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Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU
#26
(23-04-2012, 23:10)Sixteen Tons schrieb: Bitte beachten, das nur deine eigene Kohle dort geschützt ist. Wenn deine Mutti/Freunding/Verlobte/Gattin oder sonstwer ihre/seine vom Munde abgesparten Cents dort einzahlt, fällt das Einkommen nicht unter die Freibeträge und ist futsch.
Die Herkunft des Geldes war früher schützenswert,
Wenn ich also z.B. meinen alten Keller-Krempel auf xbay loswerde, wird mir das glatt wieder weggenommen auch wenn sich insgesamt der Kontostand von 1416,11 Euro nicht erhöht hat?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#27
Hey Sixteen, mir ist bekannt, das aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mehrerer Kinder bei mir ein Sockelbetrag von mtl. roundabout 800,- € eingetragen steht. Rein zufällig sogar noch vor ein paar Tagen selbst auf dem Bildschirm bei der Bank gesehen, da doch trotz P-Konto 0,29 € ins Nirvana verschwanden.
Der lokale Energielieferant hatte eine Rückzahlung auf mein Konto geleistet und dadurch wurde der mtl. verfügbare Sockelbetrag durchstossen. Die 29ct. Sollen die Mutties mal zusammenlegen und drum streiten, wer mit den verbliebenen cents die Sonnenbank bezahlt.
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#28
(23-04-2012, 23:48)Pistachio 00 schrieb: Wenn ich also z.B. meinen alten Keller-Krempel auf xbay loswerde, wird mir das glatt wieder weggenommen auch wenn sich insgesamt der Kontostand von 1416,11 Euro nicht erhöht hat?

Du musst dich erst mal mit dem P-Konto beschäftigen. GIDF = Google ist dein Freund.
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#29
(23-04-2012, 23:52)Sixteen Tons schrieb: Du musst dich erst mal mit dem P-Konto beschäftigen. GIDF = Google ist dein Freund.
Ja, das scheint mir auch so.
Danke, werde ich machen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#30
(23-04-2012, 23:49)Zechpreller schrieb: Hey Sixteen, mir ist bekannt, das aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mehrerer Kinder bei mir ein Sockelbetrag von mtl. roundabout 800,- € eingetragen steht. Re

Dann hat p Recht und den Pfändungsbetrag bei Unterhalt setzt
das Vollstreckungsgericht fest. Dann macht das P-Konto m. E. quasi nur
noch Sinn, wenn noch weitere nachrangige Gläubiger da sind, die regelmässig zu Ihren Forderungen kommen wollen.
Damit die paar Ocken, die über bleiben, nicht auch noch weg sind.
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#31
Das P-Konto macht grundsätzlich Sinn, da sonst alles durch dritte greifbar werden würde.
Dies gilt es zu verhindern.

Desweiteren muss Pistachio gesagt sein, das egal wer was auf dem Konto einzahlt, dies nun durch das Jobcenter wieder weggekürzt wird, da dies eine
Einnahme darstellt. Würde er also bei xbay was verkaufen und das Geld auf dem Konto landen, kürzt das Jobcenter entsprechend den Regelbedarf
herab.

Sollten nun tatsächlich noch 1416,11 € auf dem Konto stehen, sollten die da tunlichst in Kürze verschwinden. Bei einem P-Konto kann zwar Geld vom
einen Monat in den nächsten übertragen werden. Im dritten Monat stellt das aber quasi eine Verzichtserklärung dar und dieser auf dem Konto befindliche
Betrag kann dann ebenfalls wieder gepfändet werden. GANZ WICHTIG !!!

Daher abermals der Grundsatz Pistachio
Räum die Konten ab. Jeden Monat auf null € Guthaben runterfahren. Da sollte nichts verbleiben. Gar nichts! Sonst ist es weg. Und wenn
du mal was verkaufen solltest, lass dies niemals über deine Bücher geschehen. Ab jetzt rate ich, alles nur noch unter der Hand geschehen zu lassen.
Bei der anstehenden Pfändung ist das Konto nicht mehr dein Hoheitsgebiet. Ab jetzt bist du Eigentum des Staates! (Sinngemäß)
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#32
(23-04-2012, 23:14)Sixteen Tons schrieb: Er kann soviele P-Konten haben wie er möchte.

