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(15-02-2013, 13:33)Desaster2005 schrieb: Leider ist es so, das das bei uns zuständige Jugendamt (Ostdeutschland), die Sachen "grundsätzlich" umfangreich per Post haben will. Auf die Schiene mit der Email mit angehängten PDF - Dateien lassen die sich nicht ein (Sie müßten ja etwas mit ihrem "Aufwand" ausdrucken).
Das ist jetzt die Frage, ob man(n) sich von der Zusammenarbeit mit dem JA etwas verspricht oder nicht. Wenn ja, wäre es möglicherweise nicht opportun, wegen Formfragen eine Front aufzumachen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das JA ihm vorliegende Informationen zu verwerten hat, gleichgültig, wie sie ihm angeboten werden. Wenn auf einer bestimmten Form bestanden wird, ist die Frage nach der zugrunde liegenden Rechtsvorschrift sicher bei der Sachklärung hilfreich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Skipper:
133,00 Euro pro Kind dato genauer gesagt. Seit 01-10-2012
Der Umgang mit meinen Kindern ist einvernehmlich geregelt, ohne Fremdeinmischung der Behörden.
Ja, ich habe das „gemeinsame Sorgerecht“, beim ersten Versuch dieses durchzusetzen, hat sich die Kindesmutter noch vehement geweigert, mit Begründungen die eher unhaltbare Ausflüchte waren.
Nach hinzuziehen einer RA Mediatorin hat die Kindesmutter die „notwendigen Druckmittel“ von der Rechtsanwältin bekommen. Die Kindesmutter hatte danach eine Fristsetzung, in der sie dem Amtsgericht dazu Stellungnahme abliefern musste. Das hat Kindesmutter bis zum Ablauf der Frist nicht getan.
Meine Rechtsanwältin hatte mich nach Ablauf der Frist in Kenntnis gesetzt, dass sie nun eine Terminierung gerichtlich durchsetzt. Dieses Schreiben wird dem Jugendamt per Kopie zugegangen sein, denn danach hat es keine 2 Tage gedauert, wo der Kindesmutter vom Jugendamt „nahegelegt“ wurde, der gemeinsamen Sorge zu zustimmen. Das Jugendamt hatte von Anfang an keine „Bedenken“ daran geäußert, das sie mir das gemeinsame Sorgerecht verweigern würden.
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts fand dann im Jugendamt Kreisverwaltung statt. @wackelpudding: da teile ich Deine Meinung, es gibt den Ausspruch: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken!" Wenn man nun anfängt, sich wegen der "Formfrage" beim Jugendamt zu "pikieren", könnte das einen sogenannten nachschleifenden "Rattenschwanz" auslösen, wobei man dann letztendlich noch der indirekten Amtswillkür unterliegen wird.
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15-02-2013, 15:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 15:41 von Skipper.)
Desaster,
Du zahlst 133 € pro Kind.
Auf welcher Grundlage?
Wer hat das festgelegt?
Wie wird diese Zahlung vom JC berücksictigt.
Wie berüchsichtitg das JC das Umgangsrecht bze. Deine Pflicht dazu und Deine Kosten daraus? Wie ist der Umgang konkret geregelt?
Mit folgenden Daten können wir Deine finanzielle Situation aufgrund SGB II recht genau berechnen bzw Unstimmigkeiten erkennen und sehen, wo es sich zu 'kämpfen' lohnt:
-Bruttoeinkommen
-Warmmiete (alles ohne Strom)
-Alter der Kinder
-Anzahl der Tage, an denen sie bei Dir sind
-Reisekosten für Umgang
-Tituilierte bzw. gerichtlich festgelegte Unterhaltspflichten
.
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15-02-2013, 16:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 16:07 von Desaster2005.)
@Skipper: mal ganz langsam, ich mache hier grade potentes Multitasking. Dir ist aber leserlich bekannt, das ich ALG II habe als einzige Geldleistung? Ich setze hier mal tippender Weise ein Schreiben des Jugendamtes (logischerweise mal 2, da 2 Kinder) rein dazu:
Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß §7 Unterhaltsvorschußgesetz (UVG)
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz für Ihr Kind xxx,gebor. am xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
für Ihr oben genanntes Kind habe ich eine Leistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen vom 20-12-1991 mit dem ersten Gesetz zur Änderung vom 21-12-2007 (Unterhaltsvorschußgesetz - UVG) bewilligt, weil Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung Ihrem Kinde gegenüber nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen.
