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Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung
#26
Auch die Passage mit dem Hosen runter lassen, min. alle 2 Jahre ist erwähnenswert.
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#27
Also,

just my 5 Cent: Zuallererst würde ich die Vaterschaft klären lassen- und zwar zweifelsfrei und narrensicher. Die Kosten für zwei oder drei Gentests sind doch Peanuts im Vergleich zu den Forderungen, die da im Raum stehen. Und je nach Ergebnis des Vaterschaftstests würde ich die weiteren Schritte unternehmen.
Vielleicht ergibt ja der Vaterschaftstest, dass unser Threadstarter gar nicht beteiligt war. Das würde z.B. für mich erklären, warum die Mutter erst jetzt, nach fünf Jahren, mit dem Thema um die Ecke kommt. Jetzt, wo sie weiß, wo er wohnt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Eine amtliche Vaterschaftsklärung ist aber recht teuer. Und solange das Verhältnis zwischen den Eltern (wie im Fall hier) entspannt zu sein scheint, müsste es doch möglich sein, einen privaten Test durchzuziehen.

Falls die Forderungen der Vergangenheit und in Zukunft bezahlbar sind, spricht sowieso nichts dagegen, die Vaterschaft dann einfach anzuerkennen.
Falls es aber sowieso durch die Höhe der Forderungen zum Finanzcrash kommt, kann der deliquent immer noch überlegen ob er nicht schon vorher das Weite sucht. Ich denke mal, es lebt sich leichter wenn man nur zum Vaterschaftstest gesucht wird als wenn man als unterhaltsverweigernder Vater gesucht wird.
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#29
Zitat:Ich bin der einzige in dieser Runde, der eine strittige Vaterschaftsanerkennung und DNA Test im Ausland durch gezogen hat. 4 Jahre haben die gebraucht obwohl der Botschafter sich um mein persoenliches Wohl kuemmerte.

So Jungs,

ich bin da. Erstmal keine Panik, ich habe EXAKT den gleichen Mist durch, nur ich wohne innerhalb der EU, also SCHEINBAR leichter greifbar.

Bei mir kamen sie nach 4 Jahren mit dem ganzen Prozedere und das ist jetzt seit 2005 mit dem Urteil des Amtsgerichts vollendet.
Der Unterschied bei uns: Ich hatte mit der Ollen nur ein paar Tage hier ein Techtel Maechtel im Urlaubsparadies kanarische Inseln (Spanien) und danach keinen Kontakt mehr, nur noch ueber das JA.

Erstmal zum Rechtlichen: Wichtig ist im Bezug auf den Vaterschaftstest das Land, wo der eventuelle Vater wohnt, hier also die USA. Leider weiss ich nicht so genau, ob man in den USA zu einem in Deutschland gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest gezwungen werden kann. Hier in Spanien ist das zum Beispiel nicht der Fall und man kann den Test verweigern (das Persönlichkeitsrecht ist in Spanien höher angesiedelt). damals drohte mir man dann, das man mich dann eben ohne Vaterschaftstest zum Vater erklären würde wenn ich nicht zusammen arbeiten will.
Was ich nicht wusste, wenn ich trotzdem verurteilt worden wäre zum Vatter und somit zum Unterhalt, wäre der "Titel" in Spanien nicht vollstreckbar gewesen, also machte ich dann durch diese Unwissenheit doch den Test. Treffer!
Also wurde ich RÜCKWIRKEND von 1996 an zum Unterhalt verurteilt. Einkommensbelege wurden damals NICHT von mir verlangt, im Urteil stand lediglich: "ein ausreichendes Einkommen wird vermutet".
So, dieser, ab dem Urteil 2005, bis zur Geburt RÜCKWIRKENDE aufgelistete Betrag ist 30 Jahre vollstreckbar. Der ab dem Urteil 2005 bezifferte Betrag unterliegt der normalen Verjaehrung.

1. Es muss jetzt herausgefunden werden, ob man in den USA gesetzlich gezwungen werden kann, einen Vaterschaftest zu machen. Ist dies NICHT der Fall, dann ist Rettung in Form einer Klausel nahe, die besagt, das in den USA ein deutscher Titel/Urteil OHNE Vaterschaftest NICHT vollstreckt werden kann oder man sich darauf berufen kann (muss dann mit einem Anwalt durchgezogen werden). Das ist dann mit dem "ordre puplic" zu beschreiben, der dann in Kraft tritt.