Zitat:Darf ich mehrere P-Konten unterhalten?
Nein. Mehrfacher Kontopfändungsschutz wäre missbräuchlich und würde den Gläubiger benachteiligen; das ist u.U. strafbar. Jeder Bürger darf daher nur ein Girokonto als P-Konto unterhalten. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto hat. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert.

UND:

(23-04-2012, 23:10)Sixteen Tons schrieb: Bitte beachten, das nur deine eigene Kohle dort geschützt ist. Wenn deine Mutti/Freunding/Verlobte/Gattin oder sonstwer ihre/seine vom Munde abgesparten Cents dort einzahlt, fällt das Einkommen nicht unter die Freibeträge und ist futsch.
Die Herkunft des Geldes war früher schützenswert, aber das ist jetzt wegen der Freibeträge egal geworden.

Zitat:Gilt der neue Kontopfändungsschutz beim P-Konto auch für Selbständige?
Ja. Weil es beim P-Konto nicht mehr auf die Art der überwiesenen Einkünfte ankommt, existiert auf dem P-Konto auch erstmals Kontopfändungsschutz für die Einkünfte Selbständiger.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...o-4776.php[/quote]
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#33
(24-04-2012, 00:19)Zechpreller schrieb: Räum die Konten ab. Jeden Monat auf null € Guthaben runterfahren. Da sollte nichts verbleiben. Gar nichts! Sonst ist es weg. Und wenn
du mal was verkaufen solltest, lass dies niemals über deine Bücher geschehen.
Wenn ich das alles so lese, mag ich nicht mehr Big Grin
Ich werde also wohl eine Ratenzahlung von 10 € vorschlagen und damit kein unsägliches p-Konto haben müssen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#34
Schon mal dran gedacht gar kein Konto zu haben? Bei Leute wie uns, kann jede Jugendamtstrulla unsere Konten überwachen und dieser Gedanke gefällt mir nicht. Deswegen will ich auch kein Konto mehr haben. Ich hab seit mehr als einem Jahr kein Konto mehr und vermisse nichts.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#35
Ich habe mir noch einmal deinen Eingangsbeitrag angesehen Pistachio und bin nun ein wenig stutzig.

Du siehst also vor, mit HartzIV in 10,-€ Beiträgen abzustottern, nur um dem P-Konto aus dem Wege zu gehen.
Da kommt doch gleich die Frage auf! Warum verwendest du nicht dann deine 1.400 quetsch euro dazu und?
Wie möchtest du denn aktuell mit HartzIV den Titel bedienen, der ja nun auch jeden Monat weiter läuft.
Meinst du nicht, das man sich nicht in einem halben Jahr wieder an dich wenden wird, das du nun erneut
6*225,- € = 1.350,- € pro 1/2 Jahr neue Schulden angebaut hast und darüber hinaus, lediglich 60,- € Altlast
tilgst. Möchtest du dann alle halbe Jahr noch weitere 10€ mehr abstottern? Keine Ahnung, wie das dann also
bei dir weitergehen soll, aber du scheinst das anscheinend doch selbst ganz gut im Blick zu haben! Wunschdenken
sei dank! Warum in aller Herrgottsnamen aber das Jugendamt einen Titel erwirkte aufgrund von schlechter
Bewerbungsleistung ergibt aber auch einfach keinen Sinn. Denn Sie wussten ja bereits, das du HartzIV empfängst!
Da ist nix zu holen. Versteh ich nicht! So sind die egtl. nicht drauf!

@Armer Tropf
Die Ämter hantieren nicht so gerne mit Barschecks! Wenn sie nicht überweisen dürfen, sind sie verärgert! Ohne Konto durfte
ich im Monat 8x auf der Arge antanzen, um mir jeweils einen Scheck von 44,87 € abzuholen. Ob das noch im Sinne des
Empfängers ist, muss wohl überlegt sein! Einfach mal für ein paar Tage abtauchen, war so auf jeden Fall nicht denkbar!

