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WICHTIG Passkontrolle oder Personalausweis
#1
Ich habe eine Frage:
Ich fliege von Berlin nach Thailand
Allerdings gibt es mit der Airline einen Zwischenstopp in amsterdam (europa)
Man muss von da dann das Flugzeug wechseln von der Airline.
Meine Frage: Muss denn jetzt von Berlin nach Amsterdam bereits der reisepass gezeigt werden oder reicht der personalausweis und erst von amsterdam nach thailand der Reisepass?
Wer kennt sich da aus?
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#2
Rufe doch einfach die Hotline der Fluggesellschaft an. Alles andere dürfte geraten sein. Ist es die gleiche Fluglinie, wirst Du den Reisepass vorlegen müssen, da Du gleich alle Tickets, auch für Thailand, in Berlin bekommst.

Wenn Du bedenken hast, warum buchst Du so? Du hättest auch mit dem Zug nach Amsterdam fahren können ...
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#3
Normalerweise im EU-Land nicht; im Zeitalter der "Terrorbekämpfung" musste
ich in Barcelona (nach Afrika) meinen Paß vorzeigen.
Sogar nochmals beim Boarding wurde Paß mit Schnipsel verglichen.
Da kann man nix mehr drauf geben; wass passiert wenn Du Dich weigerst;
weiß nicht.

So; wenn Du reisen kannst dürfte nix gegen Dich sprechen; denn ein Verbot
müßte Dir gerichtlich mitgeteilt werden (habe mich vorm letzten Urlaub bei der
Bundespolizei "checken" lassen und gefragt).
Also willst Du Spuren verwischen; und das kannst Du vergessen. In Thailand
erhält die Botschaft die Einreiseliste; Fahndung oder Nachfrage. Da gibt es
noch meinen Freund an der Pattaya Beach Road; der Dicke mit der Krücke; für
10 Baht wirst Du da unten verpfiffen.
Es bleibt Dir eigentlich nur ein exotisches Land. Dein Ticket kannst Du wieder
zurück geben

Es muß Dir klar sein dass Du nur einen Versuch hast; wie ich. Und meine Wut
gegen die BRD Vertreter ist bestimmt zigfach größer als Deine.
Nix überstürzen; Du mußt jetzt ruhig und eiskalt bleiben.
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#4
Aus meiner Erfahrung heraus:
Es gibt in D und einigen anderen Ländern Ausreisekontrollen. In IRE und UK nicht!
Es gibt eine Pass/ID Kontrolle beim Check in.
Beides ist völlig unabhängig.

Wenn du in Berlin eincheckst musst du deinen Pass vorlegen, denn die Airline muss sichergehen, dass die Passagiere die Dokumente dabei haben. (ansonsten Rücktransport-Pflicht) Die checken aber nicht, ob du gesucht wirst. (höchstens du stehst auf ihrer Blacklist)
Dann musst du durch die Ausreisekontrolle. Dort zeigst du deinen Personalausweis und dein Boardingpass nach Amsterdam. Kein Problem, solange du nicht gesucht wirst. In vielen Fällen ziehen die Beamten den Personalausweis/Pass überhaupt nicht durch das Lesegerät.

In Amsterdam bist du vermutlich bereits im internationalen Bereich, keine Kontrolle.
Falls doch, ist es völlig egal ob du Pass oder Personalausweis zeigst.

In Thailand wollen die dann bei der Einreise auf jeden Fall den Pass.

Beispiel: Ich bin von Frankfurt nach Singapur geflogen. Beim Check in war die Angestellte mit dem Personalausweis nicht zufrieden. (ich hab nachgefragt warum, Antwort: Würde mir in Singapur die Einreise verweigert werden, weil die Dokumente nicht vorher auf vorhanden geprüft worden wären, müsste mich die Fluggesellschaft mit dem nächsten Flug zurückbringen.)
Bei der Ausreisekontrolle war der Beamte mit dem Personalausweis zufrieden.

Den EU-Beamten (Grenzkontrolle) interessiert nur dein Identitätsdokument.
Die Fluggesellschaft kriegt Ärger wenn sie dich ohne gültige Papiere irgendwo hinfliegt. Aber der Fluggesellschaft ist es furzegal ob dein Reisepass eingezogen werden soll, du gesucht wirst, was auch immer...

