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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#51
(25-03-2012, 07:13)Camper1955 schrieb: Ich hab hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive=
mal ein Urteil des Bundessozialgerichts für den Kindesvater.
Dieses Urteil wurde hier bereits ausführlich diskutiert - und ist die wichtige Grundlage für unser Vorgehen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid44054

Ansonsten gibt es mal wieder neues. Das Familiengericht meldet sich auf den Abänderungsantrag mit einem Beschluss zur VKH:

Zitat:...hat das Amtsgericht - Abteilung für Familiensachen - am ..... beschlossen:

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragstellers vom .... wird zurückgewiesen.

Gründe:
Der beabsichtigte Abänderungsantrag gem. § 239 FamFG hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO).

Der Antragsteller hat .... gelernt/studiert.....Er ist derzeit als selbständiger .... tätig. Sein Gewinn daraus betrug monatlich .[niedrig]... Zudem arbeitet er in Teilzeit als Kundenbetreuer bei .... Er erzielt aus dieser Tätigkeit einen Bruttolohn in Höhe von durchschnittlich 580 € im Monat.

Der Antragsteller ist grundsätzlich seinen minderjährigen Kindern in Höhe des Mindestunterhaltes i.S.d. §1612a unterhaltspflichtig. Ihn trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.... bla bla.... Er könnte ... bla, bla.... Warum der Antragsteller ein solches Einkommen - ggf. aus unsebständiger Tätigkeit - nicht erzielen kann, ist nicht schlüssig dargetan.
Im Übrigen ist auch davon auszugehen, dass der Antragsteller auf der Grundlage seiner Ausbildung in der Lage ist, den Mindestunterhalt sicherzustellen. .... bla, bla, .... Die erforderlichen intensiven Bewerbungsbemühungen auf diesen [vom Richter frei erfunden Tätigkeitsfeldern] sind nicht ansatzweise dargelegt.... bla, bla.....

Nach alledem ist auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht veranlasst.

Das ist die Standardantwort auf VKH-Anträge von Vätern für Unterhalts-Abänderungsanträge. Rauf gehts immer - runter nimmer.

Zugleich kam eine Aufforderung auf Einzahlung der Gerichtskosten, damit der eigentliche Abänderungsantrag weitergeht. Schlappe rund 500 Euronen wollen die haben.

Nun gut, die hat der Vater eh nicht - also haben wir erneut zum Ausgangstrag die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragt. Solange also das Jobcenter die Gerichtskosten nicht überweist, gehts auch nicht weiter. Da können wir gemütlich abwarten.

Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#52
(29-03-2012, 16:31)sorglos schrieb: Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.

Also ich hätte alternativ dazu schon noch um ein entsprechendes Jobangebot gebeten.

Brutto 3500 € müssten ja reichen.

Dann ging es ja nur noch um die rückständige Summe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#53
Jobangebote?
Die laufende Eingliederungsvereinbarung des Vaters sieht halt keine Pflicht des Jobcenters zur Übermittlung von Jobangeboten vor. Warum sollte der Vater hier vorzeitig "neuverhandeln"? Bei der nächsten Eingliederungsvereinbarung kann man das Jobcenter ja daran erinnern. Muss man aber nicht.

Rückstände?
Wieso denn. Im Moment geht halt das ganze Gehalt für Unterhalt drauf. Das ist ja auch durch das SG-Urteil aus Post #15 http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid69629 gedeckt.

Das wirklich spannende ist derzeit ja, dass der Vater selbst durch den Teilzeitjob gar nicht mehr bedürftig ist [wichtig dabei auch die Kopfteilung der Wohnungskosten, weil die Kids Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, so dass nur ein Drittel davon auf ihn entfällt]. Die Bedürftigkeit des Haushaltes entsteht allein wegen des Aufwandes für Umgangskosten + Unterhaltszahlungen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#54
sorglos schrieb:Nun gut, die hat der Vater eh nicht - also haben wir erneut zum Ausgangstrag die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragt. Solange also das Jobcenter die Gerichtskosten nicht überweist, gehts auch nicht weiter. Da können wir gemütlich abwarten.

Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.
der Unterhaltstitel, um den es geht, könnte ja zu unrecht bestehen.
Nämlich dann, wenn der Vater entgegen der Einkommensfiktion des Familiengerichts seinerseits alles Erforderliche getan hat, um seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden.
Wenn das JobCenter also die Rechtmäßigkeit des Titels anzweifelt und demzufolge den Vater auffordert, seine Aufhebung zu beantragen oder sonstwie zu bewirken, damit es -was den Unterhalt angeht- nicht zu leisten braucht, hat man es unterhaltsrechtlich auf seiner Seite.

Allerdings hat das JobCenter die Fiktion nicht zu prüfen (weshalb das BSG ja wohl auch festgestellt hatte, dass es bei der Einkommensbemessung auf die Rechtmäßigkeit des Titels nicht ankommt).

Am Ende bezahlt das JobCenter die Fiktion des Unterhaltsgerichts.

Diese Deppen!

Hier mal ein schöner Beitrag von Heribert Prantl: Das Hexeneinmaleins der Familienrichter

sorglos schrieb:# Warnung: Deine Familie ist durch staatliche Akteure, die CSU und höchst systemkonforme Professionelle der Scheidungsindustrie aktuell stärker gefährdet als durch Terroristen und Islamisten #
und das Kindeswohl ist in Palermo auf dem Hbf allemal besser aufgehoben als in den Gerichtssälen deutscher Familiengerichte!


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#55
Unter den Bedingungen des SGB II habe ich nichts dagegen, zur Zahlung des dreifachen KU an meine Kids verpflichtet zu werden...
Mein Dank gilt den Helden am AG, OLG, BGH, BSG und im JC...Wink
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#56
(29-03-2012, 18:19)Ibykus schrieb: Am Ende bezahlt das JobCenter die Fiktion des Unterhaltsgerichts.

Das liegt daran, dass Richter mit Klammern, Wurzeln und sogar Wahrscheinlichkeit rechnen dürfen, während das Jobcenter maximal die 4 Grundrechenarten anwenden darf.

So kommt es dann zu solch erstaunlichen Unterschieden.

Weicht die Wahrscheinlichkeit nur um 5 % ab, muss der mit den Grundrechenarten die Differenz ausgleichen.

Das Jobcenter versucht es zwar auch ab und zu mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, aber da klagt man dann einfacher.





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#57
Hier

http://sozialberatungkiel.files.wordpres...2-b-er.pdf

Das nächste Urteil eines Gerichtes im Sinne vom Kindesvater

Tenor auch dieser Entscheidung. Ist der Unterhalt tituliert und wird er bezahlt, ist der Unterhalt von seinem Einkommen abzuziehen.

Camper
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#58
Camper1955 schrieb:Tenor auch dieser Entscheidung. Ist der Unterhalt tituliert und wird er bezahlt, ist der Unterhalt von seinem Einkommen abzuziehen.

Camper

.... und nicht wenige Väter können den Unterhaltsgerichten und -senaten, von denen sie im Wege der fiktiven Festsetzung "über den Tisch gezogen" werden, eine "Lange Nase" machen.

Mein Reden seit Adam und Eva: Unrecht -auch staatliches- währt nicht ewig!

Auf die Dauer hilft nur Power!
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#59
(31-03-2012, 14:40)Ibykus schrieb: .... und nicht wenige Väter können den Unterhaltsgerichten und -senaten, von denen sie im Wege der fiktiven Festsetzung "über den Tisch gezogen" werden, eine "Lange Nase" machen.

So ist es. Man spart auch noch jede Menge an Anwaltskosten, die man dann wieder in die Umgangskosten und angemessene Wohnkosten stecken kann.

Umgangskosten und angemessene Wohnkosten erhöhen wieder den Bedarf beim Jobcenter.

Ich bin mir sicher, dass das Jobcenter für den Papi nicht nur den Unterhalt, sondern auch die Umgangskosten und angemessenen Wohnraum trägt.

Die angemessenen Wohnkosten für 2 Personen in Kiel liegen bei 370 € kalt + Heizkosten, die komplett zu übernehmen sind.

Die UHL sagen 360 € warm müssen genügen.

Ätsch. Pech gehabt liebe Familienrichter.