Wenn man in den USA (kommt vielleicht sogar noch auf den Bundesstaat an) sich nicht darauf berufen kann und man gezwungen werden kann einen Vaterschaftstest zu machen, auch vom Ausland angeforderten Blutgutachten, dann kan man zwar immer noch verweigern, aber dann kann man in Deutschland zum Vater erklärt werden und dieser Titel/Urteil ist dann, auch wenn Gutachten verweigert wurde, in den USA vollstreckbar.

Es ist jetzt also SEHR WICHTIG zu wissen, ob man zum Test gezwungen werden kann, oder nicht.

Wenn das letztere der Fall ist, dann bei 2. weiterlesen.

2. Durch das Haager Abkommen und das ausl. Unterhaltsabkommen, sind PRIVATE Unterhaltsschulden in den miteinender verbündeten Ländern vollstreckbar, und richtig, Deutschland mit den USA sogar seit 1965.
Das PRIVATE habe ich deshalb so dick gepostet, weil es eine spezielle Bewandniss hat, nämlich die, das der bereits vom deutschen JA bewilligte Unterhaltsvorschuss NICHT mehr privat ist, sondern auf den deutschen Staat übergegangene Forderungen sind, die NICHT im Haager Abkommen und anderen Abkommen so einfach in anderen Laendern vollstreckt werden dürfen. das ist nur dann der Fall, wenn im Vollstreckungsland, hier also die USA, dort gleiche Bedingungen herrschen, dort also auch Unterhaltsvorschuss vom Staat für Kinder beantragt und somit bezogen werden kann. Ansonsten kann die Vollstreckung ( mit einem Anwalt) verweigert werden, ausser es ist explizit im Abkommen vermerkt, was nicht der Fall ist.
Ic hefte hier mal die Laenderinfo für Vollstreckungen in Bezug Deutschland mit Spanien an, damit man sich darüber mal im Klaren ist.
Wie man dort liest, geben die dort noch den Tipp an die JAs, die in öffentliche Hand übergegagenen Ansprüche treuhänderisch wieder in private Unterhaltsschulden zu übertragen, was eigentlich illegal ist (ist denen aber wurscht).

So, und jetzt zu den nächsten Schritten:

Man sollte sich im Klaren sein, was man will oder nicht und dann die Konsequenzen daraus ziehen: Was will ich?

1. Ich will immer und ohne Probleme nach Deutschland, ich will das in der Zukunft VIELLEICHT erzeugte Kind sehen (noch ein Thema für sich wegen dem Umgang), ich will zahlen, ich kann die in Zukunft auf mich zukommenden geforderten Beträge bezahlen, ich will keinen Ärger haben.

In diesem Fall ist es einfach: kontaktiere das JA, verlange einen privaten Vaterschaftstest ( den muss der Vielleichtvater bezahlen) und warte das Ergebnis ab. Wenn Treffer, dann geforderte Einkommensbelege übersenden (mit vermögensaufstellung, ect ect.), dann Urkunde/ Titel unterschreiben und die geforderten Unterhaltsbeträge, auch die in der Vergangenheit angelaufenen, überweisen und somit ausgleichen. In der Zukunft immer die Unterhaltsbeträge bis zum 3. des Monats im voraus überweisen.
Ende des Aktes zu Punkt 1!

2. Ich kann nicht zahlen, ich will auch gar nicht, Ich brauche nicht unbedingt nach Deutschland DIREKT einfliegen (geht auch über Amsterdam z.B.), ich habe nicht nur die deutsche Staatangehörigkeit, Das Kind brauche ich nicht unbedingt sehen, die Forderungen sind unverschämt und die Drohungen seitens des JA sind ja schon als kriminell anzusehen, dem werde ich nicht nachgeben, die können mich mal, denen werde ich es zeigen, ach und überhaupt, verarschen lass ich mich nicht, ham diese nicht alle?

