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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#1
Hallo.

Ich suche Erfahrungen im Umgang mit dem Jugendamt bezüglich Unterhaltsvorschuss. Meine Ex hat Unterhalsvorschuss bekommen, dann die Besistandsschaft aufgekündigt und einen Anwalt engagiert und nun zahle ich Kindsunterhalt. Muss ich dem Jugendamt jetzt noch Meldung machen? Ich würde ungern schlafende Hunde wecken. Ich hab inzwischen Arbeit gefunden und wenn die das spitz kriegen, darf ich denen auch noch ein ein paar Tausend Euros abdrücken dafür, dass sie meine Ex auch noch dafür entlohnt haben, mir mein Kind weg zu nehmen. Aber meine Ex ist so drauf, dass ich ihr durchaus zumute, doppelt zu kassieren und dem JA gar nicht verklickert zu haben, das sie inzwischen Unterhalt von mir bekommt. Wenn sie das alles später selbst zurückzahlen muss ist mir das ja egal, aber wenn sie das dann von mir einfordern, weil ich keine Meldung gemacht habe, dann ... würde mich das auch nicht mehr wundern. Wie soll ich mich verhalten?

Hab ich übrigens Chancen, dass das JA mich vergisst und die Schulden, die sie mir anhängen wollen verjähren? Ich hab von Leuten gehört, die nie aufgefordert wurden, Rückzahlungen zu leisten.

Viele Grüße,
Gerd
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#2
Kannst Du denn aufgrund Deiner Arbeit auch den KU leisten?

Nicht jeder der Arbeit hat, ist plötzlich auch leistungsfähig.

Unterhaltsvorschuss braucht normalerweise nicht zurück gezahlt werden für Zeiträume, wo Du nachweislich nicht leistungsfähig warst.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Das Jugendamt ist als Vertreterin der Ex raus, kann aber als Vertreter seiner selbst wegen der übergegangenen Ansprüchen weiter gegen dich vorgehen. Formal gesehen ist es jetzt nicht mehr der Beistand, sondern die Unterhaltsvorschusskasse, die sich mit dir beschäftigt. Wenn keine entsprechende Vereinbarung besteht, würde ich dort auch nicht mit Einkommensmeldungen aufkreuzen.

(20-10-2011, 16:52)trefad schrieb: Hab ich übrigens Chancen, dass das JA mich vergisst und die Schulden, die sie mir anhängen wollen verjähren? Ich hab von Leuten gehört, die nie aufgefordert wurden, Rückzahlungen zu leisten.

Darauf haben nur Fälle eine Chance, wo von vornherein keine Chance auf Rückzahlung besteht. Wenn jemand zum Beispiel zehn Jahre lang pleite und ohne Erwerbsarbeit ist. Dann halten sich die Anstrengungen der Unterhaltsvorschusskassen in Grenzen. Bei den läppischen 20-30%, wo das Geld dann auch eingetrieben werden kann, rutschen erkennbar hoffnungslose Fälle nach unten. Bei kleinen Zweifeln schlagen sie aber sofort los. Rechne besser damit.

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#4
Wenn deine Ex doppelt kassiert macht sie sich sogar strafbar. Sie ist lt. den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet änderungen sofort mitzuteilen.

Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle. Es heißt ja auch Vorschussleistung, weil sie die Leistung die Du bringst vorschießen - quasi wie ein Kredit und den darfst Du irendwann zurückzahlen.

Geh aber mal davon aus, das deine Exe nix gemeldet hat, denn dann hättest Du schon längst Post von denen. Ich würde jetzt artig an die Frau zahlen und sonst ganz ruhig abwarten. Du kannst doch nachweisen, ab wann du gezahlt hast und für den Zeitraum darf sie dann artig zurückzahlen Big Grin
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#5
(20-10-2011, 17:59)mari.mand schrieb: Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle. Es heißt ja auch Vorschussleistung, weil sie die Leistung die Du bringst vorschießen - quasi wie ein Kredit und den darfst Du irendwann zurückzahlen.
Falsch! Wenn Du nachweislich nicht leistungsfähig bist, können dir in dieser Zeit auch keine Schulden entstehen.
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#6
(20-10-2011, 17:59)mari.mand schrieb: Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle.

