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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#51
@ibu400

Gut, der Zeitrahmen mag vielleicht etwas eng sein. Da würde ich um Aufschub bitten. Das müsste klappen.

Was den Steuerbescheid betrifft. Wenn Du ihn einscannst und mir per Email zusendest, kann ich mal drüber gucken. A bisserl was versteh ich auch davon. *gg*

Selbstverständlich unterliegt Dein Steuerbescheid auch bei mir dem Datenschutz und ich werde öffentlich nur das beantworten, was von Dir auch den Segen hat. Der Rest wird per PN´beantwortet.

Ich nehme an, ich weiss, wo der Hase im Pfeffer liegt, möchte aber nicht über ungelegte Eier sprechen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#52
Ich habe denen seinerzeit geantwortet, das §1605 BGB nur etwas über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse enthält. Ich würde nachfragen (unter Nutzung der Firsten), was die unter persönliche Verhältnisse verstehen und was das mit dem Paragrafen zu tun hat.
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#53
Sehe ich wie @bio

Da steht nichts von persönlichen Verhältnissen. Aber das kann jeder selbst nachprüfen.

Zitat:§ 1605
Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#54
@Camper1955
danke aber ich hab glaube ich wirklich die zweite Seite vergessen - kann ja mal passieren
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#55
unter § 1605 steht doch nur: Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

Und das hab ich ja mehr als erfüllt
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#56
@ibu400

Genau. Auf der zweiten Seite stehen Deine Werbungskosten und gegebenenfalls Deine Sonderausgaben, sowie Deine aussergewöhnlichen Belastungen.

Den § 1605 BGB würde ich vom Internet mit Copy/Paste übernehmen und nachfragen, wo etwas von persönlichen Verhältnissen steht.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#57
"Sehr geehrtes JA.
Alle, durch den §1605 BGB vorgegebenen Unterlagen liegen Ihnen bereits vor.

MfG
ibu400"

Wobei der Steuerbescheid nach allgemeiner Rechtsdiarrhoe auch dazu gehört.
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#58
Danke Jungs,

die Frage ist nur ob ich nicht doch langsam einlenke und Angaben zu meinen persönlichen Verhältnissen mache. Nur lässt sich das momentan so einfach nicht erfassen da meine Freundin schwanger ist (im 4 Monat) - ich also in ein paar Monaten Unterhaltspflichtig für Sie und das Kind bin und zudem auch zu Ihr ziehen werde - was bei den Fahrtkosten +50% usw. ausmacht.
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#59
Was verstehst du denn darunter?

Deine Vorlieben und Neigungen?
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#60
Was genau sind denn persönliche Verhältnisse? Frage das JA, welche Informationen relevant sind für die Ermittlung der Unterhaltshöhe. Basta.
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#61
@ibu400

Das hat aber nichts mit Deinen persönlichen Verhältnissen zu tun, sondern ausschließlich mit Deinen wirtschaftlichen nach § 1605 BGB.

Du kannst ja rein schreiben, dass sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich in 5 Monaten ändern werden und Du deshalb einer Forderung nur bis März 2013 in aktuell errechneter Höhe nachkommen kannst.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#62
naja ich finde schon das es ein persönliches Verhältnis ist wenn ich nochmal Vater werde Wink

Nur wenn ich gar keine Angaben mache dann hauen Sie mir den Höchstsatz rein - so hab ich zumindest ne Chance das sie mir vielleicht doch etwas entgegenkommen Wink auch wenn ich das nicht wirklich glaube aber naja Wink
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#63
@ibu
Für den Gesetzgeber ändern sich im Familienrecht nur Deine wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht Deine persönlichen.