Berechnung der Leistung in Euro ab: 01-10-2012
Mindestunterhalt: 317,00 €
Anrechnung volles Kindergeld: 184,00 €
Anrechnungen von Unterhalt des/r Ersatzpflichtigen: 0,00 €
Zahlbetrag (auf volle Euro gerundet): 133,00 €
Diese Zahlung wird vom Jobcenter garnicht berücksichtigt, sie wird lediglich mit dem ALG II der Kindesmutter verrechnet, sodaß sie entweder auf Null kommt, oder einen recht geringen Teil darüber liegt. Ich hatte die Unterhalt-Formulare (UH) für das Jobcenter beim letzten Antrag ausgefüllt, jedoch teilte mir der Sachbearbeiter gleich mit, das ich das nicht benötige, da die kinder bei der Kindesmutter leben.
Bruttoeinkommen: "kann ich schlecht angeben"
Warmmiete (Grundmiete) ohne Strom: 200,00 € /Betriebskosten 45,00 € /Heizkosten 60,00 €
Alter der Kinder: 4 Jahre
Anzahl der Tage beim Vater: 3,5 bis max 5,5 Stunden
Reisekosten für Umgang: "Sohlenabnutzung" ca. 10 Minuten Fußweg entfernt
Titulierte bzw. gerichtlich festgelegte Unterhaltspflichten: "so wie es aussieht - noch keine"
ALG II Bedarf wurde berechnet auf : 764,00 €
monatl. Abzug Mietkaution 10% 37,40 €
ALG II Auszahlbetrag: 344,60 €
@ Skipper, ich denke mal das es nun etwas sichtiger wird, auch wenn ich meinerseits Bedenken habe, solche Angaben öffentlich zu machen.
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15-02-2013, 17:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 17:30 von Skipper.)
Mit anderen Worten:
- Die UVK zahlt 133 € an jedes Kind und es läuft ein Konto mit Rückständen für Dich hoch.
- Du zahlst derzeit keinen Unterhalt, obwohl Du Einkommen hast?
- Du hast 3,5 bis 5,5 Stunden Umgang/Monat?
Würdest Du sagen, daß Du ein engagierter Vater bist?
Deine Angaben sind für mich nicht schlüssig!
382 € Regelleistung
+305 € Warmmiete
---
687 € Bedarf
Zum von Dir ausgewiesen Bedarf von 764 € fehlt 'ne Ecke.
Du schummelst und schwindelst ?!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 18:23 von Desaster2005.)
@Skipper:Nein ich schwindel nicht! Ich habe Dir die Angaben so gegeben, wie sie da stehen, aber ich bin gern bereit trotzdem nochmal zu schauen.
Du missverstehst da etwas, ALG II ist kein Einkommen (Es wird rein rechtlich nicht als Einkünfte gewertet, bei den Argen). Ich komme mit dem 344,60 € gerade einmal so über die Runden. Ich habe allein noch monatliche Abzüge von ingesamt 178,95 € (mal mehr, mal weniger), damit bleiben mir letztendlich im Monat 165,65 € (mal mehr, mal weniger) zum eigenen Überleben.
Wie die jetzt fehlenden 77,00 € zustandekommen, kann ich mir im Moment wahrhaftig nicht erklären, aber ich werde da gleich mal etwas Aktenwälzen.
Also nach aktenwälzen komme ich zu folgenden Fakten. Regelsatz 374,00 €
Kannst Du mir bitte mal sagen, wie Du auf 382,00 € kommst? Ist das eventuell der Westregelsatz? Bei mir liegt nämlich lediglich nur ein Regelsatz von 374,00 € vor.
Ja, ich habe grade in meiner Excel Tabelle gesehen, das ich bei Miete und bei Heizkosten Werte einer anderen Wohnung noch inne hatte, Weil ich mal eine Gegenkalkulation für diese erstellt hatte.
Regelleistung: 374,00 €
Mietanteil: 200,00 €
Nebenkostenanteil: 45,00 €
Heizkostenanteil: 60,00 €
-------------------------
Summe Bedarf: 679,00 €
Die Aussage zu den Rückständen ist stimmig.