Wen nicht leistungsfähig ist und noch ein paar andere Bedingungen erfüllt (z.B. Nichtexistenz eines Titel und fehlende nachträgliche Legitimierung einer Forderung) ist nicht unterhaltspflichtig, kann und muss auch keinen Unterhaltsvorschuss ersetzen.
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#7
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hab im Gesetz jetzt auch gefunden, dass ich "auf Verlangen" auskunftsverpflichtet bin - und im Moment erlangt ja niemand was. Auch hab ich gelesen, dass meine Ex verpflichtet ist, es unverzüglich anzuzeigen, wenn sich da was ändert, also dass ich jetzt zahle.

Aber der andere Punkt, die Rückforderung spiegelt hier genau das wieder, was ich bisher im Netz finde: Die einen sagen: Klar, musst Du zurückzahlen. Die anderen: Nur, wenn Du leistungsfähig gewesen wärst. Hier die Aussage von einem Anwalt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckfor...48867.html

"Die Voraussetzungen für die Rückforderung von geleistetem Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt sind in § 7 UhVorschG geregelt. Dabei ist wichtigstes Kriterium für eine Rückforderung, dass der Unterhaltspflichtige - also Ihr Freund - zum Zeitpunkt der Gewährung von Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt leistungsfähig war."

Jetzt finde ich in § 7 aber nichts oder verstehe das Juristendeutsch einfach nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__7.html

Kann mir jemand von euch seine Aussage diesbezüglich irgendwie belegen oder erklären?

Titel besteht keiner und Einkommen hatte ich, wie geschrieben nicht genug. Aber vielleicht können die mir ja ein fiktives Einkommen für diesen Zeitraum unterjubeln?
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#8
(20-10-2011, 18:30)trefad schrieb: Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hab im Gesetz jetzt auch gefunden, dass ich "auf Verlangen" auskunftsverpflichtet bin - und im Moment erlangt ja niemand was. Auch hab ich gelesen, dass meine Ex verpflichtet ist, es unverzüglich anzuzeigen, wenn sich da was ändert, also dass ich jetzt zahle.

Aber der andere Punkt, die Rückforderung spiegelt hier genau das wieder, was ich bisher im Netz finde: Die einen sagen: Klar, musst Du zurückzahlen. Die anderen: Nur, wenn Du leistungsfähig gewesen wärst. Hier die Aussage von einem Anwalt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckfor...48867.html

"Die Voraussetzungen für die Rückforderung von geleistetem Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt sind in § 7 UhVorschG geregelt. Dabei ist wichtigstes Kriterium für eine Rückforderung, dass der Unterhaltspflichtige - also Ihr Freund - zum Zeitpunkt der Gewährung von Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt leistungsfähig war."

Jetzt finde ich in § 7 aber nichts oder verstehe das Juristendeutsch einfach nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__7.html

Kann mir jemand von euch seine Aussage diesbezüglich irgendwie belegen oder erklären?

Titel besteht keiner und Einkommen hatte ich, wie geschrieben nicht genug. Aber vielleicht können die mir ja ein fiktives Einkommen für diesen Zeitraum unterjubeln?

§1603 BGB Abs (1) - Du warst nicht unterhaltspflichtig und daher kannst Du auch keine Schulden angehäuft haben. Aber Vorsicht: Die JAs versuchen es immer wieder, die durch eine Falle zum Rückzahlen zu nötigen: Sie sagen dann z.B. 10 Euro pro Monat können Sie doch zurückzahlen. Unterschreib das ja nicht, denn damit würdest du sämtliche Forderungen akzeptieren!
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#9
Bist Du sicher? Ich meine, auf der einen Seite hat mein Kind einen Anspruch und dieser ist auf das Land übergegangen. Auf der anderen Seite hatte ich keine Unterhaltspflicht, da ich nicht leistungsfähig war. Wenn jetzt einer einen Anspruch hat und der andere aber keine Pflicht ist für mich nicht eindeutig geklärt, wer von beiden hier zu seinem Recht kommt. Gibt es dazu denn Urteile?

Und dieser Paragrah wird doch mit einem fiktiven Einkommen auch sonst problemlos ausgehebelt, oder?
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#10
(20-10-2011, 18:59)trefad schrieb: Wenn jetzt einer einen Anspruch hat und der andere aber keine Pflicht ist für mich nicht eindeutig geklärt, wer von beiden hier zu seinem Recht kommt.
Die Pflicht für Dich, für den Unterhalt aufzukommen, besteht grundsätzlich. Und beide kommen zu ihrem Recht, so wie Du das hier in diesem Fall nennst. Wenn Du nicht leistungsfähig warst/bist, bekommst Du das Recht, nicht, oder nur zum Teil zahlen zu müssen.