Camper

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#60
Bleibt noch zu prüfen, in wie weit sich strafbar macht, wer seine bestehende Leistungsunfähigkeit nicht im Wege der Inanspruchnahme der Sozialstellen abwendet.
Dann werden diese Leistungsträger mglw. mit in die Prüfung, ob die KM selbst wegen ihrer Einkommensverhältnisse wenigstens z.T. unterhaltspflichtig ist, einbezogen.

Am Ende wird sich herausstellen, dass das ganze System in sich widersprüchlich und f.d.A. ist!

Ich überlege ernsthaft, ob eine Selbstanzeige sinnvoll sein könnte .....
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#61
(31-03-2012, 15:52)Ibykus schrieb: Ich überlege ernsthaft, ob eine Selbstanzeige sinnvoll sein könnte .....

Ne, aber wenn ein Titel besteht, Urteil oder Vergleich ist ja auch ein Titel, könntest Du zum Jobcenter gehen und ergänzendes ALG II beantragen.

Sofern Dein Einkommen zu gering ist, den Unterhalt sicher zu stellen, kriegst Du den Unterhalt dann eben vom Jobcenter.

Vielmehr, Du kannst ihn auch abtreten, so dass der Kindesunterhalt direkt auf das Konto der Mama fließt und Du hast dann Geld für Umgang und eine größere Wohnung zur Verfügung.

Du musst Dich finanziell nur ganz nackig machen beim Jobcenter.

Camper

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#62
Schlaumeier!
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#63
...wieso nackig machen?
Ist er das nicht schon?
Jeder Vater hat doch das letzte Hemd für die Kinder zu geben/mit ihnen zu teilen. Wink
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#64
(31-03-2012, 17:41)Camper1955 schrieb: .... kriegst Du den Unterhalt dann eben vom Jobcenter.
Was erzählst du wieder für einen Unsinn. Ich dachte ich hätte das mehrfach erklärt:
Niemand kriegt den Unterhalt vom Jobcenter - jeder muss immer selbst dafür arbeiten! Basta.

(31-03-2012, 17:41)Camper1955 schrieb: Vielmehr, Du kannst ihn auch abtreten, so dass der Kindesunterhalt direkt auf das Konto der Mama fließt und Du hast dann Geld für Umgang und eine größere Wohnung zur Verfügung.
Woher hast du diesen Unsinn? Was willst du wo abtreten? Bringe Belege, bevor du mit Falschangaben den Leuten, die auf deine Hinweise reinfallen, großen Schaden zufügst!

Mann, Mann!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#65
@sorglos

dann erklär uns halt, wie das läuft.

Der Kindesvater bekommt sein normales Einkommen, das ist klar.

Zusätzlich bekommt er vom Jobcenter dann noch ergänzend ALG II, und davon darf er dann den Unterhalt begleichen?

Vieleicht muss man mir es mehrmals erklären, bis ich begreife.

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#66
(31-03-2012, 19:04)Camper1955 schrieb: Zusätzlich bekommt er vom Jobcenter dann noch ergänzend ALG II, und davon darf er dann den Unterhalt begleichen?

Nein!
Er zahlt von seinem Einkommen den Unterhalt. Da er dann zu wenig zum Leben hat, stockt das Jobcenter sein Einkommen auf.
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#67
karlma hat's kürzer, verständlicher und richtiger erklärt.
Besser wir lassen es dabei!
(31-03-2012, 20:02)karlma schrieb: Er zahlt von seinem Einkommen den Unterhalt. Da er dann zu wenig zum Leben hat, stockt das Jobcenter sein Einkommen auf.

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#68
@sorglos

Gerade bei Tacheles nachgelesen. Höherer Mietzuschuss für Berlins Leistungsbezieher.

http://www.berlin.de/landespressestelle/...68362.html

Das dürfte Deinen Kindesvater auch interessieren.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#69
Hi Camper,

es handelt sich nicht um Angaben von Mietzuschüssen, sondern um Werte der Angemessenheit der Wohnung bezüglich Größe und Miethöhe. Diese Werte werden als Obergrenze der Bedarfsberechnung einer BG zugrunde gelegt.