Nicht 3,5 bis 5,5 Stunden im Monat! JEDEN Sonntag.
Ich sehe meine Kinder ebenfalls jeden Morgen, wenn ich sie zur Kita bringe, mit der Kindesmutter zusammen.
Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, da hat Madame den ganzen Tag am PC gesessen und Papa saß im Wohnzimmer und hat die Kinder bespaßt
gebadet, Trost gespendet, ist mit Ihnen an die Luft gegangen.usw usw.... ich muß das beileibe nicht alles offen vortragen. Wenn ich kein engagierter Vater wäre, würden sich nicht meine Kinder an mich klammern ("Papa bleibst Du jetzt wieder hier, Papa, Du bist mein bester Freund" und ähnliche Aussagen der Kinder) dann hätte ich Ihnen nämlich Liebe, Zuneigung, Verständnis, Akzeptanz verwehrt.
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15-02-2013, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 19:10 von Skipper.)
Ein Mißverständnis.
Nirgends sehe ich ALG II als Einkommen iSd SGB II.
Ich fragte Dich nach Deinem (Erwerbs-)Einkommen und erhielt eine ausweichende Antwort, statt einer klaren Aussage: Einkommen = 0€
Also nacktes Hartzen ohne Aufstockung.
Sieh zu, daß Du irgendeinen Job annimmst, der Dich nicht groß streßt und Dir Netto min. 750€ Netto (2+225€ KU + etwa 300€), etwa 950€ Brutto einbringt. Mit Zufluß(Netto + Aufstockung) - Abfluß(Miete - Strom - Unterhalt) hättest Du dann ca. 650€ zum Leben für Dich.
-
Meine Frage nach dem engagierten Vater war ironisch gemeint aufgrund der dürftigen Monatsangaben zum Umgang.
Ein paar Stunden hier Umgang, ein paar dort sind in der SGB II-Bedarfberechnung schlecht bis gar darstellbar.
Besser wäre daher, zusammen zu fassen und die Kinder in größeren Zeitscheiben und mit Übernachtung zu Dir zu nehmen.
Was steht einem Standardumgang entgegen? Alle zwei Wochen drei Tage und längere Strecken für Urlaub, vorausschauend schon mit den Schulferien in Deiner Region synchronisiert?
Damit könntest Du größeren Wohnraum begründen und kommst den Wünschen und Interessen der Kids und vor allem ihrem Schutz vor der defizitären Mutter entgegen.
.
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@ Du bekommst gleich nach Bearbeitung noch etwas per pm.
Was das mit dem Wohnraum betrifft, da werde ich noch "klagen" dürfen, wie mir scheint. Es war von Anfang an festgelegt, das ich eine 3 oder 4 Raum Wohnung benötige, wegen der Kinder, jedoch wurde mir lediglich nur eine 2 Raum Wohnung (oder alternative gar keine) genehmigt. Das wußte die Arge auch, und ich war noch mit einem Zeugen dort. Die Kindesmutter weigert sich, die Kinder bei mir schlafen zu lassen, mit der Begründung, das Mädchen schläft eh nicht bei Dir (Weil zu dem Großeltern wird sie ja auch nie gebracht oder geholt, lediglich nu der Junge, der dann auch da schläft), und auch damit: Wo sollen die Kinder denn bei Dir schlafen.
Die Arge beruft sich darauf, das es wohl was gibt, das besagt, das Kinder bis zu 3 Jahren Lebensalter kein eigener Wohnraum genehmigt wird. So ist es hier schon öfters gehandhabt worden, wie ich teilweise lesen durfte. Das die Kinder zu der Zeit, als ich die Erstausstattung und damit auch die Wohnung genehmigt bekommen habe,im Grunde fast bis auf wenige Monate gen 4 Jahre gingen, hat keinen interessiert.
Ich habe selbst zig mal das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, was die Arge da veranstaltet. Erst jetzt hat das Jugendamt eingesehen, das sie da nun Nachdruck erteilen. Jugendamt und meiner einer sind sind zumindest in dem Falle einig, das die Arge scheinbar vorsätzlich eine Umgangsvereitelung in Kauf nimmt, um Kosten zu sparen. Die gehen wohl davon aus, das der Kindesvater in erster Linie eh kein Interesse an den Kindern hat.
