09-05-2012, 13:46
Hallo Liebe Gemeinde,
es ist mal wieder so weit und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?
Letztes mal habt ihr mir emotional sehr geholfen, DANKE nochmals dafür !!
Habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit bitte um Stellungname.
Die liebe Mutti möchte jetzt das meine Kinder den Nachnamen des Ehemannes bekommen.
Sie selbst hat einen Doppelnahmen, also Nachnahmen der Kinder und des Ehemannes.
Hatte schon mal vor zwei Jahren das Thema mit dem Jugendamt, nachdem ich es begründet habe warum ich es nicht möchte,
hatte ich bis heute Ruhe.
Die Frau hat wirklich alles dafür getan das sich die Kinder von mir entfremdet haben.( Meine Kinder leben ca. 700 Km entfernt von mir )
Hier ist der Brief den ich erhalten habe.
Wir bestellen uns für die Antragssteller, in deren Namen wir beantragen.
den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung
des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
In der Sache selber werden wir beantragen,
die Zustimmung des Antragsgegners zur Namensänderung des Antragstellers zu( Kind 1.) und des Antragstellers zu (Kind 2.) dahingehend zu ersetzen, dass der Antragsteller zu 1.) und der Antragsteller zu 2.) künftig den Familiennamen " XY" fuhren.
Begründung:
Sowohl der Antragsteller zu 1.) als auch der Antragsteller zu 2.) sind die Kinder ihrer gesetzlichen Vertreterin sowie des Antragsgegners. Der Antragsteller zu 1.) ist am 05.11.1998 geboren.
Der Antragsteller zu 2.) ist am 08.05.2001 geboren.
Die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller und der Antragsgegner sind geschiedene Eheleute. Beide Antragsteller leben bei der Kindesmutter, die mit Herrn XY in zweiter Ehe verheiratet ist. Aus dieser Ehe ist der am 18.07.2007 geborene Sohn Max hervorgegangen.
Seit Sommer 2007 besteht zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner kein Kontakt mehr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht 29.11.2008, wurde die elterliche Sorge für die Antragsteller auf die Kindesmutter übertragen. ( freiwillig des Fiedenswillen )
Nachdem zwischen den Kindern und dem Antragsgegner seit nahezu fünf Jahren kein Kontakt mehr besteht, haben die Kinder jedweden Bezug zum Kindesvater verloren. Mit dem Bezugsverlust ging einher, dass sie den Ehemann der gesetzlichen Vertreterin als Vater ansehen und sich bei beiden Kindern immer mehr der Wunsch manifestiert hat. den Namen "XY" zu tragen. Der Wunsch der Kinder spiegelt sich u. a. darin wieder, dass sie ihren Namen auf Briefen und in Schulheften bereits mit "XY" angeben.
Es ist der innigste Wunsch der beiden Kinder, künftig den Namen "XY" zu tragen. So hat sich der Antragsteller zu 2.) bereits im letzten Jahr zu seinem Geburtstag gewünscht, "YX" heißen zu dürfen.
Da -wie gesagt- keinerlei Kontakte mehr zum Antragsgegner bestehen, hat die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller über das Jugendamt versucht, Kontakt zu dem Antragsgegner aufzunehmen, damit dieser gegebenenfalls der Namensänderung zustimmt. Der Antragsgegner war jedoch nicht dazu zu bewegen, über seinen Schatten zu springen, so dass eine gerichtliche Entscheidung geboten ist.
Den Antrag auf Bewilligung begründen wir schließlich wie folgt:
Die Antragsteller sind nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Verfahrenskosten aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.
Sollte das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich halten, so wird höflich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei
Warum ich mich weigere ist einfach :
1. Ich würde ja zustimmen, wenn die Kinder mal mit mir Kontakt aufgenommen hätten
und mir es glaubwürdig gemacht hätten, aber ich weiß das Sie die Kinder beeinflusst hat und ich will nicht, dass auch noch das letzte Band durchschnitten wird.
2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!
Seine Antwort war, "denn wäre ich ja für drei Kinder unterhaltspflichtig."
3. Wenn die beiden so für das Wohl der Kinder besorgt sind,
warum hat Er dann nicht den Nachnahmen der Kinder bzw. seiner Ehefrau angenommen ?
4. Wenn sie sich Scheiden lassen und Frauchen heiratet wieder,
haben die Kinder einen Nachnahmen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn noch mit mir verbindet.
5. ich weiß das sie ihren Zweitnahmen loswerden will und deshalb die Kinder jetzt den Namen xy annehmen sollen.
Sie hatte mir selbst mal gesagt das Sie auf diesen scheiß Namen keinen
bock mehr hat und das sie es mit dem Doppelnahmen nur wegen den Kindern gemacht hat.
Mein Problem ist jetzt, dass ich einfach keine Kraft mehr besitze für den
Kampf hier. Unterhaltsschulden, Arbeitsamt, Jugendamt usw. , dass macht mich alles fertig !!!