Ich habe noch nie eine Ausreisekontrolle direkt am Gate zusammen mit der Boardingkontrolle erlebt. Die wollen nur wissen, dass der richtige Passagier im Flugzeug hockt.
Die Fluggesellschaften scannen Pässe und führen Listen. Diese werden auch an bestimmte Staaten weitergegeben, wegen Terrorbekämpfung etc. Die interessieren sich aber nicht für deutsche Familienangelegenheiten.
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#5
was der mit dem Glied sagt kann ich mit meinen Erfahrungen bestaetigen:
Einchecken in Berlin nach Thailand via Amsterdam: die Fluggesellschaft will den gueltigen (mindestens 6 Monate gueltig bei Einreise) Reisepass sehen.
Versaeumen die das und der Reisende kommt in Singapore mit so ungueltigen Papieren an, dann ist die Airline verpflichtet denjenigen auf ihre Kosten zurueckzubringen.

Bundesgrenzschutz will in Berlin nur den Perso sehen und scannt diesen unter Umstaenden auch. Bei Eintragung im SIS (wenn was vorliegt, wie das bei mir schon zweimal der Fall war) dann ist die Reise hier schon zuende.
In Amsterdam, an der sog. Schengengrenze, muss der Reisepass praesentiert werden. Auch hier hab ich schon erlebt, dass ich ohne scannen durchgewunken wurde. Ein auf serioes markiert und ein wenig geplaudert, hat die dann veranlasst, sich die Arbeit zu ersparen, den Pass zu scannen.

Ich wurde auch schon ein paar Mal aufgehalten, nur um meine Adresse festzustellen. Um das zu umgehen, sollte man immer eine Anschrift in D bei einer Abmeldung angeben, z.B in Polen oder Oesterreich oder Deutschland...
Diese sollte auch existieren, damit die netten Briefe von Justizkasse Hannover oder Staatsanwalt nicht zurueckkommen. Dann werden die richtig aktiv.

Wie gesagt, ich hab das so erlebt.
Ich hab auch erlebt, dass ich aufgehalten wurde, ohne dass etwas vorlag, nur weil die hohle Nuss von Staatsanwalt vergessen hatte, meinen Eintrag loeschen zu lassen.

Das wusste der auch am folgenden Tag bereits, als ich diesen anrief, um zu hinterfragen, welchen Vergehens ich schuldig waere. Da hatte dieser sich dann bei mir halbseiden entschuldigt...

Mit der Zeit hatte sich meine Sorge vor BGS oder Immigration aber gelegt. Man gewoehnt sich an alles.

England ist in der Tat ein tolles Land. Dort konnte ich mich immer frei bewegen, ausreisen wohin ich wollte, egal ob man mich in D suchte...

Die Franzosen sind wieder ganz anders. Die haben mich mal in Paris Orly in die Mangel genommen, weil da ein Eintrag im SIS vorlag, mussten mich aber gehen lassen, da sie ansonsten Unterkunft und Fruehstueck haetten bezahlen muessen. Ist mir auch in Calais passiert. Die Franzosen wollten mich nicht durchlassen ins gelobte land nach England.

In Stockholm bin ich auch mal aufgehalten worden, die nehmen das ganz genau. Das war sogar nur beim Grenzuebergang mit der Faehre von Danzig nach Stockholm...und einmal in Arlanda.

Gute Reiserouten sind ueber Rumaenien oder Bulgarien nach Istanbul und von dort ueberall hin wo man will.
Rumaenien und Bulgarien sind nicht im Schengenverbund, wohl aber in der EU.
Man kann hier also die Vorteile der europ. Freizuegigkeit noch geniessen, ohne die Nachteile in Kauf zu nehmen. Wie gesagt, ALLES selbst ausprobiert.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#6
Nicht jedermans Sache! Ausser der Reihe.

Zu meiner Person sei vorab angemerkt, das ich innerhalb von Deutschland seit kurzem gemäß §1 PAuswG Abs.3 Satz 1 passbefreit bin und die üblich
anerkannten Dokumente nicht mehr zu meinen Händen halte und auch nicht mehr dazu verpflichtet bin, diese zu führen.

Ich habe aber auf meiner Geburtsurkunde von einer mir x beliebig ausgesuchten Bank, ein Passbild von mir aufsiegeln lassen.
Jene Siegelung, die die hiesigen Banken auch bei ihren Verträgen verwenden. Desweiteren habe ich diese Geburtsurkunde von
einer Kirche beglaubigen lassen. Die Kirchen dürfen das, da sie Gebietskörperschaftsrecht haben. Es ist gleichwertig einer notariellen Beglaubigung.