Obwohl die Arge von vorn herein Kenntnis über eine Umgangswahrnehmung hatte.
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Bevor er sich nen Job sucht oder noch mehr Energie mit dem JA-Beistand verplempert, sollte vorrangig der Umgang real geregelt werden!
Meine Priortäten wären hier:
1. Umgang regeln - mehrere Übernachtungen zwingend (schriftlich mit Mutti, JA-Sozialpädag.Dienst einspannen, notfalls Gerichtsantrag (ankündigen) und ggfs. machen, wenn das nicht in 2 Wochen klar ist)
2. je Kind 10€ Titel machen (um JA-Beistand und dem fiktiven Schuldenberg die Luft rauszulassen, ggfs. sollen die dann doch die "mangelnde Erwerbsobliegenheit" gerichtlich darlegen - oder bleiben lassen. Defacto besteht hier keine Unterhaltspflicht. Jedenfalls muss hier etwas mehr Rechtssicherheit her. Defacto verzichten viele JA auf Klage, wenn beid Eltern eh H4 sind.
Wenn das geregelt ist, dann
3. Umzug in 3 Zimmer Wohnung vorbereiten. Notfalls per EA durchsetzen. Dabei Erstausstattung für Kinder beantragen.
4. (kleinen) Job suchen. Lieber klein anfangen mit 200-400€ um Freibeträge zu nutzen. Mehr geht dann später immer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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15-02-2013, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 19:56 von sorglos.)
(15-02-2013, 19:29)Desaster2005 schrieb: ...das ich eine 3 oder 4 Raum Wohnung benötige, wegen der Kinder, jedoch wurde mir lediglich nur eine 2 Raum Wohnung (oder alternative gar keine) genehmigt. Das wußte die Arge auch, und ich war noch mit einem Zeugen dort. Da hast du dich halt bedeppern lassen. Kommt oft vor, aber wahrscheinlich sind alle Fristen zu sinnvoller Gegenwehr vorbei. Also muss es nun mühevoll korrigiert.
(15-02-2013, 19:29)Desaster2005 schrieb: Ich habe selbst zig mal das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, was die Arge da veranstaltet. Kannst du das beweisen? Dann würde es mich interessieren.
Oder waren es nur jammervolle Gespräche und Anrufe?
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15-02-2013, 20:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 20:14 von Desaster2005.)
@sorglos: Punkt 1 3 und 4 sind in Planung, ich bekomme noch ein entsprechendes Nachdruck erteilendes Schreiben, was die Angelegenheit mit der Wohnung betrifft. Die Erstausstattung für die Kinder werden die ablehnen, da sie eh schon Erstaustattung bezahlt haben (die nicht mal vorn und hinten gereicht hat). Das nächste Problem wird sein, das ich absolut Null Hilfe habe, was den Umzug betrifft (Genauso wie es beim letzten Umzug im Oktober letzten Jahres auch war, 4ter Stock Plattenbau, enges Treppenhaus, alles alleine schleppen müssen, danach war ich derbe krank), geschweige denn die Kosten tragen kann. Ich glaube kaum, das sich die Arge dazu verleiten lassen wird, die Kosten zu tragen, obwohl sie sich letztendlich einer Umgangsvereitelung "strafbar" gemacht haben. Die werden sich eher wie eine "Schlange" rauswinden, und dann Tatsachen verdrehen.
Punkt 1 bekomme ich erst durch, wenn die Kinder eine Möglichkeit zur Übernachtung haben, obwohl sie die im Grunde auch in der jetzigen Wohnung hätten, nur wird das von seiten des Jugendamtes scheinbar nicht geduldet. Äußerungen diesbezüglich sind zumindest gefallen.
@Skipper:Sowas kann nur passieren, wenn man eh schon krank durch die ganzen Machenschaften geworden ist. Ich sage nur Verlustängste wegen der Kinder, Albträume und schlaflose Nächte, kaum etwas essen können...sowas zehrt an den Nerven. Aber da denke ich mal, kann hier jeder mehr oder weiniger ein "Lied" von singen.
Zitat:Kannst du das beweisen? Dann würde es mich interessieren.
Oder waren es nur jammervolle Gespräche und Anrufe?
