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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
#51
wackelpudding schrieb:Jetzt sind halt JA und Träger gefordert.

Du meinst überfordert?
.

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#52
Ja, Sch..ße!!!!!!!!!!!!!! Ich habe auch schon gek.tzt. Und wenn es nicht wenigstens an die Köpfe von Schreiber und Scheele geht, wird´s in einem Jahr als "Betriebsunfall" vergessen sein. Nicht ein alleiniges Fehlverhalten des JA vor Ort, wenn man sich die vita der freigestellten JA-Leiterin anschaut...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#53
Ich habe was nachzutragen, was noch interessant werden kann: Letztens bekam ich über´s Telefon mit, dass KM unter Einbeziehung der jüngeren Halbschwester meines Sohnes massiv psychische Gewalt gegen diesen ausübte. Das von mir informierte JA bestätigte daraufhin, dass man das nicht so stehen lassen könne und eine Bearbeitung im Rahmen des Hilfeplanes zusätzlich vereinbart werden solle. Der Betreuer meines Sohnes sieht auch die Notwendigkeit der Bearbeitung, will dies jedoch nicht separat als "Geschwisterpositionierung" benennen lassen. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass eine zielführende Bearbeitung überhaupt stattfindet, wenn diese nicht über Leistungspläne und Helferziele dokumentiert werden muß, habe ich auf der Ergänzung des Hilfeplanes bestanden. Der Vater des Mädchens hat inzwischen für seine Tochter ebenfalls einen Hilfeplan unter Einbeziehung des Bedarfes "Geschwisterpositionierung" vorgeschlagen. Nun warten wir ´mal, was da kommt.
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#54
Gerade ist die Mitteilung des JA in der Post, daß der Hilfeplan um "die Bearbeitung von Geschwisterrivalitäten" ergänzt wird.

Nun ist es ja bereits das 2. Mal, dass ich dem JA Gewalt der Mutter gegen meinen Sohn mitgeteilt habe. Vor einiger Zeit wurde eine Ohrfeige als einzelner streßbedingter Ausrutscher angesehen, der nach einem Gespräch des JA mit der Mutter zu keinen weiteren Maßnahmen Anlaß gab, da eine Wiederholungsgefahr nicht bestünde.

Wenn jetzt durch und unter Einwirken der KM die (Halb-)Geschwister unangemessen miteinander umgehen, kann das ja nicht als das Ergebnis einer einzelnen mütterlichen Aktion gesehen werden, sondern nur als das Ergebnis kontinuierlichen Fehlverhaltens.

Es erschiene mir da zu wenig, wenn zwar mit den Kindern gearbeitet wird, gleichwohl das mütterliche Verhalten nicht ebenfalls bearbeitet würde. Hierüber weiß ich aber nichts. Müßte ich das nicht, um bei eventuellen zukünftigen Vorfällen angemessen im Sinne meines Kindes reagieren zu können? Und stehen mir als sorgeberechtigtem Vater Informationen über Maßnahmen nicht zu, die das Verhalten der betreuenden Mutter gegenüber meinem Kind betreffen? Wären Datenschutzbelange höher zu werten, als die ggf. notwendige Wahrnehmung schutzbedürftiger Interessen für mein Kind durch mich? Denn mit meinem Kind in Verbindung stehen müßten die Mutter betreffende Maßnahmen ja; ansionsten wären sie doch nicht aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe zu finanzieren?

Ich werde die skizzierte Diskussion mit dem JA wohl führen wollen und und bin für alle Hinweise dankbar, die mich dafür sicherer machen.
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#55
Ein Gespräch mit der Beratungsstelle ergab nun, dass die wünschenswerte Entlastung meines Sohnes wohl gelingt, sich aber eine notwendige Änderung bei den belastenden Umständen nicht erreichen läßt, da die KM hierbei nicht kooperiert. Ihre Position findet sich wohl in den Ansichten wieder, dass sie ja nicht freiwillig da sei und auch nur, damit der Vater Ruhe gäbe. Werde ich nun ´mal beim JA nachfragen, was es zum Schutz meines Kindes tun kann, denn das Kind "aufhübschen", damit man die Beschädigungen durch die Mutter nicht so bemerkt, kann ja nicht gewollt sein...
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#56
Das Gespräch mit dem JA hat nun stattgefunden. Nachdem die Hilfen so konzipiert sind, dass sie nur bei Kooperation der KM zu einer akzeptablen häuslichen Situation für mein Kind führen können, steht die Sinnhaftigkeit in Frage, wenn KM keine Einsicht zeigt. Da sie in relevanter Runde nun bekannt hat, sie hätte da nur mitgemacht, weil das JA gesagt habe: "Tun sie das ´mal, Frau xxxxxx, damit der Vater Ruhe gibt...", kann eine Einsicht aus meiner Sicht nicht angenommen werden. Ergänzend käme hinzu, dass ich dem JA bereits physische und psychische Gewalt gegen mein Kind mitgeteilt hätte, wobei im zweiten Fall keine Singularität vermutet werden kann, weil dies bereits Eingang ins Geschwisterverhalten gefunden habe. Meine Kind habe Anspruch auf gewaltfreie Erziehung und dieses sei nicht hinreichend gewährleistet, wenn KM weitermacht wie bisher. Ich habe darum gebeten, mein Kind wirkungsvoll vor weiterer Gewalt zu schützen, "weil es nicht wirklich geschützt ist, wenn die Wunden behandelt, aber neue Wunden nicht verhindert werden."
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#57
Nach jetzt erfolgten Berichten der Beratungsstelle wird die Entlastung meines Kindes als weiterhin unbedingt notwendig angesehen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass die Hilfeplanziele wg. der Nichtkooperation der Mutter nur zum Teil erreicht werden können. Die häuslichen Umstände haben sich dann nach dortiger Einschätzung auch verschlechtert, sodass die Beratungsstelle eine Intensivierung der Maßnahmen anrät, z. B. als aufsuchende Familienhilfe. Hinzu kommen schulische Hinweise, dass mein Kind aufgrund der häuslichen Umstände deutlich unter seinen Möglichkeiten bleibt.