Mit diesem eigens angefertigten Personendokument bin ich nun seit ca. einem Monat unterwegs. Über Praxiserfahrung kann ich bis dato nur wenig
von mir geben, da ich so gut wie noch nicht in Kontrollen gekommen bin. Lediglich in den Niederlanden habe ich nun kürzlich mal bei einem Verkehrsunfall
zwischen einem sehr alten Touristen aus Bayern und einem Niederländer mit friesischem Dialekt gedolmetscht, was zugegebener Maßen, knüppelhart war.
Der hinzugerufene Polizist wollte meine Personalien sehen, auch und obwohl ich zur Sache nichts zu sagen hatte, war er dann doch etwas erstaunt, weil
dieser so etwas noch nie gesehen hatte. Er ließ mich aber nach Gusto "Gefällt mir", ohne auch nur einen Abgleich zu starten, weiter meines Weges gehen.
Sich mit seiner Geburtsurkunde auszuweisen ist halt nicht alltäglicher Gebrauch. Mal abwarten ob es irgendwann mal lustig wird.

Mein Personalausweis und Reisepass sind bei meinem Betreuenden hinterlegt und kann diese jederzeit zur freien Verwendung zurückerhalten. Internationales Reisen ist
also mit den gebräuchlichen Dokumenten möglich. Aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation aber wahrscheinlich nicht mehr erforderlich. Sollte es aber mal dazu kommen,
wäre ich von dem Versuch, mit meiner Geburtsurkunde zu fliegen, nicht abgeneigt. Im Zweifel halte ich dann die anerkannten Dokumente im Backpack bereit.

Im kurzen möchte ich mich aber auch noch zum Thread äussern.

@Al Bundy. Der Reisepass wird allerorts anerkannt. Auch innerhalb von Deutschland.
Warum also die Bundespolizei am Flughafen Berlin für einem Flug von Berlin nach Amsterdam nur einen Perso anerkennen will, erschliesst sich mir bis hierhin nicht.

@Ludwig1978, dein Vorhaben unter den angegebenen Bedingungen sollte nichts im Wege stehen. Ich würd mich eher schon fragen, warum auch?!

Mach Gebrauch von deinem einzigen Versuch, wie @Hasserfüllter sagt, wird schon schief gehen ;-)

Eine beschwerdefreie Reise wünsch ich Dir.






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#7
Ich habe das so verstanden, dass ludwig nicht möchte, dass bei der Ausreise sein wirkliches Ziel ersichtlich wird, bzw. er den Pass überreichen muss.
Eine andere Frage ist auch, was passiert, wenn Passentzug angeordnet ist, man bei der Kontrolle festgehalten wird, aber nur seinen Personalausweis dabei hat, den Pass aber in Amsterdam im Schließfach liegen hat.

Generell kann man sagen, dass der detschen Pass-/Personalausweiskontrolle nur an mobilen Stellen begegnen sollte. Die Lesegeräte sind noch klobig, oft nicht ans Netz angebunden und es findet oft nur eine reine Sichtkontrolle statt, bzw. Datenbankableich nur bei konkretem Verdacht. Also: im Zug oder wo man auf der Autobahn die Grenze überquert.

Wiedereinreise:
P.S. je nach Wohnort ist der Flughafen Basel auch nicht übel. man kann sich aussuchen, ob man sich von einem Schweizer oder Franzosen den Ausweis kontrollieren lässt, danach ist man im Schengenraum und kann den Ausgang trotzdem frei wählen. Normalerweise kommt man dann über Mulhouse und Neuenburg problemlos nach Deutschland. Es gibt einen Bus nach Freiburg, da bin ich noch nie kontrolliert worden. Oder nach Basel SBB, da wurde dann im ICE nach D kontrolliert. In FR ist ein ICE Halt, somit ist man in wenigen Stunden an jedem beliebigen Ort in D.

Und es geht auch um die Verhältnismäßigkeit: Wird die deutsche Behörde nicht regelmäßig von der Ex angestachelt, dass beim flüchtigen Deliquenten was zu holen ist, werden die ihre Suchanträge eher knapp halten. Es gibt aber auch Echsen, die einen fertig machen wollen und dafür alle Hebel in Bewegung setzen.
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#8
Jungs, ein richtig geiler Thread. Weiter so!

Auch ich habe meine Erfahrungen gemacht, die da wären:

Abgelaufenen Reisepass gehabt, Flug von Gran Canaria nach Eindhoven (Niederlande, Ryanair) gebucht. Am CheckIn in Gran Canaria wollte der erst meinen abgelaufenen Reisepass nicht anerkennen (Perso hatte ich nicht). Habe daraufhin erwähnt, das er noch nicht ein ganzes Jahr abgelaufen ist und somit gerade noch gültig ist. Er telefonierte kurz und liess es sich bestätigen, sendete mich aber zur Sicherheit zum Ryanair Schalter. Die dortige Dame schaute sich den Reisepass an und sagte mir, normalerweise müsste ich nach Deutschland fliegen, dann darf ich damit fliegen. Ich sagte ihr, das ich ja nach Deutschland will, aber wegen dem Preis lieber über Eindhoven fliege und habe ihr meine Bahnticket von Amsterdam nach Deutschland gezeigt (online gebucht und ausgedruckt).
Das hat sie dann verstanden und dem Typen am CheckIN Bescheid gegeben, das ich mitdarf.

