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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#1
Hinsichtlich der Prüfung des § 1626 a BGB kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 25. November 2008.

http://www.abgeordnetenwatch.de/willi_br...rage145682

und Nr. 2:

http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_b...rage146144
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#2
Dafür wurde das "Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes" innerhalb von fünf Tagen fertig und gültig. Das ist wohl der extremste Gegenpol. Ebenso schnell dürfte die Parteien- und Politikerablehnung nach unten sausen. Deshalb sehe ich die ganze Sache positiv, die Bankenkrise gibt einen unverhofft kräftigen Abwärtsschub.

Je grösser die Kohle, desto schneller flutscht alles. Eine Reform des §1626a BGB könnte frühestens 2011 beschlossen werden. Im Familienrecht, speziell Sorgerecht ist das übrigens nicht ungewöhnlich. Die BVerfG-Vorgaben von 1982 zum Sorgerecht wurden auch erst 1998 umgesetzt.
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#3
Habe mir mal einiges der ca. 250 Seiten langen Dissertation von Andreas Mairock reingezogen, "Der genetische Vater nichtehelicher Kinder". Im Volltext abrufbar unter http://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/v...airock.pdf

Die Arbeit ist noch ausgreifender, wie der Titel vermuten lässt. So geht es u.a. auch um Sorgerecht für nichteheliche Väter. Mairock zeigt profunde Kenntnis der Materie und bringt kiloweise interessante Literaturverweise. Man braucht aber mehrere Tage Zeit, um da durchzusteigen, von uns Hobby-Rechtlern hat das niemand. Es lohnt sich aber bereits, nur das Inhaltsverzeichnis durchzugehen.

Auch das verhängnisvolle Urteil des BVerfG zum Sorgerecht nichtehelicher Eltern nimmt einigen Raum ein, ab Seite 121. Mairock seziert es kritisch. Die Fussnoten nehmen so viel Raum ein wie sein Text und bieten eine Fülle weiterer Informationen.

Und nun wird es interessant, er schreibt nämlich, das BVerfG wäre von einer unrealistischen Prämisse ausgegangen: "Der Entscheidung des BVerfG wird mangelnde Praxisnähe vorgeworfen. Insbesondere ist die Annahme, die Kindesmutter werde regelmäßig das Sorgerecht mit dem Vater teilen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, unrealistisch. Es besteht stets die Gefahr des Machtmissbrauchs. Für eine Ablehnung der Sorgerechtsteilung kann es eine Vielzahl von Gründen geben, die nicht alle auf Kindeswohlüberlegungen zurückzuführen sind.
Wie erste Untersuchungen belegen, kann die gesetzliche Vermutung, wonach die Weigerung der Mutter auf Kindeswohlgesichtspunkte beruhe, nicht aufrechterhalten werden. Nach den Ergebnissen dieser Studien liegt ein Hauptgrund der Zustimmungsverweigerung oftmals darin, dass die Mutter, obwohl sie sich mit dem Vater gut versteht, die alleinige Sorge beibehalten will, damit sie im Konfliktfall allein entscheidungsbefugt bleibt.

Erstaunlich ist ferner, dass der Gesetzgeber in anderen Konstellationen, in denen eigene Interessen mit denen anderer zusammenfallen, regelmäßig eine Vertretung wegen des drohenden Interessenkonflikts ausschließt, aber hier gegenläufig annimmt, dass die Mutter ihre eigenen Interessen zurückstellt und allein im Interesse des Kindeswohls handelt."


Besser kann man es nicht ausdrücken. Zu den Studien wird auf ein Werk von Fink verweisen, das hier: Fink Sandra, Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern, Frankfurt am Main, 2004, http://www.amazon.de/Verwirklichung-Kind...3631523556

Umschlagtext: "Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach § 1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind übertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des § 1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen Überprüfung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften sowie einer eigenen empirischen Erhebung bei deutschen Jugendämtern fruchtbar gemacht. Maßstab ist stets das Kindeswohl, welches durchgängiges verfassungsrechtliches Leitmotiv ist."

Verwiesen wird auch auf eine Untersuchung von Finger: "Finger Peter, Sorgeerklärungen - eine Umfrage bei hessischen Standes- und Jugendämtern, StAZ 03, 225" (StAZ = "Das Standesamt", eine Fachzeitschrift, hier: http://www.vfst.de/xml/fachliteratur_staz.html ). Finger hat noch vieles andere zum §1626a BGB verfasst. Es fällt überhaupt auf, dass dazu durchaus ein breiter Strom von Fachliteratur existiert.

Es gibt diese Studien also schon lange und sie sind offenbar so solide, dass sie für Argumentation in einer Dissertation brauchbar sind. Dass Zypries eine faule Verzögerungstaktik fährt, wissen wir alle, der Nachweis dafür sei hiermit erbracht.
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#4
(17-10-2008, 22:06)p schrieb: Eine Reform des §1626a BGB könnte frühestens 2011 beschlossen werden. Im Familienrecht, speziell Sorgerecht ist das übrigens nicht ungewöhnlich. Die BVerfG-Vorgaben von 1982 zum Sorgerecht wurden auch erst 1998 umgesetzt.

