe, bis zum Abschuss wg. Unwillen.

Zu deiner längst versaute Exe brauchst du keinen weiteren Gedanken mehr verschwenden, aber was passiert gerade mit eurer Tochter?
Wenn es "die Gemeinschaft" so gerichtlich beschließt, dass es irrelevant ist wie das zukünftige Alphaweibchen zum Po wurde, soll es wohl so sein.

Dir bleibt nur, dies ihr direkt und kindgerecht zu vermitteln, dass ihr beide an einer Weggabelung steht.
Du wirst dich entscheiden müssen, weiter den solventen Galan zu mimen, der sie mitsamt ihren Einkaufstaschen trägt, oder dass du ihr zukünftig noch als Vater zur Seite stehst.
Sie wird sich entscheiden müssen was ihr wichtig ist, der Moment oder ihre Zukunft, als Mensch oder Po.

Aber so neu und besonders kreativ ist Muddi mit dem Viech nicht, denn die lieben kleinen Kuscheltiere sind in der Regel das erste Versprechen, wenn es schon um die Kindesmitnahme geht - zumindest bei uns war das so und von anderen habe ich das auch mehrfach gehört - scheint irgendwo in einer VAM(V)-Bibel zu stehen.

Hatte dieser kleine miese Trick bei eurer Tochter in der Vergangeheit schon einmal Erfolg?

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#9
@ibikus : Leider hast Du Recht! Obwohl Du ein Recht auf die Übernachtung Deines Kindes hast, legt man Dir dann das Durchsetzen Deinerseits negativ aus......

Habe gelesen, dass die Keule den Hund noch gar nicht gekauft hat! Das ist doch prima! Manchmal helfen leider keine Paragraphen, sondern mit den gleichen Waffen zurück zu schlagen.

Kannst Du nicht VOR IHR (!) einen Hund kaufen ? Ein kleiner Pudel z.B. braucht nicht viel Auslauf, ist intelligenter als die Meisten der Zossen und ich lach mich kaputt wenn Du das machen könntest. Ich höre die Exe bis hierhin schreien......
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#10
Ich habe in der Tat einen gänzlich anderen Ansatz, für den die Zielgruppe aber (Zitat ähnlich dfgt) noch nicht aufnahmebereit ist.Wink

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#11
@profiler : Und ibikus wahrscheinlich auch nicht. Lach... Nix für Ungut. Muß ja mal ein Witzchen erlaubt sein.... Wenn ich schon nicht Deinen Positionen folge, so beeindruckt mich Deine Beharrlichkeit .
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#12
(29-08-2011, 19:54)Ibykus schrieb: Nach diesen Bedingungen kann ich mich entscheiden, wie ich will: ich verliere.

Das ist kennzeichnend für die Trennungsvaterrolle. Ich sehe das Problem nicht nur beim Hund. Morgen kommt sie mit dem nächsten Trick um die Ecke. Davon gibt es viele, meine Ex entwickelt da auch enorme Kreativität.

Beim Hund gibt es keine Kompromisse. Erkläre ihr, dass der am Wochenende von Mutter versorgt werden muss oder sie ihn mitbringen soll. Sein Zuhause sei nicht an einem bestimmten Ort, sondern bei ihr.
Sie sei ausserdem auch mal anderweitig weg, bei den Grosseltern, Schulausflug, sonstwo, da müsste die Mutter den Hund ebenfalls versorgen.
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#13
Deiner Tochter würde ich sagen, "das regel ich mit deiner Mutter" und das der Hund eurem Umgang nicht im Wege steht.
Und der Mutter würde ich sagen, dass sie machen kann, was sie für richtig hält, du aber erwartest, dass das keinerlei Einfluss auf den Umgang hat.
Und das kannst du dann auch gerne schriftlich mitteilen.
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#14
@p : Du hast Recht! Aber: Männlein denkt wieder logisch und Argumentiert. Das was Männlein hier argumentiert, weiß Weiblein aber schon, weil sie auch weiß, dass ja der Hund nur dazu dient um wieder den Umgang zu unterwandern, so also die Argumentation überflüssig macht, weil sie für kein Argument der Welt sich empfänglich zeigen will. Meiner Ex so was erklärt würde sie nur mit den Schultern zucken und denken "leck mich am A...." Und die hier ist genau so.

@beppo: Auch Richtig! Weißt Du was dann meine Ex gemacht hat? Sie schickt die Kinder/das Kind vor, dass dann vor dem Papa steht und sagt :" Du, ich will aber....." Im Rücken des Kindes steht dann die grinsende Ex. Und weil sie sich ihrer Schandtaten bewusst ist, steht der Ehemann gleich mit dabei um im Zweifelsfall Deine Reaktion bezeugen zu können.

Es ist einfach ein Kreuz !