Wenn Du nicht leistungsfähig bist/warst, bekommt das Kind das Recht, Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Und Übrigens: Das JA kann viel rumblöken. Solange Du nicht durch ein Gericht verurteilt wurdest, können die sich auf den Kopf stellen und mit dem Ar... Fliegen fangen!
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#11
(20-10-2011, 19:22)blue schrieb: Und Übrigens: Das JA kann viel rumblöken. Solange Du nicht durch ein Gericht verurteilt wurdest, können die sich auf den Kopf stellen und mit dem Ar... Fliegen fangen!

Aber ich check das nicht. Wenn sie das Geld nicht zurückfordern können, warum versuchen sie es dann? Das sind schlecht bezahlte Beamte mit einem ganz beschissenen Job (natürlich selbst Schuld). Da mache ich mir die Hände doch nicht auch noch schmutzig und riskiere Ärger. Und wenn es eine Dienstanweisung ist, ist das eine derbe Nummer. Oder sind Väter, die keinen Unterhalt leisten öffentlich so tief unten, dass es keine Rolle spielt, wenn publik wird, dass das Jugendamt versucht, diese systematisch unrechtmäßig abzuzocken? Wäre natürlich eine Erklärung.

Aber ich traue der Sache trotzdem nicht. Das JA schreibt mir dann also irgendwann, ich müsse zurückzahlen und bietet mir eine Ratenzahlung an. Ich reagiere gar nicht oder schreibe, dass ich damals nicht leistungsfähig war und als nächstes hab ich eine Vorladung zum Gericht im Briefkasten.

Auf Wikipedia lese ich dann sowas:

"Ist aber der Unterhaltsanspruch übergegangen, kann der andere Elternteil nicht mehr mit befreiender Wirkung Unterhalt an sein Kind zahlen. „Mit befreiender Wirkung“ bedeutet, dass er von seiner Unterhaltsschuld für den jeweiligen Monat nur dann befreit wird, wenn er seine Unterhaltszahlung an die Unterhaltsvorschusskasse leistet. Anders ausgedrückt: Sollte er seine Unterhaltszahlungen für diejenigen Monate, während der das Kind Leistungen nach dem UVG erhält, an das Kind zahlen (z. B. indem er den Betrag an die Mutter überweist), so bleibt seine Unterhaltspflicht für die jeweiligen Monate trotzdem noch bestehen. Er hätte dann seine Unterhaltszahlungen zusätzlich noch an die Unterhaltsvorschusskasse zu entrichten."

Mir hat das JA ganz am Anfang auch geschrieben, ich dürfte der Mutter jetzt kein Geld mehr zahlen.
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#12
(20-10-2011, 19:59)trefad schrieb: Aber ich check das nicht. Wenn sie das Geld nicht zurückfordern können, warum versuchen sie es dann?
Sie sind dazu verpflichtet, weil die Kassen der Stadt und der Länder immer leer sind. Ausserdem haben sie nicht zu befürchten, Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen zu müssen. Wenn sie nichts bekommen, weil ein Gericht so entschieden hat, dann sind sie eben nur beschäftigt worden! Damit begründet sich ihre Existenzberchtigung.


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#13
(20-10-2011, 19:59)trefad schrieb: Mir hat das JA ganz am Anfang auch geschrieben, ich dürfte der Mutter jetzt kein Geld mehr zahlen.

Dann würde ich das auch unterlassen, bis Klarheit besteht, wer was zu bekommen hat.

