26-08-2015, 21:23
(26-08-2015, 21:13)beppo schrieb: Immerhin sehen einige Gerichte schon in dem statischen Titel eine Klagebegründung.
Wenn dieser dann auch noch zum Nachteil des Berechtigten ausläuft, so dürften ca. 120% der Familienrichter wie ein pawlowscher Hund reagieren und schon mal 2 Augen zudrücken. Und zwar dem Pflichtigen.
Wie hoch ist der Streitwert? 12 x 15 EUR, also ca. 180 EUR.
Dafür will der Anwalt klagen?
Simon II