Kauf Dir einen Hund und harre der Dinge, die als Nächstes kommen werden^^
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#15
...oder sich zähneknirschend mit dem Vorschlag einverstanden erklären, wenn denn Frau Mama den erhöhten Umgangskosten zustimmt und diese auch aus eigener Tasche begleicht. Damit hat Mama wieder den schwarzen Peter. Sie wird das nicht bezahlen wollen - und Du wirst es nicht zahlen können. Der Streit würde auf eine sachliche, finanzielle Ebene abgelenkt werden Wink

Ein Hund ist immer dort zu Hause, wo sein Frauchen oder Herrchen sich aufhalten, ihn schmusen, sich mit ihm befassen und füttern. Völlig egal ob in der Wohnung, im Wohnmobil, im Hotel, im Restaurant oder beim Wochenendpapa. So einen Quatsch, wie von der Mutter argumentiert, hab ich ja noch nie gehört. Hab selber seit über 20 Jahren Hunde. Scheint so, als ob sich hier die nächste Betreuungskatastrophe anbahnt, solche potentiellen Hundehalter mag ich: Null Ahnung, aber mächtig rumwirbeln und den Hund dann völlig versauen. Angry

mal abgesehen davon bezweifele ich, dass ein Chow-Chow das Richtige für ein Kind ist: http://www.hundeinfos.de/?status=beschre...60&welpe=1
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#16
(30-08-2011, 06:17)vorsichtiger schrieb: ...oder sich zähneknirschend mit dem Vorschlag einverstanden erklären, wenn denn Frau Mama den erhöhten Umgangskosten zustimmt und diese auch aus eigener Tasche begleicht. Damit hat Mama wieder den schwarzen Peter. Sie wird das nicht bezahlen wollen - und Du wirst es nicht zahlen können. Der Streit würde auf eine sachliche, finanzielle Ebene abgelenkt werden Wink
lach! - das hat mir mein Kind gleich zu Anfang mitgeteilt:
die Fahrtkosten würde sie übernehmen!
Wer? Mama?
Nein sie (die Tochter)
Von Deinem Taschengeld?
Ja, von dem Taschengeld, dass ich bei Dir (ihrem Vater) bekomme!
(von ihrer Mutter kriegt sie kein T-Geld.)

Natürlich ist ein sechs-jähriger Show-Show kein Ersthund für ein 10-jähriges Kind. Habe selbst auch 14 Jahre einen gut ausgebildeten kleinen Münsterländer-Rüden gehabt ....

Aber ich werde gelassen die Probleme, die sich daraus ergeben werden, abwarten.
Denn sie treten nicht bei mir auf.
Bei mir findet ausschließlich Holiday statt. Ich freue mich auf den Hund!
Mein Kind soll sich immer wohlfühlen, wenn es mit seinem Vater Zeit verbringt.
Streiten kann es sich mit seiner Mutter Angel




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#17
ich würde ein ganze klares statement abgeben, dass du den plan mit dem hund in keiner weise unterstützt. mit den sich daraus ergebenden verwicklungen sollen mutter+tochter alleine klarkommen. bei jedem familienvater wäre so eine haltung absolut akzeptabel. kein hund = kein problem. warum soll ein trennungsvater da einknicken?

und wenn die damen trotzdem einen hund wünschen, müssen sie den eben auch aus eigener kraft finanzieren und betreuen. du legst denen ja keine steine in den weg, die tochter könnte den hund ja zu dir mitbringen. aber dir die kosten für den fifi aufzubürden der dann nachher als vorwand genutzt wird warum du die tochter seltener sehen kannst, das ist schon ein starkes stück.

zum chow-chow: "Dennoch ist das Tier nicht unbedingt als Familienhund oder Seniorenhund geeignet, da dieser Hund, obgleich sein für arktische Temperaturen ausgelegtes, wolliges Fell an ein Kuscheltier erinnert, Kinder nicht immer toleriert und bisweilen bissig sein kann. Abgesehen davon ist er nicht nur schwer abzurichten und an Lob eher uninteressiert, wegen der steilen Hinterhand ist er, wie bereits erwähnt, auch nicht für hundesportliche Aktivitäten geeignet. [...] Der Chow-Chow ist eher die Wahl des erfahrenen Tierliebhabers, der keinen gehorsamen Hund erwartet und bereit ist, viel Zeit in Erziehung und Pflege zu investieren."

also vielleicht sollten sich die damen vorher mal ein bisschen informieren. spätestens wenn die tochter 14 ist, wird sie sowieso andere interessen haben als mit dem hund gassi zu gehen. dann müssen ja doch wieder die eltern einspringen.
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#18
Zudem ist der Chow-Chow, wie mir mal gesagt wurde, ein Hund für lediglich einen Rudelführer, mehr soll der nicht akzeptieren.