@sorglos azu werde ich mich in keiner Weise äußern. Jammern tut lediglich der Wind, der um die Häuser schweift.Ich sehe das als persönlichen Angriff an, und davon distanziere ich mich.
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15-02-2013, 22:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 22:44 von Das Nerdliche Orakel.)
(15-02-2013, 18:03)Desaster2005 schrieb: Ich komme mit dem 344,60 € gerade einmal so über die Runden. Ich habe allein noch monatliche Abzüge von ingesamt 178,95 € (mal mehr, mal weniger), damit bleiben mir letztendlich im Monat 165,65 € (mal mehr, mal weniger) zum eigenen Überleben. Du bist über den Tisch gezogen worden. So wie viele in diesem Land.
Wenn du alles richtig gemacht hättest, würdest du 382 Euro kriegen und für dich alleine eine 45 qm große warme Wohnung. Wegen deiner Kinder müsstest du eine größere Wohnung kriegen. Und für die Kinder müsstest du gar nichts zahlen.
Ich kenne viele, das das hingekriegt haben, aber ich kenne auch viele, denen es so geht wie dir. Ich kenne sogar einen, der seit vielen Jahren gar nichts vom Jobcenter kriegt, obwohl er kein Einkommen hat.
Wenn du in meiner Nähe wohnen würdest, wüsste ich, wen du fragen kannst. Du solltest mit einem sprechen, der sich mit den Zuständen in deiner Nähe auskennt. Gibt es bei dir eine Lebensmittelausgabe der AWO? Da hast du eine gute Chance, auf Leute zu treffen, die dir jemanden empfehlen können. Der Zeitungsbote, der nachts durch die Gegend läuft, könnte auch was wissen. Das ist gewöhnlich ein armer Schlucker, der Land und Leute kennt. Oder ein Taxifahrer.
Lass dich nicht dazu breitquatschen, unbedingt Arbeit zu finden. Wenn du erst einmal deine Wohnung und deine 382 Euro kriegst, kannst du dir für 100 Euro pro Monate einen Job suchen. Alles weitere bringt nichts, weil du von den nächsten 700 Euro nur ein Fünftel behalten darfst, und von allem Weiteren nur ein Zehntel. Die Chance aus einem Job so viel Einkommen zu haben, dass du besser da stehst, als jemand, der im sozialen Netz gefangen ist, sehe ich bei dir nicht.
Du musst das tun, was für dich das Wichtigste ist. Und das ist, Kontakt zu deinen Kindern zu bekommen.
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Hi Desaster,
ich sehe Dich in klassischen Teufelskreisen gefangen:
- Kleine Wohnung > kein Umgang > kein Anspruch auf größere Wohnung > kleine Wohnung usw. usf.
- Kein Job > Druck vom JCenter und vom JAmt > Gesundheit im A. > keine Belastbarkeit für Job > kein Job > URückstand und Druck steigen > Gesunheit weiter in A., kein Job usw. usf.
Was tun?
Wo und wie die Kreise aufbrechen?
Hast Du selbst eine Idee, wo Du da ansetzen könntest?
Wo würdest Du - ganz spontan gesagt - zuerst ansetzen wollen?
Anders gefagt: Welcher Faktor
- attackiert Dich gesundheitlich am stärksten?
- ist am leichtesten und schnellsten zu optimieren?
.
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15-02-2013, 22:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 23:17 von Desaster2005.)
@Skipper: und es kommt noch dicker:Sehhilfe defekt, nur Frage der Zeit wann Schrott>Krankenkassen zahlen nicht>Argen zahlen auch nicht (Keine Sonderausgaben, Brillen sind im Regelsatz enthalten)<jedoch kommt meine Sehhilfe auf Summa Sumarum 1000 bis 1200 €>keine Sehhilfe>keine Bewerbungen>kein Job....usw usw etc etc
In erster Linie sind mir trotz alledem meine Kinder am wichtigsten, wenn du meine PMs gelesen hast, was da abgeht. Meine Gesundheit ist eh schon im "A", aber aber solange ich noch irgendwie "kriechen" kann, kämpfe ich. Was mich zur Zeit gesundheitlich am meisten schädigt, sind die Leiden meiner Kinder unter ihrer Mutter. Ich habe durch die vorhergegangenen Geschehnisse Albträume, Verlustängste, das beinahe gesamte Spektrum bis zur Appetitlosigkeit und Schlafstörungen. Das einzige was meinen gesundheitlichen Zustand bessert (wenn auch nur sehr kurzfristig), ist die Tatsache, wenn meine Kinder bei mir sind. Habe ich meine Kinder zur Mutter zurückgebracht, und bin nach dem gemeinsamen Abendessen und anschließendem "Gutenachtsagen" wieder in meiner Wohnung, nimmt das eigentliche Elend von Verlustängsten und Co wieder seinen Lauf.
