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Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung
#1
Nachdem letztes Monat meine Revision wegen Unterhaltspflichtverletzung verworfen wurde, wartete ich auf die Post vom Gericht bzw. Staatsanwaltschaft. Die ausgesprochenen Geldstrafe war bei ca. 60 Tagessätzen, insgesamt 1500 Euro.

Die Rechnung lag jetzt im Briefkasten.

Es wird ein kompletter Betrag gefordert, der keinerlei Kostenaufstellung
beinhaltet (Gerichtskosten, Anteil Geldstrafe).

Die Rechnung wird auch gleich als Mahnung bezeichnet. Dabei ist keine Frist gesetzt, obwohl von fristgerechter Zahlung die Rede ist.

Es wird auch gleich mit der Ersatzfreiheitsstrafe gedroht, anscheinend auf den Gesamtbetrag, obwohl das ja meinen Verständnis nach wohl nur auf den Anteil der Geldstrafe(ca. 1500 Euro) gelten sollte und nicht für den Anteil der Gerichtskosten.

Muss mir jetzt überlegen, wie ich darauf reagiere.


So sieht die Rechnung aus:


Seite 1

Absender Staatsanwaltschaft

Herr
Holterdipolter
Straße

Datum Sachbearbeiter-Nr.:-----
Zimmer-Nr.:----
Telefon-Durchwahl:------------
Geschäftszeiten:
Montag-Freitag: 07.30-12.00 Uhr

* R E C H N U N G S N U M M E R *
123456789

Bei Zahlungen oder Zuschriften an die
Landesjustizkasse Bamberg bitte dieses
Kassenzeichen unbedingt angeben!

MAHNUNG in der Strafsache gegen sie

Sehr geehrter Herr Holterdipolter,

Sie schulden aus dem obengenannten Verfahren noch einen Betrag von insgesamt 2500 EUR.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag nunmehr umgehend auf das unten genannte Konto der Landesjustizkasse
Bamberg.

Bitte verwenden Sie den beigefügten Überweisungsträger und beachten Sie die Hinweise auf der
nächsten Seite.

Unterbleibt die Zahlung, so muss die Forderung zwangsweise beigetrieben werden.
Ist eine Geldstrafe verhängt, so müssen Sie, wenn Sie nicht zahlen mit der Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.

Soweit eine Geldbuße vorliegt, kann Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn Sie nicht rechtzeitig
zahlen oder - falls Sie nicht rechtzeitig zahlen können - nicht sofort der Staatsanwaltschaft schriftlich
oder zur Niederschrift dargelegt haben, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung nach Ihren
wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann.

Soweit ein Ordnungsgeld verhängt wurde, kann gegen Sie Ordnungshaft beantragt werden bzw. die
bereits angeordnete Haft vollstreckt werden, wenn Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig zu zahlen oder Ihre
Zahlungsunfähigkeit darzulegen, nicht nachkommen.
Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen bis zu 8 Arbeitstage dauern kann, bis Ihre Zahlung, vom Tag
der Überweisung an gerechnet, unserem Konto gutgeschrieben wird.
Sollten Sie daher den angemahnten Betrag bereits bezahlt haben, so betrachten Sie diese Mahnung
bitte als gegenstandslos.

Falls Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen können, so können Sie einen Ratenantrag stellen. Bitte
geben Sie dabei Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben an und weisen Sie diese durch
entsprechende Belege nach.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Landshut

Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterzeichnet.
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIG: BYLADEMM



Seite 2

WICHTIGE HINWEISE
Anfragen wegen der Berechnung der Kosten
richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite genannte Staatsanwaltschaft.
Bitte beachten Sie auch die Anlage "Wichtige Hinweise".


Hier folgt ein Überweisungsvordruck und

Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren




Berechnung der Beträge


a) Anfragen wegen der Berechnung der Kosten richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite
genannte Staatsanwaltschaft.
Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen geben Sie bitte unbedingt die Geschäftnummer der Staatsanwaltschaft an.
Das zuständige Staatsanwaltschaft, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Geschäftsnummer ersehen Sie auf der
ersten Seite.


b) Gerichtliche Überprüfung der Gerichtskosten:
Gegen die Berechnung der Gerichtskosten können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Die Einlegung des Rechtsbehelfs entbindet Sie jedoch
nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge; andererseits wird durch Ihre
Zahlung die Einlegung der Erinnerung nicht ausgeschlossen. Hat Ihre Erinnerung Erfolg, wird ein etwa überzahlter
Betrag unaufgefordert zurückerstattet.

Die Erinnerung
ist an keine Frist gebunden

kann ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts
entweder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden,
ist an die Staatsanwaltschaft (nicht an die Landesjustizkasse Bamberg!) unter Angabe der Geschäftsnummer zu richten.

