Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 12:12
Hallo, ich hab folgenden Fall:
War insgesamt ca. 1 Jahr mit einer Frau zusammen, daraus "entstand" ein mittlerweile 1,5 Jahre alter Junge - Sorgerecht liegt bei ihr. Vor ca. 1 Jahr beendete sie die Beziehung. Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.
Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist, und auf Einbeziehung eines Sachverständigen gehofft, was mir versagt wurde.
Nun hat sie zudem einen 8-jährigen Jungen, dessen Vater bereits seit Jahren mit ähnlichen Argumenten versucht, das Sorgerecht zu bekommen.
Da dieser in der Schule ist und sehr auffällig geworden ist, hat das JA letztes Jahr bereits für ein halbes Jahr eine Familienhilfe installiert. Diese wurde, da die Mutter keine wirkliche Bereitschaft zeigte, beendet.
Zudem ist wohl seit einigen Monaten ein Sachverständiger bzgl. des 8-jährigen (und der Mutter?) zugange.
Vor Kurzem ist der 8-jährige von seiner Mutter verletzt und danach dennoch zur Schule geschickt worden, was zur Folge hatte, dass irgendjemand in der Schule ihn ins Krankenhaus gebracht hat und auch das JA eingeschaltet wurde, um wegen dem 1,5 jährigen zu schauen. Bei diesem Besuch hat die Mutter die Tat wohl zugegeben.
Anscheinend ist zudem Strafanzeige gegen die Mutter gestellt worden.
Der 8-jährige ist seitdem aus dem Haushalt entfernt worden und wohnt fürs Erste bei seinem Vater.
Nun kommt es in 1-2 Wochen zu einem Anhörungsverfahren beim Familiengericht - wahrscheinlich aber hauptsächlich bzgl. dem älteren Sohn ?
Mein Problem: Ich habe natürlich mehrfach mit dem JA telefoniert und meine Sorgen bzgl. meinem Sohn geäussert. Natürlich mache ich mir Sorgen, dass ihr auch bei dem Kleinen die Hand ausrutscht, zumal die Mutter nicht nur schon in der Vergangenheit rechtskräftigt verurteilt wurde wegen KV, sondern mehrere KV-ähnliche Vorfälle mit einer beängstigenden Regelmässigkeit auftreten bzw. aufgetreten sind.
Meine Frage:
Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Habe ich mit dem Anhörungsverfahren überhaupt etwas zu tun bzw. kann dies pos. Folgen für meinen Sohn bzw. Fall haben?
Oder soll ich versuchen, ne einstweilige Verfügung zu erwirken, um meinen Sohn aus der Situation raus zu holen?
Beiträge: 717
Themen: 41
Registriert seit: Mar 2009
Mehr Taten statt warten!
Live or Die...Make Your Choice
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
Hallo,
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist ... Mit dieser Begründung kommt mann in der Regel nicht weit.
Siehe dazu auch:
http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=5387
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Habe ich mit dem Anhörungsverfahren überhaupt etwas zu tun Nein.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: bzw. kann dies pos. Folgen für meinen Sohn bzw. Fall haben? Ja, sollte das erste Kind danach dem Vater zugesprochen werden.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Oder soll ich versuchen, ne einstweilige Verfügung zu erwirken, um meinen Sohn aus der Situation raus zu holen? Warte erst mal ab, was in dem Verfahren herauskommt und halte Kontakt zu dem Vater.
Vorraussetzung für einen Sorgerechtsentzug bzw. ABR-Entzug sollten aber ganz konkrete und nachweisbare Misshandlungen des Kindes sein und nicht Deine Meinung über mögliche psychische Störungen.
Sammle Beweise und stelle unbedingt (wenn Tatbestand vorliegt) Strafanzeige.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 13:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2012, 13:42 von Lidi.)
(04-05-2012, 12:42)Pistachio 00 schrieb: Vorraussetzung für einen Sorgerechtsentzug bzw. ABR-Entzug sollten aber ganz konkrete und nachweisbare Misshandlungen des Kindes sein und nicht Deine Meinung über mögliche psychische Störungen.
Sammle Beweise und stelle unbedingt (wenn Tatbestand vorliegt) Strafanzeige.
