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Hallo Foris.
Mich beschäftigt gerade ein Gedanke, der hier vielleicht beantwortet werden Kann.
Angenommen A und B haben das gemeinsame Sorgerecht für Kind C.
A zahlt keinen Unterhalt, obwohl ein Titel besteht.
Kann A dann von B wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt werden?
lg
Camper
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na logo.
Deutschland ist ein Rechtsstaat und jeder darf jeden anzeigen.
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Klar, warum nicht?
Meinst du, weil das nur beide Sorgerechtsinhaber gemeinsam können?
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(20-11-2011, 08:38)beppo schrieb: Meinst du, weil das nur beide Sorgerechtsinhaber gemeinsam können?
Das meinte ich.
Danke
lg
Camper
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Vergiss es.
Die Mutter kann dich ja auch alleine im Namen des Kindes auf Unterhalt verklagen.
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Das ist doch der Normalfall.
Das Amt wendet sich vertrauensvoll an A zwecks Erbringung von Gelleistungen.
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20-11-2011, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2011, 13:24 von Camper1955.)
(20-11-2011, 12:44)Ibykus schrieb: b) Denn §§ 1606 Abs. 3, 1612a Abs.1 BGB bestimmen, dass der nichtanwesende Elternteil barunterhaltspflichtig ist, während der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Betreuung nachkommt.
Du hast da drei wichtige Worte vergessen. Aber da bist du ja nicht der Einzige. Hier
Zitat:(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
steht der Wortlaut des §. Die drei wichtigen Worte wurden fett markiert.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
'in der Regel' bedeutet, dass sich der Wortlaut dieser Vorschrift auf die Grundsätzlichkeit der Gleichwertigkeit bezieht.
Es gibt ja Ausnahmen, bspw. nach 1603 Abs. 2 S.3 !
Danach kann auch der das Kind betreuende Elternteil teilweise oder ganz barunterhaltspflichtig sein.