Konflikte hinsichtlich der angemessenen Wohnungsgröße (und damit Miete) entstehen mit dem JC bei der Zahl der Personen, der Umgangskinder, die (zeitweilig) zur BG gerechnet werden. Hier wird gern gedrückt und behauptet, die Kinder könntem doch am WE mal auf 'm Sofa im Wohnzimmer übernachten.
.
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#70
(03-04-2012, 17:31)Camper1955 schrieb: @sorglos

Gerade bei Tacheles nachgelesen. Höherer Mietzuschuss für Berlins Leistungsbezieher.

http://www.berlin.de/landespressestelle/...68362.html
Es dürfte eher die interessieren, die akut von Zwangsumzügen bedroht sind, weil das Jobcenter z.B. Kinder einfach rechtswidrig nicht berücksichtigt. Oder Väter per se nicht als alleinerziehend anerkennt.

Es handelt sich auch um keinen "Zuschuss", wie du euphemistisch übernimmst, sondern um eine Obergrenze.

Zwar wurde angeblich das Umgangsrecht berücksichtigt, aber auf der Senatsseite sind die tatsächlichen Tabellen nicht aufzufinden oder verlinkt. Typisch man möchte es den Leuten so schwer wie möglich machen:

Zitat:Die heute verkündete Anpassung ist für Mehrpersonenhaushalte die erste Erhöhung seit 2005.

Allerdings seien die neuen Regelungen offenbar deutlich differenzierter und damit komplizierter als die bisherigen. Für die Jobcenter bedeute das wahrscheinlich mehr Arbeit. Kern: „Bewilligungs- und Überprüfungsverfahren könnten sich hierdurch verzögern.“

Auch bleibe die Anhebung hinter der tatsächlichen Entwicklung am Mietwohnungsmarkt zurück. Seit 2006 seien die Durchschnittswerte des Berliner Mietspiegels um rund 9,7 Prozent (von 4,75 auf 5,21 Euro/m²) gestiegen. Dennoch belaufe sich die Anhebung für Einpersonenhaushalte nur auf rund vier Prozent, bei Vierpersonenhaushalten auf gut sieben Prozent.
http://www.propercity-berlin.de/mieten-r...44076.html
Die Hausbesitzer sind besorgt, dass der Staat nicht einfach ihre Mieten übernimmt - aber kompliziertere Regeln bieten vorallem Stoff zur weiteren Schikanierung von Vätern (und generell die Vertreibung aus der Innenstadt).


# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#71
(31-03-2012, 15:52)Ibykus schrieb: Bleibt noch zu prüfen, in wie weit sich strafbar macht, wer seine bestehende Leistungsunfähigkeit nicht im Wege der Inanspruchnahme der Sozialstellen abwendet....

..... Fraglich ist, ob eine Pflicht besteht, im Wege der sozialrechtlichen Möglichkeiten die Leistungsunfähigkeit abzuwenden.

Nach bundessozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 09.11.2010, - B 4 AS 78/10 R -) sind geleistete Unterhaltszahlungen einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn diesen Zahlungen ein titulierter Unterhaltsanspruch zu Grunde liegt.
Dem steht nicht entgegen, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bereits seinen eigenen Unterhalt nicht aus seinem Einkommen bestreiten kann.

Nach diesseitiger Rechtsauffassung dürfte die Nichtinanspruchnahme dieses „Transfers“ aber keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.

Denn ungeachtet, ob der Sozialhilfeträger seine Leistung, die er nach Maßgabe der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Bedürftigen anstelle, für oder nur indirekt in Bezug auf die Unterhaltspflicht erbringt, geht der Strafgesetzgeber davon aus, dass strafbar nur ist, wer leistungsfähig ist. Den säumigen Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner Obliegenheiten zu verpflichten, sich leistungsunfähig zu machen, damit er mittels sozialrechtlichen Transfers zur Zahlung des Unterhalts in der Lage ist, widerspricht der ratio legis des § 170 StGB.

§ 170 StGB bezweckt nämlich primär den Schutz des Unterhaltsberechtigten! Daneben -wenn auch erst in zweiter Linie- soll er zugleich die Allgemeinheit, insbesondere die Sozialbehörden vor der Inanspruchnahme von Mitteln bewahren, die von Rechts wegen der Unterhaltspflichtige aufzubringen hätte (BVerfGE 50, 143, 153).

