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Endlich mal einer. Wie hast du denn begründet Flüchtling?
Die Auswegmöglichkeit soll sich ja auch nur auf eine Zahlungsunfähigkeit bei langer Krankheit beziehen oder so. Obwohl wenn ich nicht Leistungsfähig wäre müsste ich so eine Abänderungsklage wahrscheinlich auch nicht bezahlen. Denke ich mal.?
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Es gibt einfach keine klare Regel in dieser Beziehung aber zunehmend Gerichte, die eine Befristung als Klagegrund ansehen.
Dabei ist die Toleranz gegen 2-Jahrestitel sicher geringer als gegen eine Befristung auf Minderjährigkeit.
Die Lynchjustiz der finsteren Hexenhammer Inquisition gegen einen auf 18 befristeten Titel halte ich (noch) für eine extreme Ausnahme, auch wenn die beschissensten Urteile, die höchste Infektionsrate und kürzeste Inkubationszeit haben.
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14-05-2012, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2012, 10:52 von Absurdistan.)
Bei meiner Ex z.B haben sich riesiege Summen an Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse angesammelt. Sie ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder die bei Ihrem Ex-Ehemann leben. Von ihr wurde natürlich nie ein Titel verlangt.
Die Vorschusskasse meinte zu ihr. Gehen sie mal in Elternzeit, dann sind sie 3 Jahre nicht zahlungsfähig und wir können Ihnen die Schulden streichen. Also Schulden verschwinden dann einfach mal eben so.
Ich bin super sicher das mit einem Titel, sollte ich mal nicht zahlungsfähig sein die niemals auf so eine Idee kommen würden. Die Schulden würden sich ins unermessliche auftürmen und sollte ich dann mal was Erben ist dann alles futsch.
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Da wette ich mit dir mit.
Jetzt müssen wir nur noch jemand finden, der dagegen hält.
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15-05-2012, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2012, 11:37 von Absurdistan.)
Oh mann, morgen ist es soweit. Da muss ich diesen blöden Titel unterschreiben. Oder ich nehm den Wisch erstmal mit nach Hause und schau mir das an.
Das bereitet mir echt Kopfschmerzen. Das ich Unterhalt zahle is ja klar für mich. Da sind nur soviele Punkte die für mich nicht eindeutig sind.
Was ist wenn ich nochmal Vater werde und dann Elternzeit nehme. Kann ich das? Bekomme ich überhaupt Elterngeld als Aufstocker?
Was ist wenn ich Arbeitslos oder länger krank werde? Bei meiner Ex wurden ja die aufgelaufenen U-Schulden erlassen die sie bei der Kasse hatte nach ner Weile Zahlungsunfähigkeit. Das war aber ohne Titel. Die haben ihr ja sogar geraten sich durch Elternzeit zahlungsunfähig zu machen.
Was ist wenn ich den Sorgerechtsstreit verliere und dann in einem Umgangsverfahren mir mehr Umgang zugesprochen wird? Dann kann ich ja nicht so viel arbeiten.
Gibt es sowas wie eine Widerspruchsfrist. Kann ich also z.B 2 Wochen später den Titel Widerufen und einen anderen machen?
Vielleicht macht ich mir auch zu viel nen Kopp drum und unterschreib einfach was die wollen.
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15-05-2012, 12:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2012, 12:32 von Skipper.)
Moin Abs.
Ich erhielt Hinweise eines RA aus Deiner Stadt. Danach führt an einem unbefristeten Titel wohl kaum etwas vorbei.
Das Jugendamt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf unbefristete Titulierung bestehen. Erfolgt diese nicht, dann wird mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit gegen Dich geklagt mit recht wahrscheinlichem und zudem kostenpflichtigen Ausgang. In Deiner Stadt gehen Gerichte besonders rabiat mit Vätern um. Ihnen wird nicht nur das letzte Hemd abverlagt, ihnen wird auch noch lebendig, ganz langsam und vor laufenden Kameras die Haut abgezogen.
Du hast -bei gleichem Ergebnis- die Wahl zw
- Folter (kostenlose freiwillige unbefristete Titulierung) oder
- doppelte Folterung (Urteil über unbefristeten Titel mit zusätzlichen Kosten).
Du hast die freie Wahl, was Dir mehr gefällt.
.
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(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich nochmal Vater werde und dann Elternzeit nehme. Kann ich das?