Danke erstmal für Deine Antwort,
die Strafanzeige ist bereits gestellt worden und die Mutter hat auch bereits zugegeben, dass Sie abends ihrem Sohn einen Schlag auf den Kopf versetzt hat, der wohl zu einer - ich sag mal vorsichtig - nicht ganz geschlossenen Kopfwunde führte.
Ich habe zudem zig Emails der Mutter eingereicht, die sie mir, als wir noch zusammen waren, geschrieben hatte. Allein die Emails belegen laut Aussage eines über mehrere Ecken befreundeten Psychologen eindeutig, dass die Mutter ein erhebliches psychisches Defizit hat (Verfolgungswahn und gewisse, immer wiederkehrende Muster).
Ich habe beim JA die Bitte geäussert und daher die nicht unbegründete Hoffnung, dass diese Mails beim Anhörungsverfahren vorgelegt bzw. berücksichtigt werden, damit man sich ein besseres Bild von der Mutter machen könne.
Noch was: Falls der Tatbestand der KV gegenüber dem älteren Kind eindeutig festgestellt wird, darf ich mir begründete Hoffnungen machen, dass dies auch zeitnahe Folgen für mein Kind hat oder muss ich eher davon ausgehen, dass mein Fall komplett getrennt davon behandelt wird und ich locker noch 1-2 Jährchen oder auch länger kämpfen muss?
Oder wäre das prinzipiell unseriös, diesbzgl. eine zeitliche Abschätzung abzugeben?
Oder ist es so, dass ich erst darauf warten muss, dass sie dem Kleinen auch noch einen überbrät ?
Ich denke irgendwie, dass ich das JA schon sehr oft darauf hingewiesen habe, dass hier eine Gefahr durch regelmässige Gewaltausbrüche vorliegt und ich auch bei Weitem nicht der einzige bin, der beim JA Bedenken geäussert hat. Schliesslich liegen hierfür auch diverse unwiderlegbare Beweise und zig Indizien vor. Hat das JA da nicht zu befürchten, dass, wenn dem Kleinen etwas passiert, denen vorgeworfen kann, etwas falsch gemacht zu haben? Nicht, dass ich so eine Situation heranbeschwöre oder dem JA einen reinwürgen will. Ist nur so ein Gedanke, wie ich als JA-Mitarbeiter rangehen würde, obwohl mir klar ist, dass die JA-Mitarbeiter natürlich gewissen Regeln unterliegen und meine Sichtweise etwas sehr anders bzw. subjektiv ist.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(04-05-2012, 13:26)Lidi schrieb: die Strafanzeige ist bereits gestellt worden und die Mutter hat auch bereits zugegeben, dass Sie abends ihrem Sohn einen Schlag auf den Kopf versetzt hat, der wohl zu einer - ich sag mal vorsichtig - nicht ganz geschlossenen Kopfwunde führte.
Mit der Hand ist so etwas nicht zu schaffen, offenbar hat sie dafür auch noch einen Gegenstand benutzt, der zur Waffe wurde. Warte ab, wie das Verfahren nun ausgeht. Hat der Vater des Jungen des ABR beantragt? Bist du mit ihm in Kontakt? Solltest du sein! Du bist nicht beteiligt und wirst nur über ihn an Informationen kommen.
Dein Vorgehen war intuitiv richtig, aber in unserem praktizierten Rechtssystem falsch. Es wurde sicherlich als Diffamierung deinerseits und Auseinandersetzung auf Paarebene gewertet. eMails interessieren z.B. nie, das sind keine Dokumente. Du hast ein unerreichbares Ziel mit den falschen Mitteln erreichen wollen und bist mit Null weggeschickt worden.
(04-05-2012, 13:26)Lidi schrieb: Oder ist es so, dass ich erst darauf warten muss, dass sie dem Kleinen auch noch einen überbrät ?
So ähnlich. Wichtig ist jetzt, den Umgang konsequent wahrzunehmen, auch wenn dir Erschwernisse in den Weg gelegt werden. Falls einmal die Chance kommt, das Kind selbst zu betreuen, ist das Voraussetzung. Was sagte eigentlich das Jugendamt zu deinen Bedenken? Was war das für eine Beziehung mit ihr, wie kam es, dass du mit dieser Frau ein Kind gezeugt hast?
