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Abänderungsklage
#4
Zunächst: Wie lautet Dein Titel?

Ist eine Prozentzahl festgeschrieben oder ein Betrag in EUR?

Bei einer Prozentzahl wirst Du zahlen müssen, denn diese wurde nicht geändert, sondern die Basis.

Bei einem festen Betrag gilt meiner Meinung nach folgendes:

Wann hast Du denn das letzte Mal Auskunft gegeben?

Wenn es weniger als zwei Jahre her ist, kannst Du das Schreiben des Anwalts meiner Meinung nach ignorieren, denn

1. hat er nur alle zwei Jahre das Recht auf Auskunft,
2. kann er eine Erhöhung außerhalb dieses Zeitraums nur dann verlangen, wenn sich eine massive Erhöhung des KUs ergeben würde (üblicherweise liegt die Grenze bei 10 % des Zahlbetrags).

Simon II
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Abänderungsklage - von anor-al-mal - 26-08-2015, 13:54
Abänderungsklage - von CheGuevara - 26-08-2015, 14:06
RE: Abänderungsklage - von Sixteen Tons - 26-08-2015, 14:26
RE: Abänderungsklage - von Simon ii - 26-08-2015, 14:30
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RE: Abänderungsklage - von Simon ii - 26-08-2015, 23:48

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