Rückwärts habe ich dann schon einen VORLÄUFIGEN Personalausweis gehabt und bin von Deutschland aus nach Gran Canaria geflogen OHNE Probleme. Den richtigen Ausweis habe ich mittlerweile auch schon und habe ab jetzt 10 Jahre Ruhe und kann innerhalb der EU reisen wohin ich will.

Und jetzt noch ein Tipp: Wegen Unterhaltsschulden/Unterhaltsflucht wird man NICHT im SIS gespeichert, auch dann nicht, wenn Staatanwalt eine Suche startet, weil er den Grund angeben muss und Unterhaltsflucht nicht Gegenstand im SIS ist.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
(05-10-2011, 14:20)gleichgesinnter schrieb: Und jetzt noch ein Tipp: Wegen Unterhaltsschulden/Unterhaltsflucht wird man NICHT im SIS gespeichert, auch dann nicht, wenn Staatanwalt eine Suche startet

Al Bundy meint doch. Wer hat Recht? Gibts es möglichkeiten (evtl. kostenpflichtig) Selbstauskunft in SiS zu machen?

Andere Frage: wie riskant ist es Zwischenstopp in DE zu machen? Z.B. von Moskau nach USA mit Lufthansa über Frankfurt: werden bei der Zwischenlandung Pässe gescannt (wenn man den Transitbereich NICHT verläßt)?
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#10
(05-10-2011, 16:12)FreiHerr schrieb:
(05-10-2011, 14:20)gleichgesinnter schrieb: Und jetzt noch ein Tipp: Wegen Unterhaltsschulden/Unterhaltsflucht wird man NICHT im SIS gespeichert, auch dann nicht, wenn Staatanwalt eine Suche startet

Al Bundy meint doch. Wer hat Recht? Gibts es möglichkeiten (evtl. kostenpflichtig) Selbstauskunft in SiS zu machen?

Andere Frage: wie riskant ist es Zwischenstopp in DE zu machen? Z.B. von Moskau nach USA mit Lufthansa über Frankfurt: werden bei der Zwischenlandung Pässe gescannt (wenn man den Transitbereich NICHT verläßt)?

Bei mir war es so!
Erst jetzt (im Januar 2010) konnte ich erwirken, dass der Vermerk geloescht wurde, da nunmehr gegenstandslos....
Ich habe jedoch den Eindruck, wenn ich die deutschen BGS Beamten beim scannen beobachte, dass daq immer noch was interessantes steht.
Man muss immer unterscheiden zwischen dem was man sich wuenscht und dem wie es praktiziert wird.
Ich wusste genau, an wen ich mich wenden musste, damit das geloescht wird unde siehe da, es wurde geloescht.

Al Bundy

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#11
Flughafen Frankfurt: Wenn du das Terminal wechselst, wirst du auf jeden Fall kontrolliert.
Ansonsten: Einen hübschen Faltplan von den Wegen im Flughafen besorgen. Dann abchecken an welchen Gates der ankommende und abgehende Flug abgefertigt wird und dann kann man schauen ob man an einer Passkontrolle vorbei kommt.

Wird man per Bus vom Flugzeug zum Gate gebracht, kann man 50:50 mit einer Kontrolle rechnen. Im T2 gibt's einen direkten Transitweg zwischen Sektor D und E ohne Kontrolle.
Beim T1 wird zur Zeit gebaut, da kann sich plötzlich alles ändern.

FRA: Pässe/Ausweise werden nach Lust und Laune auf den Scannergelegt, konnte kein Schema erkennen. Selbst bei langen Schlangen wurde eingelesen.
Trotz fertigem Aussehen und einsam auf weiter Flur wurde ich per Sichtkontrolle durchgelassen. Bei manchen ankommenden Flügen wird sogar direkt an der Türe kontrolliert, aber deutsche Pässe werden sofort durchgewunken, da braucht man nicht nervös werden.
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#12
Ich bin gestern von Frankfurt nach Sofia geflogen. Hab jemanden abgeholt, der aus Asien kam. Der kam an T2D. Unser Weiterflug war dann von T1C.
Bei Terminalwechsel findet eigentlich immer eine Passkontrolle statt.