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
[Vollquote gelöscht]
Na ich war 3 Monate mit ihr zusammen und da haben wir mal nicht aufgepasst. Wir hatten zwar beschlossen, dass sie umgehend zum Frauenarzt geht, aber das hat sie dann doch nicht getan. Ist halt passiert und nicht zu ändern, natürlich stehe ich 100%ig zum Kind.
Hatte mich zwischenzeitlich von ihr getrennt, weil ich merkte, dass sie doch zu verrückt ist. Da wusste ich aber noch nicht, dass sie wirklich schwanger ist.
Sie hat dann noch schön abgewartet bis zur 14. Woche und sich dann bei mir gemeldet und mich informiert. Daraufhin haben wir es nochmal versucht, so dass ich die Schwangerschaftszeit und das erste halbe Jahr nach der Geburt quasi bei Ihr gewohnt habe und auch alles menschenmögliche getan habe, um eine familiäre Situation zu schaffen.
Natürlich nehme ich auch die mir gerichtlich zugesprochenen Umgangstermine alle wahr, das ist für mich selbstverständlich.
Sie hat sich zudem im Laufe des Sorgerechtsverfahrens auf Anraten ihrer Anwältin auf eine Mediation eingelassen. Zu dieser Mediation möchte ich jetzt allerdings nicht viel sagen.
Das JA sagt zu meinen Bedenken bisher nicht viel, hält sich da eher bedeckt. Immerhin war ein halbes Jahr der Jugendhilfedienst installiert und der stellte durchaus kritische Punkte fest, meine eingereichten Emailszu lesen verweigerte das JA bis dato, obwohl ich betonte, dass daraus hervorgehe, dass die Frau psychisch krank sei. Das war natürlich irgendwie diffamierend gegenüber der Frau, das sehe ich auch ein. Dennoch habe ich vor allem darauf hinweisen wollen, das eine Gefahr in der Luft liegt (und dies hat sich ja nun auch keider bewahrheitet), meine Sorge galt also und gilt vor allem den Kindern. Sie hat immerhin letztes Jahr sogar ihre eigene Mutter umgeklatscht, die dann wohl bewusstlos in ihrer Wohnung lag und daraufhin zur Polizei gegangen ist und ihre Tochter wegen Körperverletzung angezeigt hat.
Irgendwie finde ich, man macht sich auch irgendwo schuldig, wenn man nicht auf sowas hinweist und dann was passiert.
Ich hab zudem bisher ausschliesslich Emails und SMS und nachvollziehbare Dokumente herangezogen (Emails sind meines Wissens nach für einen gewissen Zeitraum durchaus als Dokumente zulässig, wenn man den Provider von der Schweigepflicht enthebt, aber können unabhängig davon durchaus als Indizien herangezogen werden)
Ich sag mal so: Wenn ich beim JA erzählt hätte, wie krass die Frau tagtäglich abgegangen ist und fast täglich ausgeflippt ist, dann hätten die mich mit ner Zwangsjacke wegtransportieren müssen. Ich will auch weiterhin bei den Tatsachen bleiben, obwohl ich gerne mal beim Gericht oder beim JA ein paar Stories loswerden würde, aber das bringt ja nix.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.
Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist, und auf Einbeziehung eines Sachverständigen gehofft, was mir versagt wurde. Wann war das Sorgerechtsverfahren, wann das Umgangsrechtsverfahren?
Wenn in begründeten Gefährdungssituationen kein Sachverständiger eingeschaltet wurde, hast Du (oder Dein Anwalt) etwas falsch gemacht.
Der Umgang läßt sich ausbauen. Bei einem 1,5 jährigem Kind muss Umgang wöchentlich stattfinden - nach 14 Tagen hat das Kind die in den Umgängen aufgebauten Beziehungen wieder vergessen .....
Wenn die Mutter -wie Du schreibst- schon mehrfach wegen Körperverletzungsdelikte aufgefallen und schon rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich das aktuelle Verfahren wegen Körperverletzung zum Nachteil des acht-jährigen Kindes und unter ausdrücklicher Bezugnahme darauf zum Anlass nehmen, im Wege einer einstweiligen Anordnung das Sorgerecht zu bekommen.
Wenn die abgewiesen werden sollte, kannst Du das mündliche Verfahren beantragen und auf diese Weise schnell zu einer - nach summarischer Prüfung vorläufigen- Entscheidung kommen.