Im Alter von sechs Jahren kann man den auch gewiss nicht mehr mit Leichtigkeit umpflanzen, wie Mütter dies häufig mit ihren Kindern tun.

Aber ich denke mal, dass @Ibykus jetzt genug Informationen gesammtelt hat, um sich das Beste vom Besten herauszupicken.

Wenn dies die süßesten der Früchte der Frauennetzwerke sind (erinnert mich auch irgendwie an meine Exe), dann: Prost Mahlzeit! Confused
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#19
Hallo Ibykus,

meine Gott, Deine Exe ist ja wirklich ...
Wie auch immer Du Dich in Sachen Hund entscheidest, dass hier:
(29-08-2011, 19:54)Ibykus schrieb: Andererseits macht sie Punkte im Sorgerechtsverfahren.
Denn ihr Anwalt wird vortragen, dass die Eltern wiederum streiten und sich zu einigen nicht in der Lage sind.
Denn der böse Vater ist nicht bereit auf eine Übernachtung des Kindes bei ihm zu verzichten.
... hat mit Sorgerecht irrtümlicherweise rein gar nichts zu tun.
Löse Dich von diesem Gedanken, suche nicht immer gleich nach § und erinnere Dich an die bereits von Dir genutzte Argumentation des von mir erwähnten Amtsgerichtsbeschlusses Schwarzenbeg..
Die KM kann dem Kind gerne auch einen Papagei schenken, auch das hat mit dem gSR-Verfahren nix zu tun.
Selbstverständlich wird ein OLG-Richter nicht eine Umgangskürzung tolerieren bzw. einen SR-Zusammenhang herzaubern, nur weil Mutti glaubt, durch derart subtile Maßnahmen die Übernachtungen streichen zu können.

"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#20
Hinsichtlich des bevorstehenden Sorgrechtsverfahrens am OLG wird die Frage entscheidend sein, ob diese Eltern das geforderte Mindestmaß an Kooperation zeigen, um beiden Eltern die Ausübung der elterlichen Sorge zusprechen zu können oder ob es bei der Alleinsorge der Mutter bleibt.

Nicht jeder scharf geschlagene Ball einer Mutter muß so zurückgespielt werden, daß Zuschauet den Eindruck unfairen Spiels erhalten oder gar von Fouls sprechen müssen. Das hängt in der Hundesache sehr davon ab, ob und wie Iby diese zur Streitsache macht oder ob er die mütterliche Flanke geschickt für sich und das Kind zu verwerten weiß.

Dieses Kind wünscht sich sehnlichst einen Hund! Die Vorfreude ist riesig, selten ahnen Kinder die Folgen, hönnen in dieser Euphorie den materiellen und persönlichen Aufwand nicht erkennen, den gerade ein Hund als Haustier erfordert.

Zwischen der Halterin und diesem Hund wird es zu einer engen Bindung kommen (müssen) und diese wird sich nicht nur an WE-Übernachtungen festmachen, sondern an 30% der Jahreszeit, in der das Kind beim Vater sein wird, also auch in den langen Schulferien.

Daraus ergeben sich mE mehrere Konsequenzen:
- Der Hund wird auch in diesen 30% Umgangszeit an der Seite der Halterin sein müssen, also auch beim Vater.
- Da das so ist, ist auch das Familienleben des Vaters direkt betroffen.

Die Hundehaltung wird daher zu einer Entscheidung, die beide Familien zu treffen haben, denen Mutter bzw. Vater vorstehen. (Argumentation am OLG)

Ich würde aus Gründen der Eskalationsgefahr die Mutter zunächst völlig außen vor lassen, dadurch ihre Spitzen brechen, und zunächst einmal mit dem Kind klären, ob es sich der Tragweite einer Hundehaltung überhaupt bewußt ist. UU kommt es bereits an dem Punkt zu einer realistischen Betrachtung und das Kind läßt von dem Wunsch ab.
Sollte das Kind den Wunsch weiter verwirklichen wollen, dann sollte das Kind ruhig die Erfahrung machen können, und die Mutter auch. Wird UU eine eindrucksvolle Erfahrung sein, wenn die merken, daß da ein weiteres Familienmitglied voll versorgt werden muß.

Ich habe Ähnliches mit einem meiner Kinder durch, auch brennender Hundewunsch. In dem Maße, wie die zu erarbeitende Liste der Verpflichtungen immer länger wurde, wurde der Wunsch nach einem eigenen Hund immer kleiner. Als ich dann angesichts dieser Liste vorschlug, den Hund der Großeltern mal 14 Tage voll zu übernehmen, war Schluß. Das alles ohne ein böses Wort zu und mit der Mutter!!!

