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Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht
#1
Hi,

mich kotzt das alles so an. Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern, da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe. Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.

Ich bin psychisch ziemlich am Ende da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen und weiss nicht mehr ein noch aus. DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.
ICh würde auch gerne an die Presse damit gehen, doch bei meinem aktuellen Zustand bin ich zu nix zu gebrauchen, kann nicht mehr klar denken.

Könntet Ihr mir einige Tipps und Vorgehenweisen geben? Sorry, aber ich kann nicht mehr. Die Grenze ist überschritten, ich bin am Ende. Das ist wohl der Punkt bei dem die Meisten Amok laufen würden.

Grüße
Tom
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#2
Da bleibt wohl nur noch eine Auskunftsklage anhand 1686 BGB.
Hattest Du damals eine Umgangsregelung übers Gericht versucht?
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#3
Hallo und wilkommen!

Es wäre wohl stressfreier, wenn du dich mit deinem Auskunftsbegehren an das Jugendamt wenden würdest.
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#4
Hallo calcaneus.

Hast Du Sorgerecht?
Schreib mal etwas mehr zu Deiner Situation, damit wir Dich besser verstehen und unterstützen können.
.
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#5
Wenn Du der C aus dem Nachbarforum bist, dann warst Du verheiratet.
Wenn der Mutter nicht die Alleinsorge übertragen wurde, dann bist Du sorgeberechtigt und stehst damit im gleichen Rechtsverhältnis zur Schule wie die Mutter; Schau ins Schulrecht Deines BLandes.
Du hast vermutlich volle Auskunfstrechte.

Nimm Dir passende Dokumente und einen Zeugen mit und verlange von der Schule Einsicht in die Schülerakte!
Wird verweigert, dann verlangst Du einen schriftlichen Bescheid dazu.
Wenn Du Lust auf Nervenkitzel hast, dann legst Du Beschwerde oder Widerspruch ein oder klagst gleich beim Verwaltungsgericht.

Hat alles nur Sinn mit Sorgerecht!
Ohne bist und darfst Du fast nichts.
.
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#6
(26-02-2013, 18:54)Skipper schrieb: Hat alles nur Sinn mit Sorgerecht!
Ohne bist und darfst Du fast nichts.

Ohne Sorgerecht wären ihm die Zeugnisse nicht von der Schule, sondern von der Mutter vorzulegen, im Innenverhältnis ist die Mutter auskunftspflichtig. Dies kann auch mittels Ordnungsgeld durchgesetzt werden.

(26-02-2013, 16:53)calcaneus schrieb: DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.

Das hört sich sehr schlecht an. Die ganze Welt ist nicht gegen dich, nur die Figuren, die sich Macht über dein Kind anmassen. Schreibe doch mal deine Geschichte hier auf, damit ein Gesamtblick auf deine Situation entsteht. Um so besser können wir helfen.
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#7
Diese Spiele sind doch alle bekannt, auch ich bin vor Gericht gezogen, wo es hieß, die Schule muss mir Informationen erteilen, weil ich das gemeinsame Sorgerecht habe. Doch die Schule sagt mir eindeutig, sie haben nicht die Aufgabe beide Elternteile zu informieren, ich möge mich an die Kindesmutter wenden. Man stößt hier echt auf Grenzen die man kaum fassen kann. Bislang habe ich jedesmal zu den Zeugniszeiten meine Ex angeschrieben und um Einsicht der Zeugnisse gebeten. Doch auf meine Schreiben wurde einfach nicht reagiert. Seither lasse ich den Anwalt schreiben und sie da, mit Fluchen und bösen Worten bekomme ich dann meine Auskünfte. Doch es kann nicht angehen, dass der Vater im Jahr zweimal den Anwalt aufsuchen muss und auch noch für diese dummen Briefe löhnen muss. Meines Erachtens hat die Mutter die Verpflichtung ohne Aufforderung die Auskünfte zu erteilen. Ich denke schon auch, dass man hier vor Gericht ziehen sollte. Doch wenn dir dasselbe passiert wie mir, bekommst du vom Familiengericht nur die Aussage, die Schule muss dir als sorgeberechtiger Vater Auskünfte erteilen. Somit steht man wieder mit kalten Füßen da, weil sie Sachlage einfach nicht klar genug definiert ist. Mir wurde zwischenzeitlich das Sorgerecht ausgehebelt, weil ich mitbekommen habe, dass mein Sohn seine Medikamente nicht bekommt von der Mutter. Man glaubt es nicht wieviele Prügel einem Vater zwischen die Beine geworfen werden.
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#8
p.
Mein Beitrag bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zur Schule.
Ohne Sorgerecht ist ein ET für die Schule quasi ein Nichts! Oder Schlimmer.
Er steht rechtlich auf der Stufe mit Pizzaverkäufern, Drogenhändlern, Kinderschändern, die sich Zugang zur Schule verschaffen usw.

