02-11-2011, 07:59
Die große Verstaatlichung
Von Bernd Niquet
Wer meine Kolumnen öfter liest, kennt meine These, dass bei der Deutschen Einigung die DDR sich in weit mehr Teilen durchgesetzt hat als man das manchmal wahrhaben möchte. In den Erziehungsbereichen hat sie beispielsweise gänzlich den Sieg davongetragen.
Denn mit dem Modell der Erziehung durch die private Familie ist es in unserem Land mittlerweile vorbei. Flächendeckend liegt heute die Kindererziehung in der Hand des Staates – in einem weit größeren Ausmaß sogar, als sich das ein aufrechter Genosse selbst für sein Land jemals hätte träumen lassen.
Ende September habe ich unerwarteten Beistand bekommen, von einer Seite, von der ich das niemals gedacht hatte, nämlich von Norbert Blüm, dem ehemaligen CDU-Minister für Arbeit und Soziales. Was der am 25. September dieses Jahres im Berliner „Tagesspiegel“ geschrieben hat, verschlägt selbst mir den Atem.
(Blüm meint allerdings eher, dass sich unser Verständnis von der Familie mittlerweile dem Neoliberalismus angenähert hat, doch ob Diktatur des Proletariats oder Diktatur der Vermögenseigner, mein Gott, die Unterschiede sind wirklich verschwimmend. Das nur der Vollständigkeit halber.)
Blüm zeigt auf, wie das Familienrecht heute vollkommen von der Pflicht zur Erwerbsarbeit durchdrungen ist. Drei Jahre darf sich eine alleinstehende Mutter um ihr Kind kümmern, spätestens dann muss sie sich voll der Erwerbsarbeit widmen und ihr Kind den staatlichen Stellen überantworten.
Und jetzt Blüm im O-Ton: „Normal soll fortan sein, dass Kinderarbeit Sache der Öffentlichkeit ist … Erziehungsarbeit ist offensichtlich aus höchstrichterlicher Sicht keine Arbeit. Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu.“
http://www.instock.de/aid=20808.phtml
Von Bernd Niquet
Wer meine Kolumnen öfter liest, kennt meine These, dass bei der Deutschen Einigung die DDR sich in weit mehr Teilen durchgesetzt hat als man das manchmal wahrhaben möchte. In den Erziehungsbereichen hat sie beispielsweise gänzlich den Sieg davongetragen.
Denn mit dem Modell der Erziehung durch die private Familie ist es in unserem Land mittlerweile vorbei. Flächendeckend liegt heute die Kindererziehung in der Hand des Staates – in einem weit größeren Ausmaß sogar, als sich das ein aufrechter Genosse selbst für sein Land jemals hätte träumen lassen.
Ende September habe ich unerwarteten Beistand bekommen, von einer Seite, von der ich das niemals gedacht hatte, nämlich von Norbert Blüm, dem ehemaligen CDU-Minister für Arbeit und Soziales. Was der am 25. September dieses Jahres im Berliner „Tagesspiegel“ geschrieben hat, verschlägt selbst mir den Atem.
(Blüm meint allerdings eher, dass sich unser Verständnis von der Familie mittlerweile dem Neoliberalismus angenähert hat, doch ob Diktatur des Proletariats oder Diktatur der Vermögenseigner, mein Gott, die Unterschiede sind wirklich verschwimmend. Das nur der Vollständigkeit halber.)
Blüm zeigt auf, wie das Familienrecht heute vollkommen von der Pflicht zur Erwerbsarbeit durchdrungen ist. Drei Jahre darf sich eine alleinstehende Mutter um ihr Kind kümmern, spätestens dann muss sie sich voll der Erwerbsarbeit widmen und ihr Kind den staatlichen Stellen überantworten.
Und jetzt Blüm im O-Ton: „Normal soll fortan sein, dass Kinderarbeit Sache der Öffentlichkeit ist … Erziehungsarbeit ist offensichtlich aus höchstrichterlicher Sicht keine Arbeit. Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu.“
http://www.instock.de/aid=20808.phtml