GG Art. 6
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_6.html

Hieran arbeitet der Gesetzgeber seit 60 Jahren.
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#5
(17-10-2008, 22:06)p schrieb: Dafür wurde das "Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes" innerhalb von fünf Tagen fertig und gültig. Das ist wohl der extremste Gegenpol.

Kein Wunder, Familien und Kinder sind in Deutschland nunmal ganz unten in der Prioritätenliste.
Kinder sind Schadensfälle für die es einen Verantwortlichen zu suchen gibt der die Kosten zu tragen hat.
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#6
Das angekündigte Forschungsvorhaben zum Sorgerecht war nicht zum Termin fertig. Der versprochene Gesetzentwurf ("bis Ende 2010") ist nicht fertig. In jedem kleinen Detail herrscht eine unglaubliche Verzögerungstaktik. Übermorgen jährt sich das "Urteil der Schande" des Bundesverfassungsgerichts BvL 20/99, 1 BvR 933/01 zum achten Mal und der §1626a steht immer noch unverändert im BGB, de facto kaum durchlässiger wie früher.

RA Schulte-Frolinde ist der Frage intensiv nachgegangen, wieso der Forschungsauftrag des BVerfG 2003 an den Gesetzgeber verfassungswidrig versickert ist. Er schreibt dazu einiges in seinem Blog. Nun ist er nach mehreren Verfahren zu einer teilweisen Akteneinsicht vorgedrungen und dort kommen die Dinge stärker ans Licht:

"Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen unverzüglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten.
Die Entscheidung der Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:

"Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten beauftragt wird."

Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt." http://schultefrohlinde.de/node/148
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#7
wenn's nicht um das Wohl unserer Kinder und um den Bestand elementarer Rechtstaatlichkeitsprinzipien ginge, müsste man wohl alles nur als einen schlechten Witz verstehen.

Diese verfassungswidrige Verzögerungstaktik wird frech bis in die kleinsten Familiengerichte getragen.

Mir soll niemand erzählen, Richter/innen verfügten nach zwei sehr gut benoteter Staatsexamen nicht über soviel Rechtskenntnisse, dass man ihnen keinen Vorsatz unterstellen könnte.

Ich wiederhole mich gerne:
In deutschen Familiengerichten begegnest Du mehr Ganoven und Rechtsbrecher als in Palermo auf dem Hauptbahnhof!

Mütterinteressen und Kindeswohl werden nicht leichtfertig sondern absichtlich verwechselt.

Schande über sie!

Ibykus
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#8
Schulte-Frolinde hat sich bis zum BVerwG hochgeklagt, um Akteneinsicht zu bekommen. Justiz und Politik haben sich mit äusserster Zähigkeit dagegen gewehrt, dass er nachlesen durfte, wie die Politiker nach dem Schandurteil des BVerfG im Jahre 2003 zum gemeinsamen Sorgerecht die Sache angegangen sind.

Erst das BVerwG hat die Akteneinsicht ermöglicht. Schulte-Frolinde hat also Einsicht genommen und schreibt in seinem Blog darüber: http://schultefrohlinde.de/node/198

Das ist wohl ein einzigartiger Einblick in die Welt politischer und juristischer Mechanismen, Beeinflussung und Entscheidungsfindungen. Was da abgeht, lässt einen erschauern. Die Vorgaben des BVerfG nach einer Untersuchung der Begründungen gegen gemeinsame Sorge wurden z.B. krass missachtet. Die wussten ganz genau, was sie taten.

Wieso soll ich eigentlich ein popeliges Amtsgerichtsurteil zum Unterhalt beachten, wenn andere sogar das BVerfG einfach -nachweislich- missachten?
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#9
p schrieb: Wieso soll ich eigentlich ein popeliges Amtsgerichtsurteil zum Unterhalt beachten, wenn andere sogar das BVerfG einfach -nachweislich- missachten?
wenn Du Dir Deine Redlichkeit als Vater, dem das Kindeswohl entgegen einer schändlichen Rechtsprechung nicht einerlei ist, bewahren willst, am Besten gar nicht!



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#10
Sehr interessant!

Bei Beck wird das auch schon kommentiert:
http://blog.beck.de/2011/12/13/interessa...ment-36179
Und bevor es dort wieder weg zensiert wird:

Die Haltung folgt aber ganz konsequent den politischen Vorgaben aus dem BMJ zum BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2003, welche Dank der erfolgreichen Klage von Herrn RA. Schulte-Frohlinde vor dem BVerwG nun endlich auch öffentlich einsehbar sind.

Z.B. das hier:

"Hat die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge versagt, ist in der Regel von einem gestörten Elternverhältnis auszugehen. Die gemeinsame Sorge Kraft Gesetz ist hier nicht adäquat (Spannungen der Eltern, Belastungen
für das Kind)."

(Quelle:http://www.schulte-frohlinde.de/sites/default/files/AnlageXXXXP.pdf)

Genau so wird es heute von den Gerichten praktiziert.