Innerhalb eines Terminals nur dann, wenn es keine EU-Schengenfluege sind.
Das ist meine Erfahrung. Es gibt momentan ueberall lueckenlose Kontrollen in EU Schengen.
Die einzigen undichten Stellen, die ich kenne sind Rumaenien und Bulgarien auf dem Landweg nach Istanbul verlassen. Allerdings kann man auch hier aufgehalten werden. Eine andere undichte Stelle ist offenbar Basel, wie wir hier gelernt haben...
Hervorheben moechte ich, dass Warschau mittlerweile stark aufgeruestet hat. Hier wird jeder, der Schengen verlassen moechte, geroentgt.

Das war mal ganz locker dort.

Die haben unter deutscher Anleitung und Hilfe ihren Kontrollapparat auf Stand gebracht.

Ich sehe diese Problematik nicht mehr wegen Unterhaltsfragen interessant. Vielmehr glaube ich, dass es gut ist zu wissen, wo man sich noch frei bewegen kann.

Selten halte ich mich dort auf, wo ich gemeldet bin. So hatte ich immer Zeit gewisse Dinge zu regeln, bevor ich irgendwo persoenlich erscheinen musste. Mit Armbanduhr aus dem Kaugummiautomaten und 8 Euro fuer die Rueckfahrkarte in der Tasche.
Die Gestapomethoden in D treffen nur diejenigen, die nicht mobil sind, weil sie Haus oder eben Bindungen haben oder einfach nicht koennen...
Nach der Lektuere vom Hauptmann von Koepenick hab ich mich im Spiegel gesehen und vorgesorgt.


Al Bundy
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#13
Es gibt da Plattformen frag einen Anwalt oder andere Rechtsportale. Ist immer witzig zu lesen, was einem für Möglichkeiten aufgezeigt werden, jemanden auszunehmen oder unter Druck zusetzen. Aber bei 2 Personengruppen funktioniert es nicht: ALG2 Empfänger, bzw Leute die nichts mehr zu verlieren haben und Leute die extrem mobil sind.
In D ist alles auf Geld, Besitz fixiert, den man droht wegzunehmen. Wenn aber nix mehr greifbar ist, ziehen die üblichen Repressionsmaßnahmen nicht mehr.
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#14
Mag ja alles sein; das mit dem Spuren verwischen glaube ich nicht;
seit 9/11 werden die Flugdaten bestimmt weltweit einsehbar für die
Behörden; stimmt; wenn die wollen; denn wer nix hat und über dem
vermittelbaren Alter (ü 40) draussen ist, wird uninteressant.

Ich würde es trotzdem nicht riskieren; und nochmal; vergiß Thailand.
Erstmal wegen der Zusammenarbeit der Behörden und an jedem Tisch
an dem ein Resident mit sitzt, hört das BKA mit; es gibt wenige tropische
Ziele in denen ein Europäer auf Dauer leben kann; eines davon ist Thailand;
und das weiß der BRD Vertreter auch. Die Finger machen die sich auch nicht
schmutzig; das erledigt die Thaipolizei
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#15
(04-10-2011, 17:36)Exilierter schrieb: Rufe doch einfach die Hotline der Fluggesellschaft an.
Die Fluggesellschaft hat zumindest in Europa sehr wenig Einfluss darauf, wie der Flughafenbetreiber die Kontrollen, oder besser noch gesagt, die Wege am Airport gestaltet. Es gibt sogenannte "Fluggastleitsysteme", wo elektronisch gesteuert wird, wo wann welche Türe auf und zu geht.

Ein Europäischer Flughafenbetreiber bekommt ziemlich viel Stress, wenn er z.B. Mist baut, weil Schengen und Nicht-Schengen Fluggäste die gleichen Wege gehen können. Mehr darf ich natürlich nicht schreiben! Wink


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#16
(05-10-2011, 19:52)Hasserfüllter schrieb: Mag ja alles sein; das mit dem Spuren verwischen glaube ich nicht;
seit 9/11 werden die Flugdaten bestimmt weltweit einsehbar für die
Behörden; stimmt; wenn die wollen; denn wer nix hat und über dem
vermittelbaren Alter (ü 40) draussen ist, wird uninteressant.

Ist doch ziemlich paranoid. Die Daten werden aufgezeichnet und sind sicherlich sehr wertvoll um die Spuren eines Täters zu verfolgen, nachdem er seine Tat begangen hat. Komplizen aufspüren etc.

Es gibt sicherlich tausende von Unterhaltspflichtigen, die ausgewandert sind. Viele von denen kommen irgendwann wieder heim, bleiben und sind dann in D greifbar, einige bleiben für immer weg.
Für diesen Personenkreis bringt es nichts, diese per Datenbankauswertung zu verfolgen.
Es bleiben relativ wenige übrig, die ständig reisen und beweglich sind. Und für diejenigen wird die Staatsmacht sicherlich nicht duzende von Beamten beschäftigen um diese verfolgen zu können.

