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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#26
@sorglos
Zitat:@camper
Nochmal bereinigen? das wurde oben schon gefragt. Und wo er wohnt ist für die Frage völlig unerheblich.

Ich bin mir nicht sicher, ob der TS den Unterschied zwischen Nettoeinkommen und bereinigtem Nettoeinkommen kennt.

Deshalb frage ich lieber nochmal nach.

OLG Bezirk ist sehr wohl wichtig, da von OLG - Bezirk zu OLG - Bezirk anderst bereinigt werden kann, ohne Probleme zu kriegen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
@ trefad

Ich meine, Du bist da ganz schön gefährlich unterwegs. Du zahlst Kindesunterhalt an die Ex, diese verschweigt dies gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse und kassiert doppelt. Illegalerweise, aber trotzdem.
Die Unterhaltsvorschusskasse hat Dir untersagt, an die Exe direkt zu zahlen, Du tust es aber trotzdem. Nicht aufgrund eines Gerichtsurteils, sondern einfach so. Vermutlich,weil dir ein Anwalt einen gefährlich klingenden Brief geschrieben hat, oder so.

Wenn Du an die Exe trotz gegenteiliger Anweisung der UVK zahlst, dann ist das nicht mehr deren Problem. Sondern deins. Wieso sollte die UVK Rücksicht darauf nehmen, dass Du einer Frau X. Geld zahlst - formal hat die UVK damit ja gar nichts zu tun. Das ist doch dein Privatvergnügen.

Und noch was: bei einem Netto-Einkommen von 1.300.- Euro auch noch den 100%-Satz der Düsseldorfer Tabelle abzudrücken schient mir doch etwas zu hoch. Bleibt Dir ja nicht mal der Selbstbehalt von aktuell 1.050.- Euro.

Der Anwalt deiner Exe hat dich reingelegt, würde ich mal sagen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Rainbow 
Der TS vergisst auch die 5% Pauschale für die sg. "Berufsbezogene Aufwendungen"!

Hat der TS Kontauszüge oder Quittungen die die Zahlungen an die KM belegen?

Ich würde anhand des Einkommens mir den KU berechnen lassen und erst mal für 12. Monte über diesen Betrag einen Titel beim Notar machen lassen!

Die UVK muss die nachgewiesenen Unterhaltszahlungen an die KM anrechnen bzw. anerkennen. Die Anweisung keinen Unterhalt mehr direkt an die KM zu zahlen kann man bei Nachweis der tatsächlich erfolgten Zahlung ignorieren!

Habe ich selber so gemacht und es funktioniert auch wenn die KM Rechte an das JA/Behörde abgetreten hat.

Lasst euch vom JA nicht Kirre machen - der Vater zahlt nachweislich seinen Satz den er muss an die KM und GUT ist es!

Tip: Der TS sollte anfangen Bewerbungen zu schreiben und diese zu dokumentieren - da er nicht den vollen Satz KU zahlen kann/muss. Damit nimmt man dem JA einen weiteren Hebel.

Väter hört endlich auf die Jugendämter auf ein Podest zu heben wo sie niemals hingehören! ;-)

Zum Thema ein Link
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#29
(21-10-2011, 08:31)Austriake schrieb: Wenn Du an die Exe trotz gegenteiliger Anweisung der UVK zahlst, dann ist das nicht mehr deren Problem. Sondern deins. Wieso sollte die UVK Rücksicht darauf nehmen, dass Du einer Frau X. Geld zahlst - formal hat die UVK damit ja gar nichts zu tun. Das ist doch dein Privatvergnügen.
Das ist definitiv falsch.

Den "Vorschuss" beantragt und bezogen hat die KM. Also ist sie verpflichtet alle leistungsrelevanten Änderungen der UVG mitzuteilen. Hat sie Vorschuss bezogen, obwohl ein KU bereits bei ihr einging, zahlt sie den Vorschuss zurück. U.u. kann sie sogar wegen Leistungsbetrug drankommen.



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#30
@sorglos: Danke für den Link. Wird wohl eine Weile dauern, bis ich das durchgearbeitet habe.

Also ich habe dem JA immer brav mein Einkommen offen gelegt und die geforderten Bewerbungen mehr oder weniger geschrieben. Hab nicht immer genau so viele zusammen gekriegt, wie gefordert und oft hab ich gar keine Antwort bekommen.