Ja. Du musst es dir aber leisten können. Den Unterhalt mußt du trotzdem weiter zahlen. Es sei denn, du bist eine Frau, die bekommt dann Welpenschutz.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Bekomme ich überhaupt Elterngeld als Aufstocker?
Ja, 67 % deiner Teilzeitbezüge, max. 1800 Euro. lt BMFSFJ.
300 Euro Sockelbetrag bei 12 Monaten sind anrechnungsfrei, 150 Euro bei 24 Monaten. Der Rest wird auf ALG-Bedarf angerechnet.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich Arbeitslos oder länger krank werde? Pech. Den Titel darfste dann mind. 6 Monate weiter bedienen, bevor du ihn kostenpflichtig wegklagen versuchen kannst.
Die Familienrechtssprechung nennt das "vorübergehendes Ereignis".
Dann laufen ggf. Schulden auf.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Bei meiner Ex wurden ja die aufgelaufenen U-Schulden erlassen die sie bei der Kasse hatte nach ner Weile Zahlungsunfähigkeit. Das war aber ohne Titel. Die haben ihr ja sogar geraten sich durch Elternzeit zahlungsunfähig zu machen.
Wie schön für sie. So geht also das JA mit unseren Steuergeldern um.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich den Sorgerechtsstreit verliere und dann in einem Umgangsverfahren mir mehr Umgang zugesprochen wird? Dann kann ich ja nicht so viel arbeiten.
Du wirst immer noch so viel arbeiten müssen, das du den Unterhalt sicherstellten kannst. Eher noch mehr als vorher. Sonst gibt es fiktiv noch einen 2. Job oben drauf.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Gibt es sowas wie eine Widerspruchsfrist. Kann ich also z.B 2 Wochen später den Titel Widerufen und einen anderen machen?
Nö. Ist ja kein Haustürgeschäft. Dann mach lieber vorher selber einen.
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Vielleicht macht ich mir auch zu viel nen Kopp drum und unterschreib einfach was die wollen.
Wenn es der Mindestunterhalt ist, paßt das schon.
Ein Richter würde dich auch dazu verdonnern.
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15-05-2012, 13:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2012, 13:54 von pudding.)
komisch daß das JA seit über einem Jahr bei mir nullkommanix garnichts tut...
Seitdem ich arbeitslos geworden bin türmen sich bei mir weder irgendwelche Schulden auf noch wollen die irgendwelche Titel sehen,
geschweige denn Bewerbungsnachweise oder sonstigen Quatsch ??!!
Ich vermute mal daß das damit zusammenhängt daß die UHV-beziehende KM keinen JA-Beistand oder RA/Gericht bemüht um mich fertigzumachen ??
Schließlich kann sie niemand dazu zwingen...
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(15-05-2012, 12:27)Skipper schrieb: Danach führt an einem unbefristeten Titel wohl kaum etwas vorbei.
Das Jugendamt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf unbefristete Titulierung bestehen. Erfolgt diese nicht, dann wird mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit gegen Dich geklagt mit recht wahrscheinlichem und zudem kostenpflichtigen Ausgang. In Deiner Stadt gehen Gerichte besonders rabiat mit Vätern um. Ihnen wird nicht nur das letzte Hemd abverlagt, ihnen wird auch noch lebendig, ganz langsam und vor laufenden Kameras die Haut abgezogen.
Was soll die Angstmache?
Ein Aufruf zum Selbstmord aus Angst vor dem Tod?
Also nee - bei uns bestehen die JA´s auch immer auf das Maximum. Aber wenn der Vater einfach stur einen Titel über zwei Jahre macht, wird tatsächlich fast nie geklagt - und bisher noch nie, ohne dass der Vater noch die Chance hatte den Titel ohne Gerichtskosten zu verlängern.
Ein wenig Rückgrat bitte. Wenn die JA merken, dass der Vater schon einknickt, wenn sie ne böse Miene ziehen und ein wenig häßlich pusten, dann haben sie natürlich leichtes Spiel und keienrlei Respekt. Wenn sie aber merken, dass gut begründeter Gegenwind kommt, dann scheuen sie eben ziemlich oft auch die Arbeit mit einem sauber begründeten Gerichtsantrag.
