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"Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts"?
#1
Aha, prima geht also doch.......Vaterschaftsanerkennung per "Willenskraft" geht also dann auch vor "rechtlicher Vater" oder wie?

http://www.welt.de/vermischtes/article14...w_facebook

"Und das OLG ging noch einen Schritt weiter: Bei der Einwilligung des Mannes zu einer Insemination mit Spendersamen handele es sich um die "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts" ".

Is ja ganz was Neues......aber prima.......dann gibts ja bald keine Vaterschaftsstreitigkeiten mehr.....
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#2
Der BGH hat es entschieden. Der Mann muss zahlen!
Ich denke da noch weiter, ist das Kind von dem Mann dann auch erbberechtigt?
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#3
(24-09-2015, 09:06)Zuschauer schrieb: Ich denke da noch weiter, ist das Kind von dem Mann dann auch erbberechtigt?

 Na klar, er hat dann alle "Vaterrechte" Rolleyes

hier noch ´n link dazu:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bu...54373.html

Aber immerhin, demnach kann man nun doch sicher auch als echter Vater per Willenserklärung einen von Muttern künstlich installierten "rechtlichen Vater" aushebeln.......oder etwa nicht?
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#4
Das könnte auch das Geschäft der Samenbanken sichern. Nicht der Samenspender sondern der Samenmitempfänger wird pflichtig.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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