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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#50
Beistandschaft ist nur für Unterhalt. Bei Gesprächen über Umgang hilft der soziale Dienst.
Die Vollstreckung jetzt muss sie beantragen. Das ist ein bewusster absichtlicher Vorgang. Sie ist die alleinige Urheberin dafür.

Wenn sie berufliche Unregelmässigkeiten hat, dann kann sie das Kind nicht im regelmässigen Rythmus wechseln lassen, das wäre nicht kompatibel. Da helfen dann auch keine Gespräche und keine Urteile. Entweder, das Kind ist ganz bei dir oder ganz bei ihr oder sie muss ihren Beruf an die Notwenigkeiten einer gemeinsamen Betreuung anpassen. Wäre so etwas denn überhaupt in ihrem Job möglich? Als Saftschubs im Flugzeug oder Assistentin eines Reiseführerautors wohl nicht.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 21-09-2015, 20:52
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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