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Tochter will zum Vater (derzeit Pflegefamilie ohne Sorgerecht)
#1
Nehmen wir folgenden Sachverhalt an (hab das so auch im Juraforum gepostet daher das "nehmen wir an")

Trennung nach heftigen Krachs und Streitereien 2004 und Scheidung 2005. Die drei Kinder wurden dem Vater 7 Jahre lang vorenthalten.

Vater verzieht dann ca. 700 km. Er hat jedes Jahr versucht an die Kinderranzukommen. Verlust des Sorgerechts 2007.
Um ihn zu zermürben hat ihn seine Exfrau bei jeder Gelegenheit wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. 2011 dann die Nachricht - neue Heirat und der Stiefvater möchte die Kinder adoprtieren. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt
und den Kindern (leider auch nur über Jugendamt, die äusserten auch diesen Wunsch) stimmt der Vater zu. Sein Kampf scheint verloren.

Ende 2011 kommt überraschende Post. Seine Tochter ist zum zweiten Mal bereits FREIWILLIG in einer Pflegefamilie.
Um die Jahreswende, folgte eine Kontaktaufnahme seiner Tochter zum Vater - nun will Sie gerne zu ihm ziehen (Die Adoption möchte Sie mittlerweile nicht mehr der Vater hat die Zustimmung zurückziehen können, da die Gegenseite die Adoption noch nicht beantragt hat). Vater bekommt dort im Ort wo sie zur Schule geht auch eine 3-Zi. Wohnung. Arbeit ist vorhanden, die auch so einteilbar ist, dass er genug Zeit für seine Tochter hätte.

Das Jugendamt meint sie unterstützen momentan NICHT zu dass sie zu ihm kommen will. Sie sagen, die Adoptionssache ist das kleinste Problem (was auch bereits
behoben ist), das Sorgerecht hat noch die Kindsmutter. Das Jugendamt möchte aber auch nicht, dass sie zurück zur Mutter und Stiefvater kommt. Die Tochter möchte aber auch nicht mehr dorthin.

Das Jugendamt sagt der Vater sei ja auch ein Fremder für seine Tochter, daher wollen sie auch noch kein persönliches Treffen. Seine Tochter wi rd in zwei Wochen 14 und sieht das, so wie
ich völlig anders. Das Jugendamt legte ihm nahe seiner Tochter nichts zu versprechen und ihr zu sagen dass das alles nicht gehen würde. Das Jugendamt möchte nun als
Langzeitlösung lieber eine Gruppenlösung (die Pflegefamilie war kurzfristig und eine Übergangslösung).

Geht das alles so einfach an Tochter und Vater vorbei? Er würde ja nicht mal sofort das Sorgerecht wollen. Könnte in einem solchen Fall das Jugendamt nicht die Vormundschaft behalten. Sie könnten jederzeit vorbeisehen - und sie könnte ja auch erstmal ein halbes Jahr auf "test" beim Vater sein?
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#2
Der Vater in dem angenommenen Sachverhalt sollte nicht glauben, dass eine 14jährige mit dieser Biographie einfach wechseln wird und ab dann ist die Geschichte beherrschbar. Es wird vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach erneut Ärger geben, solche Kinder werden wieder weg wollen wenn es mal Zoff gibt (und den gibt es immer!), der Wechsel wird zur Dauerlösung bei Problemen.

Am Besten wird erst einmal Kontakt zu dem Kind wieder aufgebaut, Umgang, Wiederaufbau der Beziehung. Egal wo das Kind lebt, der Vater hat nach wie vor ein Umgangsrecht. Das Argument der Jugendamtsschwachmaten, dass ohne Beziehung ein Wechsel nicht sinnvoll ist, lässt sich nachvollziehen, aber dass sich Vater und Tochter nicht persönlich treffen sollen ist ja wohl Schwachsinn. Im Gegenteil, es wird allerhöchste Zeit, dass sie sich wieder treffen.

Leider zeigt es, dass Vater und Tochter vom Jugendamt nur Ärger, aber keine Hilfe zu erwarten haben.
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#3
Die Problematik lag beim Stiefvater mit dem sie nicht klarkam und der Mutter die einen auf "ist nicht mein Problem" machte.

Die Frage ist in dem Fall, ob es denn genrell machbar wäre, oder ob das Jugendamt hier so "mächtig" ist um es mit aller Gewalt unterbinden könnte?
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#4
Wie mächtig das Jugendamt ist, weiss man nicht, je nach dem ob und wenn ja wie viele Teile der Sorge auf Pfleger übertragen wurden und welche Einverständniserklärungen die Mutter unterschrieben ist.

Sicher ist nur, dass der Vater rechtlich machtlos ist. Abhängig von obiger Konstellation ist auch, mit wem über Umgang verhandelt werden muss. Ist die Tochter erreichbar? Telefon, eMail? Der Vater sollte mit diesen Medien Kontakt halten, solange sie sich nicht persönlich sehen können.
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