Der Schutz des bedürftigen Unterhaltsberechtigten wird bei Sozialhilfebedürtigkeit des Unterhaltsschuldners aber in jedem Fall durch das Sozialrecht sicher gestellt. Ein im Sinne des § 170 StGB strafrechtlich relevantes Verhalten läßt sich folglich aus der Nichtinanspruchnahme sozialrechtlicher Mittel im Wege der Einkommensaufstockung kaum herleiten.

zum Ganzen s. auch HIER
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#72
(06-04-2012, 15:48)Ibykus schrieb: Der Schutz des bedürftigen Unterhaltsberechtigten wird bei Sozialhilfebedürtigkeit des Unterhaltsschuldners aber in jedem Fall durch das Sozialrecht sicher gestellt. Ein im Sinne des § 170 StGB strafrechtlich relevantes Verhalten läßt sich folglich aus der Nichtinanspruchnahme sozialrechtlicher Mittel im Wege der Einkommensaufstockung kaum herleiten.

Ich sehe hier sogar eine Aufklärungspflicht durch die Sozialträger, damit gar nicht erst Unterhaltsrückstände aufgrund eines bestehenden Titels entstehen.

Camper

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#73
na klar:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass es Ihnen anheim gestellt ist, die Mutter Ihrer Kinder in ihrem Väterentsorgungsbestreben und Umgangsboykottverhalten finanziell zu unterstützen, indem Sie beantragen, dass wir als Sozialhilfeträger Ihnen den Kindesunterhalt durch Aufstockung Ihres Einkommens zur Verfügung stellen!"

Am Geld fehlt's ja in Deutschland nicht.
Und wenn freundliche Familiengerichte mütterliche Kindeswohlmißachtung schon unterstützen - warum nicht auch der Sozialhilfeträger?

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#74
(06-04-2012, 17:34)Ibykus schrieb: Und wenn freundliche Familiengerichte mütterliche Kindeswohlmißachtung schon unterstützen - warum nicht auch der Sozialhilfeträger?

Dazu sage ich schon lange.

Weg mit gesetzlichem KU

Viele betreuende Elternteile verbinden Umgangsanspruch ja mit pünktlicher Zahlung des KU.

Du siehst es genau umgekehrt. Du sagst: "kein Sorgerecht, kein Unterhalt - Basta."

Beides hat im Grunde genommen nichts miteinander zu tun, würde aber vielen Unterhalts- und umgangsboykotierenden Elternteilen den Wind aus den Segeln nehmen.



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#75
(06-04-2012, 19:38)Camper1955 schrieb: Viele betreuende Elternteile verbinden Umgangsanspruch ja mit pünktlicher Zahlung des KU.

Du siehst es genau umgekehrt. Du sagst: "kein Sorgerecht, kein Unterhalt - Basta."

Beides hat im Grunde genommen nichts miteinander zu tun, würde aber vielen Unterhalts- und umgangsboykotierenden Elternteilen den Wind aus den Segeln nehmen.
Mit welchen Rechten aufgerechnet wird, ist doch vollkommen einerlei!
Ich könnte auch fordern: Kein Umgang - Kein Unterhalt!

Mir kommt es auf die solchen Aussagen immanente Provokation an!
Und das hat schon recht gut funktioniert - glaub' es mir!

Väterwiderstand.de ist in Verbindung mit diesem Slogan in der Republik schon aufgefallen.
Und ich lasse auch keine Gelegenheit aus, weiterhin auf uns aufmerksam zu machen und warte nur auf Anläßlichkeiten, in denen mir Gelegenheit geboten wird, richtig stellen zu können und darauf hinzuweisen, WER Unrecht begeht und WEM Unrecht angetan wird.

Was die Jugendämter angeht, fällt mir das genauso wenig schwer, wie im Hinblick auf die menschenrechtsverletzenden und verfassungswidrigen Rechtsfindungsprozesse der Familiengerichtsbarkeit, deren mütterorientierte Voreingenommenheit die größte Gefahr und Belastung für das Wohl unserer Kinder darstellt.

Wir müssten auffallen und anecken, wie die Benneton-Werbekampagne!
Aber leider, leider ...
Das alte Thema.
Das ja von mir auch in diesen Thread getragen sicher nicht gerne gesehen wird.

(Tip an die Moderation: verschieben oder löschen!)

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