Für Heimatbesucher, die früher in Süddeutschland gewohnt haben bietet sich auch der Flughafen Zürich an. Relativ nahe an der deutschen Grenze gelegen, gut per Eisenbahn angebunden und mit relativ vielen Zielen weltweit.
Die schweizer Grenzpolizei hängt natürlich am SIS und man ist danach im Schengenraum, allerdings nicht im europäischen Wirtschaftsraum. D.h. an der Grenze zu A oder D muss man mit vermehrter Kontrolle nach Waren und Geld rechnen, was aber eher den PKW verkehr betrifft und nicht so sehr den Eisenbahnverkehr.
Nicht empfehlenswert: regionaler Eisenbahnverkehr Raum Basel, Lörrach, Weil am Rh. Dort ist ein Einsatzkommando unterwegs, das wahllos kontrolliert. Ich wurde 20km nördlich der Grenze auf einer Fahrt innerhalb von D mit allen Schikanen kontrolliert und die Säcke dürfen das sogar.

Für mich stellt sich eine Frage: falls man nur zur Ermittlung des Wohnsitzes gesucht wird, wird das im SIS überhaupt eingetragen?

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#17
(06-10-2011, 08:54)MitGlied schrieb: ...Wohnsitzes gesucht wird, wird das im SIS überhaupt eingetragen?

Ja.
Deshalb ist es wichtig, einen Wohnsitz amtlich registriert zu haben.
Es scheint sehr wichtig zu sein, dass keiner verlorengeht.
Du bist Asset Deines Landes, in dem Du geboren wurdest!! Ob es Dir gefaellt oder nicht. Mir gefaellt das auch nicht.
Quelle: Erfahrung!!!
Vergiss auch, was die duerfen oder nicht. Die machen das, was die koennen und stellen sich hinterher doof....
So ist das!

Deshalb ein bisschen paranoid ist gut, um hier ein wenig gegen das Unberechenbare zu setzen.
Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und nur deshalb geht es mir heute in jeder Hinsicht gut!!!!!!!!!!!!!!!!!

Al Bundy
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#18
(06-10-2011, 10:41)Al Bundy schrieb:
(06-10-2011, 08:54)MitGlied schrieb: ...Wohnsitzes gesucht wird, wird das im SIS überhaupt eingetragen?

Ja.
Deshalb ist es wichtig, einen Wohnsitz amtlich registriert zu haben.

Verstehe ich nicht... Wohnsitz - wo? In DE?
Dann bist Du postalisch erreichbar, mit allem was dran hängt: Ladungen, JA-Post, Mahnungen, Säumnisurteile usw..
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#19
Ist für die Leute relevent, die mobil bleiben wollen/müssen und deshalb öfter Schengen-Grenzen überqueren müssen.

Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.
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#20
(06-10-2011, 11:15)FreiHerr schrieb: ...
Verstehe ich nicht... Wohnsitz - wo? In DE?
Dann bist Du postalisch erreichbar, mit allem was dran hängt: Ladungen, JA-Post, Mahnungen, Säumnisurteile usw..

Ich bin doch nicht bloed.
Nie in D aber in Polen, Singapore oder Thailand.
Wenn ich mich heute in D anmelden wuerde, dann stuende in zwei Tagen der GV vor der Tuer.
Woher ich das weiss???
Weil ich mich im Oktober letzten Jahres dort anmeldete und ich es so erlebte. Brauchte einen neuen Perso Smile
Hab dann bei der Gelegenheit auch einen Job gemacht... Smile
Dann natuerlich ganz schnell die Biege gemacht, nach England, war schoen da, schoen kalt.

Al Bundy, kann nicht alles schreiben...


(06-10-2011, 12:10)MitGlied schrieb: ...
Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.

Ich gestalte meine Erwerbstaetigkeit so, dass ich moeglichst viel verdiene, ohne es an die bekannte grosse Glocke zu haengen. Ich muss ja auch fuers Alter vorsorgen.
Da ich es selbst verdiene, betrachte ich es als ehrlich erworben.
Wenn andere mir Schulden andichten, weil sie angeblich Veranstaltungen in D inszenierten, zu denen sie mich zwar eingeladen haben, ich aber leider keine Zeit hatte zu erscheinen, zwecks Beschaffung von Geld fuer Lebensunterhalt, dann sollen sie auf dem Mist sitzenbleiben.
Das betrifft auch andere Forderungen, die ich nicht aktiv verursacht habe.
Da kann ja jeder kommen und mir die Knarre an den Kopf halten, um meine Kohle zu bekommen. Das ist mir auch mal passiert und hat auch nicht funktioniert.

