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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#26
Welcher Partei muß der Rixe eigentlich gerade angehören, damit er zum BVerfG-Richter gewählt werden kann?
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#27
Das Medienecho wird grösser:
  • Die Leipziger Volkszeitung konstatiert: "Die Straßburger Richter bleiben ihrer Linie treu: Kontinuierlich haben sie die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Erst ging es um das Sorgerecht lediger Väter, dann um den Umgang biologischer Väter mit ihren Kindern - und nun auch um das Recht zu erfahren, wer wirklich der Vater ist."
  • Die Berliner Zeitung schreibt einiges über den Kläger, geht auch kurz auf das Sorgerechtsurteil ein: "Seither wird in der schwarz-gelben Koalition an einer Neuregelung gefeilt. Das Bundesjustizministerium erklärte, dass auch das gestrige Urteil mit in die Überlegungen einfließen werde. Zudem seien in Straßburg noch weitere, ähnlich gelagerte Verfahren anhängig. Die will das Ministerium abwarten.". Leider schliesst der Artikel mit dümmlichen Vergleichen aus dem Tierreich.
  • Die Legal Tribute Online macht gleich eine ganze juristische Presseschau draus. Den deutschen Juristen passt das Urteil wohl nicht so. Auch die TAZ spricht von weiteren Verfahren: "In den kommenden Monaten werden zwei weitere Straßburger Entscheidungen die Frage klären, ob der biologische Vater in solchen Fällen sogar die Vaterschaft des Ehemanns anfechten kann. Anschließend will die Bundesregierung über Änderungen des deutschen Rechts nachdenken.". Demnach ist mit einer Reform in 50-80 Jahren zu rechnen.
  • Kommentar der Mitteldeutschen Zeitung von Christian Bommarius: "Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des Lebens interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe, wurde in diesen Fällen die Existenz des leiblichen, des wirklichen Vaters schlicht bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft anerkannt hatte."
  • ...und einige mehr. Jeder Zeitung berichtet, auch wenn es manchmal nur kurze Meldungen sind.
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#28
Nicht immer und überall stehen Frauen und Mütter hohen väterlichen Engagements entgegen.

Bei gofeminin folgte der Entscheidung durch den EGMR eine Umfrage hierzu, mit einem insgesamt überwiegend positiven Echo.
Interessant ist aber nicht allein die hohe Zustimmungsrate, sondern die Begründungen zu den Zustimmungen, auch mittels manch kleiner eingestreuter Anekdote, wie z.B.:

Zitat:...Kenne selbst so einen Fall. Sie wollte Kinder er nicht (logisch mit Anfang 20). Sie setzt die Verhütung ab, wird schwanger. Trennung vom Kind. Er durfte zahlen und das Kind so lange sehen bis er eine neue Freundin hatte. Danch nur noch bei seinen Eltern, weil sie einen Hass auf die Neue hat. Ganz prima sowas. ...
Danke, kleineeule79!

oder:
Zitat:Kennt ihr den Fall des Berliner Arztes Tinnemann?
Seine Luna wurde von der Mutter entführt. Er hatte das Sorgerecht und versucht seit Jahren seine Tochter wieder zu bekommen und nur weil sie sich im Ausland aufhält und da andere Rechte sind, muß neu verhandelt werden. Das kann doch nicht sein.
Danke, sannie79!

Eine Zusammenfassung mit weiterführenden Links stellt uns Tobias Trodler - hier! - zur Verfügung
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#29
Die verbale Aufgeschlossenheit erlebe ich tagtäglich überall. Genauso schnell versickert sie wieder oder wird bis zur Unkenntlichkeit relativiert. Man will die Väter verbal überall, aber leider ist ausgerechnet der Vater der gemeinsamen Kinder ja so desinteressiert/defizitär/untragbar etc.

Man redet viel und lange von "Gleichstellung", wie auch die Frauen bei gofeminin. Aber wehe, wenn Gleichstellung auch Gleichstellung wird: Gemeinsames Sorgerecht, insbesondere gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht - dann schlägt das Mütterprimat sofort voll durch und es wird verbal in Richtung "zum Wohle des Kindes" ausgewichen. Wie das definiert ist, wissen wir alle aus eigener Erfahrung sehr gut: Immer so, dass es dem Interesse desjenigen am meisten dient, der davon redet, vorzugsweise der Mutter oder einem Amt.

