29-09-2011, 14:35
Original-Ausschnitt aus dem Artikel:
http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goe...83,1136292
U.a. Beim echten Vater erstellt man also "Gutachten", weil man ihm nicht vom Grunde auf zutraut, auch fürs Kind da sein zu können. Sind nicht solche Gutachten auch diskriminierend und ahndungswürdig für den EUGH ? Schließlich muss die Mutter ja auch nicht mit der Geburt erst mal ein Gutachten erstellen, ob sie überhaupt zur Erziehung geeignet ist...
http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goe...83,1136292
Zitat:Michael Pfeifer vom Kinderschutzzentrum in Göppingen hatte keine guten Nachrichten
Zitat:Dass diese Wartezeiten für die Betroffenen eine Tortur darstellen, belegte der Psychologe mit der Odyssee eines geschiedenen Vaters: Als dieser erfährt, dass sein bei der Mutter lebender kleiner Sohn von deren neuem Lebenspartner sexuell misshandelt wird, erstattet der Vater sofort Anzeige. Doch statt den Täter rasch aus dem Verkehr zu ziehen, nimmt zunächst nur die Bürokratie ihren Lauf: Im Ermittlungsverfahren müssen erst ein Verfahrenspfleger bestellt und Gutachten erstellt werden. Auch das Verfahren vor dem Familiengericht zieht sich. Erst nach einem Jahr bekommt der Vater das Sorgerecht und die Situation des Kindes ist gesichert.
U.a. Beim echten Vater erstellt man also "Gutachten", weil man ihm nicht vom Grunde auf zutraut, auch fürs Kind da sein zu können. Sind nicht solche Gutachten auch diskriminierend und ahndungswürdig für den EUGH ? Schließlich muss die Mutter ja auch nicht mit der Geburt erst mal ein Gutachten erstellen, ob sie überhaupt zur Erziehung geeignet ist...