Al Bundy
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#21
Ich weiß ja nicht, ob es NOCH so ist, aber diese Variante fand ich ziemlich einfach ohne größere Spuren aus der EU zu verschwinden:

Mit dem Auto (ausrangierter Hanomag, BAP läßt grüßen... Big Grin ) nach Gibraltar, dort die spanisch-englische Zollkontrolle durchstehen, die in Form von 2 dickleibigen, schlecht gelaunten Uniformträgern nach alter Väter Sitte durchgezogen wurde. Will heißen strenger Blick, wichtig ums Auto rumlaufen, Gepäck anschauen, etc.
Dann auf einen Seelenverkäufer von Fähre fahren oder gehen mit einem bar bezahlten Ticket, übersetzen auf die spanische Enklave in Afrika - und ab da ist sowieso alles anders...
Hab ich zwar nicht selber erlebt, ausser den Trip nach Gibraltar, aber die Postkarte aus Tunis von einem abgetauchten Freund beschilderte vor ca 4 Jahren seinen Abgang so und in derart knappen Worten.

Problem ist die nahezu weltweite Vernetzung und Nachvollziehbarkeit von registrierten Daten, egal ob Kreditkarte oder Ausweisnummern. Deswegen ist es logisch weitestgehend mit Bargeld zu agieren und dort aufzutauchen, wo Nachrichten nicht per Mausklick sondern per Brieftaube übermittelt werden.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#22
Ich finde, dass ein bißchen übertrieben wird. Selbst wenn jemand einen Strafbefehl mit Haft an den Hacken hat, kann man dies regeln. Al ist das lebende Beispiel. Der Pferdefuss dabei war und ist, dass Al Unterhalt an seine Kinder direkt und nicht an die Mama zahlte. Moralisch gesehen 1a, aber taktisch eben ganz schlecht. Nichts zahlen wäre strafrechtlich besser gewesen. In meinem Fall habe ich immer meine Anschrift den Behörden mitgeteilt oder andere haben dies vor mir für mich getan. Und, was ist schlimmes passiert? Nichts. Der Passentzug ist kaum durchsetzbar, eine Verhaftung am Flughafen gibt es nicht. Kennt jemand einen Unterhaltspflichtigen der in einem EU-Land gepfändet wurde? Wer von einer Pfändung bedroht ist, kann sich vorher pfändungsfest machen. Und das setzt sich so fort.

Und selbst wenn es kritisch werden sollte, gibt es immer eine Lösung. Für die Umsetzung braucht es Entschlossenheit, Härte und "kriminelle Energie", wie Al mal feststellte.

Natürlich muss man auch die Wahrheit sagen: Wer Bedenken hat von Berlin über Amsterdam nach Thailand zu fliegen und seine Flüge so bucht, der braucht keinen Rat.

(08-10-2011, 07:48)vorsichtiger schrieb: Problem ist die nahezu weltweite Vernetzung und Nachvollziehbarkeit von registrierten Daten, egal ob Kreditkarte oder Ausweisnummern. Deswegen ist es logisch weitestgehend mit Bargeld zu agieren und dort aufzutauchen, wo Nachrichten nicht per Mausklick sondern per Brieftaube übermittelt werden.

Ich habe mir im letzten Jahr eine deutsche Kreditkarte von einer der größten deutschen Banken geholt, da ich über Weihnachten/Neujahr in den USA zur Akquisition war. In den USA braucht man halt eine Karte. Es geht alles, es gibt immer eine Möglichkeit. Und nebenbei: Ich habe noch nicht mal ein Konto! Generell arbeite ich zwar mit Bargeld, aber nur in kleinen Mengen, so dass ein Verlust bei einer Taschenpfändung überschaubar bleibt. Ich bin ja öfters in Deutschland und da weiss man generell nie, was einem so passiert.

(05-10-2011, 19:52)Hasserfüllter schrieb: Ich würde es trotzdem nicht riskieren; und nochmal; vergiß Thailand.
Erstmal wegen der Zusammenarbeit der Behörden und an jedem Tisch
an dem ein Resident mit sitzt, hört das BKA mit; es gibt wenige tropische
Ziele in denen ein Europäer auf Dauer leben kann; eines davon ist Thailand;
und das weiß der BRD Vertreter auch. Die Finger machen die sich auch nicht
schmutzig; das erledigt die Thaipolizei

Unsinn. Es ist mir aber jetzt zu anstrengend, es in Schriftform zu widerlegen. Reden wir von Unterhaltspflichtige oder von Drogendealer?

(06-10-2011, 12:10)MitGlied schrieb: Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.