Wenn es nach mir ginge Armer Tropf, hätte ich auch kein Konto. Für die rund 10,- Bankgebühren für einmal Geld drauf im Monat und einmal Geld runter
im Monat, hätte ich auch einen anderen Verwendungszweck. Aber leider ist es mir unmöglich, es abzuschaffen, da ich sonst wieder 8x im Monat tanzen
darf und dabei bin ich so gerne unterwegs und das wäre bescheiden.
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#36
Ich halte die genannten Beträge auch für richtig.
Bei mir wurde das auch so eingetragen.
Nachweise, dass ich den Unterhalt tatsächlich bezahle musste ich auch nicht vorlegen.
Mich schützten die Kinderfreibeträge sogar davor, den vollen KU zu bezahlen.

Und jeder bekommt nur ein P-Konto.
Die Bank muss die Einrichtung bei der Schufa melden und selbst vor der Einrichtung da nachfragen, damit eben niemand Freibeträge horten kann.

Mich kostet das P-Konto bei meiner (Hamburger) Sparkasse übrigens gar nichts. Die sind da sehr nett zu mir.
Wichtig ist noch, den Dispo auf 0,- zu setzen, sonst wirst du ganz locker auch ins Minus gepfändet.
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#37
Die Diskussion kommt im Forum seit der Einführung des p-Kontos alle zwei Monate. Hier war die erste: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2967

Der Gläubiger braucht sich nicht an die Beträge aus §850c zu halten. Tut ers doch, hat man Glück gehabt.
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#38
(24-04-2012, 00:22)Pistachio 00 schrieb:
(23-04-2012, 23:14)Sixteen Tons schrieb: Er kann soviele P-Konten haben wie er möchte.

Zitat:Darf ich mehrere P-Konten unterhalten?
Nein. Mehrfacher Kontopfändungsschutz wäre missbräuchlich und würde den Gläubiger benachteiligen; das ist u.U. strafbar. Jeder Bürger darf daher nur ein Girokonto als P-Konto unterhalten.[gekürzt]

UND:

(23-04-2012, 23:10)Sixteen Tons schrieb: Bitte beachten, das nur deine eigene Kohle dort geschützt ist. [gekürzt]

1 P-Konto pro Person ist richtig. Es gab allerdings wenigstens einen Fall mit mehreren P-Konten. Sind also dennoch mehrere P-Konten vorhanden (was ja nicht sein soll) können Gläubiger bei Gericht beantragen, dass lediglich ein pfändungssicheres Konto geführt wird.
In besagtem Fall, gab es dann noch die Problematik, ob der Schuldner dann noch das Recht haben durfte zu sagen: "Dann nehme ich das Konto mit dem höchsten Guthabenbetrag."

UND:

Egal wer auf dein Konto einzahlt, es wird immer deinem Freibetrag hinzugerechnet. Wenn dieser bereits mit deinem Zahlungseingang ausgereizt ist, wäre z. B. ein Überweisungsgeschenk von Mutti über 50 Euro über dem Freibetrag und wird somit an den/die Gläubiger abgeführt.
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#39
guten morgen,

was ist denn das das mit der Pfändung passiert und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. So nun hat der schuldner ein P-konto von dem nix zu holen ist.
Schuldner wohnt aber mit frau und kind im Haushalt. Nun hat die Frau durch die Schwester Geld bekommen und sich einen gr. TV gekauft Rechnung läuft auf die Frau, die Frau hat durch ihre Eltern einen PC bekommen fürs Studium bevor sie mit. dem Mann damals zusammen kam und hat sich für das Studium ein Netbook geholt.
und eine neue Couch. Rechnung läuft auch auf die Frau.

Können solche Gegenstände gepfändet werden????
Vielleicht ist die Frage dumm aber sorry ich kenn mich ja mit solchen sachen nicht aus.
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#40
(24-04-2012, 09:27)Bernie schrieb: guten morgen,

was ist denn das das mit der Pfändung passiert und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. .. Können solche Gegenstände gepfändet werden????

Theoretisch schon.
Der GV interessiert sich aber eher für hochwertiges Mobiliar, Luxusartikel.
Das Zeug muss ja auch die Vollstreckungskosten decken.
Der Schuldner sollte dem GV Quittungen vorlegen können für die Gegenstände, die ihm nicht gehören und für den GV interessant sein könnten (nein, nicht das alte Sofa). Wenn der GV Sachen mitnimmt, die
nicht dem Schuldner gehören, muß der Eigentümer erst im Rahmen einer
Drittwiderspruchsklage sein Eigentum zurückfordern, das dauert eine Weile.

