es gibt viele Möglichkeiten, einem Vater zu zeigen, dass er nur ein ElternTeil 2. Klasse ist, morgen nicht mehr benötigt wird und übermorgen ins Väter-KZ kommt, wenn er nicht zahlt oder selbst Ansprüche stellt.
Wenn wir Väter verhindern wollen, dass wir uns immer und immer wieder mit der gleichen Sabotage herumärgern oder herumschlagen müssen, bleibt nichts anderes übrig, als dass wir die Rechte, die man uns vorenthält, an den öffentlichen Pranger nageln.
Dort muss ganz oben nicht geschrieben stehen: "wir armen Väter sind Eltern 2. Klasse", sondern "laut" lesbar:
"Sch lampen und Kreidekreismütter verletzen unterstützt von schwarzbekittelten Strolchen und Spitzbuben das Wohl unserer Kinder, indem sie redliche Väter verheizen oder sonstwie entsorgen".
Heute sagt ein Gericht: Vater, Du musst erst zum JA.
Morgen sagt ein anderes Gericht: Vater, wende dich an die Schule.
Übermorgen sagt ein noch anderes Gericht: Vater, Dir fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil du dir die Noten von deinem Kind sagen lassen kannst.
Irgendwann sagt ein Gericht: Die Zeugnisse deines Kindes gehen dich einen Scheißdreck an.
Und in der Zwischenzeit diskutieren Väter erst über das eine Gericht.
Dann über das andere Gericht..
über das nächste ...
usw.
Wenn ich iglu richtig verstehe, versucht er den einfachsten Weg zu gehen ohne zu wissen, wo dieser Weg ist oder beginnt, ohne zu wissen wo er endet und ohne zu wissen wie lang er ist.
p schrieb:Dass es speziell an Schulen eigentlich auch sehr leicht und einfach gehen kann, Trennungseltern beide mit einzubeziehen, zeigen die Vorgehensweisen in den USA aber die "Vorgehensweisen" versucht man ja auch durch schärfere Waffengesetze künftig zu verhindern!
Ich sagte schon, man muss das eine vom anderen unterscheiden (können).
Will ich es pragmatisch regeln oder will ich ein Politikum daraus machen?
Letzteres können sich, jedenfalls bei den eigenen Kindern, aus naheliegenden Gründen nur Väter leisten, die sowieso schon komplett aus dem Spiel raus sind.
Was ersteres betrifft, kann es einem egal sein, wo der Weg endet oder beginnt, wo er hinführt, oder ob man kommt oder geht.
Hauptsache es funktioniert.
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(01-03-2013, 23:38)Ibykus schrieb: aber die "Vorgehensweisen" versucht man ja auch durch schärfere Waffengesetze künftig zu verhindern!
Du denkst zu sehr an töten und Waffen :-)
Für den Anfang reicht ein Datenbankfeld für den zweiten Elternteil und ein automatischer Versand von Informationen und Einladungen nicht nur an einen, sondern an beide Elternteile.
(01-03-2013, 23:49)iglu schrieb: Ich sagte schon, man muss das eine vom anderen unterscheiden (können).
Will ich es pragmatisch regeln oder will ich ein Politikum daraus machen? ein Politikum müssen wir nicht daraus machen - das hat die GgSeite schon längst erledigt!
iglu schrieb:Letzteres können sich, jedenfalls bei den eigenen Kindern, aus naheliegenden Gründen nur Väter leisten, die sowieso schon komplett aus dem Spiel raus sind. Unsinn - ich bin mittendrin und werde es auch bleiben!
iglu schrieb:Was ersteres betrifft, kann es einem egal sein, wo der Weg endet oder beginnt, wo er hinführt, oder ob man kommt oder geht.
Hauptsache es funktioniert. na, da wird "funktionieren" aber zum Glücksspiel, oder?
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(01-03-2013, 23:55)p schrieb: ...ein automatischer Versand von Informationen und Einladungen nicht nur an einen, sondern an beide Elternteile.
Die Schule meines Sohnes bietet das bei Angabe einer email-adresse an.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Kriegst du auch eine Zeugniskopie über diesen Weg?
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(01-03-2013, 23:49)iglu schrieb: Was ersteres betrifft, kann es einem egal sein, wo der Weg endet oder beginnt, wo er hinführt, oder ob man kommt oder geht.
Hauptsache es funktioniert.
Es ist mir nicht egal, dass ich zum Wohl meines Kindes gezwungen bin, mit dem System zu meiner Entrechtung zu kollaborieren.
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(01-03-2013, 23:55)p schrieb: (01-03-2013, 23:38)Ibykus schrieb: aber die "Vorgehensweisen" versucht man ja auch durch schärfere Waffengesetze künftig zu verhindern!