Ob meine Ex dem JA verschweigt, dass ich inzwischen zahle weiß ich nicht. Ich muss halt davon ausgehen.

Der Selbstbehalt liegt bei 1050? Ich dachte bei 950 Euro.

Ich habe Kontoauszüge, die meine Zahlungen belegen. Natürlich.

Warum sollte mich irgendwer dazu nötigen können, meinen Job zu wechseln? Ich zahle den gesetzlichen Mindestunterhalt und alles andere sind doch höchstens irgendwelche "normalen Schulden". Wenn mir jemand Geld schuldet, dann kann ich pfänden lassen, aber ich kann ihn doch nicht dazu zwingen, sich einen besseren Job zu suchen. Worauf bezieht sich Deine Aussage S-Klasse?

Prinzipiell fände ich es hilfreich, wenn ihr bei euren doch sehr widersprüchlichen aber für mich und sicher auch viele andere Väter wichtigen Aussagen einfach kurz dazu schreibt: "Meine Erfahrung", "Hat mir ein Anwalt gesagt", "Sagt mir mein gesunder Menschenverstand", Quelle xy eben. Wie einige es hier bisher ja auch gemacht haben. Es muss doch irgendwie möglich sein, hier ein klares Bild zu bekommen. Aber sicher nicht, wenn jeder seine Meinung in den Raum schreit ohne anzugeben, wie er sich diese gebildet hat. Geht ja nicht darum, wer sich hier ganz besonders viel oder wenig verarschen lässt, sondern darum, die Lage realistisch einschätzen zu können.

Der Stand also bisher:

Ich muss geleisteten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, falls ich nicht nachweisen kann, dass ich in dem entsprechenden Zahlungszeitraum leistungsunfähig war, was mir jedes Gericht nach belieben mit einem fiktiven Einkommen aushebeln kann. Quelle: Von einem vermutlich Nicht-Juristen hier im Forum mit einem Paragraphen belegte Aussage.

Zur Frage, ob das JA von mir UV fordern kann, der der KM ohne Anspruchsgrundlage gezahlt wurde (da ich Unterhalt an sie zahle) gibt es widersprüchliche Aussagen: Eine unbelegte Aussage, dass es mein Problem ist, wenn ich an die KM zahle, obwohl ich aufgefordert wurde, das nicht zu tun und ein Erfahrungsbericht (ohne Angabe, ob das Thema endgültig ausgestanden ist), das es funktioniert, wenn man sich nicht mehr rührt.

Zur Frage, ob es für mich in Bezug auf die Rückforderung Nachteilig ist, wenn ich mich beim Jugendamt melde, ebenfalls widersprüchliche Aussagen: Akten wandern nach unten, Beamten können fristen verschlampen, aber auch: Die vergessen Dich nicht.

Zur Verjährung hab ich in dem PDF vom Familienministerium die Aussage gefunden: "Danach verjähren Ansprüche auf Unterhaltsrückstände sowie auf laufenden Unterhalt in drei Jahren (§§ 197 Abs. 2 i.V.m. 195 BGB; dagegen gilt § 207 Abs. 1 BGB „Hemmung der Verjährung aus familiären Gründen …“ im UVG nicht)." Hab das aber noch nicht einordnen können, ob das auch die Schulden oder Nicht-Schulden betrifft, um die es hier geht.
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#31
@trefad
Na, wenn du so anspruchsvoll mit den Antworten bist, dann solltest du einen Anwalt bezahlen für eine rechtsverbindliche Auskunft. Das ist hier ein Forum. Ich finde eingentlich schon, dass alles wesentliche gesagt ist. Mehr geht kaum, zumal deine Angaben ja auch noch viel Spielraum für Spekulation lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#32
@trefad:

Du willst Sicherheit, das ist verständlich. Das Familienrecht und die, die davon leben, bevorzugen aber die Unsicherheit. Ob eine der von Dir gesammelten Aussagen richtig ist oder falsch, lässt sich erst im Nachhinein sagen. Die Familiengerichte und die anderen halten das Prinzip der Einzelfallbehandlung derartig hoch, dass dadurch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit längst den Bach hinunter gegangen ist. Wer im Familienrecht wissen will, was für ihn als Recht angesehen wird, muss ein Gericht anrufen. Alle Regelungen vorher können Bestand haben oder auch nicht.
Insofern ist es durchaus gut, dass Du nach Erfahrungen fragst. Ein bisschen kann man daraus ablesen, was alles möglich ist.
Hinzu kommt noch die Sonderrolle, die unsere Gesellschaft den Frauen und Müttern zubilligt. Wenn die betrügen und beispielsweise Unterhalt und Vorschuss gleichzeitig beziehen, führt das nicht zwangsläufig zu Strafen und Rückforderungen.
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#33
Gesetzt den Fall, die UVK hat nix vergessen, dann spräche mE nichts dagegen, das Ende der Beistandschaft und die Zahlungen an das Kind bzw. die Vertreterin zu bestätigen.

