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Auslandsreise
#1
Moin liebe Gemeinde

Mein (noch)Frau will dieses Jahr mit unserer Tochter (2,5 Jahre) nach China, um die Verwandtschaft zu besuchen. Ich habe abgelehnt, da das Kind noch zu klein ist. Meiner Meinung nach ist das bei einem Kind dieses Alters Grund genug das abzulehnen. Was meint Ihr?

Sie droht mit einem Antrag vor Gericht. Zunächst hat sie allerding das JA eingeschaltet und mir einen Termin für nächste Woche serviert. Ich habe kein Bock mit denen zu reden. Die Frage ist, welches Vorgehen nun sinnvoll ist. Sollte man das Gespräch gleich platzen lassen oder erstmal verzögern? Ich bin für verzögern, abwarten und evtl. dann platzen lassen.

Welche Funktion hat das JA in solchen Fällen? Gibt es da eine Zuständigkeit für binationale Angelegenheiten?
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#2
(09-03-2012, 20:04)bio schrieb: Meiner Meinung nach ist das bei einem Kind dieses Alters Grund genug das abzulehnen. Was meint Ihr?
Ich zumindest meine, das Deine Meinung Unfug ist. Wenn keine Gefahr besteht, dass sie und das Kind dort bleiben, spricht nichts gegen einen Urlaub dort.


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#3
Ein Knackpunkt ist, dass es keinen Ausgleich für die ausgefallenen Tage geben wird, geschweige denn ebenfalls Urlaub für mich mit dem Kind. Ich bin kürzlich mit einer angestrebten Umgangsregelung inkl. Urlaub vor Gericht gescheitert. Die KM will immerhin 5-6 Wochen wegbleiben.

Da sie das Kind mittlerweile auch manipuliert, habe ich Angst, dass die lange Zeit eine Entfremdung einsetzt und dann evtl. der Umgang plötzlich problematisch wird. Wenn das Kind älter wäre, hätte ich sicher weniger Bedenken.


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#4
(09-03-2012, 21:05)bio schrieb: Ein Knackpunkt ist, dass es keinen Ausgleich für die ausgefallenen Tage geben wird, geschweige denn ebenfalls Urlaub für mich mit dem Kind. Ich bin kürzlich mit einer angestrebten Umgangsregelung inkl. Urlaub vor Gericht gescheitert.
Dann scheint dort allerdings etwas grundsätzlich falsch gelaufen zu sein. In aller Regel werden in einem "guten" Umgangsverfahren alle Eventualitäten, somit auch "Ausfallzeiten" bedacht.
Existiert überhaupt eine gerichtliche Umgangsregelung?

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#5
Dass in 5 bis 6 Wochen Entfremdung bei einem 2 1/2jährigen Kind eintritt, wo hast Du das denn her?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Eine Regelung existiert in Form eines Vergleichs. Ich habe darüber berichtet : http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...032&page=2.

Allerdings wurde eigentlich nichts geregelt, außer dass meine Tochter keine 2 Nächte bei mir sein sollte/darf. Wir wurden zu Beratungsgesprächen bei der Stadtmission geschickt. 2 Termine fanden statt. Statt Einigung wurde alles nur festgefahrener. Deshalb wir jetzt keine Gespräche mehr dort und ich bastel an einem neuen Antrag. Verhandlund war im Dezember letzen Jahres.
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#7
Bei Verwandtenreisen hast du wenig Chancen, das zu verhindern. Da wurden schon krassere Fälle zugunsten der Verwandtenreise entschieden. Beim Ersatz ausgefallener Termine und mehr Übernachtungen sind die Chancen besser. Wenn das Kind fünf Wochen in China sein kann, schafft es auch zwei Nächte beim Vater.
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#8
@p
Hast Du ein paar Beispiele für "krassere Fälle"?
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#9
Lange Pakistanreise des nicht sorgeberechtigten Vaters mit dem Kind. Erlaubt durch den Richter. Aktenzeichen hab ich auch irgendwo rumliegen.
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#10
Also wie nun taktisch vorgehen? Warten auf einen Antrag der Mutter und dann den Anlass zur Regelung des eigenen Umgangs nutzen? Geht das überhaupt? Oder eventuell gleich einen neuen eigenen Umgangsantrag stellen und die Sache mit den Auslandsreisen argumentativ verwenden?
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#11
(10-03-2012, 08:48)bio schrieb: Oder eventuell gleich einen neuen eigenen Umgangsantrag stellen und die Sache mit den Auslandsreisen argumentativ verwenden?