Für Unterhaltspflichtige gibt es keine Pfändungsfreibeträge, mehr oder weniger jedenfalls. Das Einkommen sollte über dem Sozialhilfesatz liegen. Steuerungselemente gibt es genug, Auszahlungsvarianten existieren ohne Ende, Zuwendungen ... jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten fallen mir sofort ein. Der Balanceakt zwischen geringem Einkommen und einem guten Lebensstandard ist die hohe Kunst des Jonglierens und des Täuschens. Und die Krönung ist noch die legale Kreation.

-

Das Problem was ich bisher sehe ist, dass sich nur ganz wenige mit Lösungen beschäftigen. Jemand wirft eine kurze Frage in die Runde und erwartet in 3 Sätzen die perfekte Lösung. Die wird es nie und in dieser Form niemals geben können. Wenn der Fragesteller sich nicht mit seiner Situation intensiv beschäftigt und recherchiert, der hat einfach nur Pech gehabt.

(06-10-2011, 13:48)Al Bundy schrieb: Weil ich mich im Oktober letzten Jahres dort anmeldete und ich es so erlebte. Brauchte einen neuen Perso Smile

Einen neuen Perso kann man sich in Deutschland holen ohne dort gemeldet zu sein. Das ist Gesetz! Bei einem Reisepass muss man aber gemeldet sein. Ist auch Gesetz.

Grüsse aus dem Bregenzer Wald


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#23
Exilierter; Dein Wort in Gottes Ohr; ich werde es erleben.
Und nochmal; wenn nix zu holen ist glaube ich Dir; beim Elternunterhalt
hat man ein Schonvermögen; bekomme ich die Hütte los ist der überschritten;
und das kriegen die spitz; haue ich mit der Kohle ab; was passiert dann ?
Den Penner an der Pattaya Beach mit der Bierdose holt kein Mensch; den
mit ein paar k€ schon.

Ihr unterschätzt die BRD und den Überwachungsstaat gnadenlos; auch die Verfolgung;
weil bei den meisten nix zu holen ist reagiert die BRD nicht. Und das ist der einzige
Grund
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#24
Hast du mal mit einem Steuerberater deines Vertrauens darüber gesprochen? Ggf. kannst du die Bude über einen Treuhänder, welcher auch im Offshore-Bereich tätig ist, loswerden. Oftmals lassen sich Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien auch ausserhalb des BaFin-Raumes abwickeln. Hier geht es u.U. ja um eine Summe im sechstelligen Bereich.

Du kannst den Verkaufserlös aber auch verbrennen, verzocken oder im Puff verbraten. Was will der Sozialhilfeträger/dein Gläubiger denn machen? Dich wegen dem 170er anzeigen, in Bezug auf Elternunterhalt? Juristisch möglich, aber unwahrscheinlich - schlußendlich ist der ja schin beim KU schwierig. Du hasst doch die BRD, dann geh' doch für den Bananen-Drecksstaat in den Bau! Aber das wirst du nicht, denn in deiner Situation ist das alles andere als einfach, selbst wenn du es wolltest. Aus dem Knast heraus zahlst du sicherlich auch keinen Unterhalt.

OK, ich beziehe mich hier auch auf die Primärliteratur deines Vorposters, welcher mir brauchbare Vorsorgemaßnahmen (viele Dinge, welche für den Kindesunterhalt gelten, gelten auch für den Elternunterhalt) eröffnet hat. Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen.

Was für viele hier die Exe mit ihren Helferinnen ist, ist für dich der Sozialhilfeträger wessen Sachbearbeiter noch dümmer sind als die vom Jugendamt. Du hast es eher mit einem kleinen Gegner zu tun.

Ich glaube, dass du eher progressiv und weniger strategisch denkst.

Steht die Bude schon zur Zwangsversteigerung oder darfst du die noch selbst verkaufen? Wenn du sie selbst verkaufst, so wird dir der Kaufbetrag wahrscheinlich von der dem Käufer kreditzugehörigen Bank überwiesen. Vielleicht kannst du mit dem zuständigen Bankberater des Käufers sprechen, dass er es dir über mehrere Wochen hinweg in Slots überweist. Dann kannst du es sukkzesive besser bar abheben. Klingt komisch, hat aber bei einem Kumpel (mit 30 zweimal geschieden) schon funktioniert.
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#25
(08-10-2011, 09:16)Exilierter schrieb: Bei einem Reisepass muss man aber gemeldet sein. Ist auch Gesetz.
Wie meinen????? Huh
Ich bin in D nicht gemeldet und hier auch nicht, und ich kriege problemlos einen neuen Reisepass ueber die Botschaft.
Cheers!
Indien ist eigentlich ganz schön,
wenn da nur nicht so viele Inder wären.
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