Du denkst zu sehr an töten und Waffen :-)
Für den Anfang reicht ein Datenbankfeld für den zweiten Elternteil ujd ein automatischer Versand von Informationen und Einladungen nicht nur an einen, sondern an beide Elternteile. Na ja - bei der Vorlage!
Ich denke je öfter ich von vorstehendem Szenario lese immer öfter darüber nach, ob nicht die Jugo-Lösung doch das Beste wäre.
Bei Väterwiderstand.de hat jemand in einem Kommentar auf den bgb-rechtlichen Aggressiv-Notstand (§ 229 BGB) hingewiesen....
hier: http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
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(02-03-2013, 00:00)p schrieb: Kriegst du auch eine Zeugniskopie über diesen Weg?
Automatisch wohl nicht - habe ich aber auch noch nicht nachfragen müssen, denn das bekomme ich immer von meinem Sohn, weil, dafür gibt´s Kohle...
Nachtrag: Die Schule führt Zeugnisgespräche mit Schüler und Eltern durch - da gehe ich hin, wenn ich die Möglichkeit habe. Es findet kurz vor Ferienbeginn statt und Grundlage ist immer eine Zeugniskopie, auf der man seine Teilnahme bestätigt.
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(01-03-2013, 23:38)Ibykus schrieb: Wenn ich iglu richtig verstehe, versucht er den einfachsten Weg zu gehen ohne zu wissen, wo dieser Weg ist oder beginnt, ohne zu wissen wo er endet und ohne zu wissen wie lang er ist. Das mag sein berechtigter Weg sein, solange es funktioniert.
Die Wege der einzelnen JA-Damen sind jedoch genauso unbekannt wie auch schwierig zu begehen.
Es gibt halt gute wie auch weniger gute JA-Damen.
Bei den 7-8, die ich kennengelernt hatte, ist alles dabei!
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(02-03-2013, 00:16)blue schrieb: Bei den 7-8, die ich kennengelernt hatte, ist alles dabei!
Genau so!
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Bei den 5, die ich kennen gelernt hatte, war keine "gute" dabei.
Ihr bestätigt immer wieder, was ich immer wieder zu bemängeln gezwungen bin.
Euch fehlt die taktische Geschmeidigkeit.
Wer hier sein Kind auf dem Altar der Rechtschaffenheit Opfern will, möge hervortreten.
Und by the way: Ist der Gerichtsweg etwas anderes als Glücksspiel? Bei dieser Formalie vielleicht weniger als bei anderen Fragen.
Ich lasse mich lieber auf ein Glücksspiel ein, als mit Sicherheit zu verlieren und dann betteln zu müssen.
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(02-03-2013, 00:36)iglu schrieb: Euch fehlt die taktische Geschmeidigkeit. Euer Ehren sind sicher in der Lage, das zu substanziieren...
(02-03-2013, 00:36)iglu schrieb: Wer hier sein Kind ... Opfern will, möge hervortreten. Das haben schon andere erledigt, die es auf das geschlechterpolitische Schlachtfeld getrieben haben...
(02-03-2013, 00:36)iglu schrieb: Und by the way: Ist der Gerichtsweg etwas anderes als Glücksspiel? Mehr Pokern als Würfeln, glaube ich...
(02-03-2013, 00:36)iglu schrieb: ... dann betteln zu müssen. Niemand m u s s betteln: Aber wenn man es tut, sollte man auch das gut machen...
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Ich kann dir ja mal den Schriftverkehr vom JA zukommen lassen.
Ich währe ja mal gespannt zu sehen, wie du mit "taktischer Geschmeidigkeit" diese Probleme gelöst hättest.
Erst der Gerichtsweg öffnete mir die Tür zum Umgang mit meinem Sohn.
In der letzten Instanz interessierte sich niemand mehr für das JA.
Noch viel besser: Um die schriftliche, negative Stellungnahme gegen den KV zu entwerten, holte das OLG die schriftliche Meinung der Sachverständigen ein, um das JA zu verstehen zu geben, das man auf dessen Meinung keinen Wert mehr legt.
Mein Gott, man kann sich hier wirklich den ganzen Tag über individuell angepasste Strategien den Mund fusselig reden und gegen pauschale Holzschnittschablonen anquatschen und dann kommt der nächste Schlauberger mit seinem induktiv-manichäischen Weltbild um die Ecke.
Es lebe das Dogma. Ich gehe jetzt schlafen.
(02-03-2013, 01:10)iglu schrieb: Mein Gott, man kann sich hier wirklich den ganzen Tag über individuell angepasste Strategien den Mund fusselig reden und gegen pauschale Holzschnittschablonen anquatschen und dann kommt der nächste Schlauberger mit seinem induktiv-manichäischen Weltbild um die Ecke... und irgendwann erkennst Du, dass die anderen nur Geisterfahrer sind, die Dich und Deinen Gott nicht verstehen wollen.