Sollte der Hundewusch hier bei Iby langfristig weiter bestehen bleiben und die Halterin ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, dann hat Iby zukünftig ein Familienmitglied mehr, dann gibt es zur Mitnahme des Hundes in seine Sphäre mE keine Alternative.

Geschickterweise könnte Iby das im Verfahren für SICH verwenden, indem er den Wunsch des Kindes ernst nimmt, aber auch klar macht, daß er die große Verantwortung des Kindes sieht und gern - weil beide Familien betreffend - zusammen mit der Mutter 'kindes- und tierwohldienlich' entscheiden möchte. Die Mutter kann mE dann nur zustimmen oder sich selbst ins schlechte Licht rücken.

Ich denke, so würde ich das machen - ganz ohne Tränen- und Blutvergießen und ohne Gefahr einer Selbstverletzung.









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#21
(30-08-2011, 12:49)Profiler schrieb: Sollte der Hundewusch hier bei Iby langfristig weiter bestehen bleiben und die Halterin ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, dann hat Iby zukünftig ein Familienmitglied mehr, dann gibt es zur Mitnahme des Hundes in seine Sphäre mE keine Alternative.

Geschickterweise könnte Iby das im Verfahren für SICH verwenden, indem er den Wunsch des Kindes ernst nimmt, aber auch klar macht, daß er die große Verantwortung des Kindes sieht und gern - weil beide Familien betreffend - zusammen mit der Mutter 'kindes- und tierwohldienlich' entscheiden möchte. Die Mutter kann mE dann nur zustimmen oder sich selbst ins schlechte Licht rücken.

Ich denke, so würde ich das machen - ganz ohne Tränen- und Blutvergießen und ohne Gefahr einer Selbstverletzung.

Das ist meine Strategie, die ich bereits im eMail-Verkehr mit der KM vorbereitet habe.
Den Hund nehme ich gerne (mit) zu mir und habe wieder einmal mehr auf der SR-Ebene bewiesen, dass mit der KM Kommunikation und Absprachen möglich sind.
Widerspricht sie, muss SIE sich vor dem Gericht erklären und verantworten, warum sie einem 10-jährigen Kind die scheinbar alleinige Verantwortung für einen Hund zu Bedingungen überträgt, die den Umgang einschränken.

Wenn sie sich so äußern sollte, beantrage ich noch vor dem OLG ein Ordnungsgeld in Höhe von wenigstens 5.000 festzusetzem.

Vielleicht sollte man diese Mail und die letzten drei Absätze bei @Profiler aus Gründen der Vorsicht wieder löschen?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier gelegentlich mitgelesen wird ....

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#22
Ich wuerd jetzt mit Ratten kommen.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#23
... hatte schon an ein Pony gedacht Big Grin

Hier aber nun die Auflösung:
Habe vor 10 Minuten mit dem Tierheim gesprochen (es gab nicht viele zur Auswahl) und der Dame die Verhältnisse offen geschildert.

Es ist kein reinrassiger Show-Show, sondern ein Mischling.
Gaaanz lieb, gaaanz kinderfreundlich, gaaanz pflegeleicht.
Er ordnet sich unter und läßt fast alles mit sich machen ....

Einen Show-Show hätte sie meiner Tochter niemals verkauft!

Die ihr geschilderten familiären Verhältnisse haben sie nicht überrascht.
Deswegen gerade dieser Hund, der auch mal sehr gut alleine sein kann.

Ich habe ihr versichert, dass ich den Hund während des Umgangs gerne zu mir nehmen werde, und es insofern keine Probleme geben wird.

Sie möge der KM ruhig sagen dass ich angerufen hätte und ihr klar machen, dass der Glaube daran, der Hund wisse nicht wohin er gehöre, wenn er gelegentlich hier schläft, Unsinn ist. Das hat sie mir versprochen.

Und nun der Knaller - die absolute Krönung vom Ganzen:
Diese freudige Botschaft habe ich meiner Tochter gerade per Telefon mitgeteilt - aber sie hat entgegen meiner Erwartung nur verhalten reagiert.

Nun, vor wenigen Minuten- ein Rückruf.
Papa, ich darf den Hund doch nicht haben.
Das ginge ja mit der Schule gar nicht ......

Ich könnte kotzen.
Ich glaub', ich sauf mich nieder!

(die Beiträge können so stehen bleiben)
.
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#24
(30-08-2011, 14:01)Ibykus schrieb: Papa, ich darf den Hund doch nicht haben.

Klar, nachdem er für seinen eigentlichen Zweck durch die Ex nun doch nicht einsetzbar ist.
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#25
mein Kind scheint's mit Fassung zu tragen ...

Im letzen Telefonat (gerade eben):
Papa, Du störst!
Ich gucke gerade Fernsehen.

*lächel*, denn so gefällt sie mir!

Danke übrigens den Betroffenen, für die prompten PN-Rückläufe!

Ibykus
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