Ich bin alles andere als ein "fauler" Mensch, zeitlebends immer gewesen, ich besitze zwei abgeschlossene stattliche anerkannte Ausbildungen, trotz alledem hat mich das verdammte Schicksal gebeutelt, wo es immer nur ging. Und das was nun noch obendrauf gekommen ist, das war so scheinbar das letzte "Fünkchen" was noch zusätzlich gefehlt hat.
@Das Nerdliche Orakel: Zum einen sagte ich erst mal Danke zu Dir! Das war mal ein Kommentar der wenigstens zeigt, das Du Verständnis zeigst für eine missliche Lage.
@Skipper: aber auch Dir möchte ich mal Danke sagen, das Du Dir die Mühe machst.
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He Wunder1, ist ja lieb das du jedem den Rat giebst aus DT zu verschwinden, mach ich ja auch, aber hier in diesem Fall ist es ja nun wirklich NICHT angeraten. Desaster05 ist wirklich von allen Schweinen im Moment das aermste und DNO ist hier ein besserer Ratgeber.
@ Desaster05
1. Das Wichtigste ist jetzt deine Gesundheit und ein dickes Fell, JA wird ab sofort ignoriert (zieht Dich nur noch mehr runter)
2. Suche Dir jemanden der sich mit Sozilaleistungen auskennt (gibt genuegend Foren im Internett)
3. Vergiss es mit Job in den naechsten Monaten, Du hast wichtigeres zu tun!!
Peter
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
(15-02-2013, 22:53)Desaster2005 schrieb: Das war schonmal eine Aussage, wo man mit "arbeiten" kann. Als ob Du noch wirklich was, trotz tfaq auf die Reihe bekommst!
Hier sind Leute, die deutlich mehr in den Allerwehrtesten gef...t wurden.
Als Allererstes solltest Du von Deinem hohen Ross runterkommen.
Dann wird evtl. auch die Arge oder sonst eine Institution eine Kommunikation mit Dir in Betracht ziehen.
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@blue: ich kann auch gern mal deutlicher werden! Ich habe Dir gestern schonmal was geschrieben. Aber extra für solche Leute kopiere ich gern mal die Forenregeln, ich versuche jedem geggenüber höflich zu sein, und das kann ich ja wohl auch von demjenigen dann erwarten!
Prinzip mindestens hier im Forum sollte sein:
Wenn jemand etwas Interessantes aufzieht, helfe ich aktiv mit und unterstütze ihn, beteilige mich direkt.
Wenn jemand aktiv ist, aber ich mit seinem Weg nicht wirklich klar komme, dann versuche ich ihm so zu helfen, dass er weiterkommt und seine Ziele erreicht.
Wenn jemand aktiv ist, aber ich mit seinem Weg gar nicht klar komme, beobachte ich ihn und mache sonst nichts, vielleicht kann ich dabei etwas lernen, Negatives wie Positives.
Wenn jemand nicht aktiv ist, zeige ich ihm Möglichkeiten, aktiv zu werden. Nicht in missionarischer Weise, damit er meinen Weg geht, sondern so dass er überhaupt losgeht.
Wenn jemand nicht aktiv ist und das nicht sein will, akzeptiere ich seine Entscheidung, er wird Gründe dafür haben.
All das gilt auch umgekehrt, also in beide Richtungen.