Interessant die Argumente, mit denen nach vorstehendem Sachverhalt, Dein Antrag abgewiesen werden sollte !
Zitat:Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Gegenfrage:
Wieviel Gründe und Hinweise auf aktuelle und in unmittelbarer Vergangenheit liegende Katastrophen sind erforderlich, damit Du Dir diese Frage selbst beantworten kannst?
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(04-05-2012, 14:53)Lidi schrieb: Ich hab zudem bisher ausschliesslich Emails und SMS und nachvollziehbare Dokumente herangezogen (Emails sind meines Wissens nach für einen gewissen Zeitraum durchaus als Dokumente zulässig, wenn man den Provider von der Schweigepflicht enthebt, aber können unabhängig davon durchaus als Indizien herangezogen werden)
Unter eMails wird meistens der Ausdruck auf Papier davon verstanden und den kann man mit jeder Textverarbeitung nachmachen. Auch das, was im Mailprogramm angekommen ist, lässt sich problemlos fälschen. Mails sind keine Dokumente. Der Mailserverbetreiber kann nur eine Verbindung beweisen, aber keinen Mailinhalt. Als Indizien sind sie höchstens von Interesse, wenn es die Mutter ist, die damit Untaten des Vaters aufführt...
Man kann mal draus einen Satz in einem Antrag zitieren, darf aber niemals einen Packen "Originale" vorlegen. Damit kriegst du das Etikett einer Nervensäge, die schmutzige persönliche Wäsche vor Gericht waschen will und dem das Kind selbst gar nicht wichtig ist, weil er nur die Mütter als böse darstellen will.
Da gilt das Prinzip: Nur mit wenigen Argumenten hantieren, die dafür sehr solide unterlegen. Kann man das nicht, ist es besser vorerst nur zu sammeln und auf eine Gelegenheit zu warten. ich weiss, dass einen das wahnsinnig macht, weil man damit ja auch das Kind bei einer erzieherisch eindeutig insuffizienten Betreuungsperson lassen muss, aber das ist eben der Unterschied zwischen Recht und richtig.
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 15:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2012, 16:04 von Lidi.)
(04-05-2012, 14:56)Ibykus schrieb: Wann war das Sorgerechtsverfahren, wann das Umgangsrechtsverfahren?
Wenn in begründeten Gefährdungssituationen kein Sachverständiger eingeschaltet wurde, hast Du (oder Dein Anwalt) etwas falsch gemacht.
Der Umgang läßt sich ausbauen. Bei einem 1,5 jährigem Kind muss Umgang wöchentlich stattfinden - nach 14 Tagen hat das Kind die in den Umgängen aufgebauten Beziehungen wieder vergessen .....
Wenn die Mutter -wie Du schreibst- schon mehrfach wegen Körperverletzungsdelikte aufgefallen und schon rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich auf das aktuelle Verfahren wegen Körperverletzung zum Nachteil des acht-jährigen Kindes und unter ausdrücklicher Bezugnahme darauf zum Anlass nehmen, im Wege einer einstweiligen Anordnung das Sorgerecht zu bekommen.
Wenn die abgewiesen werden sollte, kannst Du das mündliche Verfahren beantragen und auf diese Weise schnell zu einer - nach summarischer Prüfung vorläufigen- Entscheidung kommen.
Interessant die Argumente, mit denen nach vorstehendem Sachverhalt, Dein Antrag abgewiesen werden sollte !
Zitat:Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Gegenfrage:
Wieviel Gründe und Hinweise auf aktuelle und in unmittelbarer Vergangenheit liegende Katastrophen sind erforderlich, damit Du Dir diese Frage selbst beantworten kannst?
Also ich hatte vor 12 Monaten erst ein Eilverfahren und dann im November das Hauptverfahren wegen Sorgerecht und Umgang. Beim ersten Termin sagte die Richterin, dass sie keine akute Kindeswohlgefährdung sieht. Danach kam dann im Juni die KV bei ihrer Mutter und dann das Hauptverfahren, bei dem die Richterin nicht genug Gründe sah, einen Sachverständigen einzusetzen. Die Richterin war im Laufe des Verfahrens dann aber überrascht, dass wegen dem 8-jährigen bereits ein Sachverständiger zugange ist. Weitere Einzelheiten dazu durfte die JA-Mitarbeiterin nicht nennen, da die die Mutter fragte, ob sie zum Verfahren bzgl. des 8-jährigen Weiteres sagen könne und die Mutter dies verweigerte. Für mich etwas unverständlich, dass man da nicht als Richterin sagt, dass die Fälle doch wegen der gemeinsamen Mutter irgendwie zusammenhingen und dass man da nicht beide Fälle quasi als Genazes sieht. Ist wahrscheinlich quatsch, wie ich das sehe, sind wahrscheinlich einfach 2 verschiedene Verfahren und basta. Die Mutter wurde effektiv ein Mal wegen KV verurteilt (2010).
