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Berechnung Unterhalt KM
#26
Aufgrund meiner mangelnden Erfahrung mit der deutschen Gerichtsbarkeit bin ich nach wie vor etwas unsicher, möchte mich aber natürlich optimal positionieren. Deswegen noch mal zwei Fragen:

1. Warum kann der Anwalt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen haben? Der Antrag war unsinnig, klar. Aber wenn schon gestellt, dann würde man ihn doch normalerweise auch laufen lassen!? Oder gibt es da möglicherweise im Hintergrund schon direkte Gespräche zwischen Anwalt und Richterin? Frei nach dem Motto: "Ziehen Sie Ihren Antrag mal lieber zurück, sonst wird er abgelehnt". Muß ich hier Mauschelei befürchten?

2. Lohnt sich ein weiteres Schreiben an das Gericht nach dem Motto: "Die Tatsache, daß sich die KM nun offensichtlich ein unnötiges und teures Gerichtsverfahren leisten kann und möchte, muss als weiteres Indiz für den bestehenden soliden finanziellen Hintergrund betrachtet werden. Ich bitte, dieses Indiz zu den Akten zu nehmen".

Sorry für meine dummen Fragen ;-)
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#27
Lass Doch derlei Schreiben an das Gericht.

Bringt nichts.

Wenn es um BU geht und das Kind ist älter als 3 Jahre, dann ist sie in der Beweispflicht.

Sie muss sagen, warum sie der Meinung ist, dass ihr BU zusteht.

Dazu braucht sie fachärztliche Gutachten. Entweder, weil das Kind unbedingt weiter Betreuung durch die Mutter braucht, oder weil der Mutter Vollzeitjob und anschließende Kinderbetreuung nicht zuzumuten sind.

Da genügt kein einfaches Attest durch den Hausarzt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#28
(06-02-2012, 12:10)Camper1955 schrieb: Da genügt kein einfaches Attest durch den Hausarzt.
Es kann schon genügen, wenn die Lehrerin der Mutter bescheinigt, dass es sinnvoll ist, wenn die Mutter das Kind länger bei den Hausaufgaben betreut, als nachmittags in der Schule zu betreuen.

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#29
Das Kind ist noch keine 3. Der Mutter steht also theoretisch schon Unterhalt zu. Allerdings ist die Forderung aus meiner Sicht erheblich zu hoch und ausserdem muß auch die Mutter eines Kindes unter 3 ihre Bedürftigkeit nachweisen. Hat Sie z. B. Vermögen, dann ist Sie nicht bedürftig.
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#30
Anträge auf Verfahrenskostenhilfe sind kostenlos. Sie sind mit einer ersten Prüfung des Sachverhalts durch das Gericht verbunden. Man erhält also kostenlos eine gute Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ein VKH-Antrag ist also immer eine gute Idee. Unter diesen Vorzeichen musst du den Antrag der Gegenseite betrachten. Interpretiere nicht zuviel hinein.

Schreiben an das Gericht sind sinnlos. Stelle Anträge, begründe sie, aber lass darüber hinausgehende Winkeleien besser, das gerät dir sonst zum Nachteil. Du hast Unsachlichkeiten nicht nötig. Nur dein Sachvortrag zählt.
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#31
(10-06-2011, 22:19)blue schrieb: Meiner bescheidenen Meinung nach darfst Du Dich also demnächst mit mindestens 770 BU für Muddi einstellen.

Das sehe ich 100% ig ebenso. Das ist der geringste Satz und kann auch höher ausfallen. Der BU wird vom Familiengericht unbefristet ausgeurteilt. Manche glauben, dass der BU auf 3 Jahre beschränkt wird - das ist aber falsch.

Ein anderes Urteil würde mich schwer überraschen.

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#32
Ok, wenn der VKH Antrag zurueckgezogen wird, dann sind meine Erfolgsaussichten auf jeden Fall gestiegen. Vermutlich kommt also der Mindestsatz auf mich zu. Habe naemlich auf diesen hin argumentiert.

Wenn der BU aber unbefristet ausgeurteilt wird, wie komme ich dann nach Ablauf der drei Jahre wieder runter? Muss ich dann meinerseits klagen oder einfach die Zahlung einstellen und die andere Seite kommen lassen?
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#33
Dann ist eine erneute Klage deinerseits nötig. Klassisches Prinzip des herrschenden Unterhaltsmaximierungsprinzips.
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#34
Ist ja irre! Der pure Wahnsinn! Ich werde trotzdem zumindestens einen Antrag auf Begrenzung stellen. Vielleicht hilft ja was. Ich werde berichten ;-)
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#35
Möchte mein Thema grade mal wieder auf den neuesten Stand bringen:

Habe mir jetzt einen Anwalt nehmen müssen (Anwaltspflicht!). Der kostet mich jetzt nach eigenem Bekunden ca. 1.700 €. Das hat er wohl aus dem Streitwert berechnet (1.000 € und einige zerquetschte).