Bezeichnend ist, wie oft die Damen das Wort Gleichstellung in den Mund nehmen. Dabei hat das EGMR-Urteil nicht einmal annähernd etwas mit Gleichstellung zu tun. Dem leiblichen Vater soll nur im Einzelfall eine kleine Möglichkeit gegeben sein, überhaupt erst zur rechtlichen Vaterschaft zu kommen. Dafür gibt es keine Entsprechung bei den Müttern, denn Mütter haben die rechtliche Mutterschaft automatisch immer schon ab Geburt des Kindes, de facto schon ab Zeugung. Also kann man auch nicht von Gleichstellung sprechen. Grotesk sind solche Aussagen wie "Endlich haben Väter mal dieselben Rechte wie Mütter".
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#30
Nun kommen die "ähnlichen" Verfahren zur Entscheidung:

Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, welche Ansprüche leiblichen Vätern auf eine juristische Anerkennung der Vaterschaft zustehen.

Rückschlag:
Zitat:Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab

Straßburg (dpa) - Biologische Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/inf...er-ab.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
Hier die Pressemitteilung des Gerichts (in deutsch):
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...6DEA398649
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#32
Aha, dann wäre es auch kein Problem, Vaterschaftstests und nachfolgend gerichtliche Vaterschaftsanerkennung zu verbieten.

Tauschen wir mal die Geschlechter aus: Mann schläft mit Frau, sie trennen sich, er heiratet eine andere. Frau will ihn zu Vaterschaftstest und -Anerkennung zwingen: Nada, weil nie eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind bestanden hat. Es darf doch nicht sein, dass das plötzlich ein "fremdes" Kind auftaucht.
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#33
Wahrscheinlich haben sie das ausgekungelt:
"Letztes Mal habt ihr gewonnen, diesmal sind wir dran!"
Alles streng nach Quote.
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#34
Mal sehen, wie welcher Richter gestimmt hat.
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#35
Aber mal ehrlich, welcher biologische Vater will schon die Vaterschaft mit allen Pflichten, wenn sie doch ein anderer übernommen hat ?

Der biologische Vater meines Kindes, der übrigens jetzt mit der Mutter zusammenlebt, jedenfalls nicht.
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#36
(22-03-2012, 13:00)p schrieb: Mal sehen, wie welcher Richter gestimmt hat.

...stellte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest...
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#37
Eine herbe Schlappe - insbesondere auch weil zuviele es versäumt haben rechtzeitig das Gleichstellungsmodell zu unterstützen. So wird der deutsche Gesetzgeber den eingeräumten "Mutterkult-Spielraum" völlig zu Lasten der Kinderrechte und der Menschenrechte der Väter ausnutzen. Evtl. sogar mit Auswirkungen auf die Umgangsrechtspraxis. Leicht vorstellbar, dass dann ein zu umfangreiches Umgangsrecht auch als "Eindringen in eine sozial-familäre Situation" dargestellt wird. Fatal.

Es bliebt eigentlich nur die Mittel zu sammeln, damit die Beschwerdeführer die Vorlage bei der großen Kammer erreichen können. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Allerdings mit dem Risiko, dass diese fatale Richtung noch bekräftigt wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#38
(22-03-2012, 14:28)sorglos schrieb: Evtl. sogar mit Auswirkungen auf die Umgangsrechtspraxis. Leicht vorstellbar, dass dann ein zu umfangreiches Umgangsrecht auch als "Eindringen in eine sozial-familäre Situation" dargestellt wird. Fatal.

Genau das ist zu befürchten!
In der Pressemitteilung (die sogar eine mehrfache Ungleichbehandlung einräumt) des EGMR heisst es:
Zitat:Der Gerichtshof stellte fest, dass der Hauptgrund für die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführer im Vergleich zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind hinsichtlich der Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten – und im Fall Kautzor hinsichtlich der Möglichkeit, einen Gentest zu verlangen – in der Absicht lag, das jeweilige Kind und seine soziale Familie vor äußerer Beeinträchtigung zu schützen.
Ergo: der leibliche Vater stellt also für sein eigenes Kind (für das er Verantwortung übernehmen möchte) eine "äußere Beeinträchtigung" dar - logische Schlussfolgerung: Umgang wäre dann kindeswohlschädlich ...

"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#39
Patchwork-Wahlrecht über Menschenrechten
Weil es keinen Konsens der europäischen Staaten gibt, darf also Deutschland seinen Mutterkult-Sonderweg fortsetzen.

Das Wahlrecht des mütterlichen Flickwerk-Patchworks und das Wahlrecht, ob sie einen Mann durch Ehelichung oder Erklärung einfach zum Vater macht, ist damit ein exklusives Frauenrecht, welches über Menschenrechte und Kinderrechte gestellt wird.