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(01-03-2013, 23:38)Ibykus schrieb: Wenn wir Väter verhindern wollen, dass wir uns immer und immer wieder mit der gleichen Sabotage herumärgern oder herumschlagen müssen, bleibt nichts anderes übrig, als dass wir die Rechte, die man uns vorenthält, an den öffentlichen Pranger nageln. Dieser Pranger ist weder das Jugendamt noch der Gerichtssaal. Ein offenes Gespräch mit einem Lehrer, um die Schulnoten seines Kindes zu erfahren, bringt auch in Sachen Pranger viel mehr. So etwas macht nämlich unter Lehrern die Runde. Und das führt dazu, dass Lehrer bei anderen Schülern auf so etwas achten.
calcaneus schrieb:Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern, da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe.
Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und
zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme. halten wir noch einmal fest:
von der KM kriegt er keine Zeugnisse und die Lehrer behandeln ihn "pampig" und lachen ihn aus.
Wenn die Einen den Gang zum JA empfehlen, die Anderen zur Klage raten ist das noch nachvollziehbar....
Aber nochmal zur Schule zu gehen macht doch nur Sinn, wenn er sich einen Patronengürtel umhängt oder im Panzer vorfährt.
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(02-03-2013, 01:33)Ibykus schrieb: ...und irgendwann erkennst Du, dass die anderen nur Geisterfahrer sind,...
Und noch später erkennt er, dass er das Bild verinnerlicht hat, mit dem für ihre Kinder kämpfende Väter gerne bedacht werden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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02-03-2013, 10:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-03-2013, 12:40 von Skipper.)
Moin.
Das Verhalten der Schule ist für mich rechtlich und hinsichtlich der Art und Weise inakzeptabel! Ich würde sowas nicht durchgehen lassen und diesen schulmeisterlichen 'Pädagogen' die offenbar benötigte Nachhilfe erteilen. Unsere Kinder sollten keine Rüpel als tägliche Vorbilder haben...
Der TO könnte jetzt förmlich werden und seine Anfrage neu aufsetzen:
- Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten, Frist 14 Tage
- Erklärung an Eides statt zur ES oder geeignete Dokumente anbei
- Kopien aller Zeugnisse gegen Kostenerstattung und/oder
- Termin zur Einsicht in die Schülerakte beantragen
Wird nicht angemessen reagiert, dann
- Widerspruch bei der bescheidenden Stelle und Aufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsicht einlegen.
Zeigen sich Schule und Schulamt 'schwer erziehbar', dann
- Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Die Zusammenarbeit mit, das Rechtsverhältnis zur Schule sehe ich unabhängig von Ansprüchen auf Umgang mit dem Kind und auf Auskünfte gegen die Mutter. Gründsätzlich begehre ich Auskünfte aus ursprünglichen Quellen.
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(01-03-2013, 21:39)p schrieb: Dass es speziell an Schulen eigentlich auch sehr leicht und einfach gehen kann, Trennungseltern beide mit einzubeziehen, zeigen die Vorgehensweisen in den USA.
Was machen die anders?
Simon II
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(02-03-2013, 10:07)Skipper schrieb: Der TO könnte jetzt förmlich werden und seine Anfrage neu aufsetzen:
- Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten, Frist 14 Tage
- Erklärung an Eides statt zur ES oder geeignete Dokumente anbei
- Kopien aller Zeugnisse gegen Kostenerstattung und/oder
- Termin zur Einsicht in die Schülerakte beantragen
Wird nicht angemessen reagiert, dann
- Widerspruch bei der bescheidenden Stelle und Aufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsicht einlegen.
Zeigen sich Schule und Schulamt 'schwer erziehbar', dann
- Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. warum so umständlich?
Als Mitsorgeberechtigter würde ich mich nicht auf ein zeitraubendes Vorverfahren einlassen um dann gegen den VA (den die Schule vermutlich nie erlassen wird) Anfechtungsklage einzureichen.
Stattdessen: sofort Verpflichtungsklage ohne Vorverfahren, dass ich hier für entbehrlich halte.
Aber will er sich das antun?
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02-03-2013, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-03-2013, 17:42 von Skipper.)
Nein, Iby.
Mein Beitrag und die vorgeschlagene Vorgehensweise ist nichts für Rambos. Da kann ich Dich schon verstehen.
Ich hatte übrigens einen Schritt vergessen:
Um Verständnis für die verunglüchte Anfrage und das entstandene Mißverständnis bitten.
Man kann auch gar nix machen und die ablehende Haltung der Schule statt dessen als Einstieg in eine Auskunftsklage gegen die Mutter oder zur Festsetzung des Umgangs nutzen. Man hätte nun alles versucht, um gütlich...
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