Mein Argument, daß ich ja nur um die Differenz zwischen 770 und 1000 € streitet fand leider keine Berücksichtigung. Zugegeben, zunächst geht es ja um die Bedürftigkeit und damit um den ganzen Betrag. Erst wenn Bedürftigkeit nachgewiesen ist, biete ich den Mindestunterhalt an.

Wenn ich jetzt mal so rechne, dann ist das Ganze trotzdem ein echter Witz. Wir streiten über den gesamten Zeitraum um ca. 7.000 €. Anwaltskosten mal 2 plus Gerichtskosten sind dann aber auch schon über 4.000 €. Das steht doch in keinem Verhältnis!

Ich hoffe nur, daß Sie die Zeche bezahlen muß!
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#36
(20-02-2012, 15:50)i-wahn schrieb: Mein Argument, daß ich ja nur um die Differenz zwischen 770 und 1000 € streitet fand leider keine Berücksichtigung.

Mit welcher Begründung? Die 770 EUR sind doch unstrittig? Oder doch nicht?
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#37
Jein ;-)

Die 770 bezahle ich natürlich nur dann, wenn Sie ihre Bedürftigkeit nachweist. Diesbezüglich habe ich "großzügig" die Vorlage von Unterlagen eingefordert. U. a mehrere Steuerbescheide, Kontoauszüge über 12 Monate, etc. Bekommen habe ich nur den Kram vom Elterngeld und 3 Gehaltsnachweise für 3 Monate.

So gesehen bekommt Sie von mir ja nichts und fordert den erwähnten guten 1.000er. Natürlich möchte ich am liebsten auch nichts bezahlen, fürchte allerdings, das ich auch auf den geforderten Nachweisen keine Hinweise auf ihre Kohle finden könnte.

Verständlich?
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#38
Hast du mal an sie geschrieben, dass du 770 EUR bietest, sobald sie die erforderlichen Nachweise beibringt?
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#39
Exakt drei mal - mehr geht aus meiner Sicht nicht. Haette mir das unselige Verfahren gerne erspart.

Komme auch grad vom Anwalt. Der sieht mich auf dem richtigen Weg und räumt meiner Ansicht immerhin 70 % Aussicht auf Erfolg ein.

Er weißt allerdings auch darauf hin, das es meist auf einen Vergleich hinausläuft. Von daher durfte ich mich entscheiden zwischen 770€ anerkennen und nur die Hoehe von 1000 abwehren und generell erst mal die Beduerftigkeit abstreiten und Beweise einfordern. Das wuerde dann bei einem eventuellen Vergleich einen Unterschied bei der Verteilung der Kosten machen. Von wegen Differenz zwischen Null und 1000 oder zwischen 770 und 1000.

Werde aber meiner Linie treu bleiben. Zunaechst werden mal Beweise eingefordert. Auf einen Vergleich habe ich eigentlich ohnehin keinen Bock. Dafuer ist es aus meiner Sicht zu spaet. Der Worte sind genug getan.

Bin wirklich gespannt, wie die Nummer ausläuft.
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#40
(20-02-2012, 20:33)i-wahn schrieb: Auf einen Vergleich habe ich eigentlich ohnehin keinen Bock.
Auf "Bock haben" kommt es meiner Ansicht nicht an. Du schreibst etwas weiter oben "Das Kind ist noch keine 3".

Du könntest Dich jetzt darauf einstellen, einen unbefristeten Titel wegen BU zu bekommen, dessen Abänderung nach 2-3 Jahren wieder Anwalts- Gerichtskosten- und vor allen Dingen Deine Nerven kosten wird.

Bdenke, bei einer Veruteilung wird so gut wie nie befristet!

Bei meinem Vergleich letzten Jahres war mir das Geld egal. Ich war emotional und meiner eigenen Gesundheit wegen nicht mehr bereit, mich ständig diesem gierigen Weib und der deutschen Familienvernichtungsmafia auszuliefern, mit denen ein Spielchen zu treiben, welches ich eh nur verlieren kann.

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#41
Hm, ok, bei einem Vergleich koennte ich also befristen!? Das waere tatsaechlich ein Argument dafuer. Ich hab zwar keinen Bock auf einen Vergleich, werde aber ggf. Natuerlich Chancen und Risiken Abwaegen. Erstaunlicherweise hat der Anwalt heute hinsichtlich der Befristung keinerlei Probleme gesehen. Er sagte vielmehr mein Hinweis in der Verteidigungsschrift sei insofern quasi ueberfluessig, weil das Gericht das ohnehin so machen wuerde, dass nach drei Jahren Schluss ist. Dann muesste Sie wieder kommen und fordern. War ich selber ueberrascht, hatte ich nach den Hinweisen hier fuer unmoeglich gehalten. Aber er war SEHR zuversichtlich bei diesem Punkt.