Glaubt ihr ich habe eine reale Chance ?
es ist mal wieder so weit und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?
Letztes mal habt ihr mir emotional sehr geholfen, DANKE nochmals dafür !!
Habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit bitte um Stellungname.
Die liebe Mutti möchte jetzt das meine Kinder den Nachnamen des Ehemannes bekommen.
Sie selbst hat einen Doppelnahmen, also Nachnahmen der Kinder und des Ehemannes.
Hatte schon mal vor zwei Jahren das Thema mit dem Jugendamt, nachdem ich es begründet habe warum ich es nicht möchte,
hatte ich bis heute Ruhe.
Die Frau hat wirklich alles dafür getan das sich die Kinder von mir entfremdet haben.( Meine Kinder leben ca. 700 Km entfernt von mir )
Hier ist der Brief den ich erhalten habe.
Wir bestellen uns für die Antragssteller, in deren Namen wir beantragen.
den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung
des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
In der Sache selber werden wir beantragen,
die Zustimmung des Antragsgegners zur Namensänderung des Antragstellers zu( Kind 1.) und des Antragstellers zu (Kind 2.) dahingehend zu ersetzen, dass der Antragsteller zu 1.) und der Antragsteller zu 2.) künftig den Familiennamen " XY" fuhren.
Begründung:
Sowohl der Antragsteller zu 1.) als auch der Antragsteller zu 2.) sind die Kinder ihrer gesetzlichen Vertreterin sowie des Antragsgegners. Der Antragsteller zu 1.) ist am 05.11.1998 geboren.
Der Antragsteller zu 2.) ist am 08.05.2001 geboren.
Die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller und der Antragsgegner sind geschiedene Eheleute. Beide Antragsteller leben bei der Kindesmutter, die mit Herrn XY in zweiter Ehe verheiratet ist. Aus dieser Ehe ist der am 18.07.2007 geborene Sohn Max hervorgegangen.
Seit Sommer 2007 besteht zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner kein Kontakt mehr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht 29.11.2008, wurde die elterliche Sorge für die Antragsteller auf die Kindesmutter übertragen. ( freiwillig des Fiedenswillen )
Nachdem zwischen den Kindern und dem Antragsgegner seit nahezu fünf Jahren kein Kontakt mehr besteht, haben die Kinder jedweden Bezug zum Kindesvater verloren. Mit dem Bezugsverlust ging einher, dass sie den Ehemann der gesetzlichen Vertreterin als Vater ansehen und sich bei beiden Kindern immer mehr der Wunsch manifestiert hat. den Namen "XY" zu tragen. Der Wunsch der Kinder spiegelt sich u. a. darin wieder, dass sie ihren Namen auf Briefen und in Schulheften bereits mit "XY" angeben.
Es ist der innigste Wunsch der beiden Kinder, künftig den Namen "XY" zu tragen. So hat sich der Antragsteller zu 2.) bereits im letzten Jahr zu seinem Geburtstag gewünscht, "YX" heißen zu dürfen.
Da -wie gesagt- keinerlei Kontakte mehr zum Antragsgegner bestehen, hat die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller über das Jugendamt versucht, Kontakt zu dem Antragsgegner aufzunehmen, damit dieser gegebenenfalls der Namensänderung zustimmt. Der Antragsgegner war jedoch nicht dazu zu bewegen, über seinen Schatten zu springen, so dass eine gerichtliche Entscheidung geboten ist.
Den Antrag auf Bewilligung begründen wir schließlich wie folgt:
Die Antragsteller sind nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Verfahrenskosten aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.
Sollte das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich halten, so wird höflich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei
Warum ich mich weigere ist einfach :
1. Ich würde ja zustimmen, wenn die Kinder mal mit mir Kontakt aufgenommen hätten
und mir es glaubwürdig gemacht hätten, aber ich weiß das Sie die Kinder beeinflusst hat und ich will nicht, dass auch noch das letzte Band durchschnitten wird.
2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!
Seine Antwort war, "denn wäre ich ja für drei Kinder unterhaltspflichtig."
3. Wenn die beiden so für das Wohl der Kinder besorgt sind,
warum hat Er dann nicht den Nachnahmen der Kinder bzw. seiner Ehefrau angenommen ?
4. Wenn sie sich Scheiden lassen und Frauchen heiratet wieder,
haben die Kinder einen Nachnahmen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn noch mit mir verbindet.
5. ich weiß das sie ihren Zweitnahmen loswerden will und deshalb die Kinder jetzt den Namen xy annehmen sollen.
Sie hatte mir selbst mal gesagt das Sie auf diesen scheiß Namen keinen
bock mehr hat und das sie es mit dem Doppelnahmen nur wegen den Kindern gemacht hat.
Mein Problem ist jetzt, dass ich einfach keine Kraft mehr besitze für den
Kampf hier. Unterhaltsschulden, Arbeitsamt, Jugendamt usw. , dass macht mich alles fertig !!!
Glaubt ihr ich habe eine reale Chance ?