Der 8-jährige hat ja nun anscheinend gute Chancen, dauerhaft bei seinem Vater zu bleiben. Soll ich also meinen Anwalt kontaktieren, um da was bzgl. meines 1,5 jährigen Sohns zu erwirken?
Ausserdem: Natürlich ist mir klar, dass da so viel vorgefallen ist. Innerlich will ich sicher nicht aufs JA warten, aber ich hab ja immerhin geklagt und alle meine Argumente und Tatsachen haben ja nicht wirklich viel gebracht. Was soll ich denn machen, ich will meinen Sohn da schnellstmöglich rausholen. Das ist aber doch nicht der Punkt, der Punkt ist doch, dass die genügend oder noch mehr stichhaltige Beweise haben wollen.
Ich finds natürlich krank, dass die Mutter ihren ersten Sohn dermassen verziehen und verletzen kann und man vom JA gesagt bekommt, dass man das ja nun nicht auf den 2ten Sohn übertragen könnte. Rechtlich scheint dies so zu sein,
aber sie hat ihren ersten total verzogen, so dass der schon in der ersten Klasse fast von der Schule geflogen ist und jetzt nehmen sie ihr den weg und dann heisst es anscheinend: "Den 2ten Sohn kriegt sie vielleicht besser hin".
Ihr merkt, ich bin gerade viel zu emotional und unrational, aber so ist das halt, ich weiss, dass es meinem Sohn bei mir besser gehen würde, er ist der Sinn meines Lebens und ich werde nie aufgeben.
Wegen einer einstweiligen Anordnung sollte ich glaube ich dann doch mal meinen Anwalt kontaktieren.
1000 Dank für Eure Meinungen und Tipps, ich werde Euch auf dem Laufenden halten..
(04-05-2012, 15:39)Lidi schrieb: Wegen einer einstweiligen Anordnung sollte ich glaube ich dann doch mal meinen Anwalt kontaktieren. ja,
denn diese Erkenntnis Zitat:Die Richterin war im Laufe des Verfahrens dann aber überrascht, dass wegen dem 8-jährigen bereits ein Sachverständiger zugange ist.
der die Richterin offensichtlich nicht genügend Beachtung beigemesen hatte, rechtfertigt es, das Verfahren wieder rechtshängig zu machen; m.E. -wegen der drohenden Gefahr einer erneuten Körperverletzungshandlung- im einstweiligen Rechtschutzverfahren.
Ich würde -aber das soll Dein Anwalt, der die Akte besser kennt, entscheiden- auch darauf hinweisen, dass ich die Körperverletzung zum Nachteil des Achtjährigen auch im Hinblick auf § 171 StGB bei der Staatsanwaltschaft anzeigen würde (man selbst muss nicht der Verletzte sein, um dazu befugt zu sein) - , damit die Angelegenheit auch strafrechtlich rechtshängig wird und Dir später niemand den Vorwurf machen kann, Du hättest Dich durch 'Zuwarten' mitschuldig gemacht.
(04-05-2012, 14:53)Lidi schrieb: Na ich war 3 Monate mit ihr zusammen und da haben wir mal nicht aufgepasst. Sehe ich anders. Du warst drei Monate mit ihr zusammen und Du hast nicht die Lümmeltüte benutzt. Nicht " wir" haben nicht aufgepasst.
Was das deutsche Familienrecht nun aus Dir macht, hättest Du absehen müssen, wenn Du keine 16 mehr bist! Das Gejammere im Nachhinein ist kaum noch zu ertragen!
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 20:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2012, 20:21 von Lidi.)