Über die jeweils eingeschlagenen Wege kann man nach Herzenslust diskutieren, aber als Selbstzweck ist das sinnlos. Jedem dürfte klar sein, dass die Wege in Väterdingen sehr lang sind. Entsprechend wenig kann man über ihren Verlauf und ihre Erfolgsaussichten voraussagen. Bei Kritik und Diskussion gibt es drei Grundregeln:
Nicht persönlich werden<----------
Konstruktiv und sachlich bleiben<-------------------
Niveau und Verständlichkeit.<--------------
Falsch: Das ist Jammerei, arbeite an deiner Verbitterung, du baust Mist; was du machst bringt nichts; verdien erstmal deinen Lebensunterhalt; du Sozialschmarotzer; du hast keine Ahnung... etc.<-------------------------
Richtig: Wenn du dies machst, wird jenes passieren; du hast nicht berücksichtigt dass xy passieren kann; die Nachteile deines Verhaltens bestehen darin, dass... etc.
Merkste auf was ich hinausmöchte? - ALSO lass MICH in RUHE! Auf solche Kommentare Deiner Spezies lege ich nicht den geringsten Wert.
(15-02-2013, 23:28)Desaster2005 schrieb: Merkste auf was ich hinausmöchte? - ALSO lass MICH in RUHE! Auf solche Kommentare Deiner Spezies lege ich nicht den geringsten Wert. Vertraue mir, ich habe schon so einige "Familiengerichtliche" Gutachten gelesen. Bei Dir fällt mir ganz spontan ein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoide_P...%C3%B6rung
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(15-02-2013, 23:42)blue schrieb: (15-02-2013, 23:28)Desaster2005 schrieb: Merkste auf was ich hinausmöchte? - ALSO lass MICH in RUHE! Auf solche Kommentare Deiner Spezies lege ich nicht den geringsten Wert. Vertraue mir, ich habe schon so einige "Familiengerichtliche" Gutachten gelesen. Bei Dir fällt mir ganz spontan ein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoide_P...%C3%B6rung
@blue: dazu sage ich ebenfalls spontan: http://de.wikipedia.org/wiki/Psychopath
(15-02-2013, 23:50)Desaster2005 schrieb: @blue: dazu sage ich ebenfalls spontan: http://de.wikipedia.org/wiki/Psychopath Hörrens, ... wenn Du mit dem Kleinkram von Provokationen hier im Forum, wo ich mich als besonders prädestiniert erachte, nicht klar kommst, dann sehe ich Probleme im wirklichen Leben.
Ich habe nichts gegen Dich!
Du bist allerdings das beste Beispiel dafür, ein Mensch zu sein, der versucht, sich vor Gericht oder gar dem JA zu versuchen zu rechtfertigen.
Das kann nicht gut gehen!
Und wenn Du das hier, als Übung schon nicht schaffst, werden Dich die Mädels vom JA und dann vor Gericht umso mehr auseinandernehmen!
Sehe meine Konfrontation einfach nur als Übung an!
Das ist alles, was ich Dir auf den Weg geben kann.
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Das Thema des Threads lautet nicht "Väter erklären sich gegenseitig für geisteskrank". Wenn ihr das zelebrieren wollt, seid ihr defintiv im falschen Forum.
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16-02-2013, 00:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2013, 03:55 von Skipper.)
(15-02-2013, 22:41)Das Nerdliche Orakel schrieb: (...)
Lass dich nicht dazu breitquatschen, unbedingt Arbeit zu finden. Wenn du erst einmal deine Wohnung und deine 382 Euro kriegst, kannst du dir für 100 Euro pro Monate einen Job suchen. Alles weitere bringt nichts, weil du von den nächsten 700 Euro nur ein Fünftel behalten darfst, und von allem Weiteren nur ein Zehntel. Die Chance aus einem Job so viel Einkommen zu haben, dass du besser da stehst, als jemand, der im sozialen Netz gefangen ist, sehe ich bei dir nicht.
Du musst das tun, was für dich das Wichtigste ist. Und das ist, Kontakt zu deinen Kindern zu bekommen. DNO,
Deine Angaben sind nicht richtig und auch irreführend. Ich hatte Dich an anderer Stelle schon darauf hingewiesen.
Die Freibeträge setzen sich aus dem Grundfreibetrag und den Erwerbstätigenfreibeträgen zusammen.
Der Grundfreibetrag wird für Versicherungen, private Rentenbeiträge und Aufwand für Arbeit Fahrtkosten usw.) gewährt und beträgt min. 100€, ab Brutto > 100€ mit Nachweisen höher.