Ich vermute, in der Praxis findet ein GV selten etwas zur Verwertung.
Er kündigt seinen Besuch nämlich regelmässig an.
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#41
Hallo sixteentons,

darf der GV denn einfach so sachen mitnehmen die laut Rechnung eindeutig der drittenperson gehören.???? Die Drittperson hat doch nichts mit den Schulden des Schuldners zu tun.

Das ist doch alles so ein Wahnsinn !!!
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#42
(24-04-2012, 00:51)Armer Tropf schrieb: Schon mal dran gedacht gar kein Konto zu haben? Bei Leute wie uns, kann jede Jugendamtstrulla unsere Konten überwachen und dieser Gedanke gefällt mir nicht. Deswegen will ich auch kein Konto mehr haben. Ich hab seit mehr als einem Jahr kein Konto mehr und vermisse nichts.

Bei mir sind es schon 2 Jahre. Die Agentur für Arbeit möchte nun, dass ich ein eigenes Konto anlege.

Am 05.06.2012 läuft mein Krankengeld aus und wenn sich die Rentenversicherung bis da hin nicht zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgerungen hat, muss ich mich am 06.06. arbeitslos melden.

Bin gespannt, welchen § die hervorzaubern, dass ich ein eigenes Konto haben muss.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#43
(24-04-2012, 13:10)Bernie schrieb: Hallo sixteentons,

darf der GV denn einfach so sachen mitnehmen die laut Rechnung eindeutig der drittenperson gehören.????

Nein, das darf er nicht. Aber es kann sein, das er es trotzdem tut,
wenn der Schuldner nicht schlüssig darlegen kann, das die Sachen nicht ihm gehören. Aber wenn die Rechnung auf die Drittperson ausgestellt ist, hast du ja deinen Nachweis.
Der GV hat nicht die gesetzliche Aufgabe, die Eigentumsverhältnisse vor Ort zu klären und ist zunächst befugt, am Wohnsitz des Schuldners die Mobiliarpfändung zu betreiben. Er kann aber nicht davon ausgehen, das alles, was er in einer klassischen Wohngemeinschaft findet, auch dem Schuldner gehört. Ein paar brilliantenbesetze Haarspangen z. B. werden sicherlich der Frau gehören und nicht dem verschuldeten Mann. Anders ist das bei Eheleuten. Hier wird davon ausgegangen, das der Schuldner auch Eigentümer der beweglichen Sachen ist. In dem Fall wäre es gut für den Schuldner, wenn er Gütertrennung bei Eheschliessung vereinbart.

Bei mir war der GV auch schon ein paar mal. Den Fernseher und auch den PC hat er mir gelassen, hat ihn nicht im geringsten interessiert.

In dem Artikel vom Focus hier ist das ganz gut beschrieben:

http://www.focus.de/finanzen/banken/kred...36314.html
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#44
So, ich habe mit meinem Anwalt gesprochen.
(24-04-2012, 01:57)Zechpreller schrieb: Du siehst also vor, mit HartzIV in 10,-€ Beiträgen abzustottern, nur um dem P-Konto aus dem Wege zu gehen.
Genau so werde ich es machen, denn ich will weder eine Haftandrohung noch so ein blödes p-Konto (welches offenbar laut Dzombo und p ausschliesslich wegen U-Schulden auch sinnlos ist).

(24-04-2012, 01:57)Zechpreller schrieb: Meinst du nicht, das man sich nicht in einem halben Jahr wieder an dich wenden wird, das du nun erneut
Das JA wird natürlich auch für das nächste halbe Jahr wegen des laufenden Unterhaltsvorschusses Bewerbungen fordern, welche ich auch nachweisen kann.
Ich werde dann bzw. evtl. auch schon demnächst wegen der aktuellen Forderung vor das Sozialgericht ziehen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das JA mit diesen fadenscheinigen Gründen durchkommt.