(04-05-2012, 19:35)blue schrieb: (04-05-2012, 14:53)Lidi schrieb: Na ich war 3 Monate mit ihr zusammen und da haben wir mal nicht aufgepasst. Sehe ich anders. Du warst drei Monate mit ihr zusammen und Du hast nicht die Lümmeltüte benutzt. Nicht "wir" haben nicht aufgepasst.
Was das deutsche Familienrecht nun aus Dir macht, hättest Du absehen müssen, wenn Du keine 16 mehr bist! Das Gejammere im Nachhinein ist kaum noch zu ertragen!
Danke Blue, Du hilfst mir ECHT weiter. Kuhl auch mit dem fettgedruckten Du, sonst hätt ich Deine "Message" echt nicht verstanden. Ich hab Dir ne PN geschickt, um mich nochmal persönlich zu bedanken.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Es gäbe überhaupt kein Familienrecht, kein Forum, keine Probleme, kein Forum, wenn wir alle die Folgen unserer Vaterschaft mit einer bestimmten Partnerin schon vor einer Zeugung voll überblickt hätten. Deshalb trifft jeder Vorwurf vor allem einen selbst.
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
Genau. Das ich was faslch gemacht habe, ist mir völlig klar. Aber deswegen schreib ich hier nicht ins Forum, denn ich muss ja nach vorne schauen.
Beiträge: 944
Themen: 45
Registriert seit: Apr 2012
Meine Ansicht - und das in diesem Fall abseits der Frage, wie es juristisch vielleicht aussieht:
Eine Mutter, die grundsätzlich gewaltbereit ist, wird wohl mittelfristig eher nicht das eine Kind schlagen und das andere verschonen, es sei denn, sie hätte zu einem eine gestörte Bindung und das andere wäre quasi ihr "Liebling". So oder so ist aber Gewaltfähigkeit gegenüber Kindern ganz sicher ausreichend Grund für einen Sorgerechtsentzug. Daher würde ich an deiner Stelle nicht wirklich abwarten, ob und wann das JA wieder was macht... sonst steht dieser Fall vielleicht mal unter "Mutter misshandelt Sohn - Kind lebensgefährlich verletzt -Jugendamt blieb untätig." in der Zeitung... gibt es ja immer wieder mal.
In diesem Sinne: Situation mit dem Anwalt besprechen, möglicherweise Gewaltpotential der Mutter per Gutachter abklären und Sohn da wegholen.
(04-05-2012, 20:12)p schrieb: Deshalb trifft jeder Vorwurf vor allem einen selbst. Der Unterschied macht die Voraussetzungen aus. Auch ich "pimpere" gerne mit ´nem Mädel. Diese im Nachhinein als psychisch krank "zu bearbeiten" macht so einen Unterschied aus. Ich hatte immer behauptet, dass meine Ex eine von den Klügsten überhaupt ist. Und keinefalls in irgendeiner Weise krank! Daher sehe ich eher die Gefahr hier beim TO.
My2C.
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 20:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2012, 20:54 von Lidi.)
at blue: Inwiefern hilft mir das jetzt weiter?
Beiträge: 944
Themen: 45
Registriert seit: Apr 2012
Ob sie normal ist oder nicht, tut nichts zur Sache.
Du "darfst" keine Vorwürfe gegen Sie bringen, die nicht erwiesen sind.
Sie hat das Kind geschlagen - Tatsache.
Sie ist psychisch krank - deine Behauptung.
Beschränke dich in deiner Argumentation den offiziellen Stellen gegenüber auf die Fakten.
(04-05-2012, 20:31)Jessy schrieb: Eine Mutter, die grundsätzlich gewaltbereit ist, wird wohl mittelfristig eher nicht das eine Kind schlagen und das andere verschonen, es sei denn, sie hätte zu einem eine gestörte Bindung und das andere wäre quasi ihr "Liebling". Nun müßtest Du natürlich erklären, was Du mit "mittelfristig" (weil einschränkend) meinst.
Es soll Mütter geben, die die Geburt eines "bestimmten" Kindes nicht als wirkliche Erfüllung angesehn hatten, und dieses Kind dann eben "anders" behandelte.
Nicht wenige Kinder sind dann ja auch in der Vergangenheit im Blumenkübel "gewandert".