Und auch meine Forderung nach Beweisen fuer Beduerftigkeit fand er sinnvoll. Das zurueckziehen der VKH Forderung laesst hoffen meint er. Evtl hat das Gericht Unterlagen angefordert, die Sie nicht rausruecken wollte. Ist aber natuerlich nur ein Indiz.
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#42
(20-02-2012, 21:20)i-wahn schrieb: Dann muesste Sie wieder kommen und fordern.
Genau das hatte ich "meinem" Richter in der Vehandlung nahegelegt!
Wenn Vergleich, dann muß eindeutig ein Hinweis vom Gericht drinstehen, dass dieses nicht mehr möglich ist!
"Mein" Richter hatte es zu diesem Zeitpunkt in etwa so begründet, dass die Kinder auch "ausserhalb der Mutter" bestens betreut sind.

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#43
Jetzt bin ich endgültug verwirrt. Hast du das denn auch so durchbekommen? Hast du also spätere Forderungen tatsächlich zu diesem frühen Zeitpunkt ausschließen können? Da meine Kleine ja noch keine 3 Jahre alt ist kann man "kindesbezogene Gründe" doch jetzt noch gar nicht abschätzen?

Aber auch noch mal generell gefragt: Es gibt ja in diesem Thred mehrere Stimmen, die sagen, daß eine Begrenzung nicht möglich ist. Demnach wir der BU unbegrenzt festgeschrieben und ich muß nach 3 Jahren eine Klage lostreten um wieder davon weg zu kommen. Mein Anwalt sagt, kein Problem, nach 3 Jahren ist quasi automatisch schluss. Aber natürlich kann Sie nach 3 Jahren eine neue Klage auflegen und kindesbezogene Gründe anführen, die eine Verlängerung begründen. Was ist denn nun richtig?

Und wie ist die Empfehlung hinsichtlich eines Vergleiches? Abschließen wenn er günstig erscheint oder generell lieber ausurteilen lassen?
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#44
Das kann Dir hier niemand schreiben. Dafür sind alle Umstände in Deinem Fall zu betrachten, die wir nicht kennen.
Siehe nochmal Beitrag #18 von @p.

Wie sieht es z.B. mit den zukünftigen Betreuungsmöglichkeiten in der Gegend des Kindes aus? Meine Kinder wohnen in einer der wenigen Städte dieses Landes, die völlig schuldenfrei ist und eine unbeschreiblich optimale Kindesbetreuung aufweisen kann. Das war wohl auch hauptsächlich der Faktor, den "mein" Richter überzeugt hatte.

Hinzu kommt halt auch der Geld-geil-Faktor einiger Mütter. Meine Ex hatte innerhalb von 1,5 Jahren ca. 130K Eigenvermögen "mal eben" verjubelt, und sich somit bedürftig gestellt. Und es ist halt so, dass wenn Du einigen Frauen "mal eben" 50K als "Abfindung" anbietest, sie darauf anspringen.

Andere Damen können da gemächlicher sein und sich lieber die nächsten fünf Jahre mit Betrag xy zufrieden gebe.

Kommt halt immer auf den Einzelfall an. Wink

Die Rechnung kannst Du nur für Dich selbst aufmachen und taktieren, oder pokern.

Und ja, natürlich könnte meine Ex oder das Sozialamt mich zum vierten Mal vor Gericht zerren, wenn sie meint ich müßte ihr wieder BU zahlen.
Doch in dem Alter meiner Kinder wäre das für sie aussichtslos, da "mein" Richter sowas in einem kleinen Nebensatz im Vergleich eben ausgeschlossen hat! Smile