Die nötigen Angaben ersehen Sie auf der ersten Seite oben.
Landesjustizkasse Bamberg

Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM
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#2
Komisch, war das etwa kein Urteil, sondern eine Einstellung des Verfahrens gegen Strafzahlung?

Was meinst Du mit "Revision verworfen"?
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#3
- Eine Kostenaufstellung unter Bezeichnung der Posten verlangen, deren Fehlen rügen
- die Bezeichnung "Mahnung" rügen und fragen, was unter fristgerechter Zahlung verstanden wird, insbesondere da nirgendwo eine Frist genannt wird.
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#4
An "Clint Eastwood":

Revision habe ich gegen ein Urteil eines Landgerichts eingelegt. Falls eine
Revision Erfolg hat, wird also ein Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, nicht rechtskräftig. Jede Revision muss begründet werden und Anträge gestellt werden, z.B. aus welchen Gründen das Revisionsgericht
(in meinen Fall das Oberlandesgericht München) das Urteil des untergeordneten Gerichts aufheben soll, oder die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen weden soll (siehe auch Revisionsschreiben von "Camper"). Wenn die Revision verworfen wird heißt das, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegen das Revision eingelegt wurde. Es ist sozusagen das "Urteil" des Revisionsgerichts. Die Revision hatte keinen
"Erfolg", sondern wurde "verworfen".


An "P"

dein Vorschlag erscheint mir schon sehr nah am Optimum einer möglichen Antwort.


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#5
(20-03-2012, 15:25)p schrieb: - die Bezeichnung "Mahnung" rügen und fragen, was unter fristgerechter Zahlung verstanden wird, insbesondere da nirgendwo eine Frist genannt wird.
Irgendwie fehlt mir hier der Hintergrund. Wieso fordert die Staatsanwaltschaft Kosten der Landesjustizkasse ein? Huh

Bei mir kamen bisher solche Drohungen immer von der Gerichtskasse.


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#6
An "blue"

ich wurde als "Unterhaltspflichtverletzer" verurteilt, die "Strafe" besteht aus einer Geldstrafe in Höhe von ca. 1500 Euro, Gerichtskosten in Höhe von ca. 1000 Euro. Die Landesjustizkasse ist sozusagen die "Einzahlungsstelle", und beauftragt auch den Gerichtsvollzieher.

Was die Landesjustizkasse ist: Landesjustizkasse Bamberg

Aufgaben

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten der bayerischen Justizverwaltung. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Hinterlegungsgesetz (Annahme und Auszahlung von Geldhinterlegungen, Annahme und Auslieferung von Werthinterlegungen) wahr.
Die Landesjustizkasse Bamberg ist auch zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z.B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch).
Die Haushaltseinnahmen belaufen sich auf jährlich ca. 770 Millionen Euro, die Haushaltsausgaben auf jährlich ca. 550 Millionen Euro.
Es werden u.a. jährlich etwa
4.200.000 Buchungen in den Kassenbüchern vorgenommen,
1.500.000 Kostenrechnungen und 330.000 Mahnungen versandt,
450.000 Zahlungsanzeigen für die Justizdienststellen erstellt.
Bei der Landesjustizkasse Bamberg waren zum Stichtag 01.01.2012 148 Mitarbeiter beschäftigt.
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#7
(20-03-2012, 22:32)holterdipolter schrieb: Wenn die Revision verworfen wird heißt das, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegen das Revision eingelegt wurde. Es ist sozusagen das "Urteil" des Revisionsgerichts. Die Revision hatte keinen
"Erfolg", sondern wurde "verworfen".

Welche Begründung hat das OLG angeführt, dass es Deine Revision verworfen hat?

Einfach zu sagen, die Revision wird verworfen geht ja wohl nicht.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
An "Camper"

ich möchte das gesamte Verfahren in einen anderen Thread einstellen. Ist ziemlich viel. Urteil Amtsgericht, Urteil Landgericht, Revisionsverfahren, und um die Zusammenhänge als Leser deuten zu können, sollte ich meine Geschichte auch gleich dazuschreiben.

Bin gerade beim umwandeln in Text und anonymisieren, kommt demnächst.
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#9
Heute RE an Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Schreiben wird ein Betrag von insgesamt 2500 EUR gefordert. Aus dem Urteil gegen mich in der Sache kann ich nur die Höhe der Geldstrafe entnehmen. Diese setzt sich lt. Urteil aus 60 Tagessätzen zu je 25 EUR zusammen, also insgesamt 1500 EUR.

Im Differenzbetrag in Höhe von 1000 EUR vom geforderten Betrag vermute ich mal, dass es sich dabei um Gerichtskosten handelt. Aus was sich der Betrag zusammensetzt, ist im Schreiben nicht aufgeführt.