Als Mann muss man sich da fragen, ob man hierzulande überhaupt noch Kinder kriegen soll. Mit der Mütter-Willkür muss man jedenfalls von anfang an rechnen.

Manch einer wird nun auch sagen können: Weil keine sozial-familiäre Beziehung besteht (d.h. der Kontakt verweigert wird) kann auch keine Vaterschaft erzwungen werden, die nur auf das Geld der Männer abzielt....

Ohne sozial-familäre Beziehung (= Sorgerecht + Umgang) keine Vaterschaftsanerkennung (= Unterhalt)

Das ZDF meint: Gericht schützt Väter von "Kuckuckskindern" Ob es auch den leiblichen Vater vor dem Unterhaltsregress schützt, wenn das Flickwerk in die Brüche geht?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#40
Kernaussage ist wohl, dass dort, wo kein gefestigter europäischer Konsenz besteht, die Mitgliedsstaaten einen weiten Spielraum bei rechtlichen Regelungen haben. Gleichwohl ist die deutsche Position aber eine Minderheitenposition und schon deshalb eher kein Zukunftsmodell.

Beim Hinweis auf die Notwendigkeit der Prüfung, ob eine Beziehung zum leiblichen Vater im Kindeswohl geboten sei, bleibt mir schleierhaft, wie dies geschehen soll, wenn der leibliche Vater nicht festgestellt werden darf - als Antwort auf Artikel 7 (1) UNKRK ein Rätsel?

Inzwischen sehr sichere Methoden zur Vaterschaftsfeststellung stellen doch die Zweckmäßigkeit von aus früheren Zeiten stammenden juristischen Hilfskonstruktionen zur Vaterschaftsfestlegung stark in Frage und lassen sie so nicht mehr zeitgemäß erscheinen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#41
(16-09-2011, 14:40)p schrieb: [*] Kommentar der Mitteldeutschen Zeitung von Christian Bommarius: "Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des Lebens interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe, wurde in diesen Fällen die Existenz des leiblichen, des wirklichen Vaters schlicht bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft anerkannt hatte."

Und der Übervater Prantl konsterniert:
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg rüttelt daran nicht. Er hat Klagen von biologischen Vätern abgewiesen, die sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten. Der Gerichtshof stand im Ruf, Blutsbande wichtiger zu nehmen als soziale Bande. Hätte er das im Urteil so gesagt, hätte das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden müssen. Es ist gut, dass das nicht sein muss.
http://www.sueddeutsche.de/politik/vater...-1.1316159

Wie lange eine "funktionierende" Familie heutzutage funktioniert, ist ihm natürlich nicht bekannt, da er alle Statistiken lediglich für sich selbst auslegt und seine überbezahlten Kommentare in dieser unsäglichen Zeitung verbreitet.

Was für ein hirnloser Typ ist dieser Prantl?
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#42
Es sind Männer, die das Urteil loben:

Zitat:Vorteil Frau
Von Jost Müller-Neuhof
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erteilt dem Feminat überm Babybettchen seinen Segen. Zu recht: Kinder sind kein Fall für Quoten.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/eu-un...62462.html

Aber in einem Punkt hat der Prantl doch recht:
Zitat:Karlsruhe hat dem Erzeuger aber, je nach Einzelfall, das Recht gegeben, Umgang mit seinem Kind zu pflegen - eine Mini-Vaterschaft.
.... wer Umgang pflegen will, hat seine Zweitklassigkeit bereits akzeptiert.

Wenn er dabei, natürlich nur im Einzelfall, mal schlecht behandelt wird, liegt das in der Natur der Sache einer Mini-Vaterschaft.
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#43
(23-03-2012, 02:35)sorglos schrieb: Erzeuger

Und wieder mal das unsaegliche Wort. Der konkrete Kontext macht genau das deutlich, was sich in ihm an Geisteshaltung spiegelt
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#44
Herr Pr. gehört zur etablierten Meinungs - und Panikmache-Fraktion, die soziale Abstammungsgemeinschaften wie Familie und Volk abschaffen wollen. Da freut es solchen Leute natürlich möglicherweise ungemein, daß ein Vater nicht Vater ist.

http://www.youtube.com/watch?v=-up-YmGRq8M

Und natürlich fragt ein Kind, wer ist mein richtiger Vater. Man stelle sich einen Schwarzafrikanisches Kind vor, daß plötzlich zwei (?) Elternteile haben soll, die weiss sind. Wer soll das glauben ?

Allein schon die unsägliche Gesetzgebung, die es ermöglicht, daß Kinder plötzlich nicht mehr Mutter und Vater, sondern nur noch Mütter z.B. haben oder lieber dann als "Beistand" das JA statt die Familie, zeigt, daß es um die Zerstörung einer lebensrichtigen Auffassung geht.