Andererseits wäre es fatal, wenn die nach einer Nachricht die 'vergessene' Akte ziehen würden.
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#34
Ich habe keinen Anspruch. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es für mich gerade hier, wo es so schwierig ist, die Lage einzuschätzen unbrauchbare Informationen sind, zu sagen: "Doch doch, das ist so und so", "Nein, das läuft ganz anders" und so weiter. Ist doch logisch, das mich und alle anderen das keinen Zentimeter weiter bringt außer in dem Punkt, dass es mir verdeutlicht, dass ich es mit einem ganz fiesen und offensichtlich nicht berechenbaren Gegner zu tun habe, was natürlich auch eine brauchbare Information ist.

Auf der anderen Seite schreiben hier ja Leute in dem Anliegen, mich zu unterstützen. Und wenn das deren Anliegen ist, dann ist es doch eine hilfreiche Rückmeldung, wenn ich ihnen sage, dass ich ihre Aussagen in einem anonymen Internetforum überhaupt nicht einschätzen kann, wenn nicht differenziert ausgesagt wird, woher sie diese Infos haben und worauf sie sie stützen. Zumal diese ja so widersprüchlich sind. Das das dann alles immer noch Falschinfos von armen alleinerziehenden Müttern sein können, die gerade diese grausame Leere verspüren, weil Ihre Kinder im Moment nicht für sie da sind, ist mir ohnehin klar.

(21-10-2011, 13:02)Skipper schrieb: Gesetzt den Fall, die UVK hat nix vergessen, dann spräche mE nichts dagegen, das Ende der Beistandschaft und die Zahlungen an das Kind bzw. die Vertreterin zu bestätigen.

Andererseits wäre es fatal, wenn die nach einer Nachricht die 'vergessene' Akte ziehen würden.

Genau das ist mein Problem.
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#35
Ich hab die Info direkt vom JA bekommen. Ich meine, in dem Monat, ab dem das JA gezahlt hat.
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#36
Sachlich sind im Forum recht wenig Fehler zu finden. Was dir als Widersprüche erscheint, sind meistens nur Ergänzungen oder Aussagen auf anderer Ebene. Eine der ersten liebgewordenen Vorstellungen die du loswerden muss, ist dass Familienrecht

- nachvollziehbar ist
- eindeutig ist
- ähnliche Sachverhalten ähnlich ausgeurteilt werden
- etwas mit Logik zu tun hat.

Das kommt dir jetzt noch überzogen und polemisch vor. Sprechen wir in einem Jahr wieder, dann wirst du mir zustimmen.
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#37
(21-10-2011, 13:13)trefad schrieb: Das das dann alles immer noch Falschinfos von armen alleinerziehenden Müttern sein können, die gerade diese grausame Leere verspüren, weil Ihre Kinder im Moment nicht für sie da sind, ist mir ohnehin klar.
Und die findest Du hier definitiv nicht vor. Big Grin Auch kannst Du auf das Eintrittsdatum der einzelnen User schauen. Weiterhin wird hier zum größten Teil aus eigenen Erfahrungen berichtet.
Du kennst doch auch den Spruch: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Merke ihn Dir am besten so: "vor dem Familiengericht und auf hoher See ist man in Teufels Hand." Wink
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#38
(21-10-2011, 08:31)Austriake schrieb: @ trefad

Ich meine, Du bist da ganz schön gefährlich unterwegs. Du zahlst Kindesunterhalt an die Ex, diese verschweigt dies gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse und kassiert doppelt. Illegalerweise, aber trotzdem.

Wenn ich das nicht überlesen habe, wurde das Alter des Kindes bisher nicht genannt.

Der TS zahlt jedoch 334,-€ Unterhalt. Das ist genau der Betrag aus der 1. Einkommensstufe vür ein Kind ab 12.

In diesem Fall bestünde sowieso kein Anspruch mehr auf einen Unterhaltsvorschuss.