Ja, so siehts aus. Die ganze Vorgeschichte ist mir nicht präsent, aber es dürfte jetzt ohnehin an der Zeit sein, die Übernachtungen auszudehnen und somit die Umgangsregelung anzupassen. Wenn die Mutter da blockiert, bleibt eben wieder nur das Gericht. Das wäre gleichzeitig die Gelegenheit, eine Regelung bezüglich ausgefallener Umgänge einzuführen und die Auslandsreise als Argument, das Kind wäre jetzt alt genug für mehr Zeit beim Vater.
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#12
@Wp
Na klar tritt nicht ein vollständige Entfremdung ein, aber ein 2 Jähriges Kind , dass 6 Wochen keinen Kontakt zum Vater hatte, kann sehr wohl Probleme mit dem Umgang entwickeln. Das möchte ich vermeiden.

@p Ich habe eine neuen Antrag bereits ausformuliert. Ich möchte diesem gerne zur Lesung an "Euch" weitergeben, um konkrete Kritiken zu bekommen. Wie kann ich das bewerkstelligen?
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#13
@bio

Als die KM mit meinem Kind fortzog (ich hatte kein Sorgerecht) war es 2 1/2 Jahre. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass der Umgang vorher alles andere als regelmäßig war. Wiedergesehen habe ich es nach 4 Monaten vor dem Gerichtssaal. Es kam an der Hand der Großeltern mütterlicherseits um die Ecke, sah mich, rief "Papa,Papa!" machte sich los und saß schwups auf meinem Schoß. Der Umgang direkt anschließend an den Gerichtstermin wg. Umgangs war problemlos, fast, als hätte es die 4 Monate gar nicht gegeben. Vielleicht nimmt Dir das etwas die Sorgen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
Also bio ,ich kann dich beruhigen.
In meinem Fall war es so ,dass ich mein Kind zw. dem 6. und 10. Monat nicht sehen durfte.
Als ich ihn durch einen Eilantrag nach 4 Monaten wieder sehen durfte, gab es überhaupt keine Entfremdungsgesten.
Eine Begleitperson sollte mir das Kind übergeben ,da fing das Kind sofort an zu schreien.
Erst als Papa kam, war alles wieder in Ordnung.
Die Begleitperson verzichtete zukünftig auf jegliche Begleitung und vermerkte dies auch schriftlich.
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#15
Zitat:Ich habe eine neuen Antrag bereits ausformuliert. Ich möchte diesem gerne zur Lesung an "Euch" weitergeben, um konkrete Kritiken zu bekommen. Wie kann ich das bewerkstelligen?

Da gibt es drei Möglichkeiten.

1. Du schickst ihn einfach per Privatnachricht an fünf Leute, vorzugsweise mich und die Schreiber in diesem Thread. Das ist nichtöffentlich und du bekommst garantiert Antworten.

2. Du veränderst ihn so, dass man ihn öffentlich posten kann, anonym, ohne Daten und Namen.

3. Du meldest dich bei http://väterwiderstand.de/index.php?opti...&Itemid=18 an, dort ist ein Forum mit Akkreditierung, in dem nichtöffentlich gesprochen werden kann.
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#16
Danke für das Angebot.
Ich würde mich freuen, wenn ich meinen Antrag einigen von Euch per PN schicken kann. Wer von den Schreibern hier und Nichtschreibern, außer p, wäre bereit sich den Antrag durchzulesen?
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#17
Wollte keinen eigenen Fred aufmachen. Z. Zeit auf Reisen in den Zwergstaaten
Westafrikas. Vielleicht finde ich hier mal einen der die geforderte Zivilcourage
bringt und mich bekaempfen will. Mal sehen wie gross das Mundwerk gewisser
Leute in der Realitaet ist, den Kampf koennen gewisse gerne Leute haben.
Und wenn wir christlich juedisch gepraegt sind wie einige so meinen,
wollen wir sehen was die Bibel sagt wenn man einem Mann die Existenz ruiniert

Gruss
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#18
(23-03-2012, 23:02)Hasserfuellter schrieb: Wollte keinen eigenen Fred aufmachen. Z. Zeit auf Reisen in den Zwergstaaten Westafrikas.