In diesem Fall (können auch noch andere Gründe sein), kann man es der deutschen Aparatur (JA, Gericht, Anwälten, Mutter) als im Ausland lebender Deutscher oder NICHT-Deutscher sehr sehr schwer machen und die ganze Sache über JAHRE hinauszögern ( bei mir waren es 4 Jahre bis zum Urteil und da hatte ich noch keine Ahnung). Danach, wenn es dann doch mal feststehen sollte, kann man schon Massnahmen ergreifen, das eigene Vermögen in Sicherheit zu bringen (nach Kanada z.B.) und sich arm rechnen, sodass im Endeffekt keine Vollstreckung mehr möglich ist.
In einem so frühem Stadium wie hier ist das ohne Probleme zu bewerkstelligen und man kann immer zwei Schritte der deutschen Möchtegernvollstreckungungmaschinerie voraus sein. Zeit hat man in jedem Fall genug!

Bevor es weiter geht ist jetzt ist nur die Frage:

WAS WILLST DU?

Um Antwort wird gebeten, danke!

gleichgesinnter




Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#30
Unterhalt in Spanien eintreiben?

Am geilsten klingt immer noch das allerletzte Kapitel: Erfolgsaussichten

Was bedeutet: "nicht sehr gut"?

--------------------------------------------------------------------------

Die USA sind auch nicht das Unterhalts-Eintreibe-Paradies.

http://www.germany.info/Vertretung/usa/d...Uhalt.html

Fazit: teuer, kompliziert, ohne Wissen über den Wohnort ziemlich schlecht.

Und die Hürden für eine Vaterschaftsanerkennung sind bestimmt noch höher.
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#31
Zitat:Was bedeutet: "nicht sehr gut"?

Sol heissen: Eigentlich kann man es vergessen, nur wenn man viel Geld hat, und einen langen Atem, dann vielleicht irgendwann mal Erfolg. Ohne gewähr.


gleicgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#32
Bin selbst nicht betroffen, aber wenn ich mich in High54life Situation hineinversetze und die Belehrung lese, dann bekommt man als "potentialer Zahlesel" richtig Angst, der Staat will dass man sein finanzielles Todesurteil unterschreibt... 18 nein 21 Jahre lang ununterbrochen zahlen sonst gibt's eine auf die Eier... Undecided Vaterfreundlich ist der Text keineswegs, da haben sich die Verfasser ein Eigentor geschossen, sie sollten ein paar Vorlesungen in Sache Marketing oder Psychologie besuchen, um zu lernen, wie man Menschen (z. B. zum Unterschreiben von Verträgen) überzeugt.
Ich würde es nicht unterschreiben. Dann lieber die Lösung mit den 200 Euronen zur Seite legen für die Zukunft, wenn der Kleine studieren will oder ähnliches...

Meine 5 Cents dazu.

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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#33
... oder man steht dazu und übernimmt die Verantwortung.
Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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#34
Bekommt ein Nicht Vater eigentlich die Kosten für einen DNA Test erstattet oder bleibt er darauf sitzen? Wäre zwar das kleinere Übel als ein lebenlang Zahlmeister zuwerden, aber immerhin unfair.
In dem Fall würde ich auf jeden Fall einen DNA machen.
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#35
Falls man einen privaten DNA Test macht, bezahlt, der der den Auftrag erteilt. Wer ist das in den allermeisten Fällen: der Vater, der wissen will woran er ist.
Falls man zur Feststellung verklagt wird, wird der Test zunächt einmal ohne Vorkasse durchgeführt. Wer zahlt steht dann im Urteil drin. Nämlich derjenige, der als Vater identifiziert wurde. Und falls keiner identifiziert wurde zahlt der Staat, aber nie Muddi.
manchmal zahlt der Staat auch, wenn im Urteil drin steht, dass der Vater zahlen soll. Passiert meist dann, wenn der neue Vater ein Mangelfall ist. (also seine Erwerbstätigkeit so gestaltet, dass die Einkünfte stets unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.. Wink )

Ich persönlich würde meine Kooperationsbereitschaft davon abhängig machen, wie groß das Risiko ist eindeutig in den USA identifiziert und gefunden zu werden. Also nach dem, was Muddi beim JA ausgeplaudert hat. Name und Email scheint bekannt zu sein. Wie sieht es mit Anschrift, Staat, Sozialversicherungsnummer aus? Ist was über die geschäftl. Aktivitäten bekannt. Welche Staatsangehörigkeit, Passnummern, Geburtsdatum?
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#36
(29-09-2011, 09:04)MitGlied schrieb: ... Ich persönlich würde meine Kooperationsbereitschaft davon abhängig machen, wie groß das Risiko ist eindeutig in den USA identifiziert und gefunden zu werden....