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: May 2012
04-05-2012, 20:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2012, 20:59 von Lidi.)
das sehe ich ein. Ich wollte ja einen Sachverständigen, der ihren Zustand einschätzen kann, hierfür war ich natürlich gezwungen, vor Gericht Argumente anzubringen. Ich bin bisher stets bei nachweisbaren Tatsachen geblieben und habe nie nicht nachweisbare Vorfälle vorgebracht. Aber der Hinweis Eurerseits ist natürlich gerechtfertigt und den werde ich auch weiterhin beherzigen.
(04-05-2012, 20:51)Lidi schrieb: at blue: Inwiefern hilft mir das jetzt weiter? Indem Du die Mutter angreifst, kann Dir hier keiner helfen.
Liegt in der Natur des ewig immerwährend existierendem BDM.
Beiträge: 30
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2012
(04-05-2012, 19:35)blue schrieb: Was das deutsche Familienrecht nun aus Dir macht, hättest Du absehen müssen, wenn Du keine 16 mehr bist! Das Gejammere im Nachhinein ist kaum noch zu ertragen!
Natürlich hat er einen Fehler begangen, das ist auch menschlich, aber beide haben nun Verantwortung dem Kind gegenüber, nicht nur er. Da sie ihr Kind misshandelt, verletzt sie ihre Pflicht, er nicht. Oder sehe ich falsch?
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
Beiträge: 944
Themen: 45
Registriert seit: Apr 2012
(04-05-2012, 20:56)blue schrieb: (04-05-2012, 20:31)Jessy schrieb: Eine Mutter, die grundsätzlich gewaltbereit ist, wird wohl mittelfristig eher nicht das eine Kind schlagen und das andere verschonen, es sei denn, sie hätte zu einem eine gestörte Bindung und das andere wäre quasi ihr "Liebling". Nun müßtest Du natürlich erklären, was Du mit "mittelfristig" (weil einschränkend) meinst.
Es soll Mütter geben, die die Geburt eines "bestimmten" Kindes nicht als wirkliche Erfüllung angesehn hatten, und dieses Kind dann eben "anders" behandelte.
Nicht wenige Kinder sind dann ja auch in der Vergangenheit im Blumenkübel "gewandert".
War eher so gemeint: Einer Mutter rutscht vielleicht mal die Hand bei einem Kind aus (ich vermute, jedes Kind hat schonmal einen Klaps auf den Hintern bekomme), wenn es arg Mist baut. Sie schlägt aber dann sicher nicht aus Gründen der Gleichberechtigung das andere dann gleich mit. Kurzfristig also kann es wohl mal sein, dass evtl. das schwarze Schaf aus der Familie mal den einen oder anderen Klaps bekommt, während die anderen Kids "verschont" bleiben.
Wenn es aber auf einen mittleren bis längeren Zeitraum immer nur gegen ein Kind geht, würde wohl eine gestörte Bindung (wie von uns beiden schon erwähnt) vorliegen.
(04-05-2012, 21:05)RolandF. schrieb: Da sie ihr Kind misshandelt, verletzt sie ihre Pflicht, er nicht. Oder sehe ich falsch? Das werden uns unsere Kinder dann vielleicht später mal erzählen, wenn sie sich selbst aus den Klauen der Übermutter befreit haben.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(04-05-2012, 20:31)Jessy schrieb: In diesem Sinne: Situation mit dem Anwalt besprechen, möglicherweise Gewaltpotential der Mutter per Gutachter abklären und Sohn da wegholen.
Er kann die Mutter nicht begutachten lassen. Das kann nur der Richter veranlassen und selbst dann muss die Mutter nicht beim Gutachten mitwirken. Ihre Art der Mitwirkung bei einem Gutachten, das nach Meinung des Vaters belegen soll dass sie einen Knall hat und das Kind verlieren soll, kann sich jeder ausrechnen. Und wenn sie mitwirkt, kann der Richter die Ergebnisse ohne Begründung in die Tonne treten. Die Rechnung zahlt der Vater.
Eine gute Strategie ist es, sich einfach die Wege offenzuhalten. Die Mutter wird auch mit diesem Kind nicht zurechtkommen. Wenn "verwertbare" Ereignisse belegbar sind, dann handeln. Gewiss ist es schwer auszuhalten, sozusagen einen Schaden am Kind abzuwarten, um selbst eine Patrone in den Lauf zu bekommen. Das ist halt der Weg, der durch die Landschaft der rechtlichen Gegebenheiten führt.
|