Wir haben hier ziemlich viele Leute mit Zweijahres-Titeln. Fast keine Klagen. Kürzlich hat einer das zum vierten Mal gemacht und dem JA treuherzig versprochen dass er dann beim letzen mal den Titel für drei Jahre macht (15-18). Die haben sich dran gewöhnt, dass er alle zwei Jahre kommt und sie die Akte rauskramen müssen. Letztes Jahr wurde einer Kimu PKH versagt, gegen einen solchen Titel. Dann hat sie ihren Antrag zurückgezogen. Grob gechätzt besteht ein Risiko von 1:20 dass das JA gegen diese Titel klagt.
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So, da bin ich wieder.
Titel hab ich nicht unterschrieben! Gründe:
Ich fing an das mir gesagt wurde ich solle den Titel befristen. Sie wollte ja unbfristet nach dem Motto die meisten Kinder brauchen länger als bis 18 Unterhalt. Sie sagte das bei einer Befristung 18 Jahre eine 50% Wahrscheinlichkeit besteht das geklagt wird.
Es war keine Adresse des Kindes dabei. Auf die Frage warum? Meinte die Beiständin:" Die Mutter hat eine Auskunftsverweigerung eingerichtet. Ich dann wieso? Sie:" Machen doch alle Frauen die im Frauenhaus waren".
Die Beiständin die zu mir meinte das Frauen bescheuert sind wenn sie zu Schlägern zurückgehen (Sie hielt mich also für einen Schläger nur wei Ex im Frauenhaus ist) ist übrigens berechigt die Urkunde zu unterzeichnen weil es wegen Wohnortwechsel einen neuen Beistand gibt von dem ich noch nie was gehört habe.
Ich fragte ob ich den Titel nicht unterschrieben mitnehmen kann und mir das alles nochmal genau durchzulesen. Ich war ja vorher schon bei anderen JA. Dort wollte man den Titel nicht machen und ein Formular wollte man mir auch nicht geben.
Sie sagte:" So ein Formular gibt es auch nicht und mitnehmen geht nicht.
Dann wurde sie ungeduldig und fing an zu drängeln das der Titel gemach wird. Ich meinte zu ihr das das mit dem Mindestunterhalt ja klar ist und ich ja auch zahlen will, ich aber nicht mit so einem Titel ohne Adresse nicht so gerne 20 Jahre rumlaufe. Da gibt es auch eigentlch keinen Grund zu, denn vor kurzem hatten wir uns noch auf die hälftige Betreuung geeinigt.
Sie schlug dann vor dem neuen Beistand zu schreiben das ich den Mindestunterhalt zahle, es eine hälftige Betreuung im Raum steht und der Sorgerechtsstreit noch läuft. Der neue Beistand würde mich dann noch anschreiben.
Ich schlug dann vor das man ja den Titel für 2 Jahre machen kann (SGBII Aufstockung) da ich ja bereit bin Unerhalt zu zahlen und auch zu titulieren. Könnte dann ja später verlängert werden. Darauf hin sie:" 2 Jahre das geht garnicht. Wenn ich so einen Titel bekommen würde würde ich als Beistand sofort Klage einreichen. Das JA würde sich dann vereppelt vorkommen.
Dann habe ich überlegt ob titulieren bis 18 mit 50/50 Chance verklagt zu werden oder auf den Vorschlag von ihr den neuen Beistand zu schreiben. Daraufhin drängelte sie und meinte sie sei keine Vaterberatung.
Daraufhin hab ich dann beschlossen den Titel nicht zu unterschreiben. Sie schreibt jetzt den neuen Beistand an.
Hab dann mit meinem Anwalt telefoniert und der meinte das war ein gutes Ergebnis. Wäre nur gut wenn ich den Brief den sie schreibt auch erhalte. Er hat in der Zwischenzeit auch die Richterin aufgefordert ein Gutachen zu machen oder Abzulehnen damit dann bei Ablehnung in die Beschwerde gegangen werden kann.
lg.
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Wenn Ärger droht, eine kurze schriftliche Erklärung verfassen, in der steht dass du am X.X.XXXX um XX Uhr zur Titelunterzeichnung angetreten bist und sich die Beiständin mehrfach weigerte, eine Titulierung vorzunehmen, weil sie sich weigerte den Titelvordruck nach deinem Befristungsverlangen anzupassen und auch eine Kopie des Vordrucks verweigert.
Wenn sie das nicht unterzeichnet, dies ebenfalls vermerken, mit ihrem vollem Namen, Dienstbezeichnung und Zimmernummer.