Außerdem schreib der TS zu Beginn irgendwo, dass die Beistandschaft beendet wurde. Eine Beistandschaft ist jedoch, woweit ich weiß, Voraussetzung für UVG.

Daher sollten diese Fragen erst einmal geklärt werden, bevor hier weiter spekuliert wird.

Gruß!

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#39
(21-10-2011, 15:09)Eifelaner schrieb: Daher sollten diese Fragen erst einmal geklärt werden, bevor hier weiter spekuliert wird.
Nicht nochmal bitte! Das ist doch eigentlich zwischenzeitlich klar.

Die wirklichen Spekulationen beziehen sich auf irgendeinen Zeitraum in der Vergangenheit, in dem die Kimu mal irgendwann, irgendwie lange angeblich UVG bezogen haben soll. Der TS will dazu ohne dass er notwendige Angaben macht, eine "sichere" Antwort bezüglich evtl. Nachforderungen, Verwirkung, Verjährung, etc.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#40
Bug 
(21-10-2011, 12:16)trefad schrieb: Warum sollte mich irgendwer dazu nötigen können, meinen Job zu wechseln? Ich zahle den gesetzlichen Mindestunterhalt und alles andere sind doch höchstens irgendwelche "normalen Schulden". Wenn mir jemand Geld schuldet, dann kann ich pfänden lassen, aber ich kann ihn doch nicht dazu zwingen, sich einen besseren Job zu suchen. Worauf bezieht sich Deine Aussage S-Klasse?

Das kann ich dir gerne sagen:

1) du wirst bei einem Einkommen, dass bei 1.300 Netto liegt, wenn du alles beherzigst was hier steht, nicht den vollen, untersten Satz DDT zahlen müssen!

2) du wirst dann schnell merken das je nach SB bei der UVK/JA dir dann schnell "Auflagen" aufgenötigt werden, also Nachweis von Bewerbungen damit du mehr Einkommen erzielst um den vollen KU zahlen zu dürfen.

--> Stichwort "Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt" du beugst damit unnötigen Schikanen vom JA, der UVK, dem Anwalt oder dem evt. Gericht vor.

3) lese dich in Ruhe ein in das Thema und lass dich nicht vom Anwalt der Ex oder dem JA Nervös machen. Mit kurzen Fristen und teilweise gesetzeswidrigen Praktiken bzw. Forderungen versuchen die SB vom Amt dich einzuschüchtern.

Was ich dir geschrieben habe, wurde von mir selbst erfolgreich angewendet - bei ähnlichem Nettoeinkommen zahle ich genau 200 Euro und damit Freiwillig mehr als ich müsste - genau wären es 177,30 Euro.

Kein Titel, kein JA, kein Streß! Fordern können die vieles von mir.

Wenn du regelmäßig zahlst was du kannst nach DDT und bereinigtem Einkommen, kann dich niemand zwingen beim JA einen für dich, unnötigen und äußerst ungünstigen Titel abzulegen!

Wichtig ist Umgang und regelmäßiger Kontakt mit dem Kind/Kindern.

MERKE DIR DAS GENAU.

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#41
(21-10-2011, 15:24)S-Klasse schrieb: Wenn du regelmäßig zahlst was du kannst nach DDT und bereinigtem Einkommen, kann dich niemand zwingen beim JA einen für dich, unnötigen und äußerst ungünstigen Titel abzulegen!
Das kann gelingen, wenn man sich zügig, konzilliant, quasi-auskunftsbereit mit dem JA verständigt.

Aber zwingen kann man dich schon: siehe T-Faq:
Zitat:Rechtsanspruch auf Titulierung. BGH, Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmässig und rechtzeitig gezahlt hat."

Ich halte das daher auf langjährige Sicht für gefährlich. Man läßt ein Einfallstor für einen jederzeit möglichen, aufgenötigten Unterhaltsprozeß und dessen Kosten offen.
Wenn eine Einigung beim JA entstanden ist, gerade bei Beträgen unter Mindestunterhalt, spricht nichts gegen jeweils 1-2 jährige Titulierung. Ein regelmäßig bezahlter Titel ist der wirksamste Rückwirkungsschutz. Ein bestehender Titel führt auch zu einer zumindest Beweislastminderung für den Vater. Denn dann muss das JA/Kimu klagen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#42
(21-10-2011, 15:51)Skipper schrieb: Hatten Micaela & Co. vom BGH nicht irgenwann mal festgestellt, daß IMMER ein KU-Titel (klingt wie KO-Titel) gefordet werden könne, auch wenn ein 'Pflichtiger' korrekt zahle?