Bei mir wurde neben Unterhaltsvorschuss jahrelang gepfändet. Konnte ich ja nichts gegen machen. Das Gericht hat dann nicht ausdrücklich bestimmt, dass das gepfändete Geld mit dem Unterhalt für das Kind verrechnet werden soll. Sofort stand die UVK da und forderte zusätzlich ihr Geld.
Der Betrug der Mutter Vorschuss und Pfändung bezogen zu haben, interessierte niemanden.
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#14
Oha. Aber inzwischen zahle ich bereits und wenn ich nicht zahle, dann hab ich zwar irgendwann Klarheit, aber vorher auch ein Verfahren am Backen.
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#15
Was ist an einem Gerichtsverfahren so schlimm? In den letzten 6-7 Jahren hatte ich wegen EU/BU und Sorgerecht so viele an den Backen, dass das teilweise richtig Spaß machte. Kann man sehr viel bei lernen, wie unsere Gerichte so abgehen.
Bevor ich beim JA irgendwas unterschreibe, laß ich mich lieber verurteilen! Ist auch so geschehen. Big Grin Dann hast Du nämlich (einigermaßen) Klarheit.

Heute würden JA-Schreiben bei mir direkt vom Briefkasten in den Papier-Kontainer kommen!
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#16
(20-10-2011, 20:18)trefad schrieb: Oha. Aber inzwischen zahle ich bereits und wenn ich nicht zahle, dann hab ich zwar irgendwann Klarheit, aber vorher auch ein Verfahren am Backen.

Besteht denn derzeit ein Titel?

Wie hoch ist denn Dein bereinigtes Nettoeinkommen?

Was zahlst Du derzeit an Unterhalt?

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
(20-10-2011, 20:27)blue schrieb: Was ist an einem Gerichtsverfahren so schlimm?

Es kostet Zeit, Geld, eine Reise quer durchs Land und macht sich schlecht beim Arbeitgeber.

(20-10-2011, 20:28)Camper1955 schrieb: Besteht denn derzeit ein Titel?

Wie hoch ist denn Dein bereinigtes Nettoeinkommen?

Was zahlst Du derzeit an Unterhalt?

Nein, ~1300, 334 Euro nach Düsseldorfer Tabelle.
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#18
(20-10-2011, 20:52)trefad schrieb: .... und macht sich schlecht beim Arbeitgeber.
Erklär das mal etwas näher. Hat Dein Arbeitgeber Probleme damit, wenn ein Teil Deines Gehaltes gepfändet werden würde?

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#19
Aber wenn es Jugendämter gibt, die vor Gericht gehen, um sich einen Titel zu holen für Unterhaltsvorschuss, der gezahlt wurde, als der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war, dann scheint die Sache ja tatsächlich nicht eindeutig zu sein. Mangelnde Geistesgabe deutscher Beamten hin oder her. Es rennt doch nicht alle Wochen ein JA-Mitarbeiter zum Gericht, um ein aussichtsloses Verfahren zu verlieren. Es sei denn er hat Spaß an Gerichtsverfahren, wie blue. Wie also kann so so ein JA so ein Verfahren gewinnen? Ausgangslage: Im gesamten Zeitraum in dem Leistungen nach dem UVG gezahlt wurden, war der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig (worüber es kein Urteil gibt).
(20-10-2011, 21:00)blue schrieb:
(20-10-2011, 20:52)trefad schrieb: .... und macht sich schlecht beim Arbeitgeber.
Erklär das mal etwas näher. Hat Dein Arbeitgeber Probleme damit, wenn ein Teil Deines Gehaltes gepfändet werden würde?

Das sicher auch. Macht der Buchhaltung schließlich Arbeit. Ich meinte aber einfach die Tatsache, dass ich hinlatschen muss und und sagen muss: Chef ich brauch nächste Woche einen Tag frei, hab nen Gerichtstermin. Macht sich irgendwie nicht so gut, finde ich.

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#20
(20-10-2011, 21:00)trefad schrieb: Wie also kann so so ein JA so ein Verfahren gewinnen?
Wenn das Gericht dann im Endeffekt entscheidet, dass da fiktiv was zu holen gewesen wäre. Der Versuch ist aus Sicht des JAes auf jeden Fall wert. Die haben nix zu verlieren. Das Verfahren, was die in die Wege leitet, zahlt der Steuerzahler.


(20-10-2011, 21:00)trefad schrieb: Chef ich brauch nächste Woche einen Tag frei, hab nen Gerichtstermin. Macht sich irgendwie nicht so gut, finde ich.
Die meisten Arbeitgeber sind darauf vorbereitet. Mit sowas haben die ständig zu tun. Evtl. ist Dein Arbeitgeber ja auch selbst betroffen. Wink
Für meinen Verein, die T, gehört sowas zum Alltag. Und man mag es kaum glauben, die haben mich in jeder Hinsicht unterstützt!