(24-04-2012, 01:57)Zechpreller schrieb: Warum in aller Herrgottsnamen aber das Jugendamt einen Titel erwirkte aufgrund von schlechter
Bewerbungsleistung ergibt aber auch einfach keinen Sinn. Denn Sie wussten ja bereits, das du HartzIV empfängst!
Der Titel ("Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" statischer Unterhalt 111 €) besteht schon seit 2006.
Seit 2007 wurde wegen Arbeitslosigkeit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz problemlos (meine Bewerbungen wurden stets akzeptiert) gezahlt. Erst jetzt ist das JA der Meinung, dass es meine Bewerbungen nicht als akzeptabel erachtet und deshalb den gezahlten Vorschuss des letzten halben Jahres von mir einfordert.

Ich werde zunächst vom JA einen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie die Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung fordern.
Je nach Bescheid des JA melde ich mich gegebenenfalls beim Gerichtsvollzieher und biete ihm 10€ Ratenzahlung an.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#45
Zur eigentlichen Frage wegen dem GV (ich muß bei der Abkürzung immer an was anderes denken^^) :

Natürlich kann der GV kommen, auch wenn Du Hartz IV oder sonstwas beziehst. Aufgrund des Titels laufen eben die Schulden auf. Eine Abänderung ist außerordentlich schwierig. Siehe FAQ. Eine Unterhaltsabänderungsklage kann man erwägen. Dazu brauchst Du einen GUTEN Anwalt. Nimm den von Camper^^

Trotzdem sind die bisherigen Schulden da. GVs arbeiten unterschiedlich. Die Typen sind aber oft ganz in Ordung. Er kann halt nicht anders. Sag ihm, dass Du nichts hast. Ist ja auch so.

Dann macht Er, vielleicht bei Dir sogar zuhause, die Unterlagen zum EV fertig. Unterschreibe das! Du bist ohnehin Bezieher von Hartz IV Leistungen, wirst kaum demnächst einen Kredit aufnehmen wollen oder einen Ferrari kaufen. Der EV juckt Dich nicht! Einen Haftbefehl zur Erzwingung eines EV zu riskieren ist absoluter Blödsinn. Der EV gilt für 3 Jahre. Will Jemand anderes Geld von Dir, berufe Dich auf den EV und die Zahlungsunfähigkeit. Dann lassen die Dich in Ruhe. Schickt ein Gläubiger was zum GV, kommt der erst gar nicht mehr zur Dir - für 3 Jahre. Dann geht das Spiel evtl. von Vorne los.

Einen Anwalt einschalten ist Quatsch. Der hilft Dir hier auch nicht weiter.

Das P-Konto kannst Du zwar machen, aber wie "p" schon sagte : Tausendmal im Forum durch diskutiert und auch geklärt. § 850 d ZPO kann Dir auch hier zum Verhängnis werden. Die pfändbaren Beträge in Sachen Unterhalt sind höher. Richte ein solches Konto aber ein und wenn jemand Deine Kto.Nr. will, dann gib sie ihm halt. Dem GV z.B. Die können sich dann daran verlustieren.

Im Internet kriegst Du ohne Nachfragen eine Prepaid-Kreditkarte und einen Online-Zugang. Das Ding steht in keiner Schufa. Beantragen. Unterlagen vergraben. PIN merken. Kalixa z.B.

Die wollen Dich halt ganz platt machen, obwohl Du schon platt bist. Typisch für die BRD Plünderer. Bleib locker. Unterschreib den EV und dann geht Lebbe weiter......

Zur Frage ob der GV Sachen mit nimmt : Nein, tut Er nicht. Das ist ihm viel zu blöd. Vielleicht wirft Er mal einen Blick in die Wohnung. Wenn Du einen Loewe-Flachbildschirm hast, der 3 Monate alt ist und 6.000 Euronen kostet, kann Er ihn nehmen. Unwahrscheinlich. Hast Du nicht, gelle? Alles Andere läßt Er stehen. Ist ihm viel zu viel Arbeit. Er müsste es für paar Kröten verwerten und wenn Er beispielsweise Dir einen höherwertigen Computer weg nähme, ihn tatsächlich durch eine alte Kiste ersetzen. Andere Gebrauchsmaterialien oder sonstiger Kram sind für ihn völlig uninteressant. Brauchst da keine Angst haben!!!
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#46
@Pistachio
Wichtig ist, das du das umsetzt, was dir logisch und auch richtig erscheint.
Sollte es nicht klappen, bist du insofern bereits vorab informiert, welche Optionen
dir dann zur Verfügung stehen, Einkommen für die Zukunft abzusichern.