Die Erwerbstätigenfreibeträge sind in
Stufe 1: 20% auf den Betrag von 100€ bis 1000€
Stufe 2: 10% auf den Betrag von 1000€ bis 1200€, bis 1500€ mit Kind
Immer auf's Brutto bezogen!
Beispiel anhand des TO.
1500€ Brutto
1100€ Netto
6 Tage/Monat Standardumgang/je Kind
40€ Beitrag zu Umgangsfahrten
450 € Angemessene Wohnung
50€ Strm
Bedarfsberechnung:
382€ Regelbedarf Vater
45€ Regelleistung Kind 1, anteilig (224/30 * 6 Tage)
45€ Regelleistung Kind 2
40€ Mehrbedarf für Umgangsfahrten
450€ Warmmiete
---
962€ Bedarf
Einlommensberechnung:
1500€ Brutto
- Standardabgaben
---
1100€ Neto (etwa)
- 100€ Grundfreibetrag
- 180€ Freibetrag Srufe 1
- 50€ Freibetrag Stufe 2
---
770€ anrechenbares Einkommen
Besteht ein Titel über MindestU, hier (2x 225) 450€, dann wird das ebenfalls abgezogen:
- 450€
---
320€ anrechenbares Einkommen
Dieses anrechenbare Einkommen wird dem Bedarf gegenüber gestellt.
Leistungsberechnung:
962€ Bedarf
-320€ anr. Einkommen
---
642€ Leistungsanspruch, 'Aufstockung'
Ergebnis:
1742€ Zufluß(Netto + Aufstockung)
990€ Abfluß (Miete, Stram, Unterhalt, Umgangsfahrten)
---
752€ zum Leben für Vater mit Kids
Dies als Beispiel, wie es bei Desaster optimal aussehen könnte.
Allerdings sollte die Gesundheit zunächst vorrangig behandelt werden.
Also in Kur gehen und dann mit Minijob einsteigen.
.
(15-02-2013, 23:58)p schrieb: Das Thema des Threads lautet nicht "Väter erklären sich gegenseitig für geisteskrank". Wenn ihr das zelebrieren wollt, seid ihr defintiv im falschen Forum. Deine Sensibilität hat in den letzten Jahren sehr stark abgenommen.
Darf ich Dich auf einen Rooibos Tee einladen?
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@Skipper:Für deine Berechnungsgrundlage benötige ich aber zumindest erst mal eine andere "angemessene" Wohnung, also 3-Raum Wohnung, und dann werde ich erst mal wieder "ohne jegliche Hilfe" umziehen dürfen.
Dann stellt sich im Gegenzug noch immer die Frage, wer letztendlich für die gesamten Umzugskosten, usw. aufkommt, die kann ich eh nicht tragen.Es wird es sicher auch zusätzlich erschwert,weil zum einen Kaution (die monatlich mit 10% abgezogen wird) für diese Wohnung gezahlt wird und man nicht mal eben so schnell aus dem Mietvertrag (Kündigungsschutz) kommt. Selbst wenn die vorherige Kaution passe wäre, kommt mit einer eventuell genehmigten anderen Wohnung dann wieder eine Kaution dazu, die um einiges höher ist, die wiederum nur als Darlehen abgegolten wird.
Sämtliche Ummeldungen schlagen ebenfalls mit Kosten zu Buche. Selbst wenn man der Arge "Umgangsvereitelung" vorwerfen würde, mit dem, was sie praktiziert haben, vermute ich, das man da wenig Chancen haben wird.
Letztendlich kann ich erst dann an meine Gesundheit denken, wenn die obige Aktion in "trockenen Tüchern" ist.
Und was den Umgang betrifft, arbeite ich zur Zeit einen Antrag auf Regelung des Umgangs aus.
@blue: und da Du es ja selber angesprochen hast "Ich habe nichts gegen Dich!", Dein Zugeständnis nehme ich an. Ich hoffe, das es dann keine Fetzereien mehr gibt.
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(16-02-2013, 02:53)Desaster2005 schrieb: Letztendlich kann ich erst dann an meine Gesundheit denken, wenn die obige Aktion in "trockenen Tüchern" ist. Du weißt aber gar nicht, w a n n die "Aktion" in trockenen Tüchern ist... Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Du mit Deinen Hausarzt ´mal darüber redest, bei Vorliegen welcher Befunde es sinnvoll wäre, die Prioritäten zu ändern.
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