Welche meinst du?
Togo?
Äquatorial Guinea?
Gambia?
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#19
ich glaube es ist da unten einfach nur verdammt heiss! den zusammenhang zwischen unterhaltszahlungen, zwergstaaten und christlich-jüdischer prägung wird er uns sicher erklären. also wenn sich das ganze etwas abgekühlt hat. hoffentlich gibt's da unten wenigstens ab und an was kaltes zu trinken Wink
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#20
nee, knapp 25 Grad. Dass wir christlichjuedisch gepraegt sind stammt nicht von mir.
Wer so denkt sollte dann auch die Bibel lesen. Und das grosse Mundwerk kann
hier dann auch jeder riskieren, es duerften die Mitlesenden wissen wer gemeint ist

Natuerlich ist es in der Sonne heiss, der Wind kalt
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#21
(23-03-2012, 23:02)Hasserfuellter schrieb: Und wenn wir christlich juedisch gepraegt sind wie einige so meinen,
wollen wir sehen was die Bibel sagt wenn man einem Mann die Existenz ruiniert
Die Bibel ist da recht eindeutig (Matthaeus 5):
Zitat:38Ihr habt gehört: es ist gesagt: Auge um Auge und Zahn um Zahn. 39Ich aber sage euch: nicht dem Bösen widerstehen; sondern wer dich schlägt auf die rechte Wange, dem biete auch die andere. 40Und wer mit dir rechten und dir den Rock nehmen will, dem laß auch den Mantel. 41Wer dich zu laufen nötigt eine Meile, mit dem gehe zwei. 42Gib dem, der dich bittet, und von dem, der von dir borgen will, wende dich nicht ab. 43Ihr habt gehört: es ist gesagt: du sollst lieben deinen Nächsten und hassen deinen Feind. 44Ich aber sage euch: liebet eure Feinde und betet für eure Verfolger, ...
Aber - obwohl ich christlich erzogen bin, tue ich mich mit der Interpretation etwas schwer. Die alte Formel, die hier ja auch angedeutet wird (MAT5,38) ist mir da deutlich sympatischer (5.Mose 19,21:
Zitat:21Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
https://t.me/GenderFukc
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#22
Trennungsfaq, auch für Bibelstunden gut. Das gehört in die Bergpredigt, http://www.google.com/search?rls=en&q=Be...rpretation - der Teil des NT, der auch von einem Zen-Buddhisten so geschrieben werden hätte können.

Jetzt wieder zu bio. Bin wegen Zeitmangel noch nicht dazu gekommen, den Antrag durchzugehen. Ist das noch aktuell oder hast du schon Rückmeldungen?
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#23
Habe kürzlich mitbekommen, dass ihr Arbeitsvertrag im Juni ausläuft. Urlaub ist ab Juli gefordert. Habe eine Email mit Fristsetzung bekommen, in der sie mich zur eindeutigen Stellungsnahme auffordert.
Weiß jetzt nicht, was ich davon halten soll.
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#24
(25-03-2012, 20:00)p schrieb: Jetzt wieder zu bio. Bin wegen Zeitmangel noch nicht dazu gekommen, den Antrag durchzugehen. Ist das noch aktuell oder hast du schon Rückmeldungen?

Ist noch aktuell.
Aus diesem Thread hatte keiner sonst Rückmeldung gegeben, den Antrag durchzulesen.
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#25
@bio

1. Hast Du die Befürchtung, dass sie nicht zurückkommt?

2. Ich war auf Umgang, als Du die Anfrage einstelltest; habe sie da wohl nicht richtig realisiert. Bin gerne bereit, ´mal gegenzulesen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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