Oder erinnere ich das falsch?


_

OK. Gerade Hinweis vom sorglos gesehen....


! --> Leitsatzkommentare zum Unterhalt und Auskunftspflicht

@Sorglos,

Natürlich, aber auch diese Rechtssprechung bedarf der Überprüfung. Vor allem aber bedarf es Väter mit Mut zum Widerstand und Mut zum Ungehorsam - aber dieses dann Richtig angewandt!

Am besten jedes Jahr beim Notar einen neuen Titel mit ein wenig "unter" der DDT!

Oder vollen KU titulieren beim Notar und dann bei Anspruch aufstocken lassen nach SGB II?

Gruß nach Berlin Wink
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#43
S-Klasse schrieb:.....Vor allem aber bedarf es Väter mit Mut zum Widerstand und Mut zum Ungehorsam - aber dieses dann Richtig angewandt!
richtig!
Und keine Feiglinge oder sonst welche Handtuchwerfer ....

Big Grin

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#44
Wink 
S-Klasse empfiehlt sich den Link in Ruhe durchzulesen und dies als Warnung und Chance zu sehen, vor allem aber um daraus etwas zu Lernen.

Zitat:

" Bietet der zum Unterhalt verpflichtete Vater ernsthaft die Betreuung des gemeinsamen Kindes an, erhöht dies den Umfang der Erwerbsobliegenheit der Mutter. Bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 20/09)."

Unterhaltsrecht -
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#45
(21-10-2011, 20:37)S-Klasse schrieb: S-Klasse empfiehlt sich den Link in Ruhe durchzulesen und dies als Warnung und Chance zu sehen, vor allem aber um daraus etwas zu Lernen.
Deine Erfahrungen in Bezug zu den JÄern scheint ja recht positiv gewesen zu sein.
Meine Chancen in Bezug der Mithilfe des JAes mal meine Kinder wiederzusehen schätze ich mehr als gering ein. Aber berichte mal! Vielleicht hast Du ja den Dreh raus, mit diesen SesselpfurzerInnen umgehen zu können.
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#46
Also meine persönlichen Erfahrungen mit denen, sind ja auch teilweise positiv.
Der Möglichkeit, dies durch eigenes Verhalten erreichen zu können, sind aber eng begrenzt durch die geistigen und ideologischen Gegebenheiten, der dortigen Biomasse.

Ich hatte da einfach Glück.
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#47
(21-10-2011, 21:57)blue schrieb:
(21-10-2011, 20:37)S-Klasse schrieb: S-Klasse empfiehlt sich den Link in Ruhe durchzulesen und dies als Warnung und Chance zu sehen, vor allem aber um daraus etwas zu Lernen.
Deine Erfahrungen in Bezug zu den JÄern scheint ja recht positiv gewesen zu sein. Meine Chancen in Bezug der Mithilfe des JAes mal meine Kinder wiederzusehen schätze ich mehr als gering ein. Aber berichte mal! Vielleicht hast Du ja den Dreh raus, mit diesen SesselpfurzerInnen umgehen zu können.

Auf diese positive Erfahrung hätte ich auch verzichten können.Big Grin

Aber im Ernst, jeder Fall, jede Ausgangssituation ist anders. Die Mediation damals war aus meiner Sicht deshalb Positiv, da sie Transparent und Neutral geführt wurde (und ich selber sehr gut vorbereitet da hin bin).

Ein bestimmender Faktor ist die Art und Weise wie man sich vor Ort verhält und zuletzt die KM die kein JA mehr möchte aus schlechter Erfahrung heraus. Es war schon bemerkenswert wie eine Dipl. Soziologin vom JA, sonst eher Väterfeindlich, die KM zusammengefaltet hat weil sie den Umgang boykottieren wollte.

In dem Kreis beobachte ich zunehmend eine härtere Gangart gegen Mütter und dieser Landkreis ist kein Armer, es geht also weniger um Geldmittel. Huh

Mit der UVK bzw. der Sozialstelle in dem Amt geht es umgekehrt voll ab, wobei ich da durch Widersprüche und hartnäckiges "Ungehorsam" den Kampf gerne aufnehme wenn es sein muss?

Bis heute habe ich drei SB verschlissen, so kann es gehen....

