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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#19
Wenn im Konsens keine Umgangsregelung zu erreichen ist (was hast du denn schon probiert?) und sie unbeirrt die Zeiten nach Gutsherrinnenart vergibt, dann bleibt dir aber nur die Klage. Du kannst mal (kostenlos) versuchen, dafür Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, ansonsten musst du die 108 EUR Gerichtskosten irgendwo auftreiben.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 20-09-2015, 20:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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