So hab ich das auch immer gemacht, manchmal liess ich es auch darauf ankommen.
Wenn da irgendwelche Ansatzpkte in Deutschland sind (deutscher Auftraggeber oder Arbeitgeber...), die denen bekannt sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Informationen ueber die persoenlichen Verhaeltnisse bekannt werden...
Wenn nicht, dann stehen die schlichtweg auf dem Schlauch.
Allein schon, dass die wissen, wo man sich aufhaelt ist aber ein Unsicherheitsfaktor.
Es gibt zum Beispiel Leute, die sich in mehreren Laendern angemeldet haben...

Al Bundy, solange selbst immer weiss, wo man gerade ist...

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#37
Weiterhin Verwandtenbesuche in Deutschland, sicherlich längst bekannte Adresse, eMail Kontakt, die USA als ein Land in dem Überwachung und Kontrolle so stark wie sonst nirgends erhöht haben, immer schon spezialisiert auf die rechtliche Behandlung von Vaterschaften in Deutschland... das sind alles keine guten Voraussetzungen, um darauf zu spekulieren, durch nichts tun sie Sache aussitzen zu können.
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#38
längst bekannte Adresse?
Normalerweise kommuniziert der Beamtenstaat lieber per Brief, damit man rechtlich klare Fakten schaffen kann. Scheinbar fehlen aber noch einige Stücke im Puzzle.
Name, Geburtsdatum, Adresse bekannt? Perfekte Referenz zur Sozialversicherungsnummer. Dann ist es in der Tat nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Brief einschlägt.

Und der Überwachungsapparat wurde zunächst mal zur politischen Unterdrückung geschaffen. Die Schnittstellen für die anderen Sachen sind noch in Arbeit.
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#39
(29-09-2011, 10:03)p schrieb: ... das sind alles keine guten Voraussetzungen, um darauf zu spekulieren, durch nichts tun sie Sache aussitzen zu können.

Je länger man es schafft, dass die Häscher sich an einem erfolglos die Zähne ausbeissen, umso mehr lässt deren Jagdtrieb nach - sofern man nicht durch unangemessene Wortwahl die persönliche Motivation der Häscher steigert.

Genügend Vorbereitungszeit und Gestaltungsspielraum als Selbständiger hat high54life, um sich in einen stets freundlich bemühten, aber bedauerlicherweise mittellosen Unterhaltspflichtigen zu verwandeln.
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#40
Ich vermisse eine entscheidende Anfangsfrage:

Will denn der eventuelle Vater in Amerika überhaupt der Vater sein?

Erst wenn er das NICHT will, stellt sich doch die Frage, was er tun kann, soll, darf, muss.
Wenn er aber Vater sein will, stellen sich ganz andere Fragen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#41
Hatte ich bereits gefragt:

WAS WILL ER???

glaichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#42
Er will sich erst mal alle Möglichkeiten und deren Konsequenzen aufzeigen lassen, danach überlegen welchen Weg er gehen will. Wenn vorab schon ein klarer Wille nach beispielsweise gelebter Vaterschaft dagewesen wäre, hätten die Fragen anders gelautet.
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#43
Es ist für ihn zweifelhaft, ob er der Vater ist. Diese Zweifel lassen sich ja mit Muddi zusammen ausräumen.
Er will wissen, ob es Möglichkeiten gibt die letzten 5 Jahre nicht nachzahlen zu müssen. Ja, gibt es, aber ob die bei ihm zutreffen ist eher zweifelhaft.

irgendwie erscheint mir das so: Muddi ist es egal, wo sie die Kohle herkriegt, da sie möglicherweise eh Sozialhilfe kassiert.
Dummerweise hat sie sich von den Behörden unter Druck setzen lassen und den Namen und weitere Daten vom Samenspender rausgerückt.

Und da lautet die Antwort: entweder alles oder nichts. Also Kooperation mit den Behörden und die Unterhaltsrückstände abtragen und zukünftig zahlen ODER unkooperativ bleiben und es drauf ankommen lassen mit Risiko doch erwischt zu werden, bzw. aktiv das Risiko zu senken.