Anschliessend Dienstaufsichtsbeschwerde an ihren Vorgesetzten wegen Verweigerung einer Beurkundung, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist. Auflistung der Kosten (z.B. Anfahrt) und Schäden (z.B. Rechtsunterheit für ihre Bebeistandete) aufführen, Kostenersatz verlangen, Nachschulung der Beiständin verlangen so dass sie wenigtens das Wissens-Minimalniveau erreicht, das für ihre Tätigkeit vonnöten ist und ggf. personelle Konsequenzen, wenn sie sich auch bei anderen Eltern ebenso rechtswidrig verhält.
Sehr höflich und sehr kalt.
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16-05-2012, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2012, 16:28 von Absurdistan.)
Sie hätte die Beurkundung ja nicht verweigert. Sie sagte:" also ich würde sofort Klage einreichen wenn ich so eine Titel als Beiständin bekomme". (2Jahre)
Bei Titel (18 Jahre) meinte sie auch:" kann ich machen ist aber zu 50% wahrscheinlich das ich verklagt werde".
lg
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Soll sie doch. Das hat nicht nur Nachteile. Ein prozessual entstandener Titel ist leichter anzugreifen wie einer durch Unterschrift beim Beistand.
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Mal schauen was jetzt passiert. Werde jawohl erstmal Post von der neuen Beiständin bekommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2012, 17:51 von Skipper.)
'Soll sie doch...' und 'Mal schauen' ist gut.
Ziel ist -oder war- doch, durch Titulierung den KU in einem Antrag auf Aufstockung geltend machen zu können.
Es geht hier, über die ohnehin bestehende Bedürftigkeit hinaus (ca. 100 €), immerhin um weitere monatliche 200 € haben oder nicht haben - abhängig vom Titel (und korrekter 'unverklemmter' Berechnung des JC ).
Paßt der begrenzte Titel irgendeinem nicht und es wird geklagt, dann kommt mW ein nicht unerhebliches Kostenrisiko hinzu - und die Elternbeziehung wird dadurch vermutlich auch nicht gerade besser.
In Berlin mögen Ämter und Gerichte väterfreundlich gestimmt sein, wie von sorglos zu erfahren ist, in diesem Fall ist das offenbar nicht so.
.
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16-05-2012, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2012, 18:05 von sorglos.)
(16-05-2012, 16:05)p schrieb: ...eine kurze schriftliche Erklärung verfassen, in der steht dass du am X.X.XXXX um XX Uhr zur Titelunterzeichnung angetreten bist und sich die Beiständin mehrfach weigerte, eine Titulierung vorzunehmen, weil sie sich weigerte den Titelvordruck nach deinem Befristungsverlangen anzupassen und auch eine Kopie des Vordrucks verweigert.
Wenn sie das nicht unterzeichnet, dies ebenfalls vermerken, mit ihrem vollem Namen, Dienstbezeichnung und Zimmernummer.
Anschliessend Dienstaufsichtsbeschwerde an ihren Vorgesetzten wegen Verweigerung einer Beurkundung, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist. Genauso verfahren.
(16-05-2012, 16:32)Absurdistan schrieb: Mal schauen was jetzt passiert. Das ist die total falsche und gefährliche Haltung.
(16-05-2012, 16:32)Absurdistan schrieb: Werde jawohl erstmal Post von der neuen Beiständin bekommen. Oder direkt eine Klage - denn sie werden einfach schreiben: es besteht kein titel, du wurdest aufgefordert und hast Termin gehabt und dort die Titulierung verweigert.
Damit ist das Rechtschutzbedürfnis klar und die Klagebefugnis begründet. Aus die Maus.
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Ich halte es nach wie vor für eine Drohkulisse, Klagen bei einer Laufzeitbeschränkung anzukündigen. In Wirklichkeit ist es so, dass dadurch kein Cent extra zu gewinnen ist, im Gegenteil. Weiterhin kostet auch die einfachste Klage Zeit und Aufwand. Kein geringer Einsatz, dafür dass kein Cent extra zu gewinnen ist.
Ein besonders beknacktes Amtsgericht ist kein Grund, einfach einzuknicken. Im Gegenteil - denen sollen besonders viele rechtliche Fäkalien auf den Schreibtischen landen.
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Ich denke auch es ist billige Drohung - sie merken halt, dass du @Absurdistan unsicher bist. Sie haben schon tausendfach Erfahrung, wie sie mit ihren Drohungen die Väter weichkriegen.