Im letzten Brief vor 18. Monaten an die Inkassostelle habe ich wortwörtlich geschrieben das sie, die Inkassostelle (Zoll), endlich Ihre Androhung einer Klage umsetzen und vor Gericht gerne ihre "harten Fakten" mal vorbringen können.

Seither ist Ruhe.... Sleepy

Also wenn ich schreibe, dann aus meiner direkten Erfahrung heraus - wobei immer beachtet werden sollte das die persönliche Ausgangslage ein wesentlicher Faktor ist.

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#48
Ich hab mich entschieden. Ich werde dem JA kundtun, dass ich inzwischen der KM Unterhalt zahle und dann sehe ich weiter. Mir ist das zu riskant, noch mehr Scheiße aufgedrückt zu bekommen. Finde es so schon völlig abartig, dass ich auch noch dafür zahlen darf, dass mein Kind nicht auch bei mir aufwachsen darf. Als ob ich zu meiner Ex gehe und Geld für das Katzenfutter fordere, weil wir uns darauf geeinigt haben, dass unsere Katze bei mir besser aufgehoben ist. Das sind Gesetzte, da komm ich nicht mit. Ich kann doch nicht mein Kind an mich reißen und dann nach Papa Staat schreien: Hilfe, ich kann mein Kind nicht versorgen. Tut etwas. Ich weiß auch nicht, wie man praktisch differenzieren kann zwischen den Vätern, die sich aus der Verantwortung stehen und denen, die denen die Kids einfach entrissen werden, aber einfach mal pauschal davon auszugehen, dass die ganzen Väter ja nur keinen Bock darauf haben, ihre Kinder großzuziehen und dann aber wenigstens finanziell etwas dazu beitragen sollen, ist pervers. Geschickt wäre es vermutlich, dass man alle Trennungskinder ins Heim steckt, das dann beide Eltern bezahlen müssen, falls sich einer quer stellt und der Meinung ist, dass er die Rechte und Pflichten der Elternschaft beliebig aufteilen kann. Die ganzen gestörten Mamas (und auch Papas) würden ganz schnell zur Vernunft kommen.

Danke für Eure Erfahrungen und Tipps.
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#49
(22-10-2011, 11:08)trefad schrieb: Ich hab mich entschieden. Ich werde dem JA kundtun, dass ich inzwischen der KM Unterhalt zahle und dann sehe ich weiter. Mir ist das zu riskant, noch mehr Scheiße aufgedrückt zu bekommen. Finde es so schon völlig abartig, dass ich auch noch dafür zahlen darf, dass mein Kind nicht auch bei mir aufwachsen darf. Als ob ich zu meiner Ex gehe und Geld für das Katzenfutter fordere, weil wir uns darauf geeinigt haben, dass unsere Katze bei mir besser aufgehoben ist. Das sind Gesetzte, da komm ich nicht mit. Ich kann doch nicht mein Kind an mich reißen und dann nach Papa Staat schreien: Hilfe, ich kann mein Kind nicht versorgen. Tut etwas. Ich weiß auch nicht, wie man praktisch differenzieren kann zwischen den Vätern, die sich aus der Verantwortung stehen und denen, die denen die Kids einfach entrissen werden, aber einfach mal pauschal davon auszugehen, dass die ganzen Väter ja nur keinen Bock darauf haben, ihre Kinder großzuziehen und dann aber wenigstens finanziell etwas dazu beitragen sollen, ist pervers. Geschickt wäre es vermutlich, dass man alle Trennungskinder ins Heim steckt, das dann beide Eltern bezahlen müssen, falls sich einer quer stellt und der Meinung ist, dass er die Rechte und Pflichten der Elternschaft beliebig aufteilen kann. Die ganzen gestörten Mamas (und auch Papas) würden ganz schnell zur Vernunft kommen.

Danke für Eure Erfahrungen und Tipps.

Sorry, aber meines Erachtens zahlst Du zu viel Unterhalt, und aus Angst vor Ämtern und Behörden kuscht Du nun.

Aus solche Menschen warten die Behörden doch geradezu.

"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren"

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#50
(22-10-2011, 13:29)Camper1955 schrieb: Sorry, aber meines Erachtens zahlst Du zu viel Unterhalt, und aus Angst vor Ämtern und Behörden kuscht Du nun.
Ob er zuviel zahlt ist Ansichtssache - auf jeden Fall holt er sich zuwenig davon vom Staat zurück! Siehe:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid63857
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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