Die Idee mit den 200€ klingt ja erst mal gut, aber es besteht für einen sehr langen Zeitraum die Möglichkeit doch noch erwischt zu werden und es gibt keine Vereinbarung um dies zu verhindern. (Wg. sittenwidrigkeit.)
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#44
Auf so eine Vereinbarung (200 Euro/MOnat) würde ich niemals eingehen, erstmals ist die Vaterschaft noch nicht erwiesen und zweitens werden Frauen immer gieriger im Nachhinein.
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#45
Und jederzeit kann die Staatsmacht zugreifen und die will dann alle Rückstände haben. Dazu kann auch das Kind noch mal bei bedarf klagen. Und die 200€ sind dann nur Geschenk.
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#46
Tja, ich habe mich für die Seite entschieden, die mir die besten Aussichten verprach, nachdem im Vorfeld Drohungen kamen und die deutschen Behoerden dachten, sie könnten mich einschüchtern.
Wer von mir was will, der soll mich nett fragen, solche Briefe haben bei mir die Messer gewetzt und und ich habe mich, so wie die, auf Konfrontation eingestellt und den Kampf angenommen. Es ging immer nur ums Geld und das haben sie bis heute nicht bekommen, nicht einen Cent. Würden mehr solcher Pflichtigen den Kampf annehmen und nicht einknicken, dann würden die sich ihre strategie warscheinlich mal überlegen und mehr auf Diplomatie und Kompromiss setzen.
Aber das sie dies noch nicht tun, sieht man hier an diesem Thread.
Es soll aber jeder selbst entscheiden.

Gibst du denen den kleinen Finger, hacken sie dir die ganze Hand ab und wollen immer mehr. Gibst du ihnen gar nichts und zeigst denen, das du nicht alles mit dir machen lässt, hören sie irgendwann auf und haken dich unter Unbeugsam ab.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#47
@gleichgesinnter
einige Beamte kennen anscheinend Wörter wie Kompromiss oder Höflichkeit! Bei manchen Behördenbrief fragt man sich, ob man ein Sklave oder ein leistungsbringender Bürger sei! Drohbriefe habe ich auch schon immer gehasst. Ich hatte mal ein Gewerbe angemeldet und wollte ein Nebengeschäft machen. Was ich da an Briefen vom Finanzamt erhalten hatte, bevor ich einen Pfennig überhaupt verdient oder umgesetzt hatte. Nein, das Ding war ganz schnell wieder geschlossen. Genieße lieber meine Freizeit als mich von Behörden drangsalieren zulassen.

Gruss
Heinrich
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#48
falls der Threadstarter noch mitliest:
http://www.amerika-forum.de/vaterschafts...84296.html

Dreh- und Angelpunkt sind wie immer: präzise Informationen, wer der Deliquent ist und wo er lebt.
Da stand auch was, dass der Child Support nur 2 Jahre rückwirkend hilft, was aber nicht zwingend bedeutet, dass die restliche Forderung auf anderem Wege eingetrieben werden, kann, wenn alles bekannt ist.
Es scheint hier aber ziemlich geteilt zuzugehen. Ist der Deliquent bei der Army, dann trifft Muddi auf offene Türen. Ansonsten kann es sogar sein, dass das JA höchstens einen Brief schreibt und danach aufgibt. In anderen Fällen wird hartnäckig gebohrt.
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#49
Mag ja alles sein, aber high54life ist kein Amerikaner, der nach kurzem Deutschlandaufenthalt weg ist, sondern Deutscher, der in den USA lebt, vor hat immer wieder zurückzukommen, Verwandtschaft und Verbindungen hält, vermutlich eine Permanent Resident Card hat die auch wieder entzogen werden kann.

Die werden ihn erst einmal ins Bundeszentralregister eintragen, wenn er zu Besuch kommt wird er gleich mal rausgewunken, um Aufenthalt und Anschriften festzustellen. Das Bundeszentralregister wird praktischerweise im Bundesamt für Justiz verwaltet, das auch die zuständige Behörde des Auslandsunterhaltsgesetze und des Haager Übereinkommens ist. Wir hatten das schon: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3776
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#50
(03-10-2011, 09:15)p schrieb: Mag ja alles sein, aber high54life ist kein Amerikaner,

Nun scheint sich hihgh54life nicht sonderlich für die Problematik zu interessieren. Er schreibt wenig, gibt keine bzw. kaum Hinweise und wir beginnen die übliche Ratestunde. Ich wünsche ihm jedenfalls so oder so viel Glück.


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