26-08-2015, 21:13
Ganz so entspannt wäre ich da nicht.
Immerhin sehen einige Gerichte schon in dem statischen Titel eine Klagebegründung.
Wenn dieser dann auch noch zum Nachteil des Berechtigten ausläuft, so dürften ca. 120% der Familienrichter wie ein pawlowscher Hund reagieren und schon mal 2 Augen zudrücken. Und zwar dem Pflichtigen.
Immerhin sehen einige Gerichte schon in dem statischen Titel eine Klagebegründung.
Wenn dieser dann auch noch zum Nachteil des Berechtigten ausläuft, so dürften ca. 120% der Familienrichter wie ein pawlowscher Hund reagieren und schon mal 2 Augen zudrücken. Und zwar dem Pflichtigen.