Das JA will der Mutter deshalb aufsuchende Hilfen anbieten, hat aber Zweifel, dass diese einverstanden sein wird. Für letzteren Fall würde eine Kindeswohlgefährdung gesehen, die über das FG angegangen werden müßte. Nach bisherigem Diskussionsstand meint das JA, dass in diesem Falle ich Anträge ans FG stellen solle, während ich der Auffassung bin, dass das JA bei Informationen bezüglich einer Kindeswohlgefährdung seinerseits eine §1666-Anzeige ans FG machen muß, wenn ihm eine Abwehr der Kindeswohlgefährdung nicht möglich ist.

Für Kenntnisse/Einschätzungen, die mir dabei helfen, eine zweckmäßige Position zu entwickeln, wäre ich dankbar.
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#58
Die Situation ist jetzt so, dass ich dem JA trotz allen Bemühens nicht zutraue, zu einer adäquaten Lösung für mein Kind zu kommen. Möglicherweise werden die Hilfen fortgeführt -wie auch immer, denn Entlastung braucht mein Kind ja, aber das ändert an den grundsätzlichen Situation eben nichts. Ich habe mich daher entschlossen ABR-Antrag beim FG zu stellen.
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#59
Mit Anwalt oder selbst?
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#60
Dank guter Hilfe Smile: Selbst.
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#61
Moin WP.

Mit dem ABR willst Du nun was erreichen?
.
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#62
Die Situation meines Kindes verbessern... was sonst?
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#63
Konkret bitte:
Was, wie und wo wollst Du mit ABR zur Verbesserung beitragen?
.
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#64
warum?
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#65
Weißt Du denn selbst nicht recht, was Du mit Antrag auf ABR willst?
Undecided

Meine Fragen habe ich ernst gemeint!
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#66
(10-06-2012, 12:31)Skipper schrieb: Weißt Du denn selbst nicht recht, was Du mit Antrag auf ABR willst?
Undecided

Eijei, bist Du neugierig, man(n) könnte fast meinen...

Sei ganz unbesorgt, ich würde keinen unbegründeten Antrag losschicken...Smile
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#67
Na, Du bist ja gut.Smile

Du besprichst hier seit einem 3/4 Jahr recht mühsam einen Antrag auf Erziehungshilfen, die KM stimmt dem zu, das JA entwickelt und organisiert Hilfen. Irgendwie paßen Dir die nicht, funktionieren nicht und nun...

meinst Du mit ABR weiterzukommen.

Wie ist in diesem Kontext ein Antrag auf ABR sinnvoll und vernünftig zu begründen - und was soll das ABR, wenn Du es denn bekämst, konkret verbessern?

Also 'mal ganz ehrlich...Undecided
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#68
(10-06-2012, 12:58)Skipper schrieb: Na, Du bist ja gut.Smile
Irgendwie paßen Dir die nicht

Wenn es Dich beruhigt: Darum geht´s nicht...Smile
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#69
...mich beruhigt? Big Grin

Es ist DEIN Leben, DEIN Problem, zu dem Du hier nachgefragt hast.
DU mußt damit fertig werden, mußt mit den Folgen leben.
Rolleyes

MICH hat da nichts zu be(un)ruhigen. Wink
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#70
(10-06-2012, 13:31)Skipper schrieb: DU mußt ... mit den Folgen leben.

