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Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt
#1
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe dann doch mal eine "Anfaengerinnenfrage".

Viel gelesen haben wir bei Euch schon und im Auswanderungsrat-geber, ein Glueck, sonst waeren wir vielleicht in die ein oder andere daehmliche Falle getappt.

Nun habe ich auf alten Kontoauszuegen meines Darlings eine alte Ueberweisung ins Zielland entdeckt. Saubloed, ich weiss, aber damals kannten wir diese Website noch nicht.

Das deutsche Konto von Sweatheart ist kurz vor unserer Auswanderung auf Antrag geschlossen worden, "geloescht". Mir ist klar, dass Kontoauszuege ob Konto geschlossen wird oder nicht 10 Jahre bei den Banken aufgewahrt werden.
Ein Strafverfahren scheint noch nicht beantragt. Kann das Jugendamt trotzdem die Kontoauszuege anfordern? Nach dem Motto "Vielleicht finden wir ja Spuren ueber den Verbleib des Deliquenten?".

Datenschutz geniessen Unterhaltsschuldner nicht, da waere es wohl ziemlich wahrscheinlich, dass die die Kontoauszuege schon vorliegen haben? Und wenn ja, von wievielen Jahren?

Gruesse von Globalisierte
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#2
Da es um Zivilrecht geht, dürfte das Jugendamt nicht so weit kommen.

Anders wäre es, wenn das Jugendamt Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet.

Dann hat das Jugendamt zwar immer noch keinen Zugriff, aber die Staatsanwaltschaft sehr wohl.

Was aber Euch nicht jucken sollte, wenn die Postings zum Thema Auswandern noch alle ihre Gültigkeit haben.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Da würde ich mir keine Sorgen machen, das Risiko daraus ist minimal.

Zur Ermittlung des Aufenthalts gibt es wesentlich einfachere Möglichkeiten, als die aufwändige Durchforstung von Kontauszügen auf den blossen Verdacht hin, dass dort nützliche Hinweise zu finden sein könnten.

Und keine Bank ist begeistert, wenn jemand nachträglich Auszüge anfordert. Falls die Bank darauf eingeht, dann lässt sie sich das sehr teuer bezahlen.
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#4
@Nathan:
Für die Bank ist es ein Klacks, alte Kontendaten zur Verfügung zu stellen.

Aber selbst wenn man weiß, wo Ihr lebt, dann gilt immer noch die Gesetzgebung dieses Landes. Womöglich ist das dann auch noch eine andere Sprache.
Beides sind unüberwindbare Hürden für die Staatsanwaltschaft. Das Jugendamt kann eh nichts machen..

Also: ganz locker bleiben.
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#5
Und eine Überweisung in ein anderes Land lässt noch lange nicht darauf schliessen, dass ihr auch tatsächlich dort (noch) lebt.
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#6
Herzlichen Dank fuer eure beruhigenden Anworten.

Wir waren uns halt nicht sicher, was das Jugendamt alles so darf an Datenermittlung.

Ein Glueck gibt's in unserem Zielland kein Meldegesetz. Uebersetzen muessten die deutschen Behoerden auch alles.

Nochmals danke. Gruesse von Globalisierte
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