Jedesmal, wenn wir als Zeuge jemand begleitet haben, stellen wir dann eine kleine Frage: "Habe ich Sie richtig verstanden: Sie wollen jetzt den Vater wegschicken, weil sie nicht das titulieren wollen, wozu er bereit ist?" Und dann ging es immer. Manchmal war dann die unsicherheit auf deren Seite und sie wollte erst ihre Vorgesetzte fragen - aber dann ging es natürlich erst recht.
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(16-05-2012, 16:05)p schrieb: Wenn Ärger droht, eine kurze schriftliche Erklärung verfassen, in der steht dass du am X.X.XXXX um XX Uhr zur Titelunterzeichnung angetreten bist und sich die Beiständin mehrfach weigerte, eine Titulierung vorzunehmen, weil sie sich weigerte den Titelvordruck nach deinem Befristungsverlangen anzupassen und auch eine Kopie des Vordrucks verweigert.
Wenn sie das nicht unterzeichnet, dies ebenfalls vermerken, mit ihrem vollem Namen, Dienstbezeichnung und Zimmernummer. die ist jetzt im Urlaub.
das die jetzt sofort klagen könnten macht mir schon ein bischen Angst.
Die Beiständin hat ja nicht abgelehnt 2 Jahre zu titulieren sondern eindringlich davor gewarnt und das der neue Beistand jetzt angeschrieben wird hab ich ja sozusagen auf Empfehlung von ihr gemacht.
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(16-05-2012, 20:51)Absurdistan schrieb: die ist jetzt im Urlaub.
Um so besser. Dann erwartet sie ein Willkommensgruss, wenn sie zurück ist. Das hebt die Laune solcher Leute :-)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2012, 22:50 von Absurdistan.)
Also nochmal. Sie hat sich NICHT geweigert zu titulieren so wie ich es gewollt hätte. Sie meinte immer: Also da wird ganz sicher geklagt und ich würde sofor Klage einreichen. Damit hat sie mich halt verunsichert. So das ich auf Ihren Vorschlag eingegangen bin garnicht zu titulieren. Bin nicht der Typ der jetzt behauptet sie hätte sich geweigert.?
Am Anfang hatte sie mir einen unbefristeten vorgelegt. Hätte ich nix gesagt wäre alles schnell vonstatten gegangen. Hätte sie mich nicht von selbst informieren müssen das man auch befristen kann? Ich denke die sind verpflichtet zu beraten? Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?
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Ja, wenn du selbst nachgibst kannst du das natürlich nicht bringen. Mein Beispiel bezog sich auf die bestmögliche Verhaltensweise, nämlich nicht nachgeben und dann bei Ablehnung angemessen reagieren,
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Mal ein kurzes update.
Hatte ja den Titel nicht unterschrieben weil lt. Beiständin die Exe eine Meldeauskunftsverweigerung eingerichtet hat was ihrer Meinung alle Frauen machen die im Frauenhaus waren, und weil die Beiständin meinte bei einer 2 jährigen Titulierung ich mir 100%ig ein Klage einhandel.
Darauhin schlug die Beiständin vor dem neuen Beistand einen Brief zu schreiben in dem steht das 1. der Prozess läuft, 2. nach Elternzeit eine geteilte Betreuung abgemacht war und 3. eben das mit der fehlenden Adresse des Kindes.
Bei der letzen Übergabe meiner Tochter an die Ex kam dann heraus das die Meldeauskunftsverweigerung über 12 Jahre alt ist und nichts mit mir zu tun hat.
Bei der letzten Verhandlung hatte die Richterin ihr den "Stalkerball" ja noch rübergeworfen indem sie meine Ex fragte ob sie die Adresse in den Schriftverkehr eintragen solle. Meine Exe sagte daraufhin:"Nein, ich will meine Ruhe haben."
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@Absurdistan
Du solltest dich nicht mit diesen belanglosen Meldesachen verzettteln.
Insbesondere halte ich es für ratsam, umgehend deinen Antrag für H4 vorzubereiten. Diesem ist unbedingt die Aufforderung zur Titulierung bei (gegen Empfangsbekenntnis) beizulegen, falls es bei Abgabe noch keinen Titel gibt.
Achtung: In die Berechnung sind deine Einnahmen aus Untervermietung einzubeziehen. Dafür gelten Absetzregeln nicht, (also voll anrechenbar auf Unterkunftskosten) weil es kein Ewerbseinkommen ist.
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Dachte das wäre ein Alg1 Antrag?
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