Ich hoffe doch, es klappt. Zum Beispiel jetzt: Ich sitze im Grünen, die Sonne scheint, die Vöglein zwitschern... vor mir eine eine leckere italienische Pizza... dazu ein regionales Bier. Hedonistisch motivierter Stilbruch, meine Spezialität, solltest Du auch einmal probieren...Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#71
(10-06-2012, 13:49)wackelpudding schrieb:
(10-06-2012, 13:31)Skipper schrieb: DU mußt ... mit den Folgen leben.

Ich hoffe doch, es klappt. Zum Beispiel jetzt: Ich sitze im Grünen, die Sonne scheint, die Vöglein zwitschern... vor mir eine eine leckere italienische Pizza... dazu ein regionales Bier. Hedonistisch motivierter Stilbruch, meine Spezialität, solltest Du auch einmal probieren...Smile
Sollte? Probieren?Wink
Ich wohne im Grünen, stets Sonne (auch im Herzen), Vögleins auch... exquisit mit der Nachbarin gespeist ... nein, keine Drogen, auch keine regionalen... vernünftigen Beiträgen zuliebe...

So, nun ab zum Strand hinterm Deich mit Vorfreude auf einen langen Sommer mit meinen Kids... und nebenbei überlege ich, wie ICH das JA am VG weiter schmerzlich treffen und noch besser auf Kurs bringen kann ..Smile
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#72
Schön, dass wir über wichtige Dinge so schnell einig werden...Smile
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#73
Bei mir ist das jetzt alles recht schnell gegangen: Termin ist bereits nächste Woche. Beiständin für mein Kind ist bestellt, richterliche Anhörung angeordnet.

Weiß jemand, welcher Ablauf da kommt - mache gerade Umgang und bin zeitlich etwas eingeschränkt, was googlen angeht. Hinweise wären da hilfreich... Danke!
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#74
Bei mir war jetzt die Verhandlung.

Eingangs überreichte die gegnerische RAin mehrseitigen Schriftsatz. Ich überflog kurz und erklärte, dass ich nichts rechtlich Relevantes erkennen könnte, auf das ich jetzt antworten müßte. Den Inhalt würde ich bestreiten und soweit ich etwas nicht wüßte eben mit Nichtwissen und ich bäte darum, das zu protokollieren. Big Grin

Das führte erst ´mal zu allgemeiner Verblüffung - so mein Eindruck. War wohl nicht das, was man von einem Nichtjuristen erwartet hatte. Die Richterin fragte dann noch, was vom Inhalt ich bestreiten wolle und ich antwortete. "Den Inhalt in Gänze." Nach ein wenig Geplänkel wurde dann davon abgesehen, das Schriftstück zu behandeln.

Also berichteten Richterin, Beiständin und JA-MAin ihren Eindruck, dass mein Kind wohl an seinem Wohnort bleiben wolle. Ich entgegnete dann zuerst auf den JA-Bericht mit dem Hinweis, dass ich bereits im II. Quartal des letzten Jahres beim JA um Schutz für mein Kind gebeten hätte, derweil die KM nach meiner Einschätzung "am Anschlag" sei und nach meiner Erfahrung mit dieser dies Gefahren für mein Kind beinhalten könnte. Das JA habe mir dann mitgeteilt, dass ich beruhigt sein könne: Lediglich die neue Arbeit der KM hätte einige Umstellungen für mein Kind mit sich gebracht, die es beunruhigt hätten. Jetzt würde aber alles gut. Inzwischen wurde ja im Januar im Umgangsverfahren der Burnout der KM mitgeteilt und das es wieder eine neue Arbeitsstelle gäbe. Das sei doch ganz toll, wenn ein Kind den Zusammbruch des betreuenden Elternteils miterleben darf; da habe es doch ´was von für´s Leben und auch ganz praktisch: Wenn Mutti sich 2 Tage erschöpft auf´s Sofa legt -wie z. B. vorletztes WE passiert- und ein 11jähriges Kind sich in sein 6qm-Zimmer begeben muß, weil Mutti nicht gestört werden möchte - dann weiß das Kind doch, wer an Muttis Burnout die Schuld trägt.. Ich räumte ein, dass dies zynisch sei, es sei aber auch die mildeste mir mögliche Ausdrucksform angesichts meines Schmerzes über das, was meinem Kind widerfahren ist und ihm widerfährt und meiner Wut darüber, mit welcher Leichtfertigkeit kindeswohlgefährende Fehleinschätzungen durch das JA produziert werden - und wie denn die derzeitigen Aussagen methodisch abgesichert worden seien?

Bezüglich der Darstellungen der Richterin und der Beiständin merkte ich an, dass ich mir nicht vorstellen könne, dass sie aufgrund ihres jeweils etwa 10minütigen Gespräches mit meinem Kind den Anspruch erheben wollen, den wahren Kindeswillen erforscht zu haben und beantragte Sachverständigengutachten und bat um Aufnahme des Antrags ins Protokoll.

