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SPON Thema - neues BGH Urteil - Leserkommentare
#3
Schreiberin mimi zieht auch so richtig vom Leder nach meinem Geschmack.

Denn mimi fragt
und wie sieht es

Zitat:
Zitat von Bulgakow
Wissen Sie was?
Frauen werden Männer erst dann vestehen, wenn das gesprochene Recht umgekehrt würde, wenn Frau zahlen müsste, dadurch in ne 6qm Wohnung ziehen müssten, und erfahren müssten, dass das eigene Kind einem später auch noch die Abwesenheit vorwirft, die durch die Mutter verursacht wurde.

umgekehrt aus?
Wenn Exmänner mit neuer freundin im haus wohnen bleiben und mütter und kinder in eine kleine wohnung ohne garten ziehen müssen? wenn papa keine zeit für die kinder hat, weil er zuviel unterwegs ist? wenn mama plötzlich den ganzen tag arbeiten muss? es wird IMMER ungerechte Fälle geben, daran werden wir wohl mit keiner gesetzgebung etwas ändern...

mimi hat sich hiermit für mich in die Liga der ganz grossen Dichterinnen und Denkerinnnen des SPONs reingespielt.
Der Poster Bulgakow hat also vorgeschlagen das derzeitige Unterhaltsrecht für den Mann auf Frauen zu übertragen, die Last quasi umzukehren und hat dies auch sehr prägnant formuliert.
Tricky mimi tarnt Ihr Posting per Eingangsfrage ("und wie sieht es umgekehrt aus?") als Doppelumkehr und damit als Rückkehr zum Status Quo.

Aber leider hat sich bei der argumentativen Doppelumkehr der eine oder andere handwerkliche Fehler eingeschlichen.

Sezieren wir also Satz für Satz:
Wenn Exmänner mit neuer freundin im haus wohnen bleiben und mütter und kinder in eine kleine wohnung ohne garten ziehen müssen?
1) Es gibt m.W. kein Gesetz das Ex-Gatten verpflichtet, sich
a) eine neue Freundin zuzulegen und
b) "im Haus" wohnen bleiben
2) Ex-Gattinen und Kindern wird auch nicht gesetzlich vorgeschrieben in kleine Wohnungen ohne Garten ziehen zu müssen.

Gemeint hat Poster Bulgakow, die durch die bestehenden Gesetze resultierende Armut durch Unterhalt auf der Unterhaltsverpflichtetenseite.
Nun ist eine Mutter mit Kind, sofern ABR besteht, zu keinerlei Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern der Gatte kein ALGII bezieht und selbst dann würde er kaum "im Haus" mit neuer Freundin wohnen, oder?

Kausal meint der Bezug eines 6qm Wohnklos also die Unterhaltsverpflichtung und die daraus resultierende Mittellosigkeit.

Doppelumkehr also nicht bewiesen, weil Sinn der Aussage nicht erfasst.

wenn papa keine zeit für die kinder hat, weil er zuviel unterwegs ist?
wenn mama plötzlich den ganzen tag arbeiten muss?


Glücklichweise ist das voll am Thema vorbei und ich muss dehalb nicht weiter ausholen.
Gemeint hat Poster Bulgakow eigentlich die ungestrafte Umgangsverweigerung durch Mütter jetzt auch Männern zu gewähren, aber da mimi das nicht einmal ansatzweise versteht, werden irgendwelche Fragen in den Raum geworfen, die wohl Unbehagen ausdrücken sollen, aber völlig inhaltslos sind.

Doppelumkehr komplett gescheitert, aber geschickt in eine Frage gewickelt, die das Gegenteil suggeriert.

Mithin wider eine typisch weibliche Argumentationslogik und zum Einrahmen schön.
Gehört in das Kapitel "Einwandsbehandlung ohne Bezugnahme auf den Einwand".

Ich nehme einfach mal an, ein Unternehmer hat sie vor die Tür gesetzt, alles auf seine neue Freundin übertragen und macht sich jetzt den Lenz.
mimi dagegen muss mit Kind arbeiten und enthält ihm zur Strafe sein Kind vor und keift sich in den Foren aus.

Mein Fazit: Er hat das einzig Richtige gemacht, weil
a) im derzeitigen Unrecht ist keine gütliche Regelung möglich
und
b) wenn mimi geistig tatsächlich so behindert, wie (nicht nur) in diesem Posting rüberkommt, ist,
wäre eine faire Regelung eh nicht möglich gewesen.

Master Chief
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RE: SPON Thema - neues BGH Urteil - Leserkommentare - von Master Chief - 25-03-2009, 09:00
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