Zitat: Ich werde zunächst vom JA einen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie die Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung fordern.

Ok! Halte Dir nur vor Augen, das manche Dinge auch einmal schiefgehen können. Ein P-Konto zu haben ist kein Zeichen von Schwäche noch ein Zeugnis
von Unfähigkeit. Du musst es ja auch niemanden auf die Nase binden, das du ein solches Konto inne hälst. Ich rate somit dennoch in dieser ungeklärten Situation,
dein Vermögen abzusichern, denn man weiss ja nie, an wen man im System gerät. Sollte sich das Gericht oder der GV anders als du mit Deiner Willensbeurkundung 10,- €
nicht einlassen und stattdessen plötzlich und unerwartet zugreifen, jammer nicht, wenn dann auf einmal was weg ist. Es bleibt bei meinem Rat, selbst jetzt immer noch,
präventiv ein Kondom über das Konto zu ziehen. Verhütung ist Ultima Ratio. Safe your business! Aus Erfahrung kann ich dir sagen, viele wären froh gewesen, man hätte
ihnen diese information früher gesteckt. Und jetzt los Junge! Die Segel sind gesetzt, die Taue straff, ne Hand breit Wasser unterm Kiel. Gutes Gelingen beim navigieren. Mantau...
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#47
Danke erst einmal für die vielen nützlichen Hinweise von Euch!
Als ob mann nicht schon genug Ärger hätte nur aufgrund der Tatsache, sein eigenes Kind zu lieben und ein gleichberechtigter Elternteil sein zu wollen ...

(24-04-2012, 14:14)Nappo schrieb: Andere Gebrauchsmaterialien oder sonstiger Kram sind für ihn völlig uninteressant. Brauchst da keine Angst haben!!!
Es gibt wirklich nix zu finden bei mir.
Aber wie wäre das mit dem PKW (Wert ca. 2000 €) ?

(24-04-2012, 14:31)Zechpreller schrieb: Ein P-Konto zu haben ist kein Zeichen von Schwäche noch ein Zeugnis
von Unfähigkeit.
Naja, auf jeden Fall verursacht es erheblichen Stress, auf den ich vorerst noch verzichten kann.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#48
Habe den Thred hier verfolgt und werde mein Konto auch auf jedenfall sichern. Keine Lust das ich plötzlich die Miete nicht blechen kann, nix zu futtern habe, Ratenzahlungen nicht bedienen kann oder Umgang nicht wahrnehmen kann. Sicher ist Sicher. Ich trau den Schw***** inzwischen alles zu. Komme finanziell nachem meine Ex mich total abgezogen hat gerade wieder zurecht und habe mich eingerichtet. Das wäre jetzt der Supergau.
Ob man irgendwas zurückbekommt oder ob es Alg gibt verlasse ich mich nicht.
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#49
Ich habe vor zwei Jahren schon, zum Zeitpunkt der Trennung und meines Auszugs, mein bisheriges (mit der Exe zusammengeführtes Girokonto) liquidiert und stattdessen ein P-Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Trotzdem besitze und benutze ich zwei Kreditkarten, eine Prepaid und eine andere, die es zu Sonderkonditionen bei uns im Konzern für die Mitarbeiter gibt. Bisher hat niemand von der neuen Bank irgendetwas wissen wollen (mein Einkommen kommt auch schön regelmässig aufs Konto, in ausreichender Höhe). Pfändungsversuche gab es bisher keine, von daher führe ich dieses Konto wie ein ganz normales Girokonto. Nur die hohen Gebühren nerven mich; aber angesichts der Tatsache, dass mir bei eventuell kommenden Pfändungen (weniger wegen Unterhalt, ich fürchte eher die alte Hausbank wegen der Hypothekendarlehen, die ich seit ein paar Monaten nicht mehr bediene) das Überleben gesichert wird eine tragbare Belastung.

Ein P-Konto ist nichts Ehrenrühriges.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
Ein 2000 Euro PKW ist sicher vor dem GV..
Ein P-Konto schützt meines Wissens nur davor, das ALLES gepfändet wird.
Es bleibt einem der Selbstbehalt jeden Monat, alles darüber liegende kann durchaus gepfändet werden.
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