Das Problem im deutschen Unterhaltsrecht ist grundsätzlich, dass wenn Du einen guten Job hast und gut verdienst, bist Du ein potentielles Opfer und angreifbar für eine Ex, die Dich genau aus diesem Grund geheiratet hat! Oder unbedingt ein Kind von Dir haben wollte.
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#45
Hallo zusammen,

habe just die Information bekommen, daß die KM vom Amt knapp über 500 € bekommt. Kindergeld und Unterhalt macht zusammen noch einmal gute 500 €. Sind dann alles zusammen 1.000 bis 1.050 € für die Bedarfsgemeinschaft Mutter/Kind. Davon ca. 300 € Miete. Wäre das ein normaler Sozialfall oder kann man aus dem Betrag Rückschlüsse darauf ziehen, daß das Amt möglicherweise doch etwas zum Verwerten gefunden hat? Frage nur, weil man von mir im günstigsten Fall immerhin 770 BU + 225 KU + 184 Kindergeld = 1.179 € fordern würde.
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#46
So, auf gerichtlichen Bescheid hat die KM nun endlich ein paar wenige Unterlagen rausgerueckt. Wenigstens die Gehaltszettel der letzten 12 Monate habe ich jetzt. Komischerweise komme ich danach auf mehr Gehalt, als zur Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt wurde. Und das obwohl ich sogar 5% Berufsbedingte Aufwendungen bereinigt habe.

Kann ich Vermoegenswirksame Leistungen auch abziehen? Wie sieht es mit privatem Riestern aus? Was ist mit steuerfreien Aufwandsentschaedigungen ( Kilometergeld)?

Und noch eine wichtige Frage: Kann es wirklich sein, dass die Dame drei Jahre lang keine Steuererklaerung abgegeben hat (Verdienst ca 10.000 €)?
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#47
Hallo,


ich habe gerade das gleich Problem.
Was ist aus deinem Fall geworden?

Meine unverheiratete KM (ist in Januar ausgezogen, hat einen Anderen)
und hat in den letzten 4 Monaten vor Geburt 1390 Euro Netto verdient,
das Elterngeld ist 1 Jahr aber nur 630 Euro (das sind 67% von den 12 letzten Monaten)
Sie war davor bei McD, 3 Monate Krank und 1 Monat arbeitslos und danach 4 Monate eine neue Arbeit.
Die letzten 3 Monate waren lohnmäßig wegen Nachtschicht dann wie nie zuvor!
:-(

Was wurde/wird anerkannt ? die letzten 3 Monate oder die letzten 12
die beim Elterngeld berechnet werden?

MfG
klWirts1
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#48
(04-06-2012, 21:00)i-wahn schrieb: Und noch eine wichtige Frage: Kann es wirklich sein, dass die Dame drei Jahre lang keine Steuererklaerung abgegeben hat (Verdienst ca 10.000 €)?
Keine Steuererklärung zu machen ist eher der Normalfall.
Insbesondere bei diesem niedrigen Einkommen.
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#49
Hi,
danke für die Antwort.
Mir geht es mehr um die Berechnung:
'letzten 3 Monate' oder '12 minus berufsbedingten Aufwendungen'.
MfG
klWirts1
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#50
Hallo klWirts1,

die Nummer ist für mich besser gelaufen als ich es für möglich gehalten hätte. Für die Berechnung hat das Gericht 12 Monate zugrunde gelegt und die Gegenseite schwerst zusammengestaucht für die frech dreiste 3-Monatsrechnung. Ich zahle deswegen nur den Mindestunterhalt (770 €). Richtig schön wurde es, als die Diskussion auf die Steuererklärungen kam. Gewisse Einkommenarten unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld, etc.). Bei diesen Einkommensarten muß zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden. Nun hat die Kindesmutter steif und fest behauptet Sie hätte nie eine abgegeben. Habe mich daraufhin zurückgelehnt und darauf hingewiesen daß ich Zeit habe und warten kann bis Sie ihre Pflicht erfüllt hat. Und dann ist die Lüge geplatzt. Wie in einer dieser Seifenopern im Fernsehen. Natürlich hatte Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Danach war die Sache für Sie gelaufen, weil Sie nicht nur mich sondern auch das Gericht nachhaltig angelogen hatte. Gerichts- und Verfahrenskosten musste Sie zahlen!!! Weil ich von Beginn an die Zahlung angeboten hatte. Immer unter der Vorraussetzuung, daß Sie "Bedarf" und "Bedürftigkeit" nachweist. Durch das zurückhalten aller wichtigen Unterlagen hat Sie mich de facto in den Prozess gezwungen. Das hat schlußendlich sogar das Gericht erkannt.

Also: Immer Zahlungsbereitschaft signalisieren, auch schon vor dem eigentlichen Prozess. Im Gegenzug konsequent auf dem Nachweis von Bedarf und Bedürftigkeit bestehen. Dazu gehören unbedingt die Gehaltszettel der letzten 12 Monate und aus meiner Sicht auch mindestens ein Steuerbescheid, der auf Vermögenseinkünfte zu prüfen ist. Und natürlich akribisch auf Möglichkeiten zur Bereinigung des Nettoeinkommens prüfen (eigenes Einkommen und Ihr Einkommen, hierzu unbedingt die Leitlinien des jeweiligen OLG heranziehen - frei zugänglich im Internet).

I-Wahn
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