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#21
(20-10-2011, 21:04)blue schrieb: Für meinen Verein, die T, gehört sowas zum Alltag. Und man mag es kaum glauben, die haben mich in jeder Hinsicht unterstützt!
Ja, das liegt bestimmt daran, dass es noch nicht genug weibliche Vorstände bei euch gibt.
Aber jetzt werden endlich andere Seiten aufgezogen Big Grin
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#22
(20-10-2011, 21:04)blue schrieb:
(20-10-2011, 21:00)trefad schrieb: Wie also kann so so ein JA so ein Verfahren gewinnen?
Wenn das Gericht dann im Endeffekt entscheidet, dass da fiktiv was zu holen gewesen wäre. Der Versuch ist aus Sicht des JAes auf jeden Fall wert. Die haben nix zu verlieren. Das Verfahren, was die in die Wege leitet, zahlt der Steuerzahler.
Ah, dann lag ich also doch richtig, was das angeht (falls Deine Aussage hier stimmt).

Dann habe ich jetzt aber immer noch das Problem, wie eingangs. Zum einen wäre es geschickt, mich still zu verhalten und die Akte nach unten wandern zu lassen. Achso: Verjähren diese Ansprüche jetzt eigentlich, wenn kein Titel besteht? Und zum anderen wäre es geschickt, sicherzustellen, dass die Ihre Zahlungen auch tatsächlich eingestellt haben. Und beides kann ich nicht haben, wenn ich das richtig sehe...
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#23
(20-10-2011, 21:17)trefad schrieb: Achso: Verjähren diese Ansprüche jetzt eigentlich, wenn kein Titel besteht?
Das sagt Dir dann das Gericht. Wie @p schon schrieb, machen die Geier vom JA das abhängog davon, wie weit Deine Akte nach unten geschwommen ist. Du bist nicht der Einzige, bei dem versucht wird, was abzuholen. Big Grin


(20-10-2011, 21:16)beppo schrieb: Ja, das liegt bestimmt daran, dass es noch nicht genug weibliche Vorstände bei euch gibt.
Aber jetzt werden endlich andere Seiten aufgezogen Big Grin
Die jetzt neu in den Verein wandern, also die, die eh nur einen Zeitvertrag bekommen, werden mit Sicherheit nicht mehr das Verständnis erhalten, welches ich zuvor geniessen konnte.

Dem "Fortschritt" kann sich eben kein heutiger Hochschulabgänger entziehen. Smile
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#24
(20-10-2011, 20:52)trefad schrieb: Nein, ~1300, 334 Euro nach Düsseldorfer Tabelle.

Ist denn Dein Einkommen schon bereinigt?

Wenn nicht, solltest Du es erst mal bereinigen.

In welchem OLG-Bezirk wohnst Du denn?

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#25
@camper
Nochmal bereinigen? das wurde oben schon gefragt. Und wo er wohnt ist für die Frage völlig unerheblich.

@trefad
(Bei dem Einkommen und dem Unterhalt bist du höchstwahrscheinlich leistungsberechtigt nach SGBII, wenn du allein lebst.)

Ansonsten kann ich nur den unangenehmen Link(Pdf) aus webmin´s thread nochmals posten:
http://anonym.to/?http://buergerservice....202011.pdf
Daraus läßt sich ganz gut erkennen, wie das JA vorgehen wird.

Die UVG-Kasse wird dich nicht so leicht vergessen - in der Staatskasse hungert niemand, wenn Zeit vergeht. Aber sie kennt auch kein Gewissen und Vergessen. Nur manchmal schlampige Beamtinnen, die Fristen verpennen....
Oft beginnen sie mit dem vollstrecken und tricksen erst wenn die Kids 12 sind, also nie mehr Unterhaltsvorschuss gezahlt werden wird. Allerdings fallen dann auch viele Väter auf die Drohbriefe herein - oder es ist recht schwer eine lange zurückliegende Leistungsunfähigkeit nachzuweisen. Mit den perversen gesetzlichen Vorschriften haben die UVG immer die "Leistungsfähigkeitsvermutung" auf ihrer Seite, sobald sie dir einmal einen gelben Brief geschickt haben mit Auskunftsforderung. Sie müssen das nicht immer wieder tun. Du bist aber dann für immer der Beweislastbeschwerte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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