Wie immer: Wenn die Mutter nicht will, bekommt der Vater kein Sorgerecht.


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#11
Die Unterlagen belegen eindeutig, was viele Engagierte seit Jahre gesagt und moniert hatten in eindrücklicher Weise. Ebenso deutlich wird, dass das Ministerium aus eigenen Überlegungen davon Kenntnis hatte und jede Reform absichtlich blockiert hat.

Es wurden also hunderttausende Väter absichtlich und im Ergebnis zielgerichtet diskriminiert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
(14-12-2011, 18:28)sorglos schrieb: Ebenso deutlich wird, dass das Ministerium aus eigenen Überlegungen davon Kenntnis hatte und jede Reform absichtlich blockiert hat.

Die Notizen der Ministerin beweisen, dass sie vorsätzlich verfassungsbrecherisch gehandelt hat, ihre Partei ebenso. Die SPD hat als offensichtlich verfassungsfeindliche Partei verboten zu werden, Zypries gehört ihrer Pensionsansprüche entkleidet und für diese Tat verurteilt zu werden. Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, darf daraus keinen Gewinn erzielen.

Hinter dieser Sache stehen Menschen und Organisationen, die persönlich dafür in Verantwortung zu nehmen sind. Ans Licht damit! Dieses Licht gehört auch auf die unwürdigen Vorgänge der Gegenwart gerichtet. Letzte Woche jährte sich das EGMR-Urteil zum alleinigen Sorgerecht für Mütter zum zweiten Mail, wir warten seit zwei Jahren auf ein neues Gesetz. Transparenz! Wer trägt diesmal die Verantwortung?!
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#13
Es gibt ua diesen hier: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage

Gilt der auch vor dem BVerfG?
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#14
(14-12-2011, 12:38)p schrieb: Das ist wohl ein einzigartiger Einblick in die Welt politischer und juristischer Mechanismen, Beeinflussung und Entscheidungsfindungen. Was da abgeht, lässt einen erschauern.

Und das ist möglicherweise (höchstwahrscheinlich?) nur die Spitze des Eisbergs, weil die richtig üblen Unterlagen dem Schulte-Frohlinde gar nicht vorgelegt wurden...

Egal ob oder ob nicht, da waren echte Verbrecher am Werk. Leider mit Pensionsanspruch...
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#15
Nicht jeder Rechtsungehorsam ist strafbar.
Und wenn Politiker allein für ihre Lügen und Versprechungen bestraft würden, hätten wir keine Volksvertreter mehr.

Aber deswegen müssen wir uns das noch lange nicht gefallen lassen.
Auf rechtsungehorsame Juristen erlaube ich mir schon seit langem hinzuweisen, auch in Dienstaufsichtsbeschwerden.

Ich wünsche mir sehr, dass sich unser Auftritt im Internet sprachlich mehr diesem Rechtsungehorsam anpasst, damit wir auch angemessen Gehör finden und auf uns aufmerksam machen.

Wer stattdessen das Übel zu bekämpfen versucht, indem er bspw. mit den JA zusammen zu arbeiten bereit ist, kollaboriert mit dem Unrecht und macht sich zum Gehilfen dieser Banditen und Desperados.






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#16
Der Link gehört eigentlich in die Medienlandschaft, passt aber besser hier rein.

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_a...int,1.html

Rechtlich kann ich den Vater nicht verstehen, menschlich schon.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
Zitat:«Für uns alle ein tolles Gefühl, der Mutter ihr Kind kurz vor Weihnachten wohlbehalten in die Arme legen zu können», sagte laut Mitteilung der saarländische Gesamteinsatzleiter Peter Becker.
mal von der Grammatik abgesehen hätte man ja auch schreiben können:
das "gemeinsame Kind" der Mutter zu übergeben ...

Wer mit Tötung und dergleichen droht, schadet natürlich insgesamt mehr, als seine ansonsten gut verwertbare Initiative nützt.

Ich behalte das Kind solange, bis mir das gemSR zuerkannt wird, hätte ich noch verstanden- allerdings auch mißbilligt. Wir Väter haben den "Schwarzen Peter" insoweit, weil wir auf die Belange unserer Kinder Rücksicht nehmen müssen, wenn wir unsere Redlichkeit nicht auf's Spiel setzen wollen.

Ich habe am 16. Verhandlung wegen der aufgelaufenen Zwangsgeldanträge der KM und wegen meines Ordnungsgeldantrages.

Sollte die Richterin ihre Ankündigung wahrmachen, mir aufgrund der Zwangsgeldanträge der KM ein Ordnungsgeld auch nur anzudrohen, werde ich vorsätzlich grundlos einen Umgang entfallen lassen, damit es zu einer Festsetzung kommt.

Das Lustige an der Sache ist ja, dass sie ihre Androhung schon lange hätte umsetzen können, es aber aus nachvollziehbaren Gründen bislang tunlichst unterlassen hat.

Mal sehen, wie sie aus dieser Nummer sich wieder befreien will ... Big Grin


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#18
@Ibykus

Du auch am 16.?

Dann stehen wir ja gemeinsam vor Gericht.

Ich denk an Dich.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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