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Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz
#1
Es soll nun also doch kommen: Das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidung.

Der Jubel rollt an und die Frage bleibt: Wo die Schweizer Väter wohl 14 Jahre später stehen?

Nach unserer Kindschaftrechtsreform (1998) stehen wir deutschen Väter vor einer endlos hohen, starken und langen Mauer aus u.a. Herabsetzungen, Verleumdungen, Aussperrungen, Ignoranz und Zwangsverpflichtungen.
Von Gleichberechtigung fehlt jede Spur.

Zitat:Verzichtet hat der Bundesrat darauf, Vätern und Müttern, die das Besuchsrecht vereiteln, Strafe anzudrohen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte er dies noch vorgeschlagen. Er kam aber zum Schluss, dass vor allem das Kind darunter zu leiden hätte. Ausserdem seien Bussen bereits heute möglich, sagte Sommaruga.
NZZ
Ich vermute, dass besonders "Kindeswohl" orientierte Schweizerinnen bald einen beträchtlichen Mehrbedarf an Frauenhäusern anmelden werden...

Ich bitte die IGAF die Entwicklungen von jetzt an besonders kritisch und mit öffentlicher Beteiligung zu begleiten.
Wiederholt nicht die Fehler vieler deutscher Väter, die sich über jede kleine und noch so olle Kamelle ein zweites Loch in den Po freuten, dabei aber jedesmal einen neuen Tritt an anderer Stelle verpasst bekamen.

Zur Behandlung von nichtehelichen Elternschaften habe ich bisher keine Neuigkeiten gefunden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#2
(17-11-2011, 17:58)Bluter schrieb: Zur Behandlung von nichtehelichen Elternschaften habe ich bisher keine Neuigkeiten gefunden.
Hier:
http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de...11-17.html

Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, ausser wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

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#3
Schaut mal genauer hin! In Absatz 4 heißt es:

"Das Unterhaltsrecht wird ebenfalls neu geregelt. Die elterliche Verantwortung umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen sowie gemeinsam für dessen Unterhalt aufzukommen. In Bezug auf den zweiten Aspekt ist das geltende Recht lückenhaft und veraltet. Dies gilt namentlich mit Blick auf die ledige Mutter, deren Unterhalt – anders als im Fall der geschiedenen Frau – nicht gesichert ist, worunter indirekt auch das Kind leidet. Reicht das Einkommen nicht für zwei Haushalte, ist nach geltendem Recht einseitig der betreuende Elternteil vom finanziellen Manko (Mankofälle) betroffen. Er ist auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, die er zurückerstatten muss, wenn er später wieder zu Vermögen kommt. Das Bundesgericht hat diese Regelung als unbefriedigend bezeichnet und eine Korrektur gefordert. Der Bundesrat wird deshalb in der ersten Hälfte des Jahres 2012 Vorschläge für eine neue Regelung des Unterhaltsrechts in die Vernehmlassung schicken. Das Unterhaltsrecht soll wie die elterliche Sorge so geregelt werden, dass sich für das Kind keine Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern ergeben.

Im Klartext: Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob ein Mann verheiratet war oder nicht, er muss für die F R A U so viel zahlen, dass es dem Kind gleichermaßen gut geht wie bei ihm, nur dass das Kind in der Regel eben nicht beim Vater lebt, weil der dafür sorgen muss, dass es Muddi gut geht! Das Sorgerecht können sich die Schweizer dann an die Backe nageln! So wird der Weg frei, dass in der Schweiz bald gar keine Kinder mehr geboren werden, da muss M A N N kein Prophet sein.

Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#4
Habe ich das richtig verstanden?

Sommaruga "schenkt" den Schweizer Vätern sowas wie den §1671 und den nichtverheirateten Vätern die deutsche Antragslösung?

Es gebe keinen Automatismus, sagt Simonetta Sommaruga. ... bei Menschenrechten von Vätern und Kindern. So ist der Konsens der Hassemanzen aller Länder. Sie setzen sich an die Spitze der Reform, verzögern wo es nur geht, und wenn der Druck zu groß wird, lassen sie die minimalst mögliche Veränderung auf niedrigstem Niveau festschreiben.

... und alles was neu war am bisherigen Entwurf, wird weggelassen und rausgekürzt:
Zitat:Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sor...y/31025106
Na dann Gute Nacht!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Das stellt das Minimum dar, von dem man hofft, dass es vor dem EGMR Bestand haben wird. So wird es auch D und AT laufen. Das kalte Herz Europas im Gleichschritt.
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#6
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15374

Die Schweiz überholt!!
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