.
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#9
Sag ich ja.
Mit Sorgerecht Zeugnisse sehen wollen -> zur Schule
Ohne Sorgerecht Zeugnisse sehen wollen -> zur Mutter im Innenverhältnis Auskunftspflicht
Durchsetzung jeweils nur über ein Gericht.
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#10
Immer dasselbe und wenn's ihr Spaß macht .... .
Man kann die KM verpflichten, künftig unaufgefordert die Zeugnisse zeitnah vorzulegen; jedenfalls dann, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen ist.
Bin gerade wieder dabei. Bislang hatte die KM immer noch schnell das Zeugnis übersandt.
Nun klage ich auf jeden Fall, zumal sie ja diesmal die Frist verstreichen lassen hat.

www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013_02_17_Zeugnis.pdf

Und man kann auch das Rechtsverhältnis zw einem sorgeberechtigten Vater und der Schule gerichtlich feststellen lassen, dergestalt, dass die Schule verpflichtet ist, auch dem Vater ein Zeugnis -mglw. gg Ersatz der Auslagen- zur Verfügung zu stellen.

Man muss die Brüder und Schwestern der Verwaltung manchmal nur genügend beschäftigen, bis sie einsichtig werden und einlenken.
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#11
Bei mir war es jedenfalls so, dass ich am Freitag zur regulären Zeugnisgabe in der Schule direkt danach höflich gefragt habe und ich von einer auch sehr höflichen Verwaltungskraft die Antwort bekam, dass sie sich auf getrennte Elternteile eingestellt hätten. Ich würde das Zeugnis gegen Vorlage der Urkunde zum gemeinsamen Sorgerecht als Kopie erhalten.
Gestern holte ich es mir ab!
Es geht manchmal auch vernünftig!
VG

Knecht
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#12
Knecht, ich vermute, dass er den einen Wisch nicht hat, und deshalb den anderen Wisch nicht kriegen darf.
In so einer Schule arbeiten zig bis einhundert Leute und in Sachen Datenschutz machen die grobe Fehler. Wer eine Kopie (oder ein Foto) eines Zeugnisses haben will, kriegt es auch.
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#13
nur der Vollständigkeit wegen zu Beitrag 10:

Auskunftsklage

Das wird man versuchen, "abzuwimmeln".
Interessant wäre insofern, die Begründung.
Ich habe bislang den Eindruck gewonnen, dass man sich für nichts mehr zu dumm und für nichts mehr zu schade ist.

Dennoch: wer nicht kämpft kann nicht gewinnen!
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#14
Wegen so etwas werden wieder Juristen bezahlt. Angry
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#15
natürlich! Davon leben sie (manchmal nicht schlecht).

Alternativ könnte man auf seine Rechte verzichten, indem man der KM das Kind überläßt und sich mit dem zufrieden gibt, was sie umgangsrechtlich genehmigt und unterhaltsrechtlich kassiert.

Oder man läuft einfach weg ..
oder man steckt den Kopf in den Sand ...
oder man hängt sich auf!
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#16
Vielleicht eine doofe Frage aber sollte man die Zeugnisse aufgrund der späteren KU Zahlung verlangen oder nur aus Interesse am Kind.
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#17
Bei gemeinsamer Sorge sollte man sich an die Schule halten. Erstens, weil die leichter auf Zack zu bringen sind und zweitens, weil man sowieso immer besser unabhängig von der Mutter handeln sollte. Es könnte noch mehr Gründe geben. Eine Klage gegen die Schule müsste am Verwaltungsgericht eingereicht werden, aber das ist je nach Schulgesetz in der Regel nicht einmal nötig. Die Angelegenheit kann auch der Schulaufsichtsbehörde vorgelegt werden, das sind je nach Schule und Bundesland die Schulämter, Bezirksregierungen, Kultusministerium. Die können auch Verwaltungsakte überprüfen und ändern.

Wichtig ist eben die gemeinsame Sorge und ein Nachweis, dass sich die Schule geweigert hat, Einsicht in die Schulakte bzw. das Zeugnis zu geben.
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#18
(27-02-2013, 20:35)Ibykus schrieb: Oder man läuft einfach weg ..