Das was Du schreibst ist Sozialrecht und das solltest Du möglichst getrennt halten, sofern Du nicht auf (ergänzendes) ALG II angewiesen bist.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#64
(10-12-2012, 22:56)ibu400 schrieb: Nur wenn ich gar keine Angaben mache dann hauen Sie mir den Höchstsatz rein - so hab ich zumindest ne Chance das sie mir vielleicht doch etwas entgegenkommen Wink auch wenn ich das nicht wirklich glaube aber naja Wink
Die können dir weder den Höchstsatz, noch sonst irgendetwas rein hauen.
Das JA hat keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Alles was die von dir wollen, musst du unterschreiben.
Und wenn du etwas nicht willst, unterschreibst du eben nicht.
Einen Titel kannst du auch von einem Notar erstellen lassen.
Dafür brauchst du das JA nicht.
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#65
Warum ist das alles so kompliziert. Mein Anwalt hat damals 4 Seiten geschrieben was ich denn alles für Auskünfte hätte usw. das hat das Gericht zu 80 % auch anerkannt - ich dachte so etwas könnte man dem Jugendamt auch schreiben - schließlich macht es ja schon einen Unterschied ob ich für ein oder zwei Kinder + Mutter Unterhalt zahlen muss
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#66
[undefined=undefined]Die können dir weder den Höchstsatz, noch sonst irgendetwas rein hauen.
Das JA hat keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Alles was die von dir wollen, musst du unterschreiben.
Und wenn du etwas nicht willst, unterschreibst du eben nicht.
Einen Titel kannst du auch von einem Notar erstellen lassen.
Dafür brauchst du das JA nicht. [/undefined]

da sie ja im letzten Satz auf meine "gefahrene Kilometer" anspielt werden sie ja denke ich den Unterhalt neu berechnen wollen - sie wollen und werden mir also nen neuen Titel verpassen - wenn ich dann nicht unterschreibe passiert was? Gericht oder?

ich dank dir
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#67
Sie können dir nur etwas vorschlagen und dazu grimmig kucken.

Ob du das dann tust oder nicht entscheidest du.

Wenn sie dann damit nicht einverstanden sind, können sie klagen.
Nur wenn sie Unsinn gefordert haben, verlieren sie den Prozess.

Solange du also die berechtigten Forderungen erfüllst, hast du nichts zu befürchten.
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#68
was meinst du denn mit berechtigten Forderungen Wink ?
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#69
Du hast Auskunft über deine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben und du hast einen Titel nach DT zu erstellen.
Wenn du das getan hast, ist alles gut.
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#70
(10-12-2012, 23:14)ibu400 schrieb: Warum ist das alles so kompliziert. Mein Anwalt hat damals 4 Seiten geschrieben was ich denn alles für Auskünfte hätte usw. das hat das Gericht zu 80 % auch anerkannt - ich dachte so etwas könnte man dem Jugendamt auch schreiben - schließlich macht es ja schon einen Unterschied ob ich für ein oder zwei Kinder + Mutter Unterhalt zahlen muss

Je nach Präferenz und Liquidität wird natürlich unterschieden!

Es macht grundsätzlich einen Unterschied, ob Du überhaupt zahlst!
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#71
So nun ist er da, der Brief vom Jugendamt – wie befürchtet da ich ja keine Angaben usw. gemacht habe soll ich jetzt statt der 65% ab jetzt 110% Unterhalt zahlen + an die 1000 Euro Nachzahlung – und das Ganze natürlich so schnell wie möglich also bis zum 1.2 – was macht man nun? Beim Jugendamt in meiner Stadt soll ich auch irgendeine Urkunde unterschreiben.
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#72
Keine Urkunde, keinen Fetzen Papier - nichts unterschreiben!!!!!!!!

Such dir einen kompetenten Anwalt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#73
Soll ich dann einfach zahlen?
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#74
(28-01-2013, 19:20)ibu400 schrieb: Soll ich dann einfach zahlen?

Nein. Du machst freiwillig einen Titel über die 65% beim Notar.

Dann lass das Jugendamt klagen und verlieren.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#75
Die Frage ist halt ob es bei den 65% bleibt – da dies ja damals vom Gericht entschieden wurde und ich ja jetzt etwas mehr verdiene.
Die Frage ist aber trotzdem wie die jetzt auf die 110% kommen? – die 65% waren bei ca. 1500 Euro Netto – bei 110% müsste ich ja jetzt fast 2600 Euro Netto verdienen und das ist definitiv nicht der Fall.
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