Nichts hat sich als richtiger erwiesen, als das, was die Deutschland den Deutschen-Plädierer gerufen haben, und daher auch nach dem Abstammungsprinzip der Vater den Kindern gerufen haben. Und weil die linke und globalisierende Meinungsdoktrin nichts mehr hasst, als die Wahrheit, weil eine unflexible Familie den Arbeitsmarkt stört, ist dieser Kampf der Meinungsmacht ein Kampf, den sie trotz allem verlieren werden. Die, die jetzt noch über uns Väter lachen, denen wird das lachen schon noch vergehen. Wir haben erlebt, wohin es führen kann, wenn der ECHTE Vater eben entfällt.

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#45
Der Stern zitierte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
http://www.stern.de/panorama/nach-eugh-u...03765.html
Zitat:"Jetzt gilt es zu entscheiden, inwieweit dem biologischen Vater punktuell Kontaktmöglichkeiten einzuräumen sind".
Das Kindeswohl kann im Einzelfall eine Kontaktmöglichkeit mit dem biologischen Vater gebieten."


Rechtskräftig ist dieses Urteil aber noch nicht!
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#46
Das Medienecho ist relativ schwach. Der dpa - Artikel kam auch bei t-online, war dann auch kommentierbar: http://eltern.t-online.de/wann-ist-ein-v...8806/index

Nur mässig viele Kommentare, dafür relativ Eindeutige.
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#47
Interessant!

Im BMJ schwirrt ein Referentenentwurf zur Neugestaltung von Umgangsrecht und Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung herum.

Wolfgang Janisch titelt in der SZ: Ledige Väter bekommen Recht auf ihr Kind
Zwar wechselt der Redakteur in seinem Artikel schnell vom Vater zum "Erzeuger" - den ich als Rechtsbegriff bisher nur im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Abfällen gefunden hatte - und so richtig ergiebig scheint der Lösungsvorschlag zum Umgangsrecht nicht zu sein, aber immerhin soll demnach die Abstammungsfrage neu beantwortet werden. Und so heißt es im Artikel knapp:
Zitat:Noch etwas hat das Ministerium bedacht: dass die Vaterfrage oftmals ungewiss ist. Wer ein Besuchsrecht für "sein" Kind durchsetzen will, kann vorher per Gentest klären lassen, ob es auch wirklich von ihm ist.
In der Meldung auf Finanznachrichten.de liest sich das wie folgt:
Zitat:Flankiert werden soll das gestärkte Umgangsrecht durch einen Anspruch auf Auskunft über die Verhältnisse des Kindes. Zudem kann, wer ein Besuchsrecht für "sein" Kind durchsetzen will, vorher per Gentest klären lassen, ob es auch wirklich von ihm ist.
Ohne Eingriffe in die §§ 1598a, 1599, 1600 BGB, § 172 FamFG dürfte das wohl nicht gehen, oder irre ich mich?
Und wäre in dem Fall nicht auch mindestens § 1592 BGB (1) neu zu fassen?

Insgesamt, wie ich finde, Schritte, kleine zudem, in die richtige Richtung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#48
Klick mal auf den Link "Erzeuger" auf der SZ-Seite. Dann erscheint wirklich eine Info-Seite zum Begriff "Erzeuger", munter gemischt mit Vätern und Bauern...
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#49
(12-05-2012, 09:10)Bluter schrieb: Insgesamt, wie ich finde, Schritte, kleine zudem, in die richtige Richtung.

Ich finde, das hat so etwas von einem Paradigmenwechsel: Hier crasht die virtuelle Welt (rechtlicher Vater) mit der realen Welt (biologischer Vater) und es scheint, als zeige sich das Unvermögen der virtuellen Welt, der realen gerecht zu werden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
Die Wortwahl ist auch in anderer Weise unterirdisch. Von "ledigen Müttern" darf heute auch nicht mehr gesprochen werden, aber "ledige Väter" bringt man ungerührt in Überschriften.

Der nächste Satz ist auch nicht besser: "Ständig laufen Gesetzgeber und Gerichte den Verhältnissen hinterher, um die passenden Regeln zu schaffen." Korrekt wäre: Ständig müssen Gesetzgeber und Gerichte hinterherlaufen, weil die ständigen groben Menschenrechtsverletzungen des deutschen Familienrechts häufiger vom EGMR gerügt werden".

Hinterher, ja, das sind sie wirklich. Das jetzt ist der Versuch, ist eine neue Väterkaste zu schaffen, Rangstufe 4 von 6.
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