...bevor man daran kaputtgeht.
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#19
Ja , traurig aber wahr!
Allerdings sollte wer vor den Problemen weg läuft auch "loslassen" können.

Nicht anschließend in der Diaspora zugrunde zu gehen, erfordert ja auch Stärke.
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#20
Es ist möglich, an ein Zeugnis von irgendeinem Schulkind zu kommen. Juristerei hin oder her.
Wer wegen der Herausgabe des Zeugnisses gegen die Mutter klagt, beschädigt möglicherweise sein Kind. Dann hat sie wieder etwas zu nölen, fühlt sich bestätigt, dass der Vater böse sei, und hat möglicherweise auch noch einen finanziellen Grund, dem Kind irgendwas nicht zu kaufen.
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#21
(27-02-2013, 21:28)Das Nerdliche Orakel schrieb: Es ist möglich, an ein Zeugnis von irgendeinem Schulkind zu kommen. Juristerei hin oder her.
oh Du Ahnungsloser ....
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#22
Es ist verboten, die Zeugnisse Unbefugten zu zeigen. Das ist aber auch schon alles.
Frag mal Lehrer oder Sekretärinnen aus Schulbüros, die du kennst, ob sie die Möglichkeit hätten beim nächsten Zeugnis die Noten von einem bestimmten Schüler zu bekommen!
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#23
Es geht mir nicht um die Noten oder Zeugnisse "irgend eines Schülers"!
Ich will zeitnah, ohne fremde Menschen bestechen oder auf den Knien rutschen zu müssen, die Zeugnisse meines Kindes einsehen, bezw. auf meinem Schreibtisch haben.

Mir ist schon klar, dass man § 1686 BGB auch restriktiv auslegen kann, insofern, als auch ein 12-jähriges Kind seinem Vater die Noten mitzuteilen in der Lage ist weswegen insoweit mangels Rechtschutzbedürfnis kein Anspruch auf die Kopien besteht.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass Rechtspositionen um die man nicht kämpft, von anderen besetzt werden. Wenn das zutrifft, dann dürfen wir Väter uns nicht wundern, wenn wir zu Elternteilen 2. Klasse stigmatisiert werden.

Und abschließend: ich werde auf meine Rechte nicht deswegen verzichten, weil Juristen an den gerichtlichen Auseinandersetzungen Geld verdienen.
Und schon gar nicht deswegen, weil ich zwischen den Beinen anders aussehe als eine Mutter!
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#24
(27-02-2013, 21:28)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wer wegen der Herausgabe des Zeugnisses gegen die Mutter klagt, beschädigt möglicherweise sein Kind.
Man reiche mir die Tränenvase!
Sollte man also aus dem Grund "Geht es der Mutter gut, geht es dem Kind gut" jedem davon abraten, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen?
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#25
(28-02-2013, 08:49)Ibykus schrieb: Ich will zeitnah, ohne fremde Menschen bestechen oder auf den Knien rutschen zu müssen, die Zeugnisse meines Kindes einsehen, bezw. auf meinem Schreibtisch haben.
Was ist denn Juristen zu beauftragen anderes als vor fremden Menschen auf den Knien rutschen zu müssen? Bist du durch viel Papier auf deinem Schreibtisch zu beeindrucken?
(28-02-2013, 08:49)Ibykus schrieb: Mir ist schon klar, dass man § 1686 BGB auch restriktiv auslegen kann, insofern, als auch ein 12-jähriges Kind seinem Vater die Noten mitzuteilen in der Lage ist weswegen insoweit mangels Rechtschutzbedürfnis kein Anspruch auf die Kopien besteht.
Blöd nur, wenn man sein Kind nicht sprechen kann, weil die Mutter das erfolgreich verhindert.
(28-02-2013, 08:49)Ibykus schrieb: Ich bin aber der festen Überzeugung, dass Rechtspositionen um die man nicht kämpft, von anderen besetzt werden.
Ob die Mutter das Recht hat, zu verhindern, dass der Vater die Schulnoten seines Kindes erfährt, ist unwichtig. Wichtig ist, ob der Vater die Schulnoten erfährt.
(28-02-2013, 08:49)Ibykus schrieb: Und abschließend: ich werde auf meine Rechte nicht deswegen verzichten, weil Juristen an den gerichtlichen Auseinandersetzungen Geld verdienen.
Würdest du mir auch Geld geben, wenn ich dir ein passendes Urteil schreibe?
Du ermächtigst die Schwarzkittel und ärgerst dich, dass sie dich aussaugen. Dadurch, dass du diesen Rechtsstaat ernst nimmst, bestellst du dir die Suppe, die du auslöffelst.
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