Die Richterin fragte zurück, ob ich meine, dass mein Sohn nicht in der Lage sei, ihr und der Beiständin zu sagen, was er sich wünsche. Ich entgegnete, das Kinder ja bekannterweise gegen Veränderungen ihres Umfeldes seien, für mein Kind träfe das zudem damit zusammen, dass jede der ihm von der KM zugemuteten Veränderungen mit einer persönlichen Katastrophe einherging, sodaß es Veränderungen eigentlich nur noch fürchten kann. Ich wies dann darauf hin, dass das Stockholm-Syndrom bei Erwachsenen ja ein Begriff sei, es aber auch nicht unbekannt sei, das Kinder in problematischen Abhängigskeitsverhältnissen ähnliche überlebensnotwendige Anpassungen vornehmen.

Dann berichtete ich über den Verlauf des aktuellen Umgangs und glich diesen an der Umgangsvereinbarung vom Januar ab: In 9 von 10 Regelungspunkten, die personensorgerechtliche Dinge betrafen, war Nichterfüllung festzustellen: Von besonderer Bedeutung waren hier Verstöße gegen die Maßnahmen bezüglich der LRS meines Kindes. Bei den vorherigen Umgängen seit Beginn der Vereinbarung war es ähnlich.

Die RAin der KM wandte ein, dies seien doch Streitigkeiten, wie sie immer ´mal wieder auftreten könnten und die gingen ja in der Regel von beiden Seiten aus. Ich meinte, die festgestellten Verstöße und daraus resultierenden Nachteile für mein Kind seien einseitig durch die KM verursacht. Natürlich könnte ich den Streit um das Wohl meines Kindes durch Einstellen des Umganges abstellen: Ob dies die Intention ihres Vorbringens sei?

Die RAin trug dann vor, dass die LRS meines Kindes so schwerwiegend sei, dass eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden müsse, die 200 € im Monat kosten würde - aber die KM könne dies nicht bezahlen, ich solle das doch tun. Ich begrüßte die Einsicht in die Notwendigkeit professioneller Hilfe nach mehr als 2 Jahren Streit darüber als Fortschritt, denn bisher war immer behauptet worden, dass die KM als Ergotherapeutin, die auch mit LRS-Kindern arbeite, am Besten wisse, was das Kind bräuchte. Im weiteren verwies ich auf meinen Antrag, wo ich dargestellt hatte, dass ich die Kosten einer professionellen Förderung würde leisten können, wenn die Umgangskosten wegfielen. Eine finanzielles Engagement, solange mein Kind bei der KM lebt, lehne ich ab, weil dies einerseits meine Möglichkeiten übersteigt und anderseits ich einen Erfolg unter den bei der Mutter vorhandenen häuslichen Bedingungen für ganz ausgeschlossen halte.

Die Gegenseite und die Richterin brachten dann die Frage der Kontinuität ins Spiel. Ich fragte, wofür bei einer Vergangenheit, in der mein Kind ja nachweislich beschädigt worden sei -die beauftragte Beratungsstelle befürworte eine Intensivierung der Hilfen für mein Kind, da eine Änderung der häuslichen Verhältnisse wg. Nichtkooperation der KM nicht erreicht werden kann- die Kontinuität denn streiten solle? Die Gegenseite wollte trotzdem darüber diskutieren, also wies ich darauf hin, dass ich nach reichlich Lektüre von Urteilen schon begriffen habe, dass der Begriff gut "nudelbar" sei und ich mich gerne damit auseinander setzen werde, wenn ich es schriftlich bekäme, dass die Fortsetzung einer kindesschädigenden Situation unter dem Kontinuitätsaspekt kindeswohldienlich sein solle.

Ein Beschluß ergeht schriftlich.
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#75
Die Situation Deines Kindes würde sich durch eine ABR-Übertragung ganz sicher zu seinem Vorteil verbessern.

Allerdings sehe ich noch keine juristisch zwingende Begründung.

Man wird argumentieren, dass der Burnout der KM nur vorübergehender Natur ist und durch die Hilfen des JA ausgeglichen werden kann. Und im Übrigen wird man vermutlich die Meinung vertreten, dass gerade unter diesen angespannten Umständen ein Wechsel des Lebensmittelpunktes des Kindes nicht seinem Wohl entspricht.

Möglich, dass ein Sachverständigengutachten -so es denn beschlossen würde- zu einem anderen Ergebnis kommt.

Aber Du weisst ja selber, wie lange sich Gutachter damit Zeit lassen und was sich zwztl alles verändern kann.

Ich wäre jedenfalls sehr überrascht, wenn das Gericht Deinen Antrag für begründet hält.

Was nicht bedeutet, dass er nicht richtig und auch nicht verantwortungsbewußt wäre.
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