In diesen Zusammenhang ist auf Blatt 03 unter „Berechnung der Beträge a)“ im Schreiben aufgeführt, das ich Anfragen wegen der Berechnung der Kosten an die im Briefkopf genannte Staatsanwaltschaft richten soll.

Auf Blatt 03 unter „Berechnung der Beträge b)“ steht, dass mir das Recht zusteht, gegen die Berechnung der Gerichtskosten Erinnerung einlegen zu können.

Ich möchte daher um Übersendung einer diesbezüglichen Kostenaufstellung bitten, aus der für mich die Höhe der berechneten Einzelposten ersichtlich ist. Wie soll ich ansonsten entscheiden können, ob es überhaupt Unstimmigkeiten gibt, um dagegen Erinnerung einzulegen ?

Das Schreiben wird auf Blatt 01 als Mahnung bezeichnet, gleichzeitig ist eine Rechnungsnummer aufgeführt. Weiter unten auf Blatt 01 Hinweise, die sich auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit beziehen. Darin ist von fristgemäßer Zahlung die Rede, obwohl im gesamten Schreiben keine Fristen aufgeführt sind.

Obwohl es vorkommen kann, dass mal ein Schreiben verloren geht, denke ich nicht, bereits eine Kostenaufstellung oder Rechnung in der Sache erhalten zu haben, evtl. mit der Mitteilung einer Frist. Was ist also unter fristgemäßer Zahlung zu verstehen ?

Folgende Ausführungen kann ich nur auf den Anteil in der Forderung, der mir bekannten Geldstrafe beziehen, da ich die Zusammensetzung des Differenzbetrages aus der Forderung nicht kenne.

Wie auf Blatt 01 ihres Schreibens aufgeführt, besteht evtl. die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Wie schon aus der Höhe der Tagessätze vermutet werden kann, ist mein regelmäßiges Einkommen nicht all zu hoch, eine Zahlung in einen Betrag nicht möglich.

Das Gericht ging lt. Urteil bei der Berechnung von einen durchschnittlichen realen Nettoeinkommen von 1200 EUR mtl. aus. Tatsächlich war und ist dieses Einkommen jedoch zu keinen Zeitpunkt vorhanden.
Nach meiner Jahresabrechnung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2011 betrug das durchschnittliche Nettogehalt in diesen Jahr ca. 1080 EUR mtl. Die nächste Stufensteigerung steht erst im Jahr 2013 an. An das Landratsamt werden davon mtl. 200 EUR Kindesunterhalt überwiesen. Die mtl. Miete beträgt 370 EUR warm.

Als Anlage 1 übersende ich eine aktuelle Lohnabrechnung für März 2012.
Als Anlage 2 übersende ich eine Kopie der Jahreswerte für 2011, der Auszahlungsbetrag für dieses Jahr war 12985,71 EUR, geteilt durch 12 Monate macht pro Monat 1082 EUR.
Als Anlage 3 Kopie Kontoauszug mit letzten Überweisungen Miete 370 EUR, Unterhalt 200 EUR, Gehalt März.
Die Abschlagszahlungen für Strom betragen mtl. 22 EUR.

Bitte um Benachrichtigung, falls sie mtl. Einzelabrechnung für die Lohnabrechnungen benötigen.
Bitte teilen sie mir mit, falls evtl. ein gesonderter Antrag auf Ratenzahlung nötig ist.



freundliche Grüße


3 Anlagen
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#10
Gut.
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#11
(21-03-2012, 00:27)holterdipolter schrieb: ich wurde als "Unterhaltspflichtverletzer" verurteilt, die "Strafe" besteht aus einer Geldstrafe in Höhe von ca. 1500 Euro, ...
Verstehe ich nicht. Aus welchem Grund sitzt Du nicht im Knast? Wo nix ist, wird dann 1500 Teuronen gefordert?

Bzgl. "Deals" hatte das BVerfG gerade geurteilt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...2-019.html
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#12
An "blue"

die ausgesprochene Strafe ist eine Geldstrafe, 60 Tagessätze zu 25 EUR. Die sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe" wird dann vollzogen, falls das Geld nicht gezahlt wird und nicht beigetrieben werden kann.

Es geht jetzt gerade darum, ob die Staatsanwaltschaft die Zahlung als Ratenzahlung bewilligt und in welcher Höhe. Das steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Ebenso kann es sein, dass erst mal gar nichts bewilligt wird und der Gerichtsvollzieher bei mir auftaucht und die Staatsanwaltschaft erst dann entscheidet.

Ab und zu kommt es auch anders als man denkt, mal sehn, wie die Antwort auf mein Schreiben ausfällt.



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#13
(22-03-2012, 23:57)holterdipolter schrieb: Es geht jetzt gerade darum, ob die Staatsanwaltschaft die Zahlung als Ratenzahlung bewilligt und in welcher Höhe. Das steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Überweist die